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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 23.10.2026 · WP 21 · 21/8771 · Schriftliche Fragen · Original ↗
83 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung eine neue Nationale Sicherheitsstrategie, und falls ja, bis wann soll diese vorliegen, und wie plant die Bundesreg…
  2. Schriftliche Frage 2 von Dr. Michael Espendiller (AfD): Ist dem Bundeskanzler Friedrich Merz bewusst, dass auch die Kredite, die der Bund nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes ohne An…
  3. Schriftliche Frage 3 von Matthias Helferich (AfD): Wie ist der aktuelle Stand der Standortsuche und der konzeptionellen Planungen für den von der Bundesregierung vorgesehenen nationalen Erinn…
  4. Schriftliche Frage 4 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Für wie viele Verlage hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Auswahl- und Vergabeverfahren des Deutschen Verlagspr…
  5. Schriftliche Frage 5 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Gibt es im Hinblick auf das Vorhaben der Bundesregierung, die Gesundheitssicherheit stärker ins Zentrum zu rücken, Bestrebungen, den Expert*…
  6. Schriftliche Frage 6 von Sascha Lensing (AfD): Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe von Bundeskriminal…
  7. Schriftliche Frage 7 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob bzw. in welchem Rahmen Vertrauenspersonen des iranischen Regimes versucht haben,…
  8. Schriftliche Frage 8 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Welche Position hat die Bundesregierung in den mündlichen Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts am 12. Oktober 2026 im Verfahren 1 BvF…
  9. Schriftliche Frage 9 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Wie hoch waren in den Jahren 2024 und 2025 jeweils die gesamten Zinszahlungen der nach OECD-DAC als Empfänger öffentlicher Entwicklungsleist…
  10. Schriftliche Frage 10 von Diana Zimmer (AfD): Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der angekündigten Änderung der steuerlichen Behandlung von Kryptowerten untersucht oder abgeschä…
  11. Schriftliche Frage 11 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welchem Weg hat die Bundesregierung Kenntnis von der von „ZEIT ONLINE“ am 7. Oktober 2026 berichteten Sicherheitslücke in der Cloud-Plat…
  12. Schriftliche Frage 12 von Dirk Brandes (AfD): Welche Angaben liegen der Bundesregierung zur Zahl rechtskräftig verurteilter ausländischer Staatsangehöriger vor, deren Abschiebung seit de…
  13. Schriftliche Frage 13 von Dirk Brandes (AfD): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um im Ausland lebenden Deutschen die Teilnahme an Bundestagswahlen zu erleichtern, ins…
  14. Schriftliche Frage 14 von Maik Brückner (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das genaue Motiv für den islamistischen Terroranschlag auf den Berliner CSD zuletzt noc…
  15. Schriftliche Frage 15 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welchem Umsetzungsstand befinden sich die Fähigkeitskonzepte als Teil des „Rahmenkonzept Zivilschutzhubschrauber“ der Innenministerkonfe…
  16. Schriftliche Frage 16 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, einen überarbeiteten Entwurf eines Bundesalimentationsgesetzes im Kabinett zu beschließen und dem Deu…
  17. Schriftliche Frage 17 von Jan Feser (AfD): Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge bzw. Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1.…
  18. Schriftliche Frage 18 von Peter Felser (AfD): Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge waren zum 30. September 2026 im Aufgabenbereich der gerich…
  19. Schriftliche Frage 19 von Matthias Helferich (AfD): Was geschieht mit den mindestens 24 im Dortmunder Migrationsamt manipulierten Reise- und Aufenthaltsdokumenten, und welche Konsequenzen erge…
  20. Schriftliche Frage 20 von Martin Hess (AfD): Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine automatisierte Auswertung von Tatverdächtigen nach Doppel-, bzw. Mehrfachstaatsangehör…
  21. Schriftliche Frage 21 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Änderungen an den Förderrichtlinien oder sonstigen Vorgaben des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ lagen der Entscheidung…
  22. Schriftliche Frage 22 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Welche konkreten Kriterien oder Schwellenwerte (wie die Anzahl begangener Straftaten innerhalb eines bestimmten Zeitraums) legt die Bundesre…
  23. Schriftliche Frage 23 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das Ausmaß, die Erscheinungsformen und die Entwicklung von geschlechtsspezifischer Gewalt in Ju…
  24. Schriftliche Frage 24 von Sergej Minich (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen den Ausländerbehörden im Land Bremen und den Bundesbehörden bei der Durchführun…
  25. Schriftliche Frage 25 von Reinhard Mixl (AfD): Wie viele syrische Staatsangehörige wurden seit dem Besuch des syrischen Präsidenten Ahmed al- Scharaa bei Bundeskanzler Friedrich Merz am 3…
  26. Schriftliche Frage 26 von Reinhard Mixl (AfD): Wie viele syrische Staatsangehörige sind seit dem 30. März 2026 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage freiwillig aus Deutschland n…
  27. Schriftliche Frage 27 von Reinhard Mixl (AfD): Wie viele syrische Staatsangehörige halten sich zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage in Deutschland auf, und wie viele davon sind aus…
  28. Schriftliche Frage 28 von Reinhard Mixl (AfD): Besteht in Deutschland für Software, die bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen zur Erfassung, Übermittlung, Auswertung und Berechnun…
  29. Schriftliche Frage 29 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele Asylbewerber oder Schutzsuchende seit dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsy…
  30. Schriftliche Frage 30 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen konkreten Schritten plant die Bundesregierung eine Fortführung des 2024 gestarteten Dialogforums „Allianz für Kommunen“ unter Fe…
  31. Schriftliche Frage 31 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden die nach der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 21/7311 in Kapitel 0601 Titel 684 1…
  32. Schriftliche Frage 32 von René Springer (AfD): Wie viele Ukrainer sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 nach Deutschland eingereist, und wie bewertet die Bundesre…
  33. Schriftliche Frage 33/34/35 von Tobias Teich (AfD): Wie viele Abschiebungen rechtskräftig verurteilter Straftäter mit irakischer Staatsangehörigkeit wurden in den Jahren 2020 bis einschließlic…
  34. Schriftliche Frage 36 von Bastian Treuheit (AfD): Mit welchem durchschnittlichen prozentualen Eigenanteil müssen sich die Kommunen an den Gesamtkosten der im Rahmen des Pakts für den Bevölke…
  35. Schriftliche Frage 37 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Aus welchen Gründen wurde das Thema „Open Government“ aus dem Webauftritt des Bundesministeriums des Innern (https://web.archive.org/ web/20…
  36. Schriftliche Frage 38 von Katrin Fey (DIE LINKE): Welche konkreten diplomatischen und politischen Schritte unternimmt die Bundesregierung aktuell, insbesondere im Rahmen ihrer Mitgliedschaft…
  37. Schriftliche Frage 39 von Katrin Fey (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Gesundheitszustand und die Gefährdungslage, insbesondere Misshandlungs- und aktuelle Erpr…
  38. Schriftliche Frage 40 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum hat die Bundesregierung nicht zugleich eine deutsche Nominierung auf eine Richter*innenstelle beim Internationalen Strafgerichtshof un…
  39. Schriftliche Frage 41 von David Schliesing (DIE LINKE): Hat sich die Bundesregierung im Fall der Journalistin Serena Bilanceri, die seit vielen Jahren aus Israel und den Palästinensischen Gebieten…
  40. Schriftliche Frage 42 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann hat die Bundesregierung die Stadt Aachen erstmals über die geplante Erweiterung der Dr. ‑Leo-Löwenstein-Kaserne im Stadtteil Beverau in…
