Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
83 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
- Schriftliche Frage 1 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung eine neue Nationale Sicherheitsstrategie, und falls ja, bis wann soll diese vorliegen, und wie plant die Bundesreg…
- Schriftliche Frage 2 von Dr. Michael Espendiller (AfD): Ist dem Bundeskanzler Friedrich Merz bewusst, dass auch die Kredite, die der Bund nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes ohne An…
- Schriftliche Frage 3 von Matthias Helferich (AfD): Wie ist der aktuelle Stand der Standortsuche und der konzeptionellen Planungen für den von der Bundesregierung vorgesehenen nationalen Erinn…
- Schriftliche Frage 4 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Für wie viele Verlage hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Auswahl- und Vergabeverfahren des Deutschen Verlagspr…
- Schriftliche Frage 5 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Gibt es im Hinblick auf das Vorhaben der Bundesregierung, die Gesundheitssicherheit stärker ins Zentrum zu rücken, Bestrebungen, den Expert*…
- Schriftliche Frage 6 von Sascha Lensing (AfD): Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe von Bundeskriminal…
- Schriftliche Frage 7 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob bzw. in welchem Rahmen Vertrauenspersonen des iranischen Regimes versucht haben,…
- Schriftliche Frage 8 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Welche Position hat die Bundesregierung in den mündlichen Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts am 12. Oktober 2026 im Verfahren 1 BvF…
- Schriftliche Frage 9 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Wie hoch waren in den Jahren 2024 und 2025 jeweils die gesamten Zinszahlungen der nach OECD-DAC als Empfänger öffentlicher Entwicklungsleist…
- Schriftliche Frage 10 von Diana Zimmer (AfD): Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der angekündigten Änderung der steuerlichen Behandlung von Kryptowerten untersucht oder abgeschä…
- Schriftliche Frage 11 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welchem Weg hat die Bundesregierung Kenntnis von der von „ZEIT ONLINE“ am 7. Oktober 2026 berichteten Sicherheitslücke in der Cloud-Plat…
- Schriftliche Frage 12 von Dirk Brandes (AfD): Welche Angaben liegen der Bundesregierung zur Zahl rechtskräftig verurteilter ausländischer Staatsangehöriger vor, deren Abschiebung seit de…
- Schriftliche Frage 13 von Dirk Brandes (AfD): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um im Ausland lebenden Deutschen die Teilnahme an Bundestagswahlen zu erleichtern, ins…
- Schriftliche Frage 14 von Maik Brückner (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das genaue Motiv für den islamistischen Terroranschlag auf den Berliner CSD zuletzt noc…
- Schriftliche Frage 15 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welchem Umsetzungsstand befinden sich die Fähigkeitskonzepte als Teil des „Rahmenkonzept Zivilschutzhubschrauber“ der Innenministerkonfe…
- Schriftliche Frage 16 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, einen überarbeiteten Entwurf eines Bundesalimentationsgesetzes im Kabinett zu beschließen und dem Deu…
- Schriftliche Frage 17 von Jan Feser (AfD): Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge bzw. Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1.…
- Schriftliche Frage 18 von Peter Felser (AfD): Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge waren zum 30. September 2026 im Aufgabenbereich der gerich…
- Schriftliche Frage 19 von Matthias Helferich (AfD): Was geschieht mit den mindestens 24 im Dortmunder Migrationsamt manipulierten Reise- und Aufenthaltsdokumenten, und welche Konsequenzen erge…
- Schriftliche Frage 20 von Martin Hess (AfD): Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine automatisierte Auswertung von Tatverdächtigen nach Doppel-, bzw. Mehrfachstaatsangehör…
- Schriftliche Frage 21 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Änderungen an den Förderrichtlinien oder sonstigen Vorgaben des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ lagen der Entscheidung…
- Schriftliche Frage 22 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Welche konkreten Kriterien oder Schwellenwerte (wie die Anzahl begangener Straftaten innerhalb eines bestimmten Zeitraums) legt die Bundesre…
- Schriftliche Frage 23 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das Ausmaß, die Erscheinungsformen und die Entwicklung von geschlechtsspezifischer Gewalt in Ju…
- Schriftliche Frage 24 von Sergej Minich (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen den Ausländerbehörden im Land Bremen und den Bundesbehörden bei der Durchführun…
- Schriftliche Frage 25 von Reinhard Mixl (AfD): Wie viele syrische Staatsangehörige wurden seit dem Besuch des syrischen Präsidenten Ahmed al- Scharaa bei Bundeskanzler Friedrich Merz am 3…
- Schriftliche Frage 26 von Reinhard Mixl (AfD): Wie viele syrische Staatsangehörige sind seit dem 30. März 2026 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage freiwillig aus Deutschland n…
- Schriftliche Frage 27 von Reinhard Mixl (AfD): Wie viele syrische Staatsangehörige halten sich zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage in Deutschland auf, und wie viele davon sind aus…
- Schriftliche Frage 28 von Reinhard Mixl (AfD): Besteht in Deutschland für Software, die bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen zur Erfassung, Übermittlung, Auswertung und Berechnun…
- Schriftliche Frage 29 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele Asylbewerber oder Schutzsuchende seit dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsy…
- Schriftliche Frage 30 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen konkreten Schritten plant die Bundesregierung eine Fortführung des 2024 gestarteten Dialogforums „Allianz für Kommunen“ unter Fe…
- Schriftliche Frage 31 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden die nach der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 21/7311 in Kapitel 0601 Titel 684 1…
- Schriftliche Frage 32 von René Springer (AfD): Wie viele Ukrainer sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 nach Deutschland eingereist, und wie bewertet die Bundesre…
- Schriftliche Frage 33/34/35 von Tobias Teich (AfD): Wie viele Abschiebungen rechtskräftig verurteilter Straftäter mit irakischer Staatsangehörigkeit wurden in den Jahren 2020 bis einschließlic…
- Schriftliche Frage 36 von Bastian Treuheit (AfD): Mit welchem durchschnittlichen prozentualen Eigenanteil müssen sich die Kommunen an den Gesamtkosten der im Rahmen des Pakts für den Bevölke…
- Schriftliche Frage 37 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Aus welchen Gründen wurde das Thema „Open Government“ aus dem Webauftritt des Bundesministeriums des Innern (https://web.archive.org/ web/20…
- Schriftliche Frage 38 von Katrin Fey (DIE LINKE): Welche konkreten diplomatischen und politischen Schritte unternimmt die Bundesregierung aktuell, insbesondere im Rahmen ihrer Mitgliedschaft…
- Schriftliche Frage 39 von Katrin Fey (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Gesundheitszustand und die Gefährdungslage, insbesondere Misshandlungs- und aktuelle Erpr…
- Schriftliche Frage 40 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum hat die Bundesregierung nicht zugleich eine deutsche Nominierung auf eine Richter*innenstelle beim Internationalen Strafgerichtshof un…
- Schriftliche Frage 41 von David Schliesing (DIE LINKE): Hat sich die Bundesregierung im Fall der Journalistin Serena Bilanceri, die seit vielen Jahren aus Israel und den Palästinensischen Gebieten…
- Schriftliche Frage 42 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann hat die Bundesregierung die Stadt Aachen erstmals über die geplante Erweiterung der Dr. ‑Leo-Löwenstein-Kaserne im Stadtteil Beverau in…
- Schriftliche Frage 43 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Operation EUNAVFOR MED IRINI seit Beginn am 31. März 2020 bis zum…
- Schriftliche Frage 44 von Reinhard Mixl (AfD): Wie hoch ist die Zahl der Kriegsdienstverweigerer seit Einführung des neuen Wehrdienstgesetzes am 1. Januar 2026 in der Oberpfalz, aufgeschl…
- Schriftliche Frage 45 von Sven Wendorf (AfD): Wie viele ehemalige Journalisten des öffentlichrechtlichen Rundfunks sind bezugnehmend auf einen Artikel in der „Welt“ vom 11. Oktober 2026,…
- Schriftliche Frage 46 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass Staatsrechtler und Datenschutzexperten kritisieren, dass die meisten Fragen…
- Schriftliche Frage 47 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche Gutachten bezieht sich die Aussage der Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, dass verfügbare Potenziale „…
- Schriftliche Frage 48 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): In Anbetracht der Tatsache, dass die Ölreserve durch Pflichtbeiträge der Mineralölwirtschaft finanziert wird, die Nationale Reserve im Gesun…
- Schriftliche Frage 49 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Wie häufig fanden in den Jahren 2025 und 2026 Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertr…
- Schriftliche Frage 50 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist zwischenzeitlich die Klage von Rosneft Russland hinsichtlich der Treuhand über die Rosneft Deutschland GmbH ruhend gestellt, und wenn ne…
- Schriftliche Frage 51 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie viele Investitionsprüfverfahren nach den §§ 55 bis 59 der Außenwirtschaftsverordnung, die Unternehmen der Hafen-, Schienen- oder Hinterl…
- Schriftliche Frage 52 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Auswirkungen hat die nach meiner Kenntnis erfolgte Zusammenlegung der bisher zwei Tourismusreferate im Bundesministerium für Wirtscha…
- Schriftliche Frage 53 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Erneuerbare-Energien-Anlagen werden nach Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden zwei Jahren das Ende der 20jährigen EEG…
- Schriftliche Frage 54 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann hat die Bundesregierung im Kontext des EEG 2014, EEG 2017, EEG 2021 und EEG 2023 (EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz) sowohl informelle,…
- Schriftliche Frage 55 von Sergej Minich (AfD): Wie begründet die Bundesregierung, dass die fortlaufenden Zuschüsse an das Cusanuswerk, das Evangelische Studienwerk Villigst und die Hans-…
- Schriftliche Frage 56 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung Reformbedarf hinsichtlich der Nichtanerkennung von Eheschließungen, die seit September 2024 in der Ukraine mittels…
- Schriftliche Frage 57 von Sebastian Maack (AfD): Wann wird die Bundesregierung dem im „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ in Artikel 6 festgelegten Erfo…
- Schriftliche Frage 58 von Bodo Ramelow (DIE LINKE): Wie viele Planstellen sind nach dem derzeitigen Stellenplan im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht besetzt (bitte j…
- Schriftliche Frage 59 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für den vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung dargestellten Befund, dass Frauen beim Überga…
- Schriftliche Frage 60 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie, um möglichen Nachteilen im Erwerbsverlauf und bei der Entlohnun…
- Schriftliche Frage 61 von René Springer (AfD): In welchem finanziellen und zahlenmäßigen Umfang wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und wird…
- Schriftliche Frage 62 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Unterschiede ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung aus den Zielsetzungen der seit 2020 existierenden Eingliederungshilfe nach…
- Schriftliche Frage 63 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung den im Beschluss zu TOP 3.1 der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni 2026 enthaltenen Punkt, gesetzliche Grenze…
- Schriftliche Frage 64 von René Springer (AfD): Inwiefern sieht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass temporäre Auslandsaufenthalte in die Ukraine für bis zu sechs Monate nicht z…
- Schriftliche Frage 65 von Sarah Vollath (DIE LINKE): Hat sich Bundesregierung mit Frage befasst, welche Auswirkungen die Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission, insbesondere…
- Schriftliche Frage 66 von Anne Zerr (DIE LINKE): Wie viele Menschen mit Behinderungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 und, soweit bereits vorliegend, im Jahr 2025 im Ar…
- Schriftliche Frage 67 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viel Geld gibt die Bundesregierung jährlich für Software-Lizenzen jeweils aus europäischer und nicht-europäischer Herkunft in den Kalend…
- Schriftliche Frage 68 von Stephan Brandner (AfD): Wurden Zahlungen, Zuwendungen, Fördermittel oder sonstige finanzielle Leistungen unmittelbar oder mittelbar aus dem Bundeshaushalt an das Fl…
- Schriftliche Frage 69 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellten sich in den letzten drei Jahren und im bisherigen Verlauf des laufenden Jahres die Einbruchs- und Ausbruchspünktlichkeit im Bah…
- Schriftliche Frage 70 von Stefan Henze (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Zinssatz bei einer Kreditaufnahme des Bundes in Höhe von 1 Mrd. Euro, und mit we…
- Schriftliche Frage 71 von Stefan Henze (AfD): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache…
- Schriftliche Frage 72 von Nicole Hess (AfD): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bei der künftigen Vergabe von Konzessionen für Autobahnraststätten, einen kostenfreien Toiletten…
- Schriftliche Frage 73 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welcher konkrete Zeitplan ist zur Freigabe der aktuellen, durch Brückenschäden an Teilbauwerken verursachten Vollsperrung der B 9 zwischen d…
- Schriftliche Frage 74 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung, dass der geplante Aus- und Umbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord (Projektname im Bundesverkehrswegepla…
- Schriftliche Frage 75 von Dario Seifert (AfD): Aus welchem Haushaltstitel beabsichtigt die Bundesregierung, die nach Angaben der DB InfraGO AG zunächst benötigten rund 7 Mio. Euro für die…
- Schriftliche Frage 76 von Bastian Treuheit (AfD): Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Nachtflugmöglichkeiten an deutschen Verkehrsflughäfen für die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkeh…
- Schriftliche Frage 77 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung die Deutsche Bahn AG dazu aufzufordern, die zugesagte und finanziell über eine Förderung abgesicherte vollständige…
- Schriftliche Frage 78 von Micha Fehre (AfD): Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Übernahme in deutsches Recht eine Auffassung dazu gebildet, ob es sich bei einem außer Betrieb ge…
- Schriftliche Frage 79 von Micha Fehre (AfD): Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Übernahme in deutsches Recht eine Auffassung zu der Frage gebildet, ab welchem Umfang ausgebauter…
- Schriftliche Frage 80 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass durch den Wegfall der Hybrid-DRGs ab 2028 der finanzielle Anreiz zur ambulanten Leistungse…
- Schriftliche Frage 81 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kriterien zum Tierschutz enthält die vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vorgelegte Agrarexportstrategie,…
- Schriftliche Frage 82 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in jeglichen Belangen federführend dafür verantwortlich, zum Schutz von…
- Schriftliche Frage 83 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Warum macht die Bundesregierung die Gewährung von Entwicklungshilfe an Staaten, deren Staatsangehörige illegal nach Deutschland eingereist s…
- Schriftliche Frage 84 von Caren Lay (DIE LINKE): Welche zehn kreisfreien Städte hatten nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr den größten prozentualen Anstieg bei Erstund Wie…
- Schriftliche Frage 85 von Caren Lay (DIE LINKE): Welche zehn Landkreise hatten nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr den größten prozentualen Anstieg bei Erst- und Wiederver…
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8771
21. Wahlperiode 23.10.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 19. Oktober 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 11, 46, 47
Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 42
Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 16, 43
Espendiller, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Fehre, Micha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 79
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 39
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Grau, Armin, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 19
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 71
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Abgeordnete Nummer
der Frage
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 73
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84, 85
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 40, 56
Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 23
Lucks, Max
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 67, 74
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 81, 82
Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 55
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . 25, 26, 27, 28, 44
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 30
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . 4, 8, 51
Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 62, 63
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Abgeordnete Nummer
der Frage
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 61, 64
Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34, 35
Abgeordnete Nummer
der Frage
Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 76
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 53, 54, 77
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Wendorf, Sven (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Zimmer, Diana (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Drucksache 21/8771 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Espendiller, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Zimmer, Diana (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Seite
Loop, Denise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 19
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Otte, Karoline
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23
Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Wendorf, Sven (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 29, 30
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/8771
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Seite
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 38
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 39, 40
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 43
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45, 46
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 48
Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Fehre, Micha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Grau, Armin, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 53, 54
Drucksache 21/8771 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
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Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 57
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/8771
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Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordnete
Agnieszka Brugger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung eine neue Nationale
Sicherheitsstrategie, und falls ja, bis wann soll
diese vorliegen, und wie plant die
Bundesregierung, das Parlament angemessen zu beteiligen?
Antwort des Staatsministers Philipp Amthor
vom 22. Oktober 2026
Die Bundesregierung erarbeitet eine neue Nationale Sicherheitsstrategie.
Die Bundesregierung wird den Bundestag hierbei zu gegebener Zeit in
angemessener Weise einbinden.
2. Abgeordneter
Dr. Michael
Espendiller
(AfD)
Ist dem Bundeskanzler Friedrich Merz bewusst,
dass auch die Kredite, die der Bund nach
Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes ohne
Anrechnung auf die Schuldenregel zum Beispiel
für die Ukraine aufnimmt, künftig zu tilgen sind
und Zinsausgaben verursachen, die den
Bundeshaushalt in den kommenden Jahren belasten
werden, und hält er seine Aussage vom 14. Oktober
2026, durch die Ukraine-Hilfe fehle „kein Euro“
für Sozial- und Bildungsausgaben in Deutschland,
vor diesem Hintergrund aufrecht?
Antwort des Staatsministers Philipp Amthor
vom 22. Oktober 2026
Die finanzielle Unterstützung der Ukraine im militärischen Bereich
erfolgt gemäß Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 und Artikel 115 Absatz 2 Satz 4
des Grundgesetzes innerhalb der grundgesetzlich verankerten
Bereichsausnahme der Schuldenbremse. Damit soll gewährleistet werden, dass
Ausgaben im Rahmen der Bereichsausnahme nicht zulasten von
inländischen Ausgaben gehen. Eine Tilgungsregelung für unter der
Bereichsausnahme in Anspruch genommene Kreditermächtigungen ist nicht
vorgesehen. Diese Vorgabe beschränkt sich gemäß Artikel 109 Absatz 3
Satz 3 und Artikel 115 Absatz 2 Satz 8 des Grundgesetzes auf den Fall
der Neuverschuldung bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen
Notsituationen. Zinszahlungen für aufgenommene Kredite zur
Unterstützung der Ukraine sind aus dem Bundeshaushalt zu leisten. Diese sind in
Relation zur Zinsbelastung des Bundes aus Neuverschuldung und
bestehender Verschuldung vergleichsweise gering und haben auch angesichts
des Volumens des Bundeshaushalts keinen materiellen Einfluss auf
etwaige Entscheidungsprozesse im Hinblick auf Ausgaben für Soziales
und Bildung.
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3. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Wie ist der aktuelle Stand der Standortsuche und
der konzeptionellen Planungen für den von der
Bundesregierung vorgesehenen nationalen
Erinnerungsort zum Kolonialismus, und welche
Standortkandidaten stehen zur Auswahl (bitte
begründen; www.weser-kurier.de/bremen/politik/ko
lonialer-gedenkort-noch-kein-endgueltiges-votu
m-fuer-bremen-doc87udttdqfls8ngwi64l)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 19. Oktober 2026
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr.
Wolfram Weimer, strebt an, im Herbst ein Papier vorzulegen, in dem auch der
Erinnerungsort Kolonialismus als Handlungsfeld aufgegriffen wird.
4. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Für wie viele Verlage hat der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien im
Auswahl- und Vergabeverfahren des Deutschen
Verlagspreises 2026 Auskünfte beim Bundesamt für
Verfassungsschutz eingeholt, und in wie vielen
Fällen wurde seit Einführung des Deutschen
Verlagspreises im Jahr 2019 eine Auszeichnung
wegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse
versagt oder nachträglich zurückgenommen,
jeweils aufgegliedert nach Preisjahr sowie nach
Versagung und Rücknahme (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 des
Abgeordneten Sven Lehmann auf
Bundestagsdrucksache 21/6098 sowie https://kulturstaatsmini
ster.de/presse/staatsminister-weimer-gibt-preistra
eger-des-deutschen-verlagspreises-2026-
bekannteine-vielfaeltige-buchkultur-braucht-unabhaengig
e-und-innovative-verlage, abgerufen am 15.
