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Schriftliche Frage 78 von Micha Fehre (AfD): Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Übernahme in deutsches Recht eine Auffassung dazu gebildet, ob es sich bei einem außer Betrieb ge…

dip / schriftliche_frage 23.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 78 von Micha Fehre (AfD): Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Übernahme in deutsches Recht eine Auffassung dazu gebildet, ob es sich bei einem außer Betrieb ge… Frage 78 (Micha Fehre, AfD): Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Übernahme in deutsches Recht eine Auffassung dazu gebildet, ob es sich bei einem außer Betrieb gesetzten, 15 Jahre alten Personenkraftwagen im Eigentum einer Privatperson, der auf deren eigenem Grundstück abgestellt ist, nicht wieder in Betrieb genommen werden soll und aus dem der Eigentümer nach und nach funktionsfähige Bauteile ausbaut, um sie in ein anderes eigenes Fahrzeug einzubauen, ab dem 1. September 2028 um ein Altfahrzeug im Sinne von Anhang I Teil A Buchstabe a der EU-Altfahrzeugverordnung (Verordnung (EU) 2026/1738, ABl. L vom 24. Juli 2026) handelt, das der Eigentümer nach Artikel 24 Absatz 1 dieser Verordnung unverzüglich an eine zugelassene Behandlungsanlage oder an eine Sammelstelle übergeben muss, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt sie hier, und falls sie nicht zu dieser Auffassung kommt, aus welchem konkreten Tatbestandsmerkmal der Verordnung ergibt sich, dass ein solches Fahrzeug nicht als „zur Wiederverwendung seiner Teile demontiert“ gilt (bitte unter Angabe der Fundstelle ausführen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 19. Oktober 2026: Nach der aktuell gültigen Rechtslage (§ 4 der Altfahrzeugverordnung) dürfen grundsätzlich Privatpersonen keine Altfahrzeuge sammeln und behandeln, was ebenfalls das sogenannte „Ausschlachten“ von Altfahrzeugen für Ersatzteile umfasst. Auch nach der neuen EU- Altfahrzeugverordnung wird dies nicht zulässig sein.

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