  41. Schriftliche Frage 43 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Operation EUNAVFOR MED IRINI seit Beginn am 31. März 2020 bis zum…
  42. Schriftliche Frage 44 von Reinhard Mixl (AfD): Wie hoch ist die Zahl der Kriegsdienstverweigerer seit Einführung des neuen Wehrdienstgesetzes am 1. Januar 2026 in der Oberpfalz, aufgeschl…
  43. Schriftliche Frage 45 von Sven Wendorf (AfD): Wie viele ehemalige Journalisten des öffentlichrechtlichen Rundfunks sind bezugnehmend auf einen Artikel in der „Welt“ vom 11. Oktober 2026,…
  44. Schriftliche Frage 46 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass Staatsrechtler und Datenschutzexperten kritisieren, dass die meisten Fragen…
  45. Schriftliche Frage 47 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche Gutachten bezieht sich die Aussage der Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, dass verfügbare Potenziale „…
  46. Schriftliche Frage 48 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): In Anbetracht der Tatsache, dass die Ölreserve durch Pflichtbeiträge der Mineralölwirtschaft finanziert wird, die Nationale Reserve im Gesun…
  47. Schriftliche Frage 49 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Wie häufig fanden in den Jahren 2025 und 2026 Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertr…
  48. Schriftliche Frage 50 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist zwischenzeitlich die Klage von Rosneft Russland hinsichtlich der Treuhand über die Rosneft Deutschland GmbH ruhend gestellt, und wenn ne…
  49. Schriftliche Frage 51 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie viele Investitionsprüfverfahren nach den §§ 55 bis 59 der Außenwirtschaftsverordnung, die Unternehmen der Hafen-, Schienen- oder Hinterl…
  50. Schriftliche Frage 52 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Auswirkungen hat die nach meiner Kenntnis erfolgte Zusammenlegung der bisher zwei Tourismusreferate im Bundesministerium für Wirtscha…
  51. Schriftliche Frage 53 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Erneuerbare-Energien-Anlagen werden nach Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden zwei Jahren das Ende der 20jährigen EEG…
  52. Schriftliche Frage 54 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann hat die Bundesregierung im Kontext des EEG 2014, EEG 2017, EEG 2021 und EEG 2023 (EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz) sowohl informelle,…
  53. Schriftliche Frage 55 von Sergej Minich (AfD): Wie begründet die Bundesregierung, dass die fortlaufenden Zuschüsse an das Cusanuswerk, das Evangelische Studienwerk Villigst und die Hans-…
  54. Schriftliche Frage 56 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung Reformbedarf hinsichtlich der Nichtanerkennung von Eheschließungen, die seit September 2024 in der Ukraine mittels…
  55. Schriftliche Frage 57 von Sebastian Maack (AfD): Wann wird die Bundesregierung dem im „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ in Artikel 6 festgelegten Erfo…
  56. Schriftliche Frage 58 von Bodo Ramelow (DIE LINKE): Wie viele Planstellen sind nach dem derzeitigen Stellenplan im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht besetzt (bitte j…
  57. Schriftliche Frage 59 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für den vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung dargestellten Befund, dass Frauen beim Überga…
  58. Schriftliche Frage 60 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie, um möglichen Nachteilen im Erwerbsverlauf und bei der Entlohnun…
  59. Schriftliche Frage 61 von René Springer (AfD): In welchem finanziellen und zahlenmäßigen Umfang wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und wird…
  60. Schriftliche Frage 62 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Unterschiede ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung aus den Zielsetzungen der seit 2020 existierenden Eingliederungshilfe nach…
  61. Schriftliche Frage 63 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung den im Beschluss zu TOP 3.1 der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni 2026 enthaltenen Punkt, gesetzliche Grenze…
  62. Schriftliche Frage 64 von René Springer (AfD): Inwiefern sieht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass temporäre Auslandsaufenthalte in die Ukraine für bis zu sechs Monate nicht z…
  63. Schriftliche Frage 65 von Sarah Vollath (DIE LINKE): Hat sich Bundesregierung mit Frage befasst, welche Auswirkungen die Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission, insbesondere…
  64. Schriftliche Frage 66 von Anne Zerr (DIE LINKE): Wie viele Menschen mit Behinderungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 und, soweit bereits vorliegend, im Jahr 2025 im Ar…
  65. Schriftliche Frage 67 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viel Geld gibt die Bundesregierung jährlich für Software-Lizenzen jeweils aus europäischer und nicht-europäischer Herkunft in den Kalend…
  66. Schriftliche Frage 68 von Stephan Brandner (AfD): Wurden Zahlungen, Zuwendungen, Fördermittel oder sonstige finanzielle Leistungen unmittelbar oder mittelbar aus dem Bundeshaushalt an das Fl…
  67. Schriftliche Frage 69 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellten sich in den letzten drei Jahren und im bisherigen Verlauf des laufenden Jahres die Einbruchs- und Ausbruchspünktlichkeit im Bah…
  68. Schriftliche Frage 70 von Stefan Henze (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Zinssatz bei einer Kreditaufnahme des Bundes in Höhe von 1 Mrd. Euro, und mit we…
  69. Schriftliche Frage 71 von Stefan Henze (AfD): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache…
  70. Schriftliche Frage 72 von Nicole Hess (AfD): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bei der künftigen Vergabe von Konzessionen für Autobahnraststätten, einen kostenfreien Toiletten…
  71. Schriftliche Frage 73 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welcher konkrete Zeitplan ist zur Freigabe der aktuellen, durch Brückenschäden an Teilbauwerken verursachten Vollsperrung der B 9 zwischen d…
  72. Schriftliche Frage 74 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung, dass der geplante Aus- und Umbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord (Projektname im Bundesverkehrswegepla…
  73. Schriftliche Frage 75 von Dario Seifert (AfD): Aus welchem Haushaltstitel beabsichtigt die Bundesregierung, die nach Angaben der DB InfraGO AG zunächst benötigten rund 7 Mio. Euro für die…
  74. Schriftliche Frage 76 von Bastian Treuheit (AfD): Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Nachtflugmöglichkeiten an deutschen Verkehrsflughäfen für die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkeh…
  75. Schriftliche Frage 77 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung die Deutsche Bahn AG dazu aufzufordern, die zugesagte und finanziell über eine Förderung abgesicherte vollständige…
  76. Schriftliche Frage 78 von Micha Fehre (AfD): Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Übernahme in deutsches Recht eine Auffassung dazu gebildet, ob es sich bei einem außer Betrieb ge…
  77. Schriftliche Frage 79 von Micha Fehre (AfD): Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Übernahme in deutsches Recht eine Auffassung zu der Frage gebildet, ab welchem Umfang ausgebauter…
  78. Schriftliche Frage 80 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass durch den Wegfall der Hybrid-DRGs ab 2028 der finanzielle Anreiz zur ambulanten Leistungse…
  79. Schriftliche Frage 81 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kriterien zum Tierschutz enthält die vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vorgelegte Agrarexportstrategie,…
  80. Schriftliche Frage 82 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in jeglichen Belangen federführend dafür verantwortlich, zum Schutz von…
  81. Schriftliche Frage 83 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Warum macht die Bundesregierung die Gewährung von Entwicklungshilfe an Staaten, deren Staatsangehörige illegal nach Deutschland eingereist s…