Oktober 2026)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 23. Oktober 2026
Im Rahmen des Auswahlverfahrens zum Deutschen Verlagspreis 2026
wurden keine Auskünfte beim Bundesamt für Verfassungsschutz
eingeholt. Bisher ist keine Auszeichnung für einen Verlag wegen
verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse versagt oder nachträglich
zurückgenommen worden.
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5. Abgeordnete
Julia-Christina
Stange
(Die Linke)
Gibt es im Hinblick auf das Vorhaben der
Bundesregierung, die Gesundheitssicherheit stärker
ins Zentrum zu rücken, Bestrebungen, den
Expert*innenrat „Gesundheit und Resilienz“ im
Kanzleramt wiederzubeleben, und sollte dies
zutreffen, wie plant sie Form, Besetzung und
Kompetenzen des Rats zu gestalten, und falls dem
nicht so ist, welche konkreten Maßnahmen plant
sie, um dieses Ziel anderweitig zu erreichen, und
wann wird der Öffentlichkeit ein erster Entwurf
des Gesundheitssicherstellungsgesetzes
vorgelegt?
Antwort des Staatsministers Philipp Amthor
vom 21. Oktober 2026
Der sog. „ExpertInnenrat Gesundheit und Resilienz“ beschäftigte sich
von 2024 bis 2025 als Nachfolgegremium des sog. „ExpertInnenrates
zur Begleitung der COVID-19-Pandemie“ auf wissenschaftlicher Basis
mit der Frage, wie Gesundheitswesen und Gesellschaft künftigen
Gesundheitskrisen bestmöglich begegnen können. Derzeit wird die
Weiterentwicklung dieses Gremiums innerhalb der Bundesregierung geprüft.
Die Steigerung der Resilienz des Gesundheitswesens speziell für die
Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in verteidigungsbezogenen
Krisenlagen ist für die Bundesregierung von zentraler Bedeutung. Der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, gesetzliche
Rahmenbedingungen für den Gesundheitssektor und den Rettungsdienst
im Zivilschutz- sowie Verteidigungs- und Bündnisfall mit abgestimmter
Koordinierung und eindeutigen Zuständigkeiten zu schaffen. Hierfür
erarbeitet das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf
eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes (GeSiG). Auch hierzu sind die
regierungsinternen Abstimmungsprozesse noch nicht abgeschlossen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
6. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die
Bundesregierung für die Weiterentwicklung der
Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe von
Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt zur Gemeinsamen
Ermittlungsgruppe Geldwäsche sowie für die
Einrichtung des angekündigten gemeinsamen
Zentrums der Geldwäschebekämpfung, und welche
organisatorischen Umsetzungsschritte sind hierfür
zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits
abgeschlossen?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 19. Oktober 2026
Die Bundesregierung arbeitet schrittweise an der Umsetzung der im
Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität vorgesehenen
Maßnahmen. Dazu gehören die Weiterentwicklung der Gemeinsamen
Finanzermittlungsgruppe von Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt
zur Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Geldwäsche sowie die Einrichtung
eines Gemeinsamen Zentrums zur Geldwäschebekämpfung. Die
erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen werden
derzeit vorbereitet. Die konkrete zeitliche Umsetzung wird eng
innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und genießt hohe Priorität.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage in der Bundestagsdrucksache 21/8483 verwiesen.
7. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
dazu vor, ob bzw. in welchem Rahmen
Vertrauenspersonen des iranischen Regimes versucht
haben, Finanzinstitute/Banken in Deutschland oder
im europäischen Ausland in den vergangenen
Jahren zu erwerben bzw. mehrheitlich unter ihre
Kontrolle zu bringen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 19. Oktober 2026
Eine Beantwortung kann nicht offen erfolgen, sondern wird als
Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft, da sich die Beantwortung auf
die Ausübung der Aufsicht der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) über Einzelinstitute bezieht. Eine Einsichtnahme kann
nur in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages erfolgen.
Zwar können einfachgesetzliche Verschwiegenheitsregelungen wie § 9
des Kreditwesengesetzes (KWG) bzw. § 54 des Geldwäschegesetzes
(GwG) den parlamentarischen Informationsanspruch nicht beschränken
(vgl. BVerfG-Urteil vom 7. November 2017), eine Beschränkung ist
gleichwohl in bestimmten Fällen im Rahmen einer Güterabwägung
geboten, sofern gleich- oder höherwertige Güter von Verfassungsrang
betroffen sind, die mit dem Informationsanspruch kollidieren. Im Rahmen
von Auskünften zur Geschäftstätigkeit ist regelmäßig das Betriebs- und
Geschäftsgeheimnis (Artikel 12 Absatz 1 GG) sowie das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung des jeweiligen Instituts betroffen und
erfordern eine entsprechend sorgfältige Güterabwägung.
Diese Güterabwägung führt hier im Ergebnis dazu, dass die Antwort auf
die Schriftliche Frage nach Abwägung des Informationsinteresses des
Fragestellers mit den oben genannten Interessen, insbesondere mit der
Funktionsfähigkeit staatlicher Aufsicht über Kreditinstitute und den
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Unternehmen nach Artikel 12
Absatz 1 GG, mit dem Grad „VS-Vertraulich“ einzustufen und in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zu hinterlegen ist.1
1 Das Bundesministerium für Finanzen hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
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8. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Welche Position hat die Bundesregierung in den
mündlichen Verhandlungen des
Bundesverfassungsgerichts am 12. Oktober 2026 im
Verfahren 1 BvF 1/23 zur Vereinbarkeit des § 12
Absatz 3, des § 16 Absatz 1 und des § 19 Absatz 1
des Erbschaftsteuer- und
Schenkungsteuergesetzes mit dem Grundgesetz und am 13. Oktober
2026 im Verfahren 1 BvR 804/22 zur
Begünstigung von Betriebsvermögen gegenüber
Privatvermögen jeweils vertreten, und zu welchem
Ergebnis ist sie seit dem 6. Mai 2025 bei einer etwaigen
Prüfung der Anhebung der persönlichen
Freibeträge nach § 16 Absatz 1 des Erbschaftsteuer- und
Schenkungsteuergesetzes gelangt (vgl.
Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nummer
48/2026 vom 30. Juli 2026 – www.bundesverfass
ungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/D
E/2026/bvg26-048.html und
Bundesverfassungsgericht, Terminankündigung 1 BvR 804/22 –
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/T
ermine/DE/2026/Mdl-Verh-Erbschaftsteuer-Versc
h-Betriebsvermoegen.html, jeweils abgerufen am
15. Oktober 2026)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 23. Oktober 2026
Die Bundesregierung hat dargelegt, dass sich die geltenden Regelungen
innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens bewegen.
9. Abgeordneter
Dr. Rainer
Rothfuß
(AfD)
Wie hoch waren in den Jahren 2024 und 2025
jeweils die gesamten Zinszahlungen der nach
OECD-DAC als Empfänger öffentlicher
Entwicklungsleistungen (ODA) eingestuften
Entwicklungs- und Schwellenländer unter Ausschluss der
von den Vereinten Nationen als Least Developed
Countries (LDC) eingestuften Staaten an den
Bund sowie an von ihm beauftragte oder
beherrschte Finanzierungsinstitute, insbesondere die
KfW Entwicklungsbank und die Deutsche
Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), und
wie hoch waren im selben Zeitraum jeweils die
bilateralen deutschen ODA-Bruttoauszahlungen
an diese Länder insgesamt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 22. Oktober 2026
Die erbetenen Informationen sind in den folgenden Übersichten
dargestellt (in Mio. Euro):
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Aus dem Bereich der Finanziellen Zusammenarbeit
Land Zinsen
2024
Auszahlungen
2024
Zinsen
2025
Auszahlungen
2025
Ägypten 11,20 27,58 7,44 32,24
Albanien 0,76 16,05 0,71 16,87
Algerien 0,00 0,06 0,00 0,06
Argentinien 0,60 0,00 0,45 0,00
Armenien 0,63 11,98 0,70 8,40
Aserbaidschan 0,39 0,17 0,36 -0,31
Bolivien 0,54 11,43 0,56 10,72
Bosnien, Herzegowina 0,10 8,29 0,10 6,69
Brasilien 0,97 50,39 0,86 36,00
China 6,17 0,01 5,60 0,00
Costa Rica 0,09 0,00 0,08 0,00
Cote d’Ivoire 1,32 39,56 1,70 74,09
Dominikanische Republik 0,45 0,00 0,41 0,00
Ecuador 0,12 8,99 0,21 16,68
El Salvador 0,67 3,33 0,65 3,48
Eswatini 0,01 0,00 0,02 0,00
Georgien 1,39 6,56 1,32 8,26
Ghana 0,01 17,25 0,52 9,71
Guatemala 0,30 2,88 0,30 4,23
Guyana 0,00 0,15 0,00 0,00
Honduras 0,36 9,30 0,36 10,54
Indien 8,17 29,04 7,22 47,05
Indonesien 1,20 9,24 0,00 9,58
Irak 0,00 63,71 0,00 37,14
Jamaika 0,05 0,00 0,04 0,00
Jordanien 0,41 87,53 0,20 95,86
Kamerun 0,08 20,06 0,07 15,57
Kasachstan 0,06 0,00 0,05 0,00
Kenia 0,71 78,82 1,56 30,39
Kirgisistan 0,15 2,24 0,14 6,82
Kolumbien 0,20 13,91 0,16 26,33
Kosovo 0,08 10,03 0,07 1,68
Libanon 0,31 137,16 0,18 88,54
Libyen 0,00 6,86 0,00 7,14
Marokko 2,64 58,24 2,56 57,28
Mexico 0,00 6,20 0,00 28,36
Moldau, Republik 0,03 13,16 0,03 45,71
Mongolei 0,35 5,22 0,08 6,34
Montenegro 0,13 0,04 0,13 0,01
Namibia 0,48 32,71 0,24 40,39
Nicaragua 0,26 0,42 0,25 0,04
Nigeria 0,12 25,32 0,08 19,22
Nordmazedonien 0,38 5,57 0,35 -0,43
Pakistan 7,36 40,96 6,95 39,88
Papua-Neuguinea 0,03 0,00 0,03 0,00
Paraguay 0,07 2,30 0,07 2,47
Peru 1,67 15,79 1,51 16,54
Philippinen 0,58 0,00 0,55 0,00
Serbien 3,37 19,24 3,30 15,68
Simbabwe 0,05 -0,19 0,05 0,00
Sri Lanka 0,00 4,67 0,00 0,58
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Land Zinsen
2024
Auszahlungen
2024
Zinsen
2025
Auszahlungen
2025
Südafrika 0,69 60,39 0,58 11,61
Tadschikistan 0,11 18,09 0,10 20,39
Thailand 0,02 0,00 0,02 0,00
Tunesien 0,63 41,81 0,95 35,15
Türkei 2,43 24,07 2,05 29,93
Ukraine 0,00 102,44 0,00 89,03
Usbekistan 0,83 3,71 0,95 29,31
Vietnam 2,05 2,51 1,97 12,51
Palästinensischen Gebiete 0,15 51,64 0,11 82,80
Zinseinnahmen aus Umschuldungsabkommen
2024 2025
Argentinien 78,76 83,27
Irak 44,49 41,78
Kamerun 1,11 0,53
Kirgisistan 0,24 0,22
Montenegro 0,80 –
Pakistan 4,98 1,13
Serbien 6,68 –
10. Abgeordnete
Diana Zimmer
(AfD)
Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit
der angekündigten Änderung der steuerlichen
Behandlung von Kryptowerten untersucht oder
abgeschätzt, wie viele zusätzliche steuerpflichtige
bzw. steuerlich zu berücksichtigende
Veräußerungsvorgänge jährlich bei einem Wegfall der
einjährigen Haltefrist nach § 23 Absatz 1 Satz 1
Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes
dadurch entstehen würden, dass Bitcoin oder andere
Kryptowerte zur Bezahlung von Waren und
Dienstleistungen verwendet werden –
einschließlich Zahlungsvorgängen, bei denen Kryptowerte
zur Begleichung des Entgelts automatisiert in
Euro oder andere Fiatwährungen getauscht bzw.
veräußert werden –, und wenn ja, von welcher
Größenordnung geht sie aus?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 21. Oktober 2026
Der für die Veräußerung von Kryptowerten zur Anwendung kommende
Veräußerungstatbestand nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) differenziert mangels Steuererheblichkeit
nicht nach der Art des Entgeltes. Gleiches ist der Fall bei
Veräußerungstatbeständen nach § 20 Absatz 2 EStG. Insoweit erfolgt im Rahmen der
Steuererklärung hierzu keine Abfrage, sodass über nach Anzahl und Art
differenzierte Veräußerungsentgelte (z. B. in Waren oder
Dienstleistungen) keine Informationen vorliegen.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
11. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welchem Weg hat die Bundesregierung
Kenntnis von der von „ZEIT ONLINE“ am
7. Oktober 2026 berichteten Sicherheitslücke in
der Cloud-Plattform iSolarCloud des
Wechselrichterherstellers Sungrow erfahren (bitte
Zeitpunkt angeben), über die Ende August 2026 laut
dem Bericht ohne Passwort ein Zugriff auf die
zentrale Steuerung von rund 470.000
Solaranlagen in Europa (davon etwa 250.000 in
Deutschland, mit zeitweise knapp 18 Gigawatt
Einspeiseleistung) möglich war, und welche Konsequenzen
zieht sie daraus bzw. konkreten Maßnahmen
ergreift sie, insbesondere hinsichtlich einer
regulatorischen Einstufung herstellerseitiger Cloud-
Steuerungsplattformen für Wechselrichter als
systemkritisch (www.zeit.de/digital/2026-10/hackera
ngriff-solaranlagen-sicherheitsluecke-blackout-sol
arenergie?freebie=d5acda86)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 19. Oktober 2026
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhielt
über die Veröffentlichung des auf der NL ONE Konferenz vorgestellten
Berichts im Zuge seiner regelmäßigen Lagebeobachtung am 7. Oktober
2026 Kenntnis.
Betreiber von Cloud-Lösungen im Energiebereich sind unter bestimmten
Voraussetzungen als „Betreiber eines digitalen Energiedienstes“
einzuordnen und können damit im Einzelfall unter die NIS2 Anforderungen
im Energiebereich fallen, wenn der Betreiber die gesetzlichen
Anforderungen aus dem BSIG i. V. m. §§ 5c ff. des Energiewirtschaftsgesetzes
(EnWG) hinsichtlich der Art der von ihm erbrachten Dienstleistung,
dem Bezug zu einer Energieanlage und der Größe des Unternehmens
erfüllt.
Ob es weiterer Anpassungen des Rechtsrahmens bedarf, etwa um auch
Cloudanbieter aus Drittstaaten effektiv zu erfassen, ist Gegenstand
laufender Prüfungen.
12. Abgeordneter
Dirk Brandes
(AfD)
Welche Angaben liegen der Bundesregierung zur
Zahl rechtskräftig verurteilter ausländischer
Staatsangehöriger vor, deren Abschiebung seit
dem 1. Januar 2024 wegen drohender Verfolgung
oder erheblicher Gefahren im Herkunftsstaat
unterblieb, und beabsichtigt sie, fehlende Angaben
durch eine koordinierte Abfrage bei den Ländern
zu erheben?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 22. Oktober 2026
Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.
Der Vollzug des Aufenthaltsrechts liegt in der Zuständigkeit der Länder.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/7752 verwiesen.
13. Abgeordneter
Dirk Brandes
(AfD)
Welche konkreten Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um im Ausland lebenden Deutschen
die Teilnahme an Bundestagswahlen zu
erleichtern, insbesondere durch eine dauerhaft gültige
Registrierung als Auslandswähler, ein vollständig
digitales Antragsverfahren und einen
rechtzeitigen Zugang zu den Briefwahlunterlagen, und
welchen Änderungsbedarf sieht sie bei den
Voraussetzungen der Wahlberechtigung nach § 12
Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes, um auch
langjährig im Ausland lebenden Deutschen einen
einfacheren Zugang zum Wahlrecht zu ermöglichen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 20. Oktober 2026
Initiativen zur Ausgestaltung und Änderung des Wahlrechts sind nach
der bisherigen Staatspraxis Sache des Deutschen Bundestages. Die
Bundesregierung bringt hierzu üblicherweise keine eigenen Gesetzentwürfe
ein, prüft jedoch laufend, welche Möglichkeiten es gibt, um die
Wahlteilnahme für sich im Ausland aufhaltende Wahlberechtigte zu
erleichtern. Zudem wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 46 des Abgeordneten Jürgen Hardt auf
Bundestagsdrucksache 20/14393 verwiesen.
14. Abgeordneter
Maik Brückner
(Die Linke)
Liegen der Bundesregierung vor dem
Hintergrund, dass das genaue Motiv für den
islamistischen Terroranschlag auf den Berliner CSD
zuletzt noch Gegenstand von Ermittlungen war
(www.n-tv.de/panorama/Wie-gross-ist-der-Queer
hass-unter-Islamisten-id31131672.html),
Erkenntnisse darüber vor, dass der Täter aus einem
queerfeindlichen Motiv heraus gehandelt hat, und
wieso taucht der Begriff „Queerfeindlichkeit“ im
Zehn-Punkte-Plan „Sicherheit stärken, Freiheit
bewahren, Radikalisierung verhindern“ der
Bundesregierung nicht auf, obwohl dieser Plan sich
unmittelbar auf die Geschehnisse beim Berliner
CSD bezieht?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Oktober 2026
Die Motivlage des Täters ist weiterhin Gegenstand der laufenden
Ermittlungen des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof. Zu den
individuellen Beweggründen des Täters zur Tatbegehung kann daher zum
aktuellen Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage getroffen
werden. Allerdings kann mitgeteilt werden, dass sich der Anschlag vom
25. Juli 2026 gegen 22 Uhr im Berliner Tiergarten in unmittelbarer
räumlicher Nähe zum Christopher Street Day ereignete. Der Tatort lag
außerhalb der polizeilich abgesicherten Demonstrationsstrecke, jedoch
in einem Bereich, in dem sich auch Besucher der Veranstaltung
aufhielten.
Die Bundesregierung stellt in der Präambel des Maßnahmenplans
„Sicherheit stärken, Freiheit bewahren, Radikalisierung verhindern – 10-
Punkte-Plan zu einem besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus“
fest, dass Terroristen und Extremisten gerade die Vielfalt, die unsere
Gesellschaft auszeichnet, bekämpfen. Sie unterstreicht ihr Bestreben, die
liberale und tolerante Gesellschaft in Deutschland insgesamt zu
verteidigen, alle Bürgerinnen und Bürger besser vor Terrorismus und
Extremismus zu schützen und die innere Sicherheit zu stärken. Der vom
Bundeskabinett verabschiedete Plan enthält Maßnahmen für eine bessere
Überwachung von islamistischen Gefährdern, eine konsequentere Bestrafung
von terroristischen Taten, ein gezielteres Vorgehen gegen
Terrorismusfinanzierung und zur Verhinderung von Radikalisierung.