  82. Schriftliche Frage 84 von Caren Lay (DIE LINKE): Welche zehn kreisfreien Städte hatten nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr den größten prozentualen Anstieg bei Erstund Wie…
  83. Schriftliche Frage 85 von Caren Lay (DIE LINKE): Welche zehn Landkreise hatten nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr den größten prozentualen Anstieg bei Erst- und Wiederver…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/8771 21. Wahlperiode 23.10.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 11, 46, 47 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 42 Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 16, 43 Espendiller, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Fehre, Micha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 79 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 39 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 19 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70, 71 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Abgeordnete Nummer der Frage Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 73 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84, 85 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 40, 56 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 23 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 67, 74 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 81, 82 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 55 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . 25, 26, 27, 28, 44 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 30 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . 4, 8, 51 Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 62, 63 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Abgeordnete Nummer der Frage Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 61, 64 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34, 35 Abgeordnete Nummer der Frage Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 76 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 53, 54, 77 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Wendorf, Sven (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Zimmer, Diana (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Drucksache 21/8771 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Espendiller, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Zimmer, Diana (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Seite Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 19 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Wendorf, Sven (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 29, 30 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/8771 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 38 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 39, 40 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 43 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45, 46 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 48 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Fehre, Micha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 53, 54 Drucksache 21/8771 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 57 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/8771 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung eine neue Nationale Sicherheitsstrategie, und falls ja, bis wann soll diese vorliegen, und wie plant die Bundesregierung, das Parlament angemessen zu beteiligen? Antwort des Staatsministers Philipp Amthor vom 22. Oktober 2026 Die Bundesregierung erarbeitet eine neue Nationale Sicherheitsstrategie. Die Bundesregierung wird den Bundestag hierbei zu gegebener Zeit in angemessener Weise einbinden. 2. Abgeordneter Dr. Michael Espendiller (AfD) Ist dem Bundeskanzler Friedrich Merz bewusst, dass auch die Kredite, die der Bund nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes ohne Anrechnung auf die Schuldenregel zum Beispiel für die Ukraine aufnimmt, künftig zu tilgen sind und Zinsausgaben verursachen, die den Bundeshaushalt in den kommenden Jahren belasten werden, und hält er seine Aussage vom 14. Oktober 2026, durch die Ukraine-Hilfe fehle „kein Euro“ für Sozial- und Bildungsausgaben in Deutschland, vor diesem Hintergrund aufrecht? Antwort des Staatsministers Philipp Amthor vom 22. Oktober 2026 Die finanzielle Unterstützung der Ukraine im militärischen Bereich erfolgt gemäß Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 und Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes innerhalb der grundgesetzlich verankerten Bereichsausnahme der Schuldenbremse. Damit soll gewährleistet werden, dass Ausgaben im Rahmen der Bereichsausnahme nicht zulasten von inländischen Ausgaben gehen. Eine Tilgungsregelung für unter der Bereichsausnahme in Anspruch genommene Kreditermächtigungen ist nicht vorgesehen. Diese Vorgabe beschränkt sich gemäß Artikel 109 Absatz 3 Satz 3 und Artikel 115 Absatz 2 Satz 8 des Grundgesetzes auf den Fall der Neuverschuldung bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen. Zinszahlungen für aufgenommene Kredite zur Unterstützung der Ukraine sind aus dem Bundeshaushalt zu leisten. Diese sind in Relation zur Zinsbelastung des Bundes aus Neuverschuldung und bestehender Verschuldung vergleichsweise gering und haben auch angesichts des Volumens des Bundeshaushalts keinen materiellen Einfluss auf etwaige Entscheidungsprozesse im Hinblick auf Ausgaben für Soziales und Bildung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Wie ist der aktuelle Stand der Standortsuche und der konzeptionellen Planungen für den von der Bundesregierung vorgesehenen nationalen Erinnerungsort zum Kolonialismus, und welche Standortkandidaten stehen zur Auswahl (bitte begründen; www.weser-kurier.de/bremen/politik/ko lonialer-gedenkort-noch-kein-endgueltiges-votu m-fuer-bremen-doc87udttdqfls8ngwi64l)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 19. Oktober 2026 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer, strebt an, im Herbst ein Papier vorzulegen, in dem auch der Erinnerungsort Kolonialismus als Handlungsfeld aufgegriffen wird. 4. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Für wie viele Verlage hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Auswahl- und Vergabeverfahren des Deutschen Verlagspreises 2026 Auskünfte beim Bundesamt für Verfassungsschutz eingeholt, und in wie vielen Fällen wurde seit Einführung des Deutschen Verlagspreises im Jahr 2019 eine Auszeichnung wegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse versagt oder nachträglich zurückgenommen, jeweils aufgegliedert nach Preisjahr sowie nach Versagung und Rücknahme (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Sven Lehmann auf Bundestagsdrucksache 21/6098 sowie https://kulturstaatsmini ster.de/presse/staatsminister-weimer-gibt-preistra eger-des-deutschen-verlagspreises-2026- bekannteine-vielfaeltige-buchkultur-braucht-unabhaengig e-und-innovative-verlage, abgerufen am 15. Oktober 2026)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 23. Oktober 2026 Im Rahmen des Auswahlverfahrens zum Deutschen Verlagspreis 2026 wurden keine Auskünfte beim Bundesamt für Verfassungsschutz eingeholt. Bisher ist keine Auszeichnung für einen Verlag wegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse versagt oder nachträglich zurückgenommen worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Abgeordnete Julia-Christina Stange (Die Linke) Gibt es im Hinblick auf das Vorhaben der Bundesregierung, die Gesundheitssicherheit stärker ins Zentrum zu rücken, Bestrebungen, den Expert*innenrat „Gesundheit und Resilienz“ im Kanzleramt wiederzubeleben, und sollte dies zutreffen, wie plant sie Form, Besetzung und Kompetenzen des Rats zu gestalten, und falls dem nicht so ist, welche konkreten Maßnahmen plant sie, um dieses Ziel anderweitig zu erreichen, und wann wird der Öffentlichkeit ein erster Entwurf des Gesundheitssicherstellungsgesetzes vorgelegt? Antwort des Staatsministers Philipp Amthor vom 21. Oktober 2026 Der sog. „ExpertInnenrat Gesundheit und Resilienz“ beschäftigte sich von 2024 bis 2025 als Nachfolgegremium des sog. „ExpertInnenrates zur Begleitung der COVID-19-Pandemie“ auf wissenschaftlicher Basis mit der Frage, wie Gesundheitswesen und Gesellschaft künftigen Gesundheitskrisen bestmöglich begegnen können. Derzeit wird die Weiterentwicklung dieses Gremiums innerhalb der Bundesregierung geprüft. Die Steigerung der Resilienz des Gesundheitswesens speziell für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in verteidigungsbezogenen Krisenlagen ist für die Bundesregierung von zentraler Bedeutung. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, gesetzliche Rahmenbedingungen für den Gesundheitssektor und den Rettungsdienst im Zivilschutz- sowie Verteidigungs- und Bündnisfall mit abgestimmter Koordinierung und eindeutigen Zuständigkeiten zu schaffen. Hierfür erarbeitet das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes (GeSiG). Auch hierzu sind die regierungsinternen Abstimmungsprozesse noch nicht abgeschlossen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 6. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe von Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt zur Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Geldwäsche sowie für die Einrichtung des angekündigten gemeinsamen Zentrums der Geldwäschebekämpfung, und welche organisatorischen Umsetzungsschritte sind hierfür zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits abgeschlossen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. Oktober 2026 Die Bundesregierung arbeitet schrittweise an der Umsetzung der im Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität vorgesehenen Maßnahmen. Dazu gehören die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe von Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt zur Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Geldwäsche sowie die Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums zur Geldwäschebekämpfung. Die erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen werden derzeit vorbereitet. Die konkrete zeitliche Umsetzung wird eng innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und genießt hohe Priorität. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage in der Bundestagsdrucksache 21/8483 verwiesen. 7. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob bzw. in welchem Rahmen Vertrauenspersonen des iranischen Regimes versucht haben, Finanzinstitute/Banken in Deutschland oder im europäischen Ausland in den vergangenen Jahren zu erwerben bzw. mehrheitlich unter ihre Kontrolle zu bringen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. Oktober 2026 Eine Beantwortung kann nicht offen erfolgen, sondern wird als Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft, da sich die Beantwortung auf die Ausübung der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) über Einzelinstitute bezieht. Eine Einsichtnahme kann nur in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages erfolgen. Zwar können einfachgesetzliche Verschwiegenheitsregelungen wie § 9 des Kreditwesengesetzes (KWG) bzw. § 54 des Geldwäschegesetzes (GwG) den parlamentarischen Informationsanspruch nicht beschränken (vgl. BVerfG-Urteil vom 7. November 2017), eine Beschränkung ist gleichwohl in bestimmten Fällen im Rahmen einer Güterabwägung geboten, sofern gleich- oder höherwertige Güter von Verfassungsrang betroffen sind, die mit dem Informationsanspruch kollidieren. Im Rahmen von Auskünften zur Geschäftstätigkeit ist regelmäßig das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis (Artikel 12 Absatz 1 GG) sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des jeweiligen Instituts betroffen und erfordern eine entsprechend sorgfältige Güterabwägung. Diese Güterabwägung führt hier im Ergebnis dazu, dass die Antwort auf die Schriftliche Frage nach Abwägung des Informationsinteresses des Fragestellers mit den oben genannten Interessen, insbesondere mit der Funktionsfähigkeit staatlicher Aufsicht über Kreditinstitute und den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Unternehmen nach Artikel 12 Absatz 1 GG, mit dem Grad „VS-Vertraulich“ einzustufen und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zu hinterlegen ist.1 1 Das Bundesministerium für Finanzen hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Welche Position hat die Bundesregierung in den mündlichen Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts am 12. Oktober 2026 im Verfahren 1 BvF 1/23 zur Vereinbarkeit des § 12 Absatz 3, des § 16 Absatz 1 und des § 19 Absatz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes mit dem Grundgesetz und am 13. Oktober 2026 im Verfahren 1 BvR 804/22 zur Begünstigung von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen jeweils vertreten, und zu welchem Ergebnis ist sie seit dem 6. Mai 2025 bei einer etwaigen Prüfung der Anhebung der persönlichen Freibeträge nach § 16 Absatz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes gelangt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nummer 48/2026 vom 30. Juli 2026 – www.bundesverfass ungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/D E/2026/bvg26-048.html und Bundesverfassungsgericht, Terminankündigung 1 BvR 804/22 – www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/T ermine/DE/2026/Mdl-Verh-Erbschaftsteuer-Versc h-Betriebsvermoegen.html, jeweils abgerufen am 15. Oktober 2026)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 23. Oktober 2026 Die Bundesregierung hat dargelegt, dass sich die geltenden Regelungen innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens bewegen. 9. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Wie hoch waren in den Jahren 2024 und 2025 jeweils die gesamten Zinszahlungen der nach OECD-DAC als Empfänger öffentlicher Entwicklungsleistungen (ODA) eingestuften Entwicklungs- und Schwellenländer unter Ausschluss der von den Vereinten Nationen als Least Developed Countries (LDC) eingestuften Staaten an den Bund sowie an von ihm beauftragte oder beherrschte Finanzierungsinstitute, insbesondere die KfW Entwicklungsbank und die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), und wie hoch waren im selben Zeitraum jeweils die bilateralen deutschen ODA-Bruttoauszahlungen an diese Länder insgesamt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 22. Oktober 2026 Die erbetenen Informationen sind in den folgenden Übersichten dargestellt (in Mio. Euro): Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Aus dem Bereich der Finanziellen Zusammenarbeit Land Zinsen 2024 Auszahlungen 2024 Zinsen 2025 Auszahlungen 2025 Ägypten 11,20  27,58 7,44 32,24 Albanien  0,76  16,05 0,71 16,87 Algerien  0,00   0,06 0,00  0,06 Argentinien  0,60   0,00 0,45  0,00 Armenien  0,63  11,98 0,70  8,40 Aserbaidschan  0,39   0,17 0,36 -0,31 Bolivien  0,54  11,43 0,56 10,72 Bosnien, Herzegowina  0,10   8,29 0,10  6,69 Brasilien  0,97  50,39 0,86 36,00 China  6,17   0,01 5,60  0,00 Costa Rica  0,09   0,00 0,08  0,00 Cote d’Ivoire  1,32  39,56 1,70 74,09 Dominikanische Republik  0,45   0,00 0,41  0,00 Ecuador  0,12   8,99 0,21 16,68 El Salvador  0,67   3,33 0,65  3,48 Eswatini  0,01   0,00 0,02  0,00 Georgien  1,39   6,56 1,32  8,26 Ghana  0,01  17,25 0,52  9,71 Guatemala  0,30   2,88 0,30  4,23 Guyana  0,00   0,15 0,00  0,00 Honduras  0,36   9,30 0,36 10,54 Indien  8,17  29,04 7,22 47,05 Indonesien  1,20   9,24 0,00  9,58 Irak  0,00  63,71 0,00 37,14 Jamaika  0,05   0,00 0,04  0,00 Jordanien  0,41  87,53 0,20 95,86 Kamerun  0,08  20,06 0,07 15,57 Kasachstan  0,06   0,00 0,05  0,00 Kenia  0,71  78,82 1,56 30,39 Kirgisistan  0,15   2,24 0,14  6,82 Kolumbien  0,20  13,91 0,16 26,33 Kosovo  0,08  10,03 0,07  1,68 Libanon  0,31 137,16 0,18 88,54 Libyen  0,00   6,86 0,00  7,14 Marokko  2,64  58,24 2,56 57,28 Mexico  0,00   6,20 0,00 28,36 Moldau, Republik  0,03  13,16 0,03 45,71 Mongolei  0,35   5,22 0,08  6,34 Montenegro  0,13   0,04 0,13  0,01 Namibia  0,48  32,71 0,24 40,39 Nicaragua  0,26   0,42 0,25  0,04 Nigeria  0,12  25,32 0,08 19,22 Nordmazedonien  0,38   5,57 0,35 -0,43 Pakistan  7,36  40,96 6,95 39,88 Papua-Neuguinea  0,03   0,00 0,03  0,00 Paraguay  0,07   2,30 0,07  2,47 Peru  1,67  15,79 1,51 16,54 Philippinen  0,58   0,00 0,55  0,00 Serbien  3,37  19,24 3,30 15,68 Simbabwe  0,05  -0,19 0,05  0,00 Sri Lanka  