15. Abgeordneter
Dr. Janosch
Dahmen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welchem Umsetzungsstand befinden sich die
Fähigkeitskonzepte als Teil des „Rahmenkonzept
Zivilschutzhubschrauber“ der
Innenministerkonferenz, die in Teilen (Fähigkeitskonzept „Retten
und Bergen (Luftrettung)“) bereits 2023
umgesetzt werden sollten (siehe Bericht des damaligen
Bundesministeriums des Innern und für Heimat
zum „länderübergreifenden Einsatz der
Zivilschutzhubschrauber“;
Haushaltsausschussdrucksache 3663), und inwiefern werden die
bestehende ärztliche und medizinische Expertise aus den
ZSH-Standorten in die Planungen zur (Nach-)
Beschaffung von Zivilschutzhubschraubern
eingebunden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 19. Oktober 2026
Die Fähigkeitskonzepte sind Stand Oktober 2026 noch nicht final
erstellt. Die Wiederaufnahme der Arbeiten an den Fähigkeitskonzepten für
Zivilschutzhubschrauber (ZSH) wird auch die Erkenntnisse aus dem
Krieg in der Ukraine berücksichtigen.
Die Einbindung der ärztlichen und medizinischen Expertise aus den
ZSH-Standorten erfolgt im gebotenen Umfang. Hier ist exemplarisch
das Vorhaben „Beschaffung einheitlicher medizinischer Ausstattung für
ZSH“ zu nennen, das 2025 auf der ZSH-Jahrestagung initiiert wurde.
Als erster Schritt wurden die einsatztaktischen Forderungen des medizi-
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nischen/ärztlichen Personals durch das Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erhoben und in der Folge
gemeinsam konkretisiert. In weiteren Iterationsschritten sind daraus
Beschaffungsunterlagen entstanden, die absehbar gemeinsam mit dem
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) im Rahmen eines
Vergabeverfahrens veröffentlicht werden.
Ebenfalls auf der ZSH-Jahrestagung 2025 wurde mit den Teilnehmern,
die sich sowohl aus Ärztinnen/Ärzten und der Helicopter Emergency
Medical Service Technical Crew Members (TC-HEMS) auf ZSH aber
auch Pilotinnen/Piloten und Vertretungen der Länder und Betreiber der
Luftrettungszentren zusammensetzen, über die Perspektiven der
Zivilschutzhubschrauber mit Blick auf das absehbare Nutzungsende der
aktuellen Maschinen gesprochen. Dabei wurden als entscheidende Parameter
benannt: 1. Passfähigkeit in die Luftfahrzeugflotte und Betriebsabläufe
der Bundespolizei und damit 2. Abhängigkeit von der
Beschaffungsplanung von Nachfolgemustern für den polizeilichen Einsatz
(Mehrzweckhubschrauber). Der Bund hat hier bereits ein vergleichbares Vorgehen,
wie bei der Beschaffung der einheitlichen medizinischen Ausstattung
angekündigt. Konkret heißt das, dass die Expertise der Ärztinnen/Ärzte
und TC-HEMS durch das BBK eingebunden werden wird.
16. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, einen
überarbeiteten Entwurf eines
Bundesalimentationsgesetzes im Kabinett zu beschließen und dem
Deutschen Bundestag zuzuleiten, nachdem der
hierfür angekündigte Zeitpunkt (September 2026)
verstrichen ist, und welche Gründe sind für die
Verzögerung maßgeblich?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 23. Oktober 2026
Das Bundesministerium des Innern hat am 14. April 2026 den Entwurf
eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für
die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen
Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
(Bundesalimentationsgesetz – BAlimentG) in die Ressortabstimmung
gegeben, mit dem die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom
4. Mai 2020 (2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17 u. a.) sowie vom 17.
September 2025 (2 BvL 20/17 u. a.) umgesetzt werden sollen.
Im Verbund mit der Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation
soll die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Ergebnisses der
Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von
Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und
-versorgung erfolgen. Hierzu hat sich die Bundesregierung bereits mit
dem Beschluss über Abschlagszahlungen an Besoldungs- und
Versorgungsberechtigte des Bundes in ihrer Kabinettsitzung vom 3. September
2025 bekannt.
Die Abstimmungen zu diesem komplexen Vorhaben dauern derzeit noch
an. Das Vorhaben wird weiterhin mit Priorität verfolgt und ein zeitnaher
Abschluss dieses Gesetzgebungsvorhabens angestrebt.
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17. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge bzw.
Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft sind
nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
1. April 2025 nach Deutschland eingereist und
beziehen aktuell Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder
Sozialhilfe (bitte die zuletzt verfügbaren Zahlen
jeweils nach Geschlecht ausweisen sowie
differenziert nach den seither für besagte
Personengruppe insgesamt ausgezahlten Leistungen gemäß
SGB II, SGB III, SGB XII aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 21. Oktober 2026
Wie viele der etwa 200.000 ukrainischen Staatsangehörigen, die seit
dem 1. April 2025 erstmals nach Deutschland eingereist sind, sich noch
in Deutschland aufhalten und aktuell Sozialleistungen im Sinne der
Fragestellung beziehen, wird statistisch nicht erfasst.
Aussagen darüber, wie viele dieser seit dem 1. April 2025 eingereisten
bzw. registrierten Personen aktuell Leistungen nach dem Zweiten,
Dritten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB III, SGB XII)
beziehen und in welcher Höhe für diese Personengruppe seither
Ausgaben entstanden sind, sind nicht möglich, da die jeweiligen Leistungs-
und Ausgabenstatistiken stichtags- bzw. zeitraumbezogen zwar nach der
Staatsangehörigkeit, jedoch unabhängig vom Einreise- oder
Registrierungsdatum geführt werden.
18. Abgeordneter
Peter Felser
(AfD)
Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge waren zum
30. September 2026 im Aufgabenbereich der
gerichtlichen Prozessvertretung eingesetzt (bitte
nach zentralen und dezentralen
Organisationseinheiten sowie Laufbahngruppen aufschlüsseln),
und wie hat sich dieser Personaleinsatz gegenüber
dem 31. Dezember 2024 und dem 31. Dezember
2025 verändert?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 23. Oktober 2026
Die Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
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Personal-Einsatz in VZÄ
einfacher/
mittlerer Dienst
gehobener
Dienst
höherer
Dienst Summe
31.12.2024 135,2 204,3 38,7 378,2
dezentral 124,4 196,0 23,1 343,4
zentral 10,8 8,4 15,6 34,8
31.12.2025 158,5 242,3 43,1 443,8
dezentral 147,7 229,9 23,3 400,8
zentral 10,8 12,4 19,9 43,0
01.10.2026 157,9 228,6 42,1 428,5
dezentral 147,1 219,2 23,0 389,3
zentral 10,8 9,4 19,1 39,3
19. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Was geschieht mit den mindestens 24 im
Dortmunder Migrationsamt manipulierten Reise- und
Aufenthaltsdokumenten, und welche
Konsequenzen ergeben sich daraus für die Personen, die mit
diesen Dokumenten nach Deutschland eingereist
sind (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2
026/wie-ein-afghanischer-mitarbeiter-
massenhafteinreisedokumente-fuer-afghanen-faelscht/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 20. Oktober 2026
Die Länder und deren Ausländer- bzw. Strafverfolgungsbehörden prüfen
derartige Fälle in eigener Zuständigkeit (Artikel 83 des Grundgesetzes).
Im hiesigen Fall geht die Bundesregierung davon aus, dass der Vorgang
in Nordrhein-Westfalen geprüft wird und mögliche aufenthalts- und
strafrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Der Bundesregierung
liegen für diesen Sachverhalt keine weiteren Informationen vor.
20. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Inwiefern wird nach Kenntnis der
Bundesregierung eine automatisierte Auswertung von
Tatverdächtigen nach Doppel-, bzw.
Mehrfachstaatsangehörigkeiten ab dem Tatjahr 2027 möglich sein
und in Bezug auf welche Kriminalstatistiken
(z. B. in Bezug auf die PKS, tatverdächtige
Messerangreifer oder die PMK-Statistik) und BKA-
Lagebilder des Bundes (bitte dazu auch
ausführen, wann der Beschluss für eine solche
Auswertung gefasst worden ist)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 20. Oktober 2026
Seit dem 1. Juni 2026 können in der Fallzahlenanwendung für politisch
motivierte Kriminalität (PMK) des Bundeskriminalamtes (BKA)
mehrere Staatsangehörigkeiten bei Tatverdächtigen abgebildet werden. Bei
Fällen, die vor diesem Termin an das BKA übermittelt worden sind, ist
in der dortigen Fallzahlenanwendung zu jeder Person nur eine Staats-
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angehörigkeit erfasst. Sofern eine Person mehrere Staatsangehörigkeiten
besitzt, darunter die deutsche, ist diese abgebildet. Bei mehreren
ausländischen Staatsangehörigkeiten ist die erstgenannte aus der Meldung des
Landes übernommen worden. Eine automatisierte Auswertung nach
Doppel- bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten wird ab dem Tatjahr 2027
umfassend möglich sein. Ein entsprechender Beschluss auf
Gremienebene war hierfür nicht erforderlich.
Bezugnehmend auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) werden
derzeit und in der Zukunft keine Mehrfachstaatsangehörigkeiten erfasst.
Für die weiteren im BKA erstellten Lagebilder ist derzeit weder eine
automatisierte Auswertung von Tatverdächtigen nach Doppel- oder
Mehrfachstaatsangehörigkeiten möglich noch ist dies aktuell
vorgesehen.
21. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Änderungen an den Förderrichtlinien oder
sonstigen Vorgaben des Bundesprogramms
„Zusammenhalt durch Teilhabe“ lagen der
Entscheidung zugrunde, die Förderung des Projekts
„Radikale Töchter“ abzulehnen, und welche Gründe
haben die Bundesregierung veranlasst, bei der
Entscheidung über die Förderung des Projekts
„Radikale Töchter“ von der fachlichen und
rechtlichen Einschätzung der Bundeszentrale für
politische Bildung abzuweichen (www.sueddeutsch
e.de/politik/radikale-toechter-foerdergeld-regieru
ng-stopp-klage-merz-li.3560694)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Oktober 2026
Im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ erfolgt die
Förderung auf Grundlage einer mit dem Bundesministerium der Finanzen
abgestimmten und im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichten
Förderrichtlinie. Der Förderantrag für das Modellprojekt „Mut-Muskel-
Training: Kunst für Demokratie“ der gemeinnützige
Unternehmergesellschaft (guG) Organisation Radikale Töchter wurde durch die
Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) als zuständige
Bewilligungsbehörde geprüft. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht
nicht. Gemäß Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Zusammenhalt
durch Teilhabe“ vom 16. Mai 2024 obliegt die abschließende
Entscheidung über eine Förderung dem BMI. Zu laufenden gerichtlichen
Verfahren äußert sich das BMI grundsätzlich nicht.
22. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Welche konkreten Kriterien oder Schwellenwerte
(wie die Anzahl begangener Straftaten innerhalb
eines bestimmten Zeitraums) legt die
Bundesregierung bei der Einstufung eines minderjährigen
Tatverdächtigen als „Intensivtäter“ zugrunde, und
wie viele Personen, aufgeschlüsselt nach den zehn
am häufigsten vertretenen Herkunftsländern
sowie dem Anteil nicht-deutscher
Staatsangehöriger, fallen aktuell bundesweit in diese Kategorie?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 20. Oktober 2026
Die Erfassung als „Intensivtäter“ richtet sich nach der jeweiligen
Konzeption des Bundeslandes. In den Bundesländern findet die Einstufung
häufig aufgrund der Anzahl von Straftaten statt. Es gibt keine
einheitlichen Kriterien auf Bundesebene bzw. Schwellenwerte, ab wann eine
Person als „Intensivtäter“ gilt.
Die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik zu den
mehrfachtatverdächtigen Personen, die sämtliche Personen erfassen, die im Laufe eines
Kalenderjahres mehr als einmal als Tatverdächtige bei der Polizei
registriert wurden, lassen eine Zuordnung als „Intensivtäter“ nicht zu – zumal
bei tatverdächtigen Kindern, die strafunmündig sind, der Nachweis einer
Intensivtäterschaft nicht erbracht ist, was zu erheblichen statistischen
Verzerrungen führt. Grundsätzlich gibt es verschiedene
Definitionsansätze in Wissenschaft und Praxis. Konkrete Kriterien, welche die einzelnen
Bundesländer individuell festlegen, sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
Aus den genannten Gründen liegen der Bundesregierung daher keine
validen statistischen Zahlen für „Intensivtäter“ vor.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) kennt das Merkmal
„mehrfachtatverdächtig“, welches aussagt, dass eine tatverdächtige Person
mindestens zwei Mal im jeweils betrachteten Deliktsbereich im gleichen
Berichtsjahr in der PKS erfasst wurde. Für die entsprechenden Zahlen wird
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7459 verwiesen.
23. Abgeordnete
Denise Loop
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über
das Ausmaß, die Erscheinungsformen und die
Entwicklung von geschlechtsspezifischer Gewalt
in Jugendlichen- und jungen Paarbeziehungen
(„Teen-Dating-Violence“: www.tagesspiegel.de/b
erlin/bezirke/neukollner-projekt-teen-dating-viole
nce-wie-viel-kontrolle-in-beziehungen-ist-norma
l-13353130.html) in Deutschland vor, und wenn
ja, welche, und wird die Bundesregierung
Maßnahmen zur Früherkennung und Bekämpfung von
„Teen-Dating-Violence“ ergreifen, und wenn ja,
welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 20. Oktober 2026
Zu der Frage der vorliegenden Erkenntnisse antwortet die
Bundesregierung wie folgt:
Das Phänomen „Teen-Dating-Violence“ wird in der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) nicht als solches erfasst. Gewalt in jugendlichen bzw.
jungen Paarbeziehungen kann über die PKS anhand von ausgewählten
Straftaten mit Zahlen jugendlicher/junger Opfer in einer Opfer-
Tatverdächtigen-Beziehung „Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften“
nur näherungsweise dargestellt werden (siehe Anlage). Eindeutig
auswertbar ist dabei nur das Alter der Opfer. Nicht eindeutig festgestellt
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werden kann hingegen, ob auch die tatverdächtige Person, mit der das
Opfer in der partnerschaftlichen Beziehung stand, jugendlich bzw. jung
war. Hintergrund ist, dass in der PKS keine statistische Verbindung
zwischen einem einzelnen Opfer und einem bestimmten Tatverdächtigen
hergestellt werden kann. Dies ist dann relevant, wenn zu einem Fall
mehrere Tatverdächtige unterschiedlichen Alters erfasst sind. Die Opfer-
Tatverdächtigen-Beziehung wird nur als Opferdatum (auch zu
unaufgeklärten Fällen ohne identifizierte Tatverdächtige) erfasst.
Ein Beispiel: Zu einem Fall von Gewaltkriminalität an einer 17-Jährigen
in einer partnerschaftlichen Beziehung zu einem 18-jährigen
Tatverdächtigen wurde neben dem Opfer sowohl ein 18-jähriger als auch ein
25-jähriger Tatverdächtiger erfasst. Die PKS gibt keine Auskunft
darüber, ob das Opfer mit der jüngeren oder älteren tatverdächtigen Person in
einer „nichtehelichen partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft“ stand.
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erhebt seit 1998
im Rahmen der repräsentativen Wiederholungsbefragung
„Jugendsexualität“ Daten u. a. zu sexualisierten Gewalterfahrungen junger Menschen.
Im Rahmen einer Sonderauswertung, deren Ergebnisse im Jahr 2027
veröffentlicht werden sollen, werden Gewalterfahrungen durch
Gleichaltrige sowie Geschlechterunterschiede vertiefend in den Blick
genommen. Die Datenerhebung erfolgte im ersten Halbjahr 2025. Erste Daten
sind bereits veröffentlich: Dinger, L., Schäfer-Pels, A., Scharmanski, S.
(2026). Sexualisierte Gewalterfahrungen, Bystander-Perspektiven und
Disclosure junger Menschen – Ergebnisse aus der 10. Welle der
Jugendsexualitätsstudie. Bundesgesundheitsblatt https://doi.org/10.1007/s0010
3-026-04212-y.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu
verschiedenen Formen digitaler Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene vor, die sich auch auf den Kontext partnerschaftliche Gewalt
in Jugendlichen- und jungen Paarbeziehungen beziehen. Digitale
Übergriffe in diesem Kontext umfassen beispielsweise verbale Belästigung,
sog. missbräuchliches Sexting, sog. Sextortion oder die sog. Loverboy-
Methode. Eine umfassende, bundesweit repräsentative und speziell auf
digitale Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen ausgerichtete
Datenlage ist jedoch nicht gegeben. Internationale wissenschaftliche
Erkenntnisse zeigen auf, dass technologievermittelte sexuelle
Grenzverletzungen zu einem festen Bestandteil bei sexualisierter Gewalt in
Paarbeziehungen Jugendlicher geworden sind. Digitale Übergriffe zwischen
Partnern treten dabei selten isoliert auf, sondern stehen im engen
Zusammenhang mit Gewalt im traditionellen Sinne und allgemeinen
Beziehungskonflikten. Die Wahrnehmung und Ausübung digitaler Gewalt
unterliegen dabei deutlichen Geschlechtsunterschieden. Internationale
Studien verdeutlichen, dass männliche Jugendliche Grenzverletzungen
wie das nicht-einvernehmliche Weiterleiten intimer Bilder häufig
verharmlosen und als argloses Vergnügen einstufen. Weibliche Jugendliche
berichten hingegen häufig von einer hohen psychischen Belastung.
Zu der Frage der Maßnahmen antwortet die Bundesregierung wie folgt:
Durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMBFSFJ) geförderte Angebote bieten Maßnahmen zu
Früherkennung und Bekämpfung von Online-Gefährdungsphänomenen
einschließlich der sog. Teen-Dating-Violence an. Beispielsweise genannt
seien hier die Online-Beratung von JUUUUPORT oder der
Elternratgeber SCHAU HIN! Zudem wird der Themenschwerpunkt der gemein-
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samen Kampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg“ mit der
Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von
Kindern und Jugendlichen (UBSKM) ab Herbst 2026 „Sexuelle Gewalt im
digitalen Raum“ sein. Darüber hinaus gilt es jedoch auch, Anbieter von
Online-Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen. Aktuelle
Entwicklungen auf EU-Ebene, wie der im September 2026 von der EU-
Kommission vorgelegte Vorschlag für den EU KIDS Act, können insbesondere
dazu beitragen, dass die Prävention und Bekämpfung von Online-
Gefährdungen strukturell auf den Plattformen selbst gestärkt werden.
Im Rahmen des Diskursformates „Zukunftswerkstatt“ der
Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ) im Mai 2026
beschäftigen sich 170 Expertinnen und Experten mit dem Thema. Die BzKJ
führt das Diskursformat im Sinne eines koordinierten Dialogs zur
Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes (§ 17a Absatz 2
Nummer 1 JuSchG) durch. Hierbei wurden Vertiefungs- und
Handlungsbedarfe konkretisiert und zugleich Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung
des Kinder- und Jugendmedienschutzes eruiert.
Zudem wurden am 14. Oktober 2026 auf Grundlage der
Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der
digitalen Welt“ Eckpunkte der Bundesregierung für einen verbesserten
Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen, die unter anderem die
Stärkung digitaler Kompetenzen sowie kindgerechte Melde- und
Unterstützungsangebote vorsehen. Diese Maßnahmen dienen auch einem
besseren Schutz und einer besseren Sensibilisierung und Befähigung gegen
partnerschaftliche digitale Gewalt.
Ferner hat das BMBFSFJ ein Interessenbekundungsverfahren für
Modellprojekte zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher
Gewalt durchgeführt. Im Förderaufruf wurden vier Förderschwerpunkte
definiert, darunter der Schwerpunkt „1) Maßnahmen der
Gewaltprävention im Bereich der (frühkindlichen) Bildung bzw. des (vor-)schulischen
Umfeldes“. Unter Förderschwerpunkt 1) konnten auch Vorhaben zur
Prävention von sog. Teen-Dating-Violence eingereicht werden.