0,00   4,67 0,00  0,58 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Land Zinsen 2024 Auszahlungen 2024 Zinsen 2025 Auszahlungen 2025 Südafrika  0,69  60,39 0,58 11,61 Tadschikistan  0,11  18,09 0,10 20,39 Thailand  0,02   0,00 0,02  0,00 Tunesien  0,63  41,81 0,95 35,15 Türkei  2,43  24,07 2,05 29,93 Ukraine  0,00 102,44 0,00 89,03 Usbekistan  0,83   3,71 0,95 29,31 Vietnam  2,05   2,51 1,97 12,51 Palästinensischen Gebiete  0,15  51,64 0,11 82,80 Zinseinnahmen aus Umschuldungsabkommen 2024 2025 Argentinien 78,76 83,27 Irak 44,49 41,78 Kamerun  1,11  0,53 Kirgisistan  0,24  0,22 Montenegro  0,80 – Pakistan  4,98  1,13 Serbien  6,68 – 10. Abgeordnete Diana Zimmer (AfD) Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der angekündigten Änderung der steuerlichen Behandlung von Kryptowerten untersucht oder abgeschätzt, wie viele zusätzliche steuerpflichtige bzw. steuerlich zu berücksichtigende Veräußerungsvorgänge jährlich bei einem Wegfall der einjährigen Haltefrist nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes dadurch entstehen würden, dass Bitcoin oder andere Kryptowerte zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen verwendet werden – einschließlich Zahlungsvorgängen, bei denen Kryptowerte zur Begleichung des Entgelts automatisiert in Euro oder andere Fiatwährungen getauscht bzw. veräußert werden –, und wenn ja, von welcher Größenordnung geht sie aus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 21. Oktober 2026 Der für die Veräußerung von Kryptowerten zur Anwendung kommende Veräußerungstatbestand nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) differenziert mangels Steuererheblichkeit nicht nach der Art des Entgeltes. Gleiches ist der Fall bei Veräußerungstatbeständen nach § 20 Absatz 2 EStG. Insoweit erfolgt im Rahmen der Steuererklärung hierzu keine Abfrage, sodass über nach Anzahl und Art differenzierte Veräußerungsentgelte (z. B. in Waren oder Dienstleistungen) keine Informationen vorliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 11. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welchem Weg hat die Bundesregierung Kenntnis von der von „ZEIT ONLINE“ am 7. Oktober 2026 berichteten Sicherheitslücke in der Cloud-Plattform iSolarCloud des Wechselrichterherstellers Sungrow erfahren (bitte Zeitpunkt angeben), über die Ende August 2026 laut dem Bericht ohne Passwort ein Zugriff auf die zentrale Steuerung von rund 470.000 Solaranlagen in Europa (davon etwa 250.000 in Deutschland, mit zeitweise knapp 18 Gigawatt Einspeiseleistung) möglich war, und welche Konsequenzen zieht sie daraus bzw. konkreten Maßnahmen ergreift sie, insbesondere hinsichtlich einer regulatorischen Einstufung herstellerseitiger Cloud- Steuerungsplattformen für Wechselrichter als systemkritisch (www.zeit.de/digital/2026-10/hackera ngriff-solaranlagen-sicherheitsluecke-blackout-sol arenergie?freebie=d5acda86)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. Oktober 2026 Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhielt über die Veröffentlichung des auf der NL ONE Konferenz vorgestellten Berichts im Zuge seiner regelmäßigen Lagebeobachtung am 7. Oktober 2026 Kenntnis. Betreiber von Cloud-Lösungen im Energiebereich sind unter bestimmten Voraussetzungen als „Betreiber eines digitalen Energiedienstes“ einzuordnen und können damit im Einzelfall unter die NIS2 Anforderungen im Energiebereich fallen, wenn der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen aus dem BSIG i. V. m. §§ 5c ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hinsichtlich der Art der von ihm erbrachten Dienstleistung, dem Bezug zu einer Energieanlage und der Größe des Unternehmens erfüllt. Ob es weiterer Anpassungen des Rechtsrahmens bedarf, etwa um auch Cloudanbieter aus Drittstaaten effektiv zu erfassen, ist Gegenstand laufender Prüfungen. 12. Abgeordneter Dirk Brandes (AfD) Welche Angaben liegen der Bundesregierung zur Zahl rechtskräftig verurteilter ausländischer Staatsangehöriger vor, deren Abschiebung seit dem 1. Januar 2024 wegen drohender Verfolgung oder erheblicher Gefahren im Herkunftsstaat unterblieb, und beabsichtigt sie, fehlende Angaben durch eine koordinierte Abfrage bei den Ländern zu erheben? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Oktober 2026 Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. Der Vollzug des Aufenthaltsrechts liegt in der Zuständigkeit der Länder. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7752 verwiesen. 13. Abgeordneter Dirk Brandes (AfD) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um im Ausland lebenden Deutschen die Teilnahme an Bundestagswahlen zu erleichtern, insbesondere durch eine dauerhaft gültige Registrierung als Auslandswähler, ein vollständig digitales Antragsverfahren und einen rechtzeitigen Zugang zu den Briefwahlunterlagen, und welchen Änderungsbedarf sieht sie bei den Voraussetzungen der Wahlberechtigung nach § 12 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes, um auch langjährig im Ausland lebenden Deutschen einen einfacheren Zugang zum Wahlrecht zu ermöglichen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. Oktober 2026 Initiativen zur Ausgestaltung und Änderung des Wahlrechts sind nach der bisherigen Staatspraxis Sache des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung bringt hierzu üblicherweise keine eigenen Gesetzentwürfe ein, prüft jedoch laufend, welche Möglichkeiten es gibt, um die Wahlteilnahme für sich im Ausland aufhaltende Wahlberechtigte zu erleichtern. Zudem wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 46 des Abgeordneten Jürgen Hardt auf Bundestagsdrucksache 20/14393 verwiesen. 14. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das genaue Motiv für den islamistischen Terroranschlag auf den Berliner CSD zuletzt noch Gegenstand von Ermittlungen war (www.n-tv.de/panorama/Wie-gross-ist-der-Queer hass-unter-Islamisten-id31131672.html), Erkenntnisse darüber vor, dass der Täter aus einem queerfeindlichen Motiv heraus gehandelt hat, und wieso taucht der Begriff „Queerfeindlichkeit“ im Zehn-Punkte-Plan „Sicherheit stärken, Freiheit bewahren, Radikalisierung verhindern“ der Bundesregierung nicht auf, obwohl dieser Plan sich unmittelbar auf die Geschehnisse beim Berliner CSD bezieht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Oktober 2026 Die Motivlage des Täters ist weiterhin Gegenstand der laufenden Ermittlungen des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof. Zu den individuellen Beweggründen des Täters zur Tatbegehung kann daher zum aktuellen Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage getroffen werden. Allerdings kann mitgeteilt werden, dass sich der Anschlag vom 25. Juli 2026 gegen 22 Uhr im Berliner Tiergarten in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Christopher Street Day ereignete. Der Tatort lag außerhalb der polizeilich abgesicherten Demonstrationsstrecke, jedoch in einem Bereich, in dem sich auch Besucher der Veranstaltung aufhielten. Die Bundesregierung stellt in der Präambel des Maßnahmenplans „Sicherheit stärken, Freiheit bewahren, Radikalisierung verhindern – 10- Punkte-Plan zu einem besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus“ fest, dass Terroristen und Extremisten gerade die Vielfalt, die unsere Gesellschaft auszeichnet, bekämpfen. Sie unterstreicht ihr Bestreben, die liberale und tolerante Gesellschaft in Deutschland insgesamt zu verteidigen, alle Bürgerinnen und Bürger besser vor Terrorismus und Extremismus zu schützen und die innere Sicherheit zu stärken. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Plan enthält Maßnahmen für eine bessere Überwachung von islamistischen Gefährdern, eine konsequentere Bestrafung von terroristischen Taten, ein gezielteres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung und zur Verhinderung von Radikalisierung. 