Informationen zu den geförderten Projekten wird das BMBFSFJ nach deren
Projektstart (frühstens ab 1. Dezember 2026) öffentlich kommunizieren.
Zudem plant das BIÖG für 2027 das Thema Teen-Dating-Violence
verstärkt in seine Informationsangebote zur Sexualaufklärung für
Jugendliche und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu integrieren, u. a. im
Rahmen des Jugendportals loveline.de, des Fachkräfteportals bil-
dung.loveline.de wie auch im Rahmen von Influencer-Kampagnen
sowie durch Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz.
Zusammen mit der UBSKM setzt das BMBFSFJ in diesem Jahr
außerdem die seit 2022 bestehende Aufklärungs- und Aktivierungskampagne
zur sexualisierten Gewalt an Kindern mit dem Fokus auf digitale
sexualisierte Gewalt gegen Jugendliche fort. Hierbei werden auch
Ausbeutungsformen, wie beispielsweise „Taschengeldtreffen“ oder auch die
sogenannte Loverboy Methode thematisiert. Bereits im Jahr 2025 hatte die
Kinderrechtsorganisation ECPAT Deutschland e. V. eine
Sensibilisierungskampgange auf TikTok und Instagramm im Rahmen einer
Förderung des BMBFSFJ realisiert. Die Kampagne hat Informationen zur
sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen im digitalen Raum und den
vorgenannten Ausbeutungsformen zur Verfügung gestellt.
Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des
Bundes (ProPK) hat diverse Informations- und Hilfsangebote
veröffentlicht, die sich unter anderem mit dem ausgewiesenen Themenfeld der
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„geschlechtsspezifischen Gewalt in Jugendlichen und jungen
Paarbeziehungen“ befassen:
• Die Seite www.polizeifuerdich.de/ fungiert als zentrale Anlaufstelle
für Kinder und Jugendliche.
• Das Portal www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/junge-leute/
bietet Hinweise für die Sicherheit von jungen Menschen in allen
Lebenslagen.
Bezüglich der Bekämpfungsansätze der Länderpolizeien, die für die
Ermittlung und Verfolgung von Straftaten dieser Art vorrangig zuständig
sind, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
24. Abgeordneter
Sergej Minich
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung die
Zusammenarbeit zwischen den Ausländerbehörden im
Land Bremen und den Bundesbehörden bei der
Durchführung von Rückführungen, und liegen ihr
dazu etwaige Beschwerden oder Prüfberichte vor?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Oktober 2026
Die Bundesregierung arbeitet bei der Durchführung von Rückführungen
mit allen Ländern konstruktiv und vertrauensvoll zusammen. Darüber
hinaus äußert sich die Bundesregierung nicht zur konkreten
Zusammenarbeit mit den Ländern.
25. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
Wie viele syrische Staatsangehörige wurden seit
dem Besuch des syrischen Präsidenten Ahmed al-
Scharaa bei Bundeskanzler Friedrich Merz am
30. März 2026 bis zum Zeitpunkt der
Beantwortung dieser Frage aus Deutschland nach Syrien
abgeschoben (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 19. Oktober 2026
Die Bundesregierung befindet sich in intensiven Gesprächen mit der
syrischen Übergangsregierung, um einen funktionierenden dauerhaften
Rückführungsmechanismus zu etablieren. In dem erfragten Zeitraum
wurden im August 2026 drei Personen nach Syrien zurückgeführt.
26. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
Wie viele syrische Staatsangehörige sind seit dem
30. März 2026 bis zum Zeitpunkt der
Beantwortung dieser Frage freiwillig aus Deutschland nach
Syrien zurückgekehrt (bitte nach Monaten sowie
danach aufschlüsseln, wie viele dieser Rückreisen
im Rahmen staatlich geförderter
Rückkehrprogramme erfolgten)?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 19. Oktober 2026
Eine Auswertung nach Zielland der Ausreise ist nur bei freiwillig
geförderter Ausreise möglich. Es wurden daher im Sinne der Fragestellung
alle freiwilligen Ausreisen von syrischen Staatsangehörigen, ungeachtet
des Ziellandes, berücksichtigt. Im Zeitraum 30. März bis 31. August
2026 sind lt. Ausländerzentralregister mindestens 4.803 syrische
Staatsangehörige mit und ohne staatliche Förderung freiwillig ausgereist. Die
gewünschte Unterteilung nach Monaten entnehmen Sie der folgenden
Tabelle:
Anzahl Personen mit
Förderung
ohne
Förderung Gesamt
Gesamt 3.214 1.589 4.803
davon:
April 2026 631 308 939
Mai 2026 666 333 999
Juni 2026 552 328 880
Juli 2026 628 311 939
August 2026 737 309 1.046
Es handelt sich um vorläufige Zahlen. Zusätzlich existieren auch
Länderprogramme, über die freiwillige Ausreisen gefördert werden. Hierzu
liegen keine Daten vor.
27. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
Wie viele syrische Staatsangehörige halten sich
zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage in
Deutschland auf, und wie viele davon sind
ausreisepflichtig (bitte zusätzlich nach vollziehbar
Ausreisepflichtigen sowie Personen mit Duldung
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 19. Oktober 2026
Zum Stichtag 31. August 2026 waren gemäß Ausländerzentralregister
insgesamt 909.682 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit in
Deutschland als aufhältig erfasst. Zum gleichen Stichtag waren 14.748
Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit als ausreisepflichtig erfasst
und von diesen waren 11.835 geduldet.
28. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
Besteht in Deutschland für Software, die bei
Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen zur
Erfassung, Übermittlung, Auswertung und
Berechnung von Wahlergebnissen eingesetzt wird,
eine gesetzliche Verpflichtung zur unabhängigen
Prüfung und Zertifizierung hinsichtlich ihrer
Funktionssicherheit, Fehlerfreiheit und
Manipulationssicherheit?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 20. Oktober 2026
Im Hinblick auf bundesweite Parlamentswahlen (Bundestagswahlen,
Europawahlen) bestehen keine gesetzlichen Verpflichtungen. Im
Übrigen wird auf den Erstellungsprozess zur technischen Richtlinie des BSI
verwiesen. Die technische Richtlinie richtet sich an die Entwickler und
Hersteller einer Wahlunterstützungssoftware. Es werden Anforderungen
an die Software zur sicheren Ergebnisermittlung und Datenübermittlung
bei bundesweiten Parlamentswahlen formuliert (www.bsi.bund.de/DE/S
ervice-Navi/Presse/Alle-Meldungen-News/Meldungen/2026/TR-03192-
Kommentierung_260826.html). (www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Pre
sse/Alle-Meldungen-News/Meldungen/2026/TR-03192-Kommentierun
g_260826.html).
29. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele
Asylbewerber oder Schutzsuchende seit dem
Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems (GEAS) und der Einigung zwischen
Deutschland und Griechenland sowie
Deutschland und Italien über die vollständige
Implementierung des Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens
(siehe Antwort der Bundesregierung auf meine
Schriftliche Frage 34 in Bundestagsdrucksache
21/3438) gemäß der Dublin-Verordnung aus
Deutschland nach Italien bzw. Griechenland
rücküberstellt wurden (bitte nach Monaten und
einzelnen Ländern aufschlüsseln), und wenn ja, warum
wurden diese dann nicht auf meine Schriftliche
Frage 26 in Drucksache 21/8047 mitgeteilt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 19. Oktober 2026
Nach Anwendbarkeit des neuen Gemeinsamen Europäischen
Asylsystem (GEAS) am 12. Juni 2026 fanden im Rahmen einer bilateralen
Vereinbarung mit Italien zwei Überstellungen im Rahmen des AMM-
Verfahrens (ehemals Dublin-Verfahren) nach Italien statt; diese erfolgten im
September 2026.
Seit dem 12. Juni 2026 fanden zwei Überstellungen im Rahmen des
AMM-Verfahrens nach Griechenland statt. Beide Überstellungen
erfolgten im August 2026.
Die Überstellungen waren zum Zeitpunkt der Erstellung der
Beantwortung der Schriftlichen Frage 26 in Bundestagsdrucksache 21/8047 noch
nicht abgeschlossen.
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30. Abgeordnete
Karoline Otte
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mit welchen konkreten Schritten plant die
Bundesregierung eine Fortführung des 2024
gestarteten Dialogforums „Allianz für Kommunen“ unter
Federführung des Bundesministeriums des
Innern, und wie begegnet sie mir zugetragenen
Berichten, wonach die Fortsetzung der Allianz
derzeit ruht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 20. Oktober 2026
Ziel der 2024 gegründeten Allianz für Kommunen war, die kommunalen
Perspektiven und Erwartungen stärker in die Bundespolitik zu tragen,
insbesondere im Hinblick auf eine kommunalfreundliche Gesetzgebung.
Dieses Ziel wird im Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen
unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände intensiv bearbeitet.
31. Abgeordnete
Marlene
Schönberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Werden die nach der Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 26 auf
Bundestagsdrucksache 21/7311 in Kapitel 0601 Titel 684
14 für das NSU-Dokumentationszentrum
veranschlagten, im Jahr 2027 voraussichtlich bis zu
7.261.000 Euro umfassenden Ausgabereste aus
dem Bundeshaushalt 2026 anteilig auch für die
Förderung des bestehenden NSU-
Dokumentationszentrums „Offener Prozess“ in Chemnitz
verwendet, oder sind diese Mittel ausschließlich für
den Aufbau des NSU-Dokumentationszentrums
am Standort Nürnberg vorgesehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 20. Oktober 2026
Die Ausgabereste in Kapitel 0601 Titel 684 14, Erl. 4 sind maßgeblich
für den Aufbau des NSU-Dokumentationszentrums am Standort
Nürnberg vorgesehen. Inwieweit davon auch Zuwendungsprojekte
durchgeführt werden, ist abhängig von den zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel in den Folgejahren. Das Projekt „Perspektivwechsel – NSU-
Komplex und Betroffenenperspektiven in der Fort- und Ausbildung der
Polizei“ der Offener Prozess gGmbH wird im Haushaltsjahr 2027 in Höhe
von 250.000 Euro gefördert.
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32. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie viele Ukrainer sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 nach
Deutschland eingereist, und wie bewertet die
Bundesregierung die Tatsache, dass der für
Ukrainer relevante Schutz nach § 24 des
Aufenthaltsgesetzes die Möglichkeit einer Ausreise für bis zu
sechs Monate oder einer von der
Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist bietet, ohne dass
sich dies auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts
auswirkt – selbst wenn diese Ausreisen in die
Ukraine stattfinden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 20. Oktober 2026
Ausweislich des Ausländerzentralregisters waren zum Stichtag 30.
September 2026 231.956 ukrainische Staatsangehörige erfasst, die im
Zeitraum 1. Januar 2025 bis 30. September 2026 erstmals nach Deutschland
eingereist sind. Davon waren zum genannten Stichtag noch 200.560
Personen in Deutschland aufhältig.
Die Beendigung des Aufenthaltstitels für aus der Ukraine geflohene
Personen, die in Deutschland vorübergehenden Schutz nach § 24 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) genießen, unterliegt den allgemeinen
geltenden Regeln des AufenthG zur Beendigung des Aufenthalts. Hiernach
erlischt die Aufenthaltserlaubnis nach § 51 Absatz 1 Nummer 7
AufenthG, wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs
Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren
Frist wieder eingereist ist. Bei einer Ausreise, die einen Zeitraum kürzer
als sechs Monate betrifft, ist allerdings grundsätzlich davon auszugehen,
dass der Reisegrund vorübergehender Natur ist. Dies schließt auch
Reisen in die Ukraine ein, z. B. zum Besuch von Angehörigen. Insoweit
unterscheidet das Gesetz ganz bewusst Heimatreisen für vorübergehenden
Schutz nach § 24 AufenthG genießende Ukrainer von Heimatreisen von
international Schutzberechtigten, für die strengere Regeln gelten.
Bei Wiedereinreise nach sechs Monaten ist ein erneuter Antrag auf
vorübergehenden Schutz zu stellen, der auf Grundlage der jeweils geltenden
Einschränkungen (seit 5. August 2026 Restriktionen mit Blick auf
Personen mit militärischen Verpflichtungen) zu bewerten ist. Es sei denn, es
wurde seitens der Ausländerbehörde als Einzelfallentscheidung
aufgrund individueller Gründe vorab eine längere Frist zur Wiedereinreise
gewährt.
33. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Wie viele Abschiebungen rechtskräftig
verurteilter Straftäter mit irakischer Staatsangehörigkeit
wurden in den Jahren 2020 bis einschließlich
2025 jeweils angeordnet, und wie viele dieser
Personen wurden tatsächlich erfolgreich in ihr
Herkunftsland abgeschoben und von den dortigen
Behörden übernommen?
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34. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Wie viele Abschiebungen rechtskräftig
verurteilter Straftäter mit syrischer Staatsangehörigkeit
wurden in den Jahren 2020 bis einschließlich
2025 jeweils angeordnet, und wie viele dieser
Personen wurden tatsächlich erfolgreich in ihr
Herkunftsland abgeschoben und von den dortigen
Behörden übernommen?
35. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Wie viele Abschiebungen rechtskräftig
verurteilter Straftäter mit libanesischer
Staatsangehörigkeit wurden in den Jahren 2020 bis einschließlich
2025 jeweils angeordnet, und wie viele dieser
Personen wurden tatsächlich erfolgreich in ihr
Herkunftsland abgeschoben und von den dortigen
Behörden übernommen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 21. Oktober 2026
Die Fragen 33 bis 35 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Der Vollzug des Aufenthaltsgesetzes obliegt grundsätzlich den
Ländern.
36. Abgeordneter
Bastian Treuheit
(AfD)
Mit welchem durchschnittlichen prozentualen
Eigenanteil müssen sich die Kommunen an den
Gesamtkosten der im Rahmen des Pakts für den
Bevölkerungsschutz geförderten Sirenen
beteiligen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Oktober 2026
Die Sirenenförderprogramme des Bundes fördern den Ausbau des
kommunal verwalteten Sirenennetzes durch Festpreisförderungen in drei
Kategorien. Dabei sind aktuell die folgenden maximalen Fördersummen für
Bundesmittel pro Sirenenstandort vorgeschrieben:
Errichtung auf Gebäudedach 10.850 €
Errichtung auf freistehendem Mast 17.350 €
Ertüchtigung zur Ansteuerung durch TETRA-BOS1) 1.000 €
1) Digitales Funknetz der „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ (BOS)
nach „Terrestial Trunked Radio“ (TETRA) Standard. Dieses wird zur Ansteuerung der
Sirenen aus dem Modularen Warnsystem benötigt.
Zusätzlich steht es den Ländern im Rahmen ihrer landeseigenen
Förderprogramme frei, geringere Maximalfördersummen pro Standort zu
bestimmen oder ein Projekt zusätzlich zu den Fördermitteln des Bundes
mit Landesmitteln zu fördern.
Die prozentuale finanzielle Beteiligung der Kommunen an den
geförderten Sirenenprojekten kann sich daher von Projekt zu Projekt und von
Land zu Land unterscheiden. Die Projekte werden auf der kommunalen
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Ebene umgesetzt und auf der Landesebene verwaltet. Der Bund verfügt
nicht über die nötigen Informationen, um den durchschnittlichen
prozentualen Eigenanteil der Kommunen angeben zu können.
37. Abgeordnete
Donata
Vogtschmidt
(Die Linke)
Aus welchen Gründen wurde das Thema „Open
Government“ aus dem Webauftritt des
Bundesministeriums des Innern (https://web.archive.org/
web/20250118094757/https://www.bmi.bund.de/
DE/themen/moderne-verwaltung/open-governme
nt/open-government-node.html) in der Amtszeit
von Bundesminister Alexander Dobrindt entfernt,
und stellt es nach Auffassung der
Bundesregierung ein zu lösendes Problem dar, dass die
Archivierung früherer amtlicher Webauftritte nicht
gesetzlich geregelt ist, und wenn ja, wie plant die
Bundesregierung das Problem zu lösen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Oktober 2026
Das Thema „Open Government“ ist, wie unter dem oben genannten
Link einsehbar, als Querschnittsthema auf verschiedene Fachbereiche
aufgeteilt. Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai
2025 ist ein Teil auf das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) übergegangen. Die Themen
„Informationsfreiheitsgesetz“ und „Modellkommune Open Government“ verbleiben im
Bundesministerium des Innern. Diese organisatorischen Änderungen
sind beim Außenauftritt nachvollzogen worden, es bestand daher kein
Anlass für eine Archivierung.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
38. Abgeordnete
Katrin Fey
(Die Linke)
Welche konkreten diplomatischen und politischen
Schritte unternimmt die Bundesregierung aktuell,
insbesondere im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im
Ministerkomitee des Europarates, um auf die
Umsetzung der verbindlichen Entscheidungen des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
(EGMR) im Fall des inhaftierten Politikers
Selahattin Demirtaş (insbesondere das Urteil der
Großen Kammer vom 22. Dezember 2020 sowie das
Urteil vom 8. Juli 2025), und dessen Freilassung
hinzuwirken, und welche Konsequenzen zieht sie
aus der anhaltenden Weigerung der Türkei, diesen
rechtskräftigen Beschlüssen nachzukommen?
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Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 22. Oktober 2026
Die Bundesregierung beobachtet die andauernde Nicht-Umsetzung von
EGMR-Urteilen seitens der Türkei im Fall von Selahattin Demirtaş mit
Sorge und setzt sich im Komitee der Ministerbeauftragten des
Europarates für die Umsetzung der genannten EGMR-Urteile und die Freilassung
von Selahattin Demirtaş ein.
Die Bundesregierung thematisiert gegenüber der Türkei regelmäßig
bilateral, im EU-Kreis sowie in internationalen Foren, dass sie sich
völkerrechtlich zur Einhaltung rechtstaatlicher Prinzipien und
menschenrechtlicher Standards verpflichtet hat und als Mitglied des Europarats an der
Einhaltung dieser Prinzipien und Standards gemessen wird. Als
Konsequenz aus den demokratischen, menschenrechtlichen und
rechtstaatlichen Defiziten liegt der EU-Beitrittsprozess mit der Türkei seit dem Jahr
2018 auf Eis.
39. Abgeordnete
Katrin Fey
(Die Linke)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
den Gesundheitszustand und die
Gefährdungslage, insbesondere Misshandlungs- und aktuelle
Erpressungsvorwürfe des in der tschechischen
Justizvollzugsanstalt Horní Slavkov inhaftierten
deutschen Staatsangehörigen S. H., und welche
diplomatischen oder konsularischen Maßnahmen
(etwa zur medizinischen Haftunterbrechung oder
Verlegung des Inhaftierten) werden aktuell
unternommen, nachdem das zuständige Konsulat der
Familie laut deren Angaben am 24. September
2026 mitteilte, dass das Überstellungsverfahren
nach Deutschland derzeit ruhe?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 19. Oktober 2026
Die Botschaft Prag betreut S. H. konsularisch. Wenn
Auslandsvertretungen Hinweise auf eine Gefährdungslage erhalten, ergreifen sie die dort
geeignet erscheinenden Maßnahmen. Das kann unter anderem Anrufe
bei der inhaftierten Person, bei der Gefängnisverwaltung oder auch
Haftbesuche beinhalten. Wenn sich eine Gefährdungslage bestätigt,
setzen sich die Auslandsvertretungen dafür ein, die Gefährdungslage zu
beseitigen. Inhaftierte Personen haben in der Tschechischen Republik die
Möglichkeit, Beschwerden gegenüber der Gefängnisleitung und
gerichtlich einzureichen, selbstständig oder durch einen mandatierten
Rechtsbeistand. Sie können auch die Haftfähigkeit überprüfen lassen. Die
Haftanstalt Horni Slavkov verfügt über eine Gesundheitsversorgung, die den
Inhaftierten auf Antrag offensteht.
Zu Überstellungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union kann das Auswärtige Amt allgemein mitteilen, dass es sich
dabei um justizielle Verfahren handelt, an denen die Bundesregierung
nicht beteiligt ist. Überstellungsverfahren können aus unterschiedlichen
rechtlichen Gründen ruhen.
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Mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte von S. H. ist die Weitergabe
weiterer Informationen zum Fall nicht möglich.
40. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Warum hat die Bundesregierung nicht zugleich
eine deutsche Nominierung auf eine
Richter*innenstelle beim Internationalen Strafgerichtshof
und eine Bewerbung für einen Sitz im UN-
Sicherheitsrat vorangetrieben, sondern sich auf letztere
konzentriert und dadurch die Möglichkeit einer
deutschen Bewerbung für die Wahl im Dezember
in Den Haag verstreichen lassen (www.lto.de/rech
t/meinung/m/internationaler-strafgerichtshof-kein
e-deutschen-richter-wahl-kandidaten-bundesregie
rung, www.pgaction.org/news/news/activity-calen
dars/events/25th-session-the-assembly-states-parti
es.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 19. Oktober 2026
Deutschland ist ein starker Unterstützer der internationalen
Strafgerichtsbarkeit im Allgemeinen und des Internationalen Strafgerichtshofes
(IStGH) im Besonderen. Dies gilt unabhängig von eventuellen
Kandidaturen für Ämter des IStGHs, über die die Bundesregierung jeweils im
Einzelfall entscheidet.
41. Abgeordneter
David Schliesing
(Die Linke)
Hat sich die Bundesregierung im Fall der
Journalistin Serena Bilanceri, die seit vielen Jahren aus
Israel und den Palästinensischen Gebieten
berichtet und seit Juni 2026 offizielle Korrespondentin
der taz ist (vgl. https://taz.de/In-eigener-Sache/!62
20895/), gegenüber der israelischen Regierung für
die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte,
zu denen die Meinungs- und Pressefreiheit
zählen, und die Ermöglichung ihrer Wiedereinreise
und die uneingeschränkte Wiederaufnahme ihrer
Tätigkeit in Israel eingesetzt, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 21. Oktober 2026
Die Bundesregierung setzt sich durchgehend und weltweit für die
Meinungs- und Pressefreiheit ein. Sie sieht die Einschränkung der Arbeit
von Journalisten sehr kritisch, da dadurch eine pluralistische
Berichtserstattung und Meinungsbildung erschwert wird.
Die Bundesregierung hat sich daher umgehend nach Bekanntwerden des
Vorfalls auf mehreren Ebenen und hochrangig für Serena Bilanceri
eingesetzt.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
42. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann hat die Bundesregierung die Stadt Aachen
erstmals über die geplante Erweiterung der
Dr. ‑Leo-Löwenstein-Kaserne im Stadtteil
Beverau informiert, und wann haben gegebenenfalls
weitere Unterrichtungen stattgefunden (www.aac
hener-zeitung.de/lokales/region-aachen/aachen/au
sbau-der-streitkraefte-bundeswehr-plant-
offenbargrosskaserne-auf-der-beverau/159307627.html?ut
m_medium=referral&utm_campaign=share)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 19. Oktober 2026
Am 4. August 2026 fand erstmals eine Besprechung zwischen dem
Kompetenzzentrum Baumanagement des Bundesamtes für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleitungen der Bundeswehr Düsseldorf
(BAIUBDw KompZ BauMgmt D) und der Baureferentin der Stadt
Aachen statt.
Anschließend führte BAIUBDw KompZ BauMgmt D am 23. September
2026 zur sachlichen Einordnung der geplanten Flächenbeschaffungen
sowie zur Erörterung von Fragen und Bedenken ein weiteres Gespräch
mit dem Oberbürgermeister der Stadt Aachen. An beiden Gesprächen
haben auch Verantwortliche der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
teilgenommen.
Am 9. Oktober 2026 fand ein weiterer fernmündlicher Austausch
zwischen dem BAIUBDw KompZ BauMgmt D und dem Oberbürgermeister
der Stadt Aachen statt. Das Gesprächsformat soll in der bestehenden
Form fortgesetzt werden.
43. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen der Operation
EUNAVFOR MED IRINI seit Beginn am
31. März 2020 bis zum Zeitpunkt dieser
Schriftlichen Frage in jedem Jahr pro Quartal aus Seenot
gerettet (bitte getrennt nach Quartalen
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 23. Oktober 2026
Seit Beginn der Operation EUNAVFOR MED IRINI am 31. März 2020
wurden mit Stand 22. Oktober 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung
1.619 Personen von Einheiten der Operation aus Seenot gerettet.
Vorabfassung - w
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Es wird keine Statistik zur Erfassung der aus Seenot geretteten Personen
nach Quartalen geführt, wodurch die Gesamtanzahl nicht
aufgeschlüsselt werden kann.
44. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
Wie hoch ist die Zahl der Kriegsdienstverweigerer
seit Einführung des neuen Wehrdienstgesetzes am
1. Januar 2026 in der Oberpfalz, aufgeschlüsselt
nach Kreisen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 23. Oktober 2026
Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt.
45. Abgeordneter
Sven Wendorf
(AfD)
Wie viele ehemalige Journalisten des
öffentlichrechtlichen Rundfunks sind bezugnehmend auf
einen Artikel in der „Welt“ vom 11. Oktober
2026, in dem zwei ehemalige ARD-Journalisten
als Mitarbeiter des Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) erwähnt werden, seit 2020 im
BMVg (inklusive nachgeordneter Bundesämter)
beschäftigt worden (inklusive gegenwärtig
beschäftigter Mitarbeiter; www.welt.de/politik/deuts
chland/plus6ac88737c9122e6e3c97b796/verteidig
ungsministerium-selbstbedienung-hinter-der-fassa
de-des-bendlerblocks.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 20. Oktober 2026
Es wird keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt.
Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der
Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in
dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende
Recherchen durch die Bundesregierung sind in dieser Frist in der Regel nicht
leistbar. In der Kürze der Bearbeitungszeit der Schriftlichen Frage ist es
nicht möglich, die für die Beantwortung der Frage notwendige
händische Auswertung der Personalakten vorzunehmen.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
46. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus, dass Staatsrechtler und
Datenschutzexperten kritisieren, dass die meisten
Fragen der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN zum
Gesetzgebungsverfahren des Gebäudemodernisierungsgesetzes auf
Bundestagsdrucksache 21/7982 nicht hinreichend
beantwortet wurden und somit
verfassungsrechtliche Vorgaben und Transparenzvorschriften nicht
gewahrt würden (https://correctiv.org/aktuelles/20
26/09/24/lobbyismus-staatsrechtler-kritisieren-feh
lende-transparenz-im-wirtschaftsministerium/),
und sind die im Lobbyregister gespeicherten
Schreiben des DIE GAS- UND WASSERSTOFF-
WIRTSCHAFT e. V. (Dokument
SG2606080045), des DVGW Deutscher Verein
des Gas- und Wasserfaches e. V. (Dokument
SG2509030001) und des BDEW Bundesverband
der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.
(Dokument SG2602170010 und Dokument
SG2603230027) im Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie eingegangen (bitte unter
Angabe des Datums, Aktenzeichens im
Bundesministerium und der Organisationseinheit, die sie
bearbeitet hat, angeben), und wenn ja, auf welche
Weise wurde für die Antworten zu den Fragen 3
und 4 der Kleinen Anfrage im Hause recherchiert,
und wenn nein, hat die Bundesregierung bei der
Beantwortung der Kleinen Anfrage das
Lobbyregister ausgewertet?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 19. Oktober 2026
Die Bundesregierung beantwortet Parlamentarische Anfragen im
Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das Schreiben des
Verbandes DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e. V. vom
28. Mai 2026 zu einer Veröffentlichung der Deutschen Energie-Agentur
(dena) war nicht Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens zum
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Zu den genannten Papieren von
DVGW und BDEW ist festzuhalten, dass derartige Stellungnahmen
nicht als Schriftstücke aufgeführt werden. Der Verband DIE GAS- UND
WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e. V., DVGW und BDEW haben in der
Verbändeanhörung zum Referentenentwurf jeweils Stellungnahmen
abgegeben. Diese Stellungnahmen hat das BMWE veröffentlicht (siehe die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der
Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Julia Verlinden und weiterer
Abgeordneter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz“ auf Bundestagsdrucksache
21/7982).
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47. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welche Gutachten bezieht sich die Aussage
der Sprecherin des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie, dass verfügbare Potenziale
„grüner“ Gase nach Einschätzung des
Bundesministeriums und laut entsprechender Gutachten
ausreichen würden (www.spiegel.de/wirtschaft/se
rvice/katherina-reiche-plant-gruengasquote-nur-fu
er-private-haushalte-a-e0311f8e-b04f-4b6f-88
edc2e3a6df9f5c,) und hat die Bundesregierung
Fragen zu Kosten, Bedarfen, Flächen- und
Importbedarfen sowie Klimawirkung abschließend geklärt
(wenn ja, bitte tabellarisch die Prognosen bzw.
Ergebnisse auflisten), und wenn nein, wie kommt
die Aussage, die Grüngasquote würde bis 2030
zusätzlich 2 Millionen Tonnen Kohlendioxid
einsparen, zustande (https://table.media/assets/berlin/
eckpunkte_grungasquote.pdf)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 23. Oktober 2026
Zahlreiche wissenschaftliche Studien kommen zu dem Schluss, dass
ausreichende Biomethan-Potenziale zur Erfüllung der Grüngasquote
bestehen. Nach einer Literaturübersicht der Beratungsunternehmen EPICO
und Frontier Economics (abrufbar unter: https://epico.org/uploads/files/
Realitaetscheck-Gruengasquote-und-Biotreppe.pdf) liegt das Potenzial
zur Produktion von Biomethan allein in Deutschland im Jahr 2045 im
Mittel der Studienergebnisse bei mehr als 150 Terawattstunden. Hinzu
kommen Potenziale für Biomethanimporte sowie weitere zugelassene
Energieträger zur Erfüllung der Grüngas-/Grünheizölquote. Laufende
Analysen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie bestätigen diese Einschätzung.
Zu der Entwicklung der Kosten und Mengen kann es über diesen langen
Zeithorizont keine abschließende Klärung geben. Die künftige
Entwicklung der Nachfrage, der Verfügbarkeit und der Preise biogener
Brennstoffe hängt einerseits von der Entwicklung des Heizungsmarkts ab,
andererseits auch von dem Angebot durch heimische Produktion und
Importe. Es ist daher wichtig, die Marktentwicklung weiter zu beobachten
und auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren zu können.
Die Aussagen zur Emissionswirkung ergeben sich durch den
zusätzlichen Einsatz von Biomethan und Bioöl im Rahmen einer Grüngas-/
Grünheizölquote, die nach dem vorgeschlagenen Verlauf bei 1 Prozent
im Jahr 2028 startet und im Jahr 2030 5 Prozent beträgt. Abzüglich der
bereits heute genutzten Biomethan- und Grünheizölmengen wird
dadurch im Jahr 2030 eine CO2-Einsparung von mindestens zwei
Millionen Tonnen CO2 erzielt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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48. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
In Anbetracht der Tatsache, dass die Ölreserve
durch Pflichtbeiträge der Mineralölwirtschaft
finanziert wird, die Nationale Reserve im
Gesundheitsschutz ebenso wie die Bundesreserve
Getreide als auch die Zivile Notfallreserve
verbrauchsfertiger Lebensmittel allesamt aus dem
Bundeshaushalt finanziert werden, warum plant die
Bundesregierung laut des Referentenentwurfs des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
zum Gesetz zur Einführung einer Gasreserve zur
Krisenvorsorge nun in diesem Fall eine durch eine
Umlage von allen Verbraucherinnen und
Verbraucher finanzierte Gasreserve, und warum setzt die
Bundesregierung bei der Gasreserve nicht auch
auf eine Haushalts- oder Branchenfinanzierung,
ähnlich der genannten Beispiele der
Krisenbevorratung?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 21. Oktober 2026
Die Einrichtung der Gasreserve soll der langfristigen Sicherstellung der
Gasversorgung im Krisenfall dienen. Im Rahmen der Konzeption
wurden verschiedene Finanzierungsmodelle geprüft. Aufgrund der
spezifischen Anforderungen und des Volumens der Gasreserve ist eine
Finanzierung über eine Umlage eine sachgemäße Option. Eine abschließende
Entscheidung des Bundeskabinetts steht dazu noch aus.
49. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Wie häufig fanden in den Jahren 2025 und 2026
Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung und Vertreterinnen und
Vertretern des Unternehmens Tesla, von Tesla
beauftragten Agenturen, Beratungsunternehmen und
Kanzleien sowie dem Tesla-CEO Elon Musk statt,
und welche Themen wurden bei diesen Treffen
besprochen (bitte aufgeschlüsselt nach Datum des
Treffens, teilnehmenden Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung, teilnehmenden
Akteuren von Tesla sowie Themen der Treffen)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 23. Oktober 2026
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in
jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit
einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter
diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in
anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder
rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen
und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine
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nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung)
vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu
erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen
und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise
nicht vollständig. Soweit der Bundeskanzler von dem
Regierungssprecher begleitet wurde, sind solche Terminbegleitungen nicht gesondert
aufgeführt.
Das Bundeskanzleramt hat am 9. Oktober 2025 zum deutschen
Autogipfel in Berlin geladen. Es waren unter anderem Vertreter der Tesla
Germany GmbH eingeladen. An der Veranstaltung haben Bundeskanzler
Friedrich Merz, der damalige Bundesminister Thorsten Frei,
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Staatsministerin Elisabeth Kaiser,
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, die damalige
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, Bundesumweltminister Carsten Schneider sowie der
Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister Christian
Hirte teilgenommen.
Am 9. September 2026 gab es zudem einen Austausch von
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger und Staatssekretär Stefan Schnorr mit Elon
Musk zum Fahrassistenzsystem von Tesla.
50. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist zwischenzeitlich die Klage von Rosneft
Russland hinsichtlich der Treuhand über die Rosneft
Deutschland GmbH ruhend gestellt, und wenn
nein, wo befindet sich das Verfahren bzw. plant
die Bundesregierung eine Ruhestellung?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 23. Oktober 2026
Die Prozessbeteiligten und deren Prozessvertreter haben sich kürzlich
über eine Ruhendstellung des Verfahrens geeinigt. Demzufolge werden
die Klagevertreter zeitnah einen Antrag auf Ruhendstellung des
Verfahrens stellen.
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51. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Wie viele Investitionsprüfverfahren nach den
§§ 55 bis 59 der Außenwirtschaftsverordnung, die
Unternehmen der Hafen-, Schienen- oder
Hinterlandlogistik in Deutschland betreffen, waren am
1. Oktober 2026 nach Kenntnis der
Bundesregierung noch nicht abgeschlossen, und bei wie vielen
dieser Verfahren hatte der unmittelbare Erwerber
seinen Sitz in der Volksrepublik China bzw.
wurde er unmittelbar oder mittelbar von einem
Unternehmen mit Sitz in der Volksrepublik China oder
von einer staatlichen Stelle der Volksrepublik
China kontrolliert (vgl. www.handelsblatt.com/po
litik/deutschland/logistik-bund-stoppt-chinesisch
e-uebernahme-am-hamburger-hafen/10026019
9.html und www.verkehrsrundschau.de/nachricht
en/transport-logistik/bund-untersagt-zippel-mehrh
eitsverkauf-an-cosco-3914224, jeweils abgerufen
am 15. Oktober 2026)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 19. Oktober 2026
Es gab zum Stichtag 1. Oktober 2026 drei laufende
Investitionsprüfverfahren aus dem Bereich Hafen-, Schienen- oder Hinterlandlogistik. Bei
zwei Verfahren handelt es sich um Erwerber, die in der Volksrepublik
China ihren Sitz haben.
52. Abgeordneter
Stefan Schmidt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Auswirkungen hat die nach meiner
Kenntnis erfolgte Zusammenlegung der bisher
zwei Tourismusreferate im Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie auf die personelle
Ausstattung des Tourismusreferats (bitte anhand
von Vollzeitäquivalenten sowie der Anzahl der
Beschäftigten vor und nach der Zusammenlegung
angeben), und welche Gründe waren für die
Zusammenlegung ausschlaggebend?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 22. Oktober 2026
Durch die Zusammenlegung der beiden früher getrennten
Tourismusreferate VIIA5 und VIIA6 zu einem Tourismusreferat VIIA5 (neu)
sollen durch eine Bündelung von Kompetenzen Synergieeffekte genutzt,
Abstimmungserfordernisse reduziert und die Effizienz gesteigert
werden. Die Zusammenlegung dient auch der Realisierung eines Beitrags
zur notwendigen Personaleinsparung.
Vor der Zusammenlegung war das Referat VIIA5 mit 7,6
Vollzeitäquivalenten und das Referat VIIA6 mit 6 Vollzeitäquivalenten ausgestattet.
Das Referat VIIA5 (neu) ist nach der Zusammenlegung mit 12,1
Vollzeitäquivalenten ausgestattet. Die Reduzierung ergibt sich insbesondere
durch eine Einsparung auf Ebene der Referatsleitung.
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53. Abgeordnete
Katrin Uhlig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Erneuerbare-Energien-Anlagen werden
nach Einschätzung der Bundesregierung in den
kommenden zwei Jahren das Ende der 20-
jährigen EEG-Förderung (EEG: Erneuerbare-
Energien-Gesetz) erreichen und hat die
Bundesregierung bereits Berechnungen darüber angestellt, wie
sich das EEG-Konto im Rahmen des
Bundeshaushaltes in den kommenden zwei Jahren auf
Grundlage der zu Ende gehenden Förderzeiträume
verändern wird, und wenn ja, zu welchem Ergebnis
ist man hier gekommen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 21. Oktober 2026
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderte Anlagen
erhalten grundsätzlich eine Förderung über 20 Jahre. Es ist daher
anzunehmen, dass Anlagen mit einer Inbetriebnahme im Jahr 2006 bzw. 2007 in
den Jahren 2027 bzw. 2028 nicht mehr nach dem EEG gefördert werden.
Auf Basis von Daten aus der EEG-Jahresabrechnung 2024 haben die
Kohorten der Jahre 2006 bzw. 2007 eine Leistung von insgesamt knapp
4,0 Gigawatt bzw. 3,7 Gigawatt (www.netztransparenz.de/de-de/Erneuer
bare-Energien-und-Umlagen/EEG/EEG-Abrechnungen/EEG-Jahresabre
chnungen).
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie fristgerecht Ende September nach § 4 des
Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) den EEG-Finanzierungsbedarf für
das Jahr 2027 mitgeteilt. Die ÜNB veröffentlichen ihn nach § 51 EnFG
spätestens am 25. Oktober auf ihrer gemeinsamen Website (www.netztra
nsparenz.de).
54. Abgeordnete
Katrin Uhlig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann hat die Bundesregierung im Kontext des
EEG 2014, EEG 2017, EEG 2021 und EEG 2023
(EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz) sowohl
informelle, wie auch formelle Gespräche zur
beihilferechtlichen Genehmigung mit der
Europäischen Kommission aufgenommen, und wie
bewertet die Bundesregierung vor diesem
Hintergrund die Aussage des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie im Rahmen der
Regierungspressekonferenz am 12. Oktober 2026, dass
das beihilferechtliche Verfahren zum EEG 2027
wirklich erst dann begonnen werden könne, wenn
das Gesetz in finaler Abstimmung ist (siehe www.
bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungsp
ressekonferenz-vom-12-oktober-2026-2456646)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 23. Oktober 2026
Die Bundesregierung nimmt im Kontext geplanter Beihilfe-Maßnahmen
grundsätzlich frühzeitig informelle Vorabkontakte zur Europäischen
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Kommission auf, um die Genehmigungsfähigkeit der geplanten
Maßnahme sicherzustellen. Auch im Kontext des EEG 2027 ist die
Bundesregierung so verfahren und befindet sich mit der Europäischen
Kommission bereits in konstruktiven Gesprächen.
Die förmliche Notifizierung (Anmeldung) einer geplanten
Beihilfemaßnahme bei der Europäischen Kommission erfolgt hingegen grundsätzlich
erst dann, wenn der Inhalt einer Beihilfemaßnahme feststeht. In diesem
Sinne ist die oben genannte Aussage des BMWE auf der
Regierungspressekonferenz am 12. Oktober 2026 zu verstehen.
Entsprechend wurden die folgenden Gesetze zu den folgenden
Zeitpunkten bei der Europäischen Kommission förmlich notifiziert (dies ist auch
dem Text der jeweiligen Beihilfe-Genehmigungen zu entnehmen):
EEG 2014 17. April 2014
EEG 2017 1. Juli 2016
EEG 2021 13. Oktober 2020
EEG 2023 2. Dezember 2022
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
55. Abgeordneter
Sergej Minich
(AfD)
Wie begründet die Bundesregierung, dass die
fortlaufenden Zuschüsse an das Cusanuswerk, das
Evangelische Studienwerk Villigst und die Hans-
Böckler-Stiftung aus Kapitel 3002 Titel 681 10 im
Einzelplan 30 nicht als institutionelle Förderung
gelten, obwohl sie zugleich erklärt, kirchliche
beziehungsweise gewerkschaftsnahe Einrichtungen
würden nicht institutionell gefördert (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/7202 und Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/7174), und nach welchen
Kriterien grenzt sie diese fortlaufende Förderform
von einer institutionellen Förderung ab?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 21. Oktober 2026
Bei der Förderung der Begabtenförderungswerke aus Kapitel 3002 Titel
681 10 im Einzelplan 30 handelt es sich nicht um eine institutionelle
Förderung, sondern um wiederkehrende Zuwendungen, die im Rahmen
der Projektförderung an rechtlich selbständige
Begabtenförderungswerke gewährt werden. Förderzweck ist es, auf Basis der Bestimmungen
des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Stipendien für besonders begabte und engagierte Studierende und
Promovierende zu vergeben.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
56. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sieht die Bundesregierung Reformbedarf
hinsichtlich der Nichtanerkennung von
Eheschließungen, die seit September 2024 in der Ukraine
mittels der App „Diia“ als rein digitale
Eheschließungen durchgeführt werden, in Deutschland, und
wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche
konkreten Änderungen plant die Bundesregierung
und wann?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 20. Oktober 2026
Ob Ehen, die über die staatliche ukrainische App „Diia“ geschlossen
werden, in der Bundesrepublik Deutschland wirksam sind, muss im
Einzelfall geprüft werden und hängt unter anderem davon ab, wo sich die
Eheschließenden zum Zeitpunkt der Eheschließung aufhalten.
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Rechtsprechung
aufmerksam und prüft kontinuierlich gesetzgeberischen
Handlungsbedarf.
57. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Wann wird die Bundesregierung dem im „Gesetz
zum Schutz von Kindern mit Varianten der
Geschlechtsentwicklung“ in Artikel 6 festgelegten
Erfordernis Genüge tun, die Wirksamkeit der
Regelungen der Artikel 1 und 3 dieses Gesetzes
innerhalb von fünf Jahren nach deren Inkrafttreten
zu evaluieren und dem Deutschen Bundestag
hierüber einen Bericht vorzulegen, und was sind die
Ursachen des bislang fast halbjährigen Verzugs
(https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2021/bgbl
1_2021_24.pdf, S. 1084)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 23. Oktober 2026
Die Bundesregierung nimmt den Auftrag des Deutschen Bundestages
aus Artikel 6 des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der
Geschlechtsentwicklung sehr ernst, hat neben schriftlichen Befragungen
eine Reihe von Fachgesprächen geführt und arbeitet an dem
Evaluierungsbericht. Der Umgang mit operativen Eingriffen der in § 1631e des
Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Art wird in den betroffenen
Fachkreisen und zivilgesellschaftlichen Organisationen weiterhin sehr
unterschiedlich gesehen. Die Neuregelung hat zudem erst mit deutlicher
Verzögerung in der Praxis Wirkungen gezeigt, denen die Bundesregierung
nachgehen wollte. Derzeit werden die Ergebnisse der Evaluierung
innerhalb der Bundesregierung bewertet. Es ist beabsichtigt, den Bericht
zeitnah dem Deutschen Bundestag vorzulegen.
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58. Abgeordneter
Bodo Ramelow
(Die Linke)
Wie viele Planstellen sind nach dem derzeitigen
Stellenplan im Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz nicht besetzt (bitte je nach
Kapitel darstellen), und wie viele werden bis
Ende des Jahres 2026 noch besetzt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe
vom 23. Oktober 2026
Die aktuelle Planstellenbesetzung und die Besetzung von Planstellen bis
Ende des Jahres im Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz und im Geschäftsbereich – je nach Kapitel dargestellt – kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Es ist zu berücksichtigen,
dass aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen, zurückkehrenden Personen
etcetera in der Regel ein Bewirtschaftungspuffer von circa 5 Prozent der
Planstellenkontingente vorzuhalten ist, der faktisch nicht für
Personalbesetzungen zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen,
dass Planstellen für geplante Verbeamtungen und Versetzungen sowie
für Streichungen im Rahmen der Einsparvorgaben vorzuhalten sind.
Einzelplan 07
Kapitel
Behörde/
Gericht
Derzeit
unbesetzt
Ende
des Jahres
unbesetzt
0712 BMJV 62 481)
0713 BGH 26,9 18,2
0714 GBA 24,1 17,12)
0715 BVerwG 15 63)
0716 BFH 18 7
0717 BPatG 29,7 26,6
0718 BfJ 40,2 34,7
0719 DPMA 144,62 95,02
1) Circa 40 Planstellen sind als Bewirtschaftungspuffer vorzuhalten.
2) Bereits jetzt ist absehbar, dass im Haushaltsjahr 2027 nach den derzeitigen
Personalplanungen sechs Stellen und im Haushaltsjahr 2028 fünf Stellen der Besoldungsgruppe R 2
(Übernahme in den Bundesdienst) besetzt werden.
3) Bei zwei weiteren Planstellen erfolgt die Besetzung zum 1. Januar 2027
beziehungsweise 1. März 2027.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
59. Abgeordnete
Mandy Eißing
(Die Linke)
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für
den vom Bundesinstitut für
Bevölkerungsforschung dargestellten Befund, dass Frauen beim
Übergang zur Erstelternschaft ihre Pendeldistanz
im Durchschnitt um 32,7 Prozent reduzieren,
während sie bei Männern lediglich um 2,6
Prozent zurückgeht?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 23. Oktober 2026
Die Bundesregierung nimmt die vom Bundesinstitut für
Bevölkerungsforschung (BiB) vorgelegten Daten zum veränderten Pendelverhalten
beim Übergang zur Erstelternschaft zur Kenntnis.
Die Unterschiede in der Entwicklung der Pendeldistanzen von Müttern
und Vätern spiegeln die vielschichtigen Herausforderungen wider, mit
denen Familien bei der Organisation von familiären Aufgaben und
Erwerbsarbeit konfrontiert sind. Die Notwendigkeit, Erwerbsarbeit und die
Logistik der Kinderbetreuung zeitlich und räumlich miteinander in
Einklang zu bringen, führt in der Praxis häufig dazu, dass vermehrt
wohnortnahe Beschäftigungsverhältnisse gesucht werden.
Um Familien bei diesen Übergängen bestmöglich zu unterstützen und
die Wahlfreiheit sowie die wirtschaftliche Eigenständigkeit beider
Elternteile zu stärken, setzt die Bundesregierung auf den
bedarfsgerechten und kontinuierlichen quantitativen sowie qualitativen Ausbau einer
verlässlichen und flächendeckenden Kinderbetreuungsinfrastruktur.
Flankiert wird dies durch das Bestreben, durch gezielte
familienpolitische Rahmenbedingungen und steuer- sowie arbeitsmarktrechtliche
Instrumente die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf
weiter zu erleichtern und strukturelle Hemmnisse abzubauen.
60. Abgeordnete
Mandy Eißing
(Die Linke)
Welche konkreten Maßnahmen hat die
Bundesregierung ergriffen oder plant sie, um möglichen
Nachteilen im Erwerbsverlauf und bei der
Entlohnung von Frauen entgegenzuwirken, die sich aus
einer geringeren räumlichen Mobilität von
Müttern nach der Geburt eines Kindes ergeben
können?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 23. Oktober 2026
Ein wesentliches Ziel der Familienpolitik der Bundesregierung ist eine
gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit dem Ausbau der
Kindertagesbetreuung, gezielten finanziellen Hilfen (Elterngeld,
Elternzeit) und weiteren gesetzlichen Regelungen setzt sie sich dafür ein,
insbesondere Müttern nach der Geburt eines Kindes den Wiedereinstieg in
den Beruf und einen langfristig erfolgreichen Erwerbsverlauf zu
ermöglichen. Mit dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ setzt
sich die Bundesregierung zudem für eine familienfreundliche
Arbeitswelt ein. Dazu gehört eine flexible Organisation von Arbeitszeit und
Arbeitsort (mobile Arbeit, Homeoffice), die auch Müttern die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf erleichtert.
Wirtschaftliche Eigenständigkeit ist das Fundament individueller
Freiheit und Selbstbestimmung. Ziel der Bundesregierung ist es, dass alle
Menschen ihren Lebensweg jederzeit finanziell selbstbestimmt gestalten
können – unabhängig von persönlichen Umbrüchen wie Trennung,
Krankheit oder der Geburt eines Kindes. Mit dem Online-Angebot
‚Lebenskarte‘ (lebenskarte.info) und dem in diesem Angebot
enthaltenen ‚Lohn-O-Mat‘ gibt die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürgern
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Instrumente an die Hand, um die finanziellen Folgen von
Lebensentscheidungen erstmals einfach, transparent und individuell berechenbar
zu machen. Dieses Angebot kann und soll auch von Müttern nach der
Geburt eines Kindes genutzt werden, die sich über Möglichkeiten der
Rückkehr auf den Arbeitsmarkt informieren möchten.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung durch die Förderung der
Entgelttransparenz für die Verringerung der Lohnunterschiede zwischen
Frauen und Männern ein.
61. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
In welchem finanziellen und zahlenmäßigen
Umfang wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und
wird aktuell Unterhaltsvorschuss an
alleinerziehende ukrainische Schutzberechtigte in
Deutschland gezahlt, und welche Kenntnis hat die
Bundesregierung hinsichtlich des rechtlichen und
tatsächlichen Rückgriffs auf den
unterhaltspflichtigen Elternteil in der Ukraine?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 19. Oktober 2026
Zur Fragestellung liegen der Bundesregierung keine Daten vor. In der
Unterhaltsvorschussgesetz-Geschäftsstatistik werden keine
nationalitätsoder schutzstatusbezogenen Daten erhoben. Der Rückgriff gegen
ukrainische Unterhaltspflichtige in der Ukraine wird durch den russischen
Angriffskrieg auf die Ukraine erschwert.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
62. Abgeordnete
Corinna Rüffer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Unterschiede ergeben sich nach Ansicht
der Bundesregierung aus den Zielsetzungen der
seit 2020 existierenden Eingliederungshilfe nach
dem 2. Teil des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, der die „volle, wirksame und
gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“
zugrunde liegt, und der zuvor bestehenden
Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff. des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) für die Beurteilung
der Angemessenheit von Wünschen im Hinblick
auf die Leistungen und die Zumutbarkeit von
Abweichungen davor, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Übertragbarkeit von
Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu
entsprechenden Fragen, die sich auf vor dem 1.
Januar 2020 liegende Fälle beziehen, auf die seit dem
1. Januar 2020 geltende Rechtslage?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 22. Oktober 2026
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde die Eingliederungshilfe
von einem sozialrechtlich geprägten Fürsorgerecht zu einem
personenzentrierten Leistungs- und Teilhaberecht weiterentwickelt. Infolgedessen
ist die Prüfung der Angemessenheit von Wünschen zur Gestaltung der
Leistung sowie der Zumutbarkeit einer hiervon abweichenden Leistung
stärker an der Selbstbestimmung und den konkreten
Teilhabemöglichkeiten der leistungsberechtigten Person auszurichten. Die gesetzlichen
Prüfungskriterien und die Prüfungsreihenfolge ergeben sich
insbesondere aus § 104 Absätze 1 bis 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB IX).
Die Frage nach der Übertragbarkeit der Rechtsprechung des
Bundessozialgerichts (BSG), die zu dem vor Inkrafttreten des BTHG geltenden
Recht ergangen ist, auf die derzeitige Rechtslage lässt sich nicht
pauschal beantworten. Maßgeblich ist, ob und gegebenenfalls wie weit die
Erwägungen des BSG mit der Zielsetzung des SGB IX vereinbar sind
und im Rahmen der Subsumtion unter die gesetzlichen Kriterien des
geltenden Rechts im SGB IX berücksichtigt werden können.
63. Abgeordnete
Corinna Rüffer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hält die Bundesregierung den im Beschluss zu
TOP 3.1 der Ministerpräsidentenkonferenz am
25. Juni 2026 enthaltenen Punkt, gesetzliche
Grenzen für die Refinanzierung tariflich
vereinbarter Lohnsteigerungen bei Erbringern von
Leistungen der Eingliederungshilfe oder Leistungen
zur Teilhabe im Allgemeinen mit der
grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie vereinbar,
und welche Rolle spielt die Tatsache, dass sich die
meisten entsprechenden Leistungserbringer
ausschließlich durch mit Trägern von Leistungen zur
Teilhabe vereinbarten Vergütungen finanzieren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 23. Oktober 2026
Die Bundesregierung wird bei der Umsetzung des Beschlusses der
Ministerpräsidentenkonferenz im Rahmen eines geplanten
Gesetzgebungsverfahrens Fragen der Tarifautonomie und möglicher Eingriffe prüfen
und bei der Ausgestaltung der Norm die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen.
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64. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Inwiefern sieht die Bundesregierung – vor dem
Hintergrund, dass temporäre Auslandsaufenthalte
in die Ukraine für bis zu sechs Monate nicht zum
Erlöschen des Schutztitels nach § 24 des
Aufenthaltsgesetzes führen – Anpassungsbedarf bei der
Vermögens- und Einkommensprüfung im Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch, wenn während dieser Zeit
(etwa bei Reisen zum Jahreswechsel)
behördlicherseits nicht nachvollzogen werden kann, ob im
Heimatland ungemeldetes Einkommen (wie z. B.
Rentenzahlungen auf ukrainische Konten)
bezogen wird, und inwieweit sieht die
Bundesregierung in diesem Kontext einen Bedarf, die
Überprüfung der Ortsanwesenheit bzw.
Ortsabwesenheit anzupassen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 19. Oktober 2026
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) erlischt, wenn die Ausreise nicht nur vorübergehender Natur
ist. Das Aufenthaltsrecht erlischt grundsätzlich bei Aufenthalten
außerhalb von Deutschland von mehr als sechs Monaten, vgl. § 51 Absatz 1
Nummer 7 AufenthG.
Der Zugang zu Grundsicherungsleistungen hängt zwar unter anderem
auch vom aufenthaltsrechtlichen Status ab. Neben diesem sind jedoch
weiter Anspruchsvoraussetzungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) zu erfüllen. Hierzu gehört das Vorliegen von
Hilfebedürftigkeit. Hilfebedürftig sind Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder
nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder
Vermögen sichern können. Die leistungsberechtigten Personen sind im
Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten verpflichtet, alle Tatsachen anzugeben,
die für die Leistung erheblich sind, einschließlich Änderungen in den
Verhältnissen im In- und Ausland. Dazu gehören insbesondere Angaben
zu Einkommenszuflüssen.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen für einen Anspruch auf
Grundsicherungsgeld zudem erreichbar sein. Dazu ist in § 7b Absatz 3
SGB II geregelt, dass ein Auslandsaufenthalt bei vorheriger
Zustimmung des Jobcenters zulässig ist, wenn die Eingliederung in Ausbildung
oder Arbeit durch die Abwesenheit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Die Abwesenheit ist auf in der Regel drei Wochen je Kalenderjahr
begrenzt. Die Bundesregierung sieht hier keinen Anpassungsbedarf.
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65. Abgeordnete
Sarah Vollath
(Die Linke)
Hat sich Bundesregierung mit Frage befasst,
welche Auswirkungen die Umsetzung der
Empfehlungen der Alterssicherungskommission,
insbesondere die Anhebung des Mindestalters für die
Inanspruchnahme der Rente für langjährig
Versicherte von 63 auf 64 Jahre und deren Kopplung
an die Regelaltersgrenze, vor dem Hintergrund
der maximalen Gewährungsdauer von fünf
Jahren, auf die Gewährungspraxis von
Anpassungsgeldleistungen an Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein-
und Braunkohleanlagen durch das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hätte,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wie will
die Bundesregierung sicherstellen, dass die
Umsetzung der Empfehlungen der
Alterssicherungskommission nicht zu Versorgungslücken bei
Beschäftigten führt, die infolge der in § 57 des
Gesetzes zur Reduzierung und Beendigung der
Kohleverstromung und zur Änderung weiterer
Gesetze (Kohlausstiegsgesetz) genannten Anlässe
ihren Arbeitsplatz verlieren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 23. Oktober 2026
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet derzeit eine
gesetzgeberische Umsetzung der Kommissionsempfehlungen. Der
konkreten Ausgestaltung der Regelungen sowie deren Wirkungen kann
nicht vorgegriffen werden.
66. Abgeordnete
Anne Zerr
(Die Linke)
Wie viele Menschen mit Behinderungen waren
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024
und, soweit bereits vorliegend, im Jahr 2025 im
Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte
Menschen beschäftigt, und wie hoch war in
diesen Jahren jeweils ihr durchschnittliches
monatliches Arbeitsentgelt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 19. Oktober 2026
Ausweislich der Statistik zur Rentenversicherung von Menschen mit
Behinderungen in Werkstätten, die das Bundesamt für Soziale Sicherung
(BAS) auf Grundlage der Aufwendungserstattungsverordnung (§ 4
Absatz 1 AufwErstVO) führt, waren 281.107 Menschen mit Behinderungen
im Jahr 2024 im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte
Menschen beschäftigt. Das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt,
einschließlich des Arbeitsförderungsgeldes in Höhe von 52 Euro, lag bei
233 Euro. Für das Jahr 2025 liegen noch keine Zahlen vor.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
67. Abgeordneter
Max Lucks
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viel Geld gibt die Bundesregierung jährlich
für Software-Lizenzen jeweils aus europäischer
und nicht-europäischer Herkunft in den
Kalenderjahren 2024, 2025 und 2026 aus (bitte tabellarisch
auflisten), und welche Schritte unternimmt die
Bundesregierung, um den Anteil von Ausgaben
für Software-Lizenzen aus europäischer Herkunft
gegenüber nicht-europäischer Herkunft zu
erhöhen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 21. Oktober 2026
Die Bundesregierung hat die nachfolgenden Ausgaben für Software-
Lizenzen geleistet:
2024 (in TEuro) 2025 (in TEuro) 2026 (in TEuro)
Europäische
Herkunft
(EU)
nichteuropäische
Herkunft
Europäische
Herkunft
(EU)
nichteuropäische
Herkunft
Europäische
Herkunft
(EU)
nichteuropäische
Herkunft
27.932 40.022 23.100 31.160 14.488 21.576
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) informiert, dass die
erbetenen Daten hinsichtlich der Lizenzen im BMVg nicht vorgehalten
werden und deshalb nicht zur Verfügung gestellt werden können. Die
dort bestehenden Datenbanken zu den Verträgen beinhalten lediglich
den Auftragnehmer zu den Lizenzbeschaffungen. Dies sei regelmäßig
nicht der Produkthersteller, sondern ein Lizenzhändler. Auch durch die
vielfältigen Verflechtungen von Firmenkonstrukten und die zum Teil
weltweite Verteilung von nationalen Dependancen sei eine Zuordnung
zu europäischen Produktherstellern aus den Datenbeständen nicht ohne
unverhältnismäßigen Aufwand auswertbar.
Die Frage nach den durch die Bundesregierung geplanten Schritten zur
Erhöhung des Anteils von Ausgaben für Software-Lizenzen aus
europäischer Herkunft gegenüber nicht-europäischer Herkunft wird wie folgt
beantwortet:
Ziel der Bundesregierung ist die Stärkung der digitalen Souveränität und
die Reduzierung einseitiger Abhängigkeiten. Da die Herkunft eines
Anbieters vergaberechtlich kein zulässiges Unterscheidungskriterium ist
(§ 97 Absatz 2 GWB, WTO-Beschaffungsübereinkommen), erfolgt die
Steuerung über sachliche Anforderungen. Souveränitätsaspekte wie
Interoperabilität und Wechselfähigkeit werden in geeigneten Fällen von
Beginn an Bestandteil des Einkaufsprozesses. Verstärkt zum Einsatz
kommen soll Venture Clienting. Indem Innovative Lösungen von
Startups pilotiert und erfolgreiche Ansätze in die Nutzung gebracht werden,
werden neue Marktchancen für Start-ups geschaffen, die Anbietervielfalt
erhöht und dadurch Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern reduziert.
Die Wettbewerbsfähigkeit der digitalen Wirtschaft wird dadurch
gestärkt. Eine Venture Clienting Unit soll in der geplanten IT-
Einkaufsorganisation des Bundes integriert werden. Die IT-Einkauforganisation des
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Bundes zielt auch auf eine Professionalisierung des Vendor- und
Supplier-Managements beim IT-Einkauf ab, wodurch langfristige
Anbieterabhängigkeiten sowie Kosten eines späteren Wechsels reduziert werden
sollen. Maßgebliche Elemente sind auch der Deutschland-Stack, der
Ausbau von Open-Source-Lösungen wie openDesk sowie der Vorrang
von Open Source bei neuen Beschaffungen des Bundes, soweit eine
tragfähige Lösung besteht. Das BMDS fördert das heimische Ökosystem
mit dem Agentic AI Hub, der jetzt in die zweite Förderrunde geht.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
68. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wurden Zahlungen, Zuwendungen, Fördermittel
oder sonstige finanzielle Leistungen unmittelbar
oder mittelbar aus dem Bundeshaushalt an das
Flugtaxi-Start-up Lilium erbracht, und falls ja, in
welcher Höhe jeweils (bitte die 14 höchsten
finanziellen Leistungen einzeln unter Angabe des
jeweiligen Zwecks aufführen) (www.sueddeutsch
e.de/wirtschaft/lilium-flugtaxis-staatshilfe-absag
e-zukunft-lux.LfXFW8DBiTNWJND5dxkbif)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 22. Oktober 2026
In den vergangenen 10 Jahren sind in den Bundesministerien sechs
finanzielle Förderungen gewährt worden.
Darunter fallen zwei auf das Bundesministerium für Verkehr und vier
auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Die Details der jeweiligen Förderungen können Sie der als Anlage
übersandten Kurzübersicht entnehmen.
69. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie stellten sich in den letzten drei Jahren und im
bisherigen Verlauf des laufenden Jahres die
Einbruchs- und Ausbruchspünktlichkeit im
Bahnknoten (Hauptbahnhof) Ulm jeweils dar, und welche
Maßnahmen plant die Deutsche Bahn AG, um der
hohen Auslastung des Bahnknotens durch die
Schaffung von Kapazitäten (Zulaufgleise,
Entflechtung von Fahrwegen, zusätzlicher Bahnsteig,
Digitalisierung etc.) im Sinne der Pünktlichkeit
der Züge entgegenzuwirken?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 21. Oktober 2026
Die Deutsche Bahn AG hat die folgenden Angaben zur Einbruchs- und
Ausbruchspünktlichkeit im Bahnknoten Ulm übermittelt:
Jahr Einbruchspünktlichkeit Ausbruchspünktlichkeit
2023 81,3 % 86,6 %
2024 82,2 % 88,3 %
2025 78,4 % 85,7 %
20261) 73,7 % 82,3 %
1) 2026: Betrachtungszeitraum 1. Januar bis 30. September 2026.
Zur Verbesserung der Betriebsqualität und zur langfristigen
Stabilisierung der Pünktlichkeit werden im Raum Ulm verschiedene
Infrastrukturmaßnahmen verfolgt. Hierzu zählen insbesondere die Optimierung und
Digitalisierung betrieblicher Prozesse, die Verbesserung der Steuerungs-
und Leittechnik sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit
bestehender Anlagen.
So ist die Modernisierung des Stellwerks Ulm Hbf auf ESTW-Technik
vorgesehen und darauf aufbauend die Optimierung des Spurplanes des
Personenbahnhofs Ulm. Darüber hinaus werden fortlaufend
Möglichkeiten geprüft, durch infrastrukturelle Erweiterungen und die
Weiterentwicklung von Fahrwegen zusätzliche Kapazitäten zu schaffen und
betriebliche Engpässe zu reduzieren. Dabei erfolgt die Planung und
Umsetzung im Rahmen langfristiger Infrastrukturprogramme und unter
Berücksichtigung verkehrlicher Anforderungen sowie der verfügbaren
Finanzierungsmittel.
70. Abgeordneter
Stefan Henze
(AfD)
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
der aktuelle Zinssatz bei einer Kreditaufnahme
des Bundes in Höhe von 1 Mrd. Euro, und mit
welchem Zinssatz sowie welchen jährlichen
Zinskosten rechnet die Bundesregierung bei einer
Kreditaufnahme in gleicher Höhe durch die Autobahn
GmbH des Bundes vor dem Hintergrund der
geplanten gesetzlichen Ermächtigung, wonach die
Autobahn GmbH künftig eigenständig Kredite am
Kapitalmarkt aufnehmen können soll (bitte
jeweils den Zinssatz in Prozent und die jährlichen
Zinskosten in Euro bei einer Laufzeit von zehn
Jahren angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 21. Oktober 2026
Bei einer Kreditaufnahme des Bundes mit zehnjähriger Laufzeit ergibt
sich auf Grundlage der Rendite zehnjähriger Bundesanleihen von rund
3,45 Prozent (Stand: 14. Oktober 2026; Quelle: Deutsche Finanzagentur,
Bundesbank-Referenzpreise, Bundesanleihe 2026/2036, ISIN
DE000BU2Z072) für einen Kreditbetrag von 1 Milliarde Euro eine
rechnerische jährliche Zinsbelastung von rund 34,5 Mio. Euro. Die
Finanzierungskonditionen der Autobahn GmbH des Bundes hängen von den je-
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weiligen Kapitalmarktbedingungen und der Bewertung ihrer
Kreditwürdigkeit ab. Ein möglicher Zinsaufschlag gegenüber Bundesanleihen und
die daraus resultierenden jährlichen Zinskosten lassen sich derzeit noch
nicht abschließend beziffern.
71. Abgeordneter
Stefan Henze
(AfD)
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/8593 dokumentierten Abweichungen von
jeweils rund 99 Prozent zwischen den
prognostizierten und den im Jahr 2025 tatsächlich
gefahrenen Güterzügen auf den Neubaustrecken Erfurt–
Halle/Leipzig, Ebensfeld–Erfurt sowie
Wendlingen–Ulm für die Erstellung und Überprüfung
künftiger Güterverkehrsprognosen bei
Schienenneubauprojekten, oder werden die bisherigen
Prognosemethoden auch künftig bei der Planung
und Wirtschaftlichkeitsbewertung von
Schienenneubaustrecken angewendet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 22. Oktober 2026
Die Prognose- und Bewertungsmethodik der
Bundesverkehrswegeplanung hat Bestand und wird auch künftig bei der Planung und
Wirtschaftlichkeitsbewertung von Bedarfsplanvorhaben der Bundesschienenwege
angewendet. Das Bundesministerium für Verkehr beabsichtigt überdies
die Methodik der Erfolgskontrolle von Bedarfsplanvorhaben der
Bundesschienenwege um den Bereich der ex-post Bewertung zu erweitern.
Dafür wird aktuell ein Grundsatzgutachten vergeben. Ziel ist es u. a. an
ausgewählten realisierten Vorhaben die tatsächliche mit der ursprünglich
prognostizierten Verkehrsentwicklung abzugleichen, um so ggf.
Rückschlüsse auf die ex-ante Bewertung ziehen zu können. Mit Ergebnissen
ist frühstens Ende 2027 zu rechnen.
72. Abgeordnete
Nicole Hess
(AfD)
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bei
der künftigen Vergabe von Konzessionen für
Autobahnraststätten, einen kostenfreien
Toilettenzugang für Berufskraftfahrer zur Bedingung zu
machen, speziell da § 15 Absatz 2 des
Bundesfernstraßengesetzes es ausdrücklich erlaubt, die
Übertragung des Betriebs von
Autobahnnebenbetrieben von Auflagen und Bedingungen abhängig
zu machen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 20. Oktober 2026
Die Vergabe von Konzessionen für Nebenbetriebe nach § 15 Absatz 2
des Bundesfernstraßengesetzes liegt in der Zuständigkeit der Autobahn
GmbH des Bundes. Dabei ist auch zu beachten, dass der Betrieb der
Nebenbetriebe durch Konzessionsnehmer eigenwirtschaftlich erfolgt.
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Werden bestimmte Nutzergruppen bei den Toilettenentgelten
ausgenommen, müssen die Kosten regelmäßig anderweitig gedeckt werden. Die
Entscheidung über entsprechende Vergünstigungen liegt daher
grundsätzlich in der unternehmerischen Entscheidung des jeweiligen
Konzessionsnehmers.
73. Abgeordnete
Misbah Khan
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welcher konkrete Zeitplan ist zur Freigabe der
aktuellen, durch Brückenschäden an
Teilbauwerken verursachten Vollsperrung der B 9 zwischen
dem Autobahnkreuz Speyer (A 61) im Norden
und dem Richtungsanschluss der B 39 bei
Römerberg angesetzt (bitte alle geplanten
Teilstreckenfreigaben bis hin zur vollständigen Freigabe
auflisten), und wie viele baugleiche, bzw. bauähnliche
Brücken gibt es in Rheinland-Pfalz?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 23. Oktober 2026
Die laufenden Arbeiten zur Herstellung an der B 9-Brücke bei Speyer
schreiten zügig voran und wurden für das westliche Teilbauwerk (B 9 in
südlicher Fahrtrichtung) bereits fertiggestellt. Die B 9 ist bereits seit
dem 19. Oktober wieder in Fahrtrichtung Germersheim befahrbar. Seit
diesem Zeitpunkt ist auch eine Abfahrt vom Autobahnkreuz Speyer auf
die B 9 in südlicher Fahrtrichtung wieder möglich.
Auch die laufenden Arbeiten am östlichen Teilbauwerk (B 9 in
nördlicher Fahrtrichtung) gehen gut voran, sodass die B 9 auch in
Fahrtrichtung Ludwigshafen voraussichtlich Ende der 43. Kalenderwoche wieder
befahrbar sein wird.
In Rheinland-Pfalz gibt es eine Vielzahl von Brückenbauwerken, deren
Überbauten als dreifeldrige Hohlkörperplatten aus Spannbeton
ausgebildet wurden. Eine zahlenmäßig belastbare Auswertung des Bestandes,
inwieweit andere Brücken nach identischen Konstruktionsplänen und
Ausführungsdetails errichtet wurden oder in ihren wesentlichen Merkmalen
und Konstruktionsprinzipien große Übereinstimmung aufweisen, ist im
Rahmen der Fristsetzung der Schriftlichen Frage nicht möglich.
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74. Abgeordneter
Max Lucks
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie begründet die Bundesregierung, dass der
geplante Aus- und Umbau des Autobahnkreuzes
Wuppertal-Nord (Projektname im
Bundesverkehrswegeplan 2030: A1-G50-NW) mit dem Ziel,
den Verkehrsfluss zu verbessern und die
Verkehrssicherheit zu erhöhen, seit der
Beschlussfassung durch das Bundeskabinett am 3. August
2016 sowie im Deutschen Bundestag am 2.
Dezember 2016 unverändert weiterverfolgt wird,
obwohl sich sowohl die Prioritäten zum Erhalt der
Verkehrsinfrastruktur in den vergangenen 10
Jahren – beispielsweise die Priorisierungen von
Neubau und Kapazitätserweiterungen sich
veränderten in Richtung zu Substanzerhalt und Sanierung
des bisherigen Bestandes, Generalsanierung des
Schienennetzes, ansteigende Nutzung des
Schienenverkehrs statt Straßennetzes aufgrund der
Möglichkeit der Nutzung des kostengünstigen
Deutschlandtickets – verändert haben als auch die
haushaltspolitischen Rahmenbedingungen mit
dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom
18. September 2025 zum Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von
500 Mrd. Euro verändert haben, und welche
Alternativen zum kapazitätserweiternden Ausbau
des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord wurden
geprüft (bitte mit entsprechenden Ergebnissen aus
führen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 23. Oktober 2026
Das Netz der Bundesfernstraßen wird nach den Festsetzungen des
Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgebaut, der auf Grundlage des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 Anlage zum
Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) ist. Mit der Aufnahme in den Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen und der Verabschiedung der Gesetzesänderung zum
Fernstraßenausbaugesetz hat der Deutsche Bundestag die Notwendigkeit
und die Dringlichkeit der darin enthaltenen Vorhaben anerkannt.
In dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die Maßnahme „A 1/
A 43, AK Wuppertal-Nord“ in der Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher
Bedarf – Engpassbeseitigung“ (VB-E) enthalten. Damit besteht ein
gesetzlicher Auftrag den Aus-/Umbau zu planen und nach Maßgabe der
zur Verfügung stehenden Mittel zu realisieren. Alternative
Planungsvarianten waren im Rahmen der BVWP-Aufstellung nicht vorgesehen.
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75. Abgeordneter
Dario Seifert
(AfD)
Aus welchem Haushaltstitel beabsichtigt die
Bundesregierung, die nach Angaben der DB InfraGO
AG zunächst benötigten rund 7 Mio. Euro für die
Wiederaufnahme der Planungen zum Ausbau der
Vorpommern-Magistrale Berlin–Angermünde–
Pasewalk–Stralsund–Sassnitz bereitzustellen
(bitte den Zeitpunkt der Bereitstellung angeben),
und wann soll die hierfür notwendige
Finanzierungsvereinbarung mit der DB InfraGO AG
abgeschlossen werden (vgl. Landesregierung
Mecklenburg-Vorpommern, 13. September 2026:
„Vorpommern-Magistrale – Blank und Crumbach
fordern verlässliche Finanzierung durch den Bund“;
Deutscher Bundestag, hib 259/2025 vom 26. Juni
2025: „Finanzmittel für Ausbau der Vorpommern-
Magistrale“; Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 21/508)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 21. Oktober 2026
Die angestrebte Planungsaufnahme für die Strecke Berlin–
Angermünde–Pasewalk–Stralsund–Saßnitz ist eine Maßnahme, die aus dem
Bedarfsplantitel Schienen (Kapitel 1202, Titel 891 01) zu finanzieren ist.
Nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 2027 und der mittelfristigen
Finanzplanung wird das das Bundesministerium für Verkehr unter
Zugrundelegung der verfügbaren Mittel über die Planungsaufnahme
entscheiden.
76. Abgeordneter
Bastian Treuheit
(AfD)
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung
Nachtflugmöglichkeiten an deutschen
Verkehrsflughäfen für die Wettbewerbsfähigkeit des
Luftverkehrsstandorts Deutschland, den Tourismus,
den Messe- und Geschäftsreiseverkehr sowie die
internationale Erreichbarkeit von
Wirtschaftsregionen bei, und steht sie hierzu im Rahmen der
Luftfahrtstrategie 2026 mit den Ländern,
insbesondere dem Freistaat Bayern, im Austausch?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 16. Oktober 2026
Die Bundesregierung hat in ihrer Luftfahrtstrategie 2026 hervorgehoben,
dass sie Nachtflugmöglichkeiten an deutschen Verkehrsflughäfen eine
wichtige Bedeutung für die Funktionsfähigkeit von Wirtschaft und
Logistik beimisst. Nachtflugmöglichkeiten tragen insbesondere dazu bei,
zeitkritische Lieferketten aufrechtzuerhalten und eine zuverlässige
Versorgung von Unternehmen und Verbrauchern sicherstellen. In
Deutschland legen die Landesluftfahrtbehörden in Bundesauftragsverwaltung
(§ 31 Absatz 2 Nummer 4 des Luftverkehrsgesetzes) die Betriebszeiten
von Flugplätzen und damit auch die Nachtflugregelungen als Bestandteil
der Flugplatzgenehmigung fest. Grundlage ist der jeweilige Planfeststel-
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lungsbeschluss. Im Rahmen der Luftfahrtstrategie ist diesbezüglich kein
weiterer Austausch mit den Ländern vorgesehen.
77. Abgeordnete
Katrin Uhlig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung die Deutsche Bahn AG
dazu aufzufordern, die zugesagte und finanziell
über eine Förderung abgesicherte vollständige
Barrierefreiheit des Bahnhofs Bad Honnef-
Rhöndorf (siehe https://honnef-heute.de/bahnhof-rhoen
dorf-wird-modernisiert-philipp-herzog-kein-rhoen
dorf-21/) schnellstmöglich herzustellen, und wenn
ja wie, und befürwortet die Bundesregierung in
diesem konkreten Fall eine Ausnahme von der
angestrebten Baufreiheit von fünf bzw. zehn Jahren
nach einer Korridorsanierung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 22. Oktober 2026
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird der Bahnhof
Rhöndorf während der aktuell laufenden Korridorsanierung zwischen
Troisdorf und Wiesbaden umfassend modernisiert. Dazu zählen bis
Dezember 2026 die Modernisierung beider Bahnsteige sowie der Bau einer
neuen Rampe zum Bahnsteig an Gleis 1.
Zudem sollen die Reisendeninformation, die Bahnsteigausstattung, die
Beleuchtung sowie die Wegeleitung am Bahnhof erneuert werden.
Darüber hinaus hatte die DB InfraGO AG geplant, den Mittelbahnsteig
an den Gleisen 2/3 durch zwei neue Aufzüge stufenfrei aus der neuen
Personenunterführung heraus zu erschließen. Als Folgemaßnahme
werden u. a. auch Arbeiten im Bereich der Oberleitung erforderlich.
Im Zuge der Planungen wurde festgestellt, dass der Umbaubereich
hierfür weitaus größer ist als bislang angenommen.
Unter Berücksichtigung des Gesamtbauablaufplans für die
Korridorsanierung stehen nach Aussagen der DB InfraGO zum jetzigen
Zeitpunkt jedoch nicht genügend Kapazitäten zur Verfügung, um diese
zusätzlichen Arbeiten umsetzen zu können.
Die pünktliche und sichere Inbetriebnahme der Strecke zwischen
Troisdorf und Wiesbaden im Dezember 2026 habe für die DB InfraGO AG
nach eigener Auskunft Priorität. Um dieses Ziel zu garantieren, könne
der barrierefreie Umbau der Verkehrsstation Rhöndorf inklusive der
neuen Personenunterführung allerdings nicht wie ursprünglich
vorgesehen durchgeführt werden. Somit Könne auch der Bau der beiden
Aufzüge und der neuen Personenunterführung erst zu einem späteren
Zeitpunkt erfolgen.
Sobald ein verbindlicher Bauzeitraum feststeht, wird die DB InfraGO
AG die Öffentlichkeit umgehend informieren. Ob die spätere
Umsetzung in den Zeitraum der Baufreiheit fällt, lässt sich derzeit noch nicht
qualifiziert beantworten. Die weiteren geplanten Maßnahmen werden
selbstverständlich umgesetzt.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
78. Abgeordneter
Micha Fehre
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der
Übernahme in deutsches Recht eine Auffassung
dazu gebildet, ob es sich bei einem außer Betrieb
gesetzten, 15 Jahre alten Personenkraftwagen im
Eigentum einer Privatperson, der auf deren
eigenem Grundstück abgestellt ist, nicht wieder in
Betrieb genommen werden soll und aus dem der
Eigentümer nach und nach funktionsfähige
Bauteile ausbaut, um sie in ein anderes eigenes
Fahrzeug einzubauen, ab dem 1. September 2028 um
ein Altfahrzeug im Sinne von Anhang I Teil A
Buchstabe a der EU-Altfahrzeugverordnung
(Verordnung (EU) 2026/1738, ABl. L vom 24. Juli
2026) handelt, das der Eigentümer nach
Artikel 24 Absatz 1 dieser Verordnung unverzüglich
an eine zugelassene Behandlungsanlage oder an
eine Sammelstelle übergeben muss, und wenn ja,
zu welchem Ergebnis kommt sie hier, und falls sie
nicht zu dieser Auffassung kommt, aus welchem
konkreten Tatbestandsmerkmal der Verordnung
ergibt sich, dass ein solches Fahrzeug nicht als
„zur Wiederverwendung seiner Teile demontiert“
gilt (bitte unter Angabe der Fundstelle
ausführen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn
vom 19. Oktober 2026
Nach der aktuell gültigen Rechtslage (§ 4 der Altfahrzeugverordnung)
dürfen grundsätzlich Privatpersonen keine Altfahrzeuge sammeln und
behandeln, was ebenfalls das sogenannte „Ausschlachten“ von
Altfahrzeugen für Ersatzteile umfasst. Auch nach der neuen EU-
Altfahrzeugverordnung wird dies nicht zulässig sein.
79. Abgeordneter
Micha Fehre
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der
Übernahme in deutsches Recht eine Auffassung
zu der Frage gebildet, ab welchem Umfang
ausgebauter Bauteile ein Fahrzeug als „zur
Wiederverwendung seiner Teile demontiert“ im Sinne von
Anhang I Teil A Buchstabe a der Verordnung
(EU) 2026/1738 gilt, und wenn ja, zu welchem
Ergebnis kommt sie dabei, und wie grenzt die
Bundesregierung diesen Fall ggf. von der
Entnahme von Teilen während der Nutzungsphase eines
Fahrzeugs ab, deren Wiederverwendung die
Mitgliedstaaten nach Artikel 32 Absatz 1 dieser
Verordnung fördern sollen?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn
vom 19. Oktober 2026
Die EU-Altfahrzeugverordnung (ELV) ist unmittelbar anwendbar und
begründet ab ihrem Inkrafttreten direkt Rechte und Pflichten. Gemäß
ELV dürfen weiterhin nur zugelassene Behandlungsanlagen
Altfahrzeuge behandeln. Dies umfasst das Entfernen von Teilen und Bauteilen
aus Altfahrzeugen sowie deren Prüfung bzw. Aufbereitung für eine
mögliche Wiederverwendung und Wiederaufbereitung.
Die Regelungsintention des Artikel 32 ELV zielt darauf ab, die
Wiederverwendung und Wiederaufbereitung etc. von Teilen und Bauteilen bei
gewerblichen KfZ-Reparaturwerkstätten insgesamt zu stärken. Hierzu
sollen die Mitgliedstaaten erforderliche Anreize in ihren
Abfallvermeidungsprogrammen setzen.
Anhang I der ELV hingegen enthält objektive und rechtsverbindliche
Kriterien, anhand derer festgelegt wird, wann ein Fahrzeug als
Altfahrzeug anzusehen ist. Ziel der konkretisierenden Regelungen in Anhang 1
ist es, die illegale Verwertung und den illegalen Export von
Altfahrzeugen zu unterbinden.
Die genannten Fallkonstellationen weisen unterschiedliche
Regelungsintentionen auf, sodass sich kein Abgrenzungserfordernis ergibt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
80. Abgeordneter
Dr. Armin Grau
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko,
dass durch den Wegfall der Hybrid-DRGs ab
2028 der finanzielle Anreiz zur ambulanten
Leistungserbringung deutlich abgeschwächt wird bzw.
die Ambulantisierung einen Rückschritt erfährt,
und können die ab 2028 vorgesehenen
Kurzzeitfallpauschalen, die die Hybrid-DRGs ersetzen
sollen, auch für Krankenhausleistungen ohne
jegliche Übernachtung zur Anwendung kommen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels
vom 22. Oktober 2026
Die spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRGs) nach § 115f
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wurde eingeführt, um
Ambulantisierungspotenziale bisher unnötig stationär erbrachter
Leistungen zu erschließen und Anreize für eine ambulante
Leistungserbringung zu setzen.
Für das Jahr 2027 ist vorgesehen, dass Hybrid-DRG-Leistungen, die von
Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und Krankenhäusern ohne
Übernachtung erbracht werden, mit den Preisen der regionalen Euro-
Gebührenordnung vergütet werden sowie eine separate Vergütung der
Sachkosten für diese Leistungen erfolgt. Damit sollen die mit den Hybrid-DRGs
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verbundenen Einsparpotenziale gehoben werden. Bei Hybrid-DRG-
Leistungen mit mindestens einer Übernachtung bleibt die bisherige
Vergütung bestehen. Um die bisher erreichten Ambulantisierungseffekte zu
sichern, ist weiterhin keine Mengenbegrenzung der Hybrid-DRG-
Leistungen vorgesehen. Auch Leistungen des ambulanten Operierens werden
weiterhin außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu
vollen Preisen vergütet.
Zum 1. Januar 2028 entfällt die spezielle sektorengleiche Vergütung. Ab
diesem Zeitpunkt werden, bei geeigneten Fallgruppen, für stationäre
Behandlungsfälle mit einer Behandlungsdauer von bis zu drei
Kalendertagen und maximal zwei Übernachtungen Kurzzeitfallpauschalen gezahlt.
Damit sollen weitere Potenziale zur Verkürzung der Verweildauer und
zur Ambulantisierung erschlossen werden. Um zu verhindern, dass
Krankenhäuser ambulant zu erbringende Leistungen über
Kurzzeitfallpauschalen stationär erbringen, ist normiert, dass die Vertragsparteien
auf Bundesebene Vorgaben zur Begrenzung von Fallzahlausweitungen
bei diesen Behandlungsfällen sowie Regelungen zu den Folgen einer
Überschreitung zu vereinbaren haben. Im Rahmen der jährlichen
Weiterentwicklung des Vergütungssystems prüfen die Vertragsparteien zudem,
welche mit Kurzzeitfallpauschalen vergüteten Behandlungsfälle
ambulant erbracht werden und ob eine Überführung dieser Fälle in den
Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger
stationsersetzender Eingriffe nach § 115b SGB V sachgerecht ist.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
81. Abgeordnete
Dr. Zoe Mayer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kriterien zum Tierschutz enthält die vom
Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat vorgelegte Agrarexportstrategie,
und schließt die Bundesregierung aus, dass im
Rahmen dieser Strategie (z. B. über das
Exportförderprogramm oder über Verhandlungen mit
Drittstaaten) auch der Export lebender
landwirtschaftlicher Tiere in Drittstaaten gefördert oder
erleichtert wird?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Martina Englhardt-Kopf
vom 20. Oktober 2026
Die Agrarexportstrategie „Moderne Agrarexporte Made in Germany“
beschreibt, welche Maßnahmen das Bundesministerium für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) umsetzen will, um
Agrarexporte nachhaltig zu steigern. Mit der Vorlage der Strategie wurde ein
wichtiger Punkt des Koalitionsvertrags erfolgreich umgesetzt. Im
Zentrum der Strategie steht dabei die Frage, wie die Instrumente der
Exportförderung neu aufgestellt werden können und wie sichergestellt werden
kann, dass alle am Export beteiligten Arbeitseinheiten gut zusammen-
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wirken können. Ziel ist, dabei insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen beim Export zu unterstützen.
Exporte lebender landwirtschaftlicher Wiederkäuer in weit entfernte
Drittländer werden durch das BMLEH aus Tierschutzgründen nicht
unterstützt. So wurden die bilateral abgestimmten
Veterinärbescheinigungen für den Export von lebenden Wiederkäuern in die Länder Ägypten,
Algerien, Irak, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Tunesien und die
Vereinigten Arabischen Emirate im Jahr 2023 aus Tierschutzgründen
zurückgezogen.
Diese grundsätzliche Position hat sich durch die Vorlage der Strategie
nicht geändert.
82. Abgeordnete
Dr. Zoe Mayer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen in jeglichen Belangen
federführend dafür verantwortlich, zum Schutz
von landwirtschaftlichen Tieren bundeseinheitlich
verpflichtende Schutzvorkehrungen für
Betriebsstörungen wie Stromausfälle oder Brände zu
erarbeiten, um u. a. den Beschluss der
Agrarministerkonferenz (AMK) vom 11. Juni 2021 (www.agrar
ministerkonferenz.de/documents/ergebnisprotokol
l_2_3.pdf) und die Umsetzung der Forderungen,
die sich aus der AMK-ad-hoc-Arbeitsgruppe
„Schlussfolgerungen aus und Handlungsbedarf
aufgrund von Brandvorfällen in großen
Tierhaltungsbetrieben“ ergeben, herbeizuführen, oder
gibt es Anforderungen, die ausschließlich auf
tierschutzrechtlicher Grundlage möglich und sinnvoll
sind und die über das Bauordnungsrecht
hinausgehen (bitte alle Anforderungen aufzählen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher
vom 20. Oktober 2026
Brände in Tierhaltungen können erhebliches Tierleid verursachen. Die
Verantwortung für die Planung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen
zum weitestgehenden Schutz vor derartigen Vorfällen liegt in erster
Linie bei den tierhaltenden Betrieben. Wirksamen Maßnahmen im Bereich
der Prävention, des Brandschutzes und der Tierrettung im Brandfall
kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu.
Das Tierschutzrecht sieht bereits Mindestanforderungen zu
Vorkehrmaßnahmen bei technischen Problemen vor. So müssen Nutztierhalterinnen
und Nutztierhalter technische Anlagen ordnungsgemäß betreiben und
Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Tierverlusten im Falle
technischer Störungen treffen. Welche Maßnahmen für den jeweiligen Betrieb
angemessen sind, ist im konkreten Einzelfall von den Tierhaltenden zu
entscheiden.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
ist nicht in jeglichen Belangen federführend. Der Brandschutz als Teil
des Bauordnungsrechts liegt in der Kompetenz der Länder. Diese regeln
die brandschutztechnischen Anforderungen auch für Ställe in den
Landesbauordnungen. Auch die Bewertung, ob die bestehenden Anforde-
Vorabfassung - w
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Vorabfassung - w
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rungen im Einzelfall vor Ort eingehalten werden, obliegt den
zuständigen Behörden der Länder. Von ihnen ist zu prüfen, worin die Ursachen
der Brandereignisse im Einzelnen lagen und wie eine wirksame
Vorbeugung, Brandbekämpfung und Tierrettung sichergestellt werden können.
Ein möglicher Bedarf für eine Überprüfung und Überarbeitung von Bau-
und Brandschutzvorgaben ist entsprechend von den zuständigen
Ländern zu prüfen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
83. Abgeordneter
Dr. Ingo Hahn
(AfD)
Warum macht die Bundesregierung die
Gewährung von Entwicklungshilfe an Staaten, deren
Staatsangehörige illegal nach Deutschland
eingereist sind, nicht von deren aktiver
Zusammenarbeit bei der Rückführung und Rücknahme ihrer
eigenen Staatsangehörigen abhängig?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 22. Oktober 2026
Die Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerländern dient
entwicklungspolitischen Zielen, wie vom Deutschen Bundestag in der
Vorbemerkung zum Einzelplan 23 des Bundeshaushaltsgesetzes dargelegt.
Die Bundesregierung erwartet von allen Herkunftsländern, dass sie ihre
ausreisepflichtigen Staatsangehörigen wieder aufnehmen. Die Ressorts
der Bundesregierung stehen kontinuierlich im Austausch zu der Frage,
wie eine bessere Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer erreicht
werden kann und stimmen ihre Maßnahmen ab.
Entwicklungspolitik trägt zur Minderung irregulärer Migration bei,
indem sie Perspektiven vor Ort stärkt und legale, sichere Wege der
Migration unterstützt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
84. Abgeordnete
Caren Lay
(Die Linke)
Welche zehn kreisfreien Städte hatten nach
Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen
Jahr den größten prozentualen Anstieg bei Erst-
und Wiedervermietungen zu verzeichnen, und wie
hoch waren die durchschnittlichen
Mietentwicklungen im vergangenen Jahr in diesen Städten
(bitte auch Bundesschnitt der kreisfreien Städte
sowie Bundesschnitt aller Gebietskörperschaften
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 20. Oktober 2026
Vorbemerkung und Hinweis:
Die hier vorgelegte Übersicht zu den Angebotsmieten ohne Nebenkosten
für unmöblierte Wohnu
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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- part_of_vorgang → Abgrenzung des Altfahrzeugbegriffs bei der Demontage von Fahrzeugteilen zur Wiederverwendung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ablehnung der Förderung des Projekts Radikale Töchter im Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Abschiebungen, freiwillige Rückkehr und Aufenthaltsstatus syrischer Staatsangehöriger seit dem 30. März 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Abschiebungen rechtskräftig verurteilter Straftäter mit irakischer, syrischer und libanesischer Staatsangehörigkeit zwischen 2020 bis 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anpassungsbedarf bei der Vermögens- und Einkommensprüfung im SGB II bei Auslandsaufenthalten ukrainischer Schutzberechtigter (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausgaben des Bundes für Software-Lizenzen europäischer und nicht-europäischer Herkunft (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auslaufende EEG-Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen der Rentenreform auf die Gewährungspraxis des Anpassungsgeldes für Beschäftigte im Braunkohlesektor (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen der Zusammenlegung der Tourismusreferate im BMWE auf die Personalausstattung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Automatisierte Auswertung von Tatverdächtigen mit Mehrfachstaatsangehörigkeit (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bedeutung von Nachtflugmöglichkeiten an Verkehrsflughäfen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Belastung des Bundeshaushaltes durch Unterstützungsleistungen für die Ukraine (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beschäftigte und durchschnittliches Arbeitsentgelt in Werkstätten für behinderte Menschen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beschäftigung ehemaliger Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im BMVg seit 2020 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bezug bestimmter Sozialleistungen durch ukrainische Flüchtlinge mit Einreisedatum ab April 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bundesmittel für die Planungen zum Ausbau der Vorpommern-Magistrale (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Diplomatische Schritte gegenüber der Türkei zur Erwirkung der Freilassung des pro-kurdischen Politikers Selahattin Demirtaş (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einholung von Auskünften beim Bundesamts für Verfassungsschutz im Rahmen des Auswahlverfahrens zum Deutschen Verlagspreis 2026 durch den BKM (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einordnung fortlaufender Zuschüsse als institutionelle Förderung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einreisen von Ukrainern seit 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ein- und Ausbruchspünktlichkeit im Bahnknoten Ulm in den letzten drei Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erarbeitung einer neuen Nationalen Sicherheitsstrategie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erleichterung der Teilnahme an Bundestagswahlen für im Ausland lebenden Deutsche (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ermittlungen zu manipulierten Reisedokumenten im Dortmunder Migrationsamt und deren aufenthaltsrechtliche Konsequenzen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Evaluierung des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzielle Leistungen aus dem Bundeshaushalt an das Flugtaxi-Start-up Lilium (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzierung der Gasreserve zur Krisenvorsorge (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Fortführung des Dialogforums Allianz für Kommunen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Geschlechtsspezifische Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gesetzliche Prüf- und Zertifizierungspflicht für bei Wahlen eingesetzte Software (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gespräche mit der Europäischen Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung des EEG (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gesundheitszustand und konsularische Maßnahmen für einen in Tschechien inhaftierten deutschen Staatsangehörigen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gutachten zu den Potenzialen grüner Gase (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Herstellung der Barrierefreiheit des Bahnhofs Bad Honnef-Rhöndorf (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Information der Stadt Aachen über die geplante Erweiterung der Löwenstein-Kaserne auf der Beverau (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kommunaler Eigenanteil für den Ausbau des Sirenennetzes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Konsequenzen aus den Abweichungen zwischen prognostizierten und tatsächlichen Güterzügen auf Schienenneubaustrecken (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kostenfreier Toilettenzugang für Berufskraftfahrer als Bedingung bei Konzessionen für Autobahnraststätten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kriterien für die Einstufung minderjähriger Straftäter als Intensivtäter (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Personaleinsatz des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in der gerichtlichen Prozessvertretung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Platzierung des Themas Open Government auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position der Bundesregierung in den Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Sicherheitslücke in der iSolarCloud des Wechselrichterherstellers Sungrow (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stand der Klage von Rosneft Russland hinsichtlich der Treuhand über die Rosneft Deutschland GmbH (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Umsetzungsstand der Fähigkeitskonzepte des Rahmenkonzepts Zivilschutzhubschrauber (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unbesetzte Planstellen im BMJV (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Verwendung der Ausgabereste für das NSU-Dokumentationszentrum (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Vorlage des überarbeiteten Entwurfs eines Bundesalimentationsgesetzes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Zahl der Kriegsdienstverweigerer in der Oberpfalz seit Januar 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zahlung des Unterhaltsvorschusses für alleinerziehende ukrainische Schutzberechtigte seit 2021 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan zur Freigabe der Vollsperrung der B 9 bei Speyer (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Zinszahlungen und bilaterale ODA-Auszahlungen von Entwicklungs- und Schwellenländern ohne LDC-Staaten in den Jahren 2024 und 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusammenarbeit der Ausländerbehörden im Land Bremen mit Bundesbehörden bei der Durchführung von Rückführungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusätzliche steuerpflichtige Veräußerungsvorgänge bei Wegfall der Haltefrist für Kryptowerte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)