15. Abgeordneter Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welchem Umsetzungsstand befinden sich die Fähigkeitskonzepte als Teil des „Rahmenkonzept Zivilschutzhubschrauber“ der Innenministerkonferenz, die in Teilen (Fähigkeitskonzept „Retten und Bergen (Luftrettung)“) bereits 2023 umgesetzt werden sollten (siehe Bericht des damaligen Bundesministeriums des Innern und für Heimat zum „länderübergreifenden Einsatz der Zivilschutzhubschrauber“; Haushaltsausschussdrucksache 3663), und inwiefern werden die bestehende ärztliche und medizinische Expertise aus den ZSH-Standorten in die Planungen zur (Nach-) Beschaffung von Zivilschutzhubschraubern eingebunden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. Oktober 2026 Die Fähigkeitskonzepte sind Stand Oktober 2026 noch nicht final erstellt. Die Wiederaufnahme der Arbeiten an den Fähigkeitskonzepten für Zivilschutzhubschrauber (ZSH) wird auch die Erkenntnisse aus dem Krieg in der Ukraine berücksichtigen. Die Einbindung der ärztlichen und medizinischen Expertise aus den ZSH-Standorten erfolgt im gebotenen Umfang. Hier ist exemplarisch das Vorhaben „Beschaffung einheitlicher medizinischer Ausstattung für ZSH“ zu nennen, das 2025 auf der ZSH-Jahrestagung initiiert wurde. Als erster Schritt wurden die einsatztaktischen Forderungen des medizi- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. nischen/ärztlichen Personals durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erhoben und in der Folge gemeinsam konkretisiert. In weiteren Iterationsschritten sind daraus Beschaffungsunterlagen entstanden, die absehbar gemeinsam mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) im Rahmen eines Vergabeverfahrens veröffentlicht werden. Ebenfalls auf der ZSH-Jahrestagung 2025 wurde mit den Teilnehmern, die sich sowohl aus Ärztinnen/Ärzten und der Helicopter Emergency Medical Service Technical Crew Members (TC-HEMS) auf ZSH aber auch Pilotinnen/Piloten und Vertretungen der Länder und Betreiber der Luftrettungszentren zusammensetzen, über die Perspektiven der Zivilschutzhubschrauber mit Blick auf das absehbare Nutzungsende der aktuellen Maschinen gesprochen. Dabei wurden als entscheidende Parameter benannt: 1. Passfähigkeit in die Luftfahrzeugflotte und Betriebsabläufe der Bundespolizei und damit 2. Abhängigkeit von der Beschaffungsplanung von Nachfolgemustern für den polizeilichen Einsatz (Mehrzweckhubschrauber). Der Bund hat hier bereits ein vergleichbares Vorgehen, wie bei der Beschaffung der einheitlichen medizinischen Ausstattung angekündigt. Konkret heißt das, dass die Expertise der Ärztinnen/Ärzte und TC-HEMS durch das BBK eingebunden werden wird. 16. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann beabsichtigt die Bundesregierung, einen überarbeiteten Entwurf eines Bundesalimentationsgesetzes im Kabinett zu beschließen und dem Deutschen Bundestag zuzuleiten, nachdem der hierfür angekündigte Zeitpunkt (September 2026) verstrichen ist, und welche Gründe sind für die Verzögerung maßgeblich? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Oktober 2026 Das Bundesministerium des Innern hat am 14. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesalimentationsgesetz – BAlimentG) in die Ressortabstimmung gegeben, mit dem die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17 u. a.) sowie vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u. a.) umgesetzt werden sollen. Im Verbund mit der Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation soll die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung erfolgen. Hierzu hat sich die Bundesregierung bereits mit dem Beschluss über Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes in ihrer Kabinettsitzung vom 3. September 2025 bekannt. Die Abstimmungen zu diesem komplexen Vorhaben dauern derzeit noch an. Das Vorhaben wird weiterhin mit Priorität verfolgt und ein zeitnaher Abschluss dieses Gesetzgebungsvorhabens angestrebt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge bzw. Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist und beziehen aktuell Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Sozialhilfe (bitte die zuletzt verfügbaren Zahlen jeweils nach Geschlecht ausweisen sowie differenziert nach den seither für besagte Personengruppe insgesamt ausgezahlten Leistungen gemäß SGB II, SGB III, SGB XII aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. Oktober 2026 Wie viele der etwa 200.000 ukrainischen Staatsangehörigen, die seit dem 1. April 2025 erstmals nach Deutschland eingereist sind, sich noch in Deutschland aufhalten und aktuell Sozialleistungen im Sinne der Fragestellung beziehen, wird statistisch nicht erfasst. Aussagen darüber, wie viele dieser seit dem 1. April 2025 eingereisten bzw. registrierten Personen aktuell Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB III, SGB XII) beziehen und in welcher Höhe für diese Personengruppe seither Ausgaben entstanden sind, sind nicht möglich, da die jeweiligen Leistungs- und Ausgabenstatistiken stichtags- bzw. zeitraumbezogen zwar nach der Staatsangehörigkeit, jedoch unabhängig vom Einreise- oder Registrierungsdatum geführt werden. 18. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge waren zum 30. September 2026 im Aufgabenbereich der gerichtlichen Prozessvertretung eingesetzt (bitte nach zentralen und dezentralen Organisationseinheiten sowie Laufbahngruppen aufschlüsseln), und wie hat sich dieser Personaleinsatz gegenüber dem 31. Dezember 2024 und dem 31. Dezember 2025 verändert? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Oktober 2026 Die Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Personal-Einsatz in VZÄ einfacher/ mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Summe 31.12.2024 135,2 204,3 38,7 378,2   dezentral 124,4 196,0 23,1 343,4   zentral  10,8   8,4 15,6  34,8 31.12.2025 158,5 242,3 43,1 443,8   dezentral 147,7 229,9 23,3 400,8   zentral  10,8  12,4 19,9  43,0 01.10.2026 157,9 228,6 42,1 428,5   dezentral 147,1 219,2 23,0 389,3   zentral  10,8   9,4 19,1  39,3 19. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Was geschieht mit den mindestens 24 im Dortmunder Migrationsamt manipulierten Reise- und Aufenthaltsdokumenten, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Personen, die mit diesen Dokumenten nach Deutschland eingereist sind (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2 026/wie-ein-afghanischer-mitarbeiter- massenhafteinreisedokumente-fuer-afghanen-faelscht/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. Oktober 2026 Die Länder und deren Ausländer- bzw. Strafverfolgungsbehörden prüfen derartige Fälle in eigener Zuständigkeit (Artikel 83 des Grundgesetzes). Im hiesigen Fall geht die Bundesregierung davon aus, dass der Vorgang in Nordrhein-Westfalen geprüft wird und mögliche aufenthalts- und strafrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Der Bundesregierung liegen für diesen Sachverhalt keine weiteren Informationen vor. 20. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine automatisierte Auswertung von Tatverdächtigen nach Doppel-, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten ab dem Tatjahr 2027 möglich sein und in Bezug auf welche Kriminalstatistiken (z. B. in Bezug auf die PKS, tatverdächtige Messerangreifer oder die PMK-Statistik) und BKA- Lagebilder des Bundes (bitte dazu auch ausführen, wann der Beschluss für eine solche Auswertung gefasst worden ist)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Oktober 2026 Seit dem 1. Juni 2026 können in der Fallzahlenanwendung für politisch motivierte Kriminalität (PMK) des Bundeskriminalamtes (BKA) mehrere Staatsangehörigkeiten bei Tatverdächtigen abgebildet werden. Bei Fällen, die vor diesem Termin an das BKA übermittelt worden sind, ist in der dortigen Fallzahlenanwendung zu jeder Person nur eine Staats- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. angehörigkeit erfasst. Sofern eine Person mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, darunter die deutsche, ist diese abgebildet. Bei mehreren ausländischen Staatsangehörigkeiten ist die erstgenannte aus der Meldung des Landes übernommen worden. Eine automatisierte Auswertung nach Doppel- bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten wird ab dem Tatjahr 2027 umfassend möglich sein. Ein entsprechender Beschluss auf Gremienebene war hierfür nicht erforderlich. Bezugnehmend auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) werden derzeit und in der Zukunft keine Mehrfachstaatsangehörigkeiten erfasst. Für die weiteren im BKA erstellten Lagebilder ist derzeit weder eine automatisierte Auswertung von Tatverdächtigen nach Doppel- oder Mehrfachstaatsangehörigkeiten möglich noch ist dies aktuell vorgesehen. 21. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Änderungen an den Förderrichtlinien oder sonstigen Vorgaben des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ lagen der Entscheidung zugrunde, die Förderung des Projekts „Radikale Töchter“ abzulehnen, und welche Gründe haben die Bundesregierung veranlasst, bei der Entscheidung über die Förderung des Projekts „Radikale Töchter“ von der fachlichen und rechtlichen Einschätzung der Bundeszentrale für politische Bildung abzuweichen (www.sueddeutsch e.de/politik/radikale-toechter-foerdergeld-regieru ng-stopp-klage-merz-li.3560694)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Oktober 2026 Im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ erfolgt die Förderung auf Grundlage einer mit dem Bundesministerium der Finanzen abgestimmten und im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichten Förderrichtlinie. Der Förderantrag für das Modellprojekt „Mut-Muskel- Training: Kunst für Demokratie“ der gemeinnützige Unternehmergesellschaft (guG) Organisation Radikale Töchter wurde durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) als zuständige Bewilligungsbehörde geprüft. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Gemäß Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ vom 16. Mai 2024 obliegt die abschließende Entscheidung über eine Förderung dem BMI. Zu laufenden gerichtlichen Verfahren äußert sich das BMI grundsätzlich nicht. 22. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Welche konkreten Kriterien oder Schwellenwerte (wie die Anzahl begangener Straftaten innerhalb eines bestimmten Zeitraums) legt die Bundesregierung bei der Einstufung eines minderjährigen Tatverdächtigen als „Intensivtäter“ zugrunde, und wie viele Personen, aufgeschlüsselt nach den zehn am häufigsten vertretenen Herkunftsländern sowie dem Anteil nicht-deutscher Staatsangehöriger, fallen aktuell bundesweit in diese Kategorie? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Oktober 2026 Die Erfassung als „Intensivtäter“ richtet sich nach der jeweiligen Konzeption des Bundeslandes. In den Bundesländern findet die Einstufung häufig aufgrund der Anzahl von Straftaten statt. Es gibt keine einheitlichen Kriterien auf Bundesebene bzw. Schwellenwerte, ab wann eine Person als „Intensivtäter“ gilt. Die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik zu den mehrfachtatverdächtigen Personen, die sämtliche Personen erfassen, die im Laufe eines Kalenderjahres mehr als einmal als Tatverdächtige bei der Polizei registriert wurden, lassen eine Zuordnung als „Intensivtäter“ nicht zu – zumal bei tatverdächtigen Kindern, die strafunmündig sind, der Nachweis einer Intensivtäterschaft nicht erbracht ist, was zu erheblichen statistischen Verzerrungen führt. Grundsätzlich gibt es verschiedene Definitionsansätze in Wissenschaft und Praxis. Konkrete Kriterien, welche die einzelnen Bundesländer individuell festlegen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Aus den genannten Gründen liegen der Bundesregierung daher keine validen statistischen Zahlen für „Intensivtäter“ vor. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) kennt das Merkmal „mehrfachtatverdächtig“, welches aussagt, dass eine tatverdächtige Person mindestens zwei Mal im jeweils betrachteten Deliktsbereich im gleichen Berichtsjahr in der PKS erfasst wurde. Für die entsprechenden Zahlen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7459 verwiesen. 23. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das Ausmaß, die Erscheinungsformen und die Entwicklung von geschlechtsspezifischer Gewalt in Jugendlichen- und jungen Paarbeziehungen („Teen-Dating-Violence“: www.tagesspiegel.de/b erlin/bezirke/neukollner-projekt-teen-dating-viole nce-wie-viel-kontrolle-in-beziehungen-ist-norma l-13353130.html) in Deutschland vor, und wenn ja, welche, und wird die Bundesregierung Maßnahmen zur Früherkennung und Bekämpfung von „Teen-Dating-Violence“ ergreifen, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Oktober 2026 Zu der Frage der vorliegenden Erkenntnisse antwortet die Bundesregierung wie folgt: Das Phänomen „Teen-Dating-Violence“ wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht als solches erfasst. Gewalt in jugendlichen bzw. jungen Paarbeziehungen kann über die PKS anhand von ausgewählten Straftaten mit Zahlen jugendlicher/junger Opfer in einer Opfer- Tatverdächtigen-Beziehung „Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften“ nur näherungsweise dargestellt werden (siehe Anlage). Eindeutig auswertbar ist dabei nur das Alter der Opfer. Nicht eindeutig festgestellt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. werden kann hingegen, ob auch die tatverdächtige Person, mit der das Opfer in der partnerschaftlichen Beziehung stand, jugendlich bzw. jung war. Hintergrund ist, dass in der PKS keine statistische Verbindung zwischen einem einzelnen Opfer und einem bestimmten Tatverdächtigen hergestellt werden kann. Dies ist dann relevant, wenn zu einem Fall mehrere Tatverdächtige unterschiedlichen Alters erfasst sind. Die Opfer- Tatverdächtigen-Beziehung wird nur als Opferdatum (auch zu unaufgeklärten Fällen ohne identifizierte Tatverdächtige) erfasst. Ein Beispiel: Zu einem Fall von Gewaltkriminalität an einer 17-Jährigen in einer partnerschaftlichen Beziehung zu einem 18-jährigen Tatverdächtigen wurde neben dem Opfer sowohl ein 18-jähriger als auch ein 25-jähriger Tatverdächtiger erfasst. Die PKS gibt keine Auskunft darüber, ob das Opfer mit der jüngeren oder älteren tatverdächtigen Person in einer „nichtehelichen partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft“ stand. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erhebt seit 1998 im Rahmen der repräsentativen Wiederholungsbefragung „Jugendsexualität“ Daten u. a. zu sexualisierten Gewalterfahrungen junger Menschen. Im Rahmen einer Sonderauswertung, deren Ergebnisse im Jahr 2027 veröffentlicht werden sollen, werden Gewalterfahrungen durch Gleichaltrige sowie Geschlechterunterschiede vertiefend in den Blick genommen. Die Datenerhebung erfolgte im ersten Halbjahr 2025. Erste Daten sind bereits veröffentlich: Dinger, L., Schäfer-Pels, A., Scharmanski, S. (2026). Sexualisierte Gewalterfahrungen, Bystander-Perspektiven und Disclosure junger Menschen – Ergebnisse aus der 10. Welle der Jugendsexualitätsstudie. Bundesgesundheitsblatt https://doi.org/10.1007/s0010 3-026-04212-y. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu verschiedenen Formen digitaler Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor, die sich auch auf den Kontext partnerschaftliche Gewalt in Jugendlichen- und jungen Paarbeziehungen beziehen. Digitale Übergriffe in diesem Kontext umfassen beispielsweise verbale Belästigung, sog. missbräuchliches Sexting, sog. Sextortion oder die sog. Loverboy- Methode. Eine umfassende, bundesweit repräsentative und speziell auf digitale Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen ausgerichtete Datenlage ist jedoch nicht gegeben. Internationale wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen auf, dass technologievermittelte sexuelle Grenzverletzungen zu einem festen Bestandteil bei sexualisierter Gewalt in Paarbeziehungen Jugendlicher geworden sind. Digitale Übergriffe zwischen Partnern treten dabei selten isoliert auf, sondern stehen im engen Zusammenhang mit Gewalt im traditionellen Sinne und allgemeinen Beziehungskonflikten. Die Wahrnehmung und Ausübung digitaler Gewalt unterliegen dabei deutlichen Geschlechtsunterschieden. Internationale Studien verdeutlichen, dass männliche Jugendliche Grenzverletzungen wie das nicht-einvernehmliche Weiterleiten intimer Bilder häufig verharmlosen und als argloses Vergnügen einstufen. Weibliche Jugendliche berichten hingegen häufig von einer hohen psychischen Belastung. Zu der Frage der Maßnahmen antwortet die Bundesregierung wie folgt: Durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) geförderte Angebote bieten Maßnahmen zu Früherkennung und Bekämpfung von Online-Gefährdungsphänomenen einschließlich der sog. Teen-Dating-Violence an. Beispielsweise genannt seien hier die Online-Beratung von JUUUUPORT oder der Elternratgeber SCHAU HIN! Zudem wird der Themenschwerpunkt der gemein- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. samen Kampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg“ mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) ab Herbst 2026 „Sexuelle Gewalt im digitalen Raum“ sein. Darüber hinaus gilt es jedoch auch, Anbieter von Online-Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen. Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene, wie der im September 2026 von der EU- Kommission vorgelegte Vorschlag für den EU KIDS Act, können insbesondere dazu beitragen, dass die Prävention und Bekämpfung von Online- Gefährdungen strukturell auf den Plattformen selbst gestärkt werden. Im Rahmen des Diskursformates „Zukunftswerkstatt“ der Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ) im Mai 2026 beschäftigen sich 170 Expertinnen und Experten mit dem Thema. Die BzKJ führt das Diskursformat im Sinne eines koordinierten Dialogs zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes (§ 17a Absatz 2 Nummer 1 JuSchG) durch. Hierbei wurden Vertiefungs- und Handlungsbedarfe konkretisiert und zugleich Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes eruiert. Zudem wurden am 14. Oktober 2026 auf Grundlage der Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ Eckpunkte der Bundesregierung für einen verbesserten Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen, die unter anderem die Stärkung digitaler Kompetenzen sowie kindgerechte Melde- und Unterstützungsangebote vorsehen. Diese Maßnahmen dienen auch einem besseren Schutz und einer besseren Sensibilisierung und Befähigung gegen partnerschaftliche digitale Gewalt. Ferner hat das BMBFSFJ ein Interessenbekundungsverfahren für Modellprojekte zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt durchgeführt. Im Förderaufruf wurden vier Förderschwerpunkte definiert, darunter der Schwerpunkt „1) Maßnahmen der Gewaltprävention im Bereich der (frühkindlichen) Bildung bzw. des (vor-)schulischen Umfeldes“. Unter Förderschwerpunkt 1) konnten auch Vorhaben zur Prävention von sog. Teen-Dating-Violence eingereicht werden. Informationen zu den geförderten Projekten wird das BMBFSFJ nach deren Projektstart (frühstens ab 1. Dezember 2026) öffentlich kommunizieren. Zudem plant das BIÖG für 2027 das Thema Teen-Dating-Violence verstärkt in seine Informationsangebote zur Sexualaufklärung für Jugendliche und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu integrieren, u. a. im Rahmen des Jugendportals loveline.de, des Fachkräfteportals bil- dung.loveline.de wie auch im Rahmen von Influencer-Kampagnen sowie durch Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz. Zusammen mit der UBSKM setzt das BMBFSFJ in diesem Jahr außerdem die seit 2022 bestehende Aufklärungs- und Aktivierungskampagne zur sexualisierten Gewalt an Kindern mit dem Fokus auf digitale sexualisierte Gewalt gegen Jugendliche fort. Hierbei werden auch Ausbeutungsformen, wie beispielsweise „Taschengeldtreffen“ oder auch die sogenannte Loverboy Methode thematisiert. Bereits im Jahr 2025 hatte die Kinderrechtsorganisation ECPAT Deutschland e. V. eine Sensibilisierungskampgange auf TikTok und Instagramm im Rahmen einer Förderung des BMBFSFJ realisiert. Die Kampagne hat Informationen zur sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen im digitalen Raum und den vorgenannten Ausbeutungsformen zur Verfügung gestellt. Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) hat diverse Informations- und Hilfsangebote veröffentlicht, die sich unter anderem mit dem ausgewiesenen Themenfeld der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. „geschlechtsspezifischen Gewalt in Jugendlichen und jungen Paarbeziehungen“ befassen: • Die Seite www.polizeifuerdich.de/ fungiert als zentrale Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche. • Das Portal www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/junge-leute/ bietet Hinweise für die Sicherheit von jungen Menschen in allen Lebenslagen. Bezüglich der Bekämpfungsansätze der Länderpolizeien, die für die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten dieser Art vorrangig zuständig sind, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 24. Abgeordneter Sergej Minich (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen den Ausländerbehörden im Land Bremen und den Bundesbehörden bei der Durchführung von Rückführungen, und liegen ihr dazu etwaige Beschwerden oder Prüfberichte vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Oktober 2026 Die Bundesregierung arbeitet bei der Durchführung von Rückführungen mit allen Ländern konstruktiv und vertrauensvoll zusammen. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung nicht zur konkreten Zusammenarbeit mit den Ländern. 25. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Wie viele syrische Staatsangehörige wurden seit dem Besuch des syrischen Präsidenten Ahmed al- Scharaa bei Bundeskanzler Friedrich Merz am 30. März 2026 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage aus Deutschland nach Syrien abgeschoben (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. Oktober 2026 Die Bundesregierung befindet sich in intensiven Gesprächen mit der syrischen Übergangsregierung, um einen funktionierenden dauerhaften Rückführungsmechanismus zu etablieren. In dem erfragten Zeitraum wurden im August 2026 drei Personen nach Syrien zurückgeführt. 26. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Wie viele syrische Staatsangehörige sind seit dem 30. März 2026 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage freiwillig aus Deutschland nach Syrien zurückgekehrt (bitte nach Monaten sowie danach aufschlüsseln, wie viele dieser Rückreisen im Rahmen staatlich geförderter Rückkehrprogramme erfolgten)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. Oktober 2026 Eine Auswertung nach Zielland der Ausreise ist nur bei freiwillig geförderter Ausreise möglich. Es wurden daher im Sinne der Fragestellung alle freiwilligen Ausreisen von syrischen Staatsangehörigen, ungeachtet des Ziellandes, berücksichtigt. Im Zeitraum 30. März bis 31. August 2026 sind lt. Ausländerzentralregister mindestens 4.803 syrische Staatsangehörige mit und ohne staatliche Förderung freiwillig ausgereist. Die gewünschte Unterteilung nach Monaten entnehmen Sie der folgenden Tabelle: Anzahl Personen mit Förderung ohne Förderung Gesamt Gesamt 3.214 1.589 4.803 davon: April 2026   631   308   939 Mai 2026   666   333   999 Juni 2026   552   328   880 Juli 2026   628   311   939 August 2026   737   309 1.046 Es handelt sich um vorläufige Zahlen. Zusätzlich existieren auch Länderprogramme, über die freiwillige Ausreisen gefördert werden. Hierzu liegen keine Daten vor. 27. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Wie viele syrische Staatsangehörige halten sich zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage in Deutschland auf, und wie viele davon sind ausreisepflichtig (bitte zusätzlich nach vollziehbar Ausreisepflichtigen sowie Personen mit Duldung aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. Oktober 2026 Zum Stichtag 31. August 2026 waren gemäß Ausländerzentralregister insgesamt 909.682 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit in Deutschland als aufhältig erfasst. Zum gleichen Stichtag waren 14.748 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit als ausreisepflichtig erfasst und von diesen waren 11.835 geduldet. 28. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Besteht in Deutschland für Software, die bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen zur Erfassung, Übermittlung, Auswertung und Berechnung von Wahlergebnissen eingesetzt wird, eine gesetzliche Verpflichtung zur unabhängigen Prüfung und Zertifizierung hinsichtlich ihrer Funktionssicherheit, Fehlerfreiheit und Manipulationssicherheit? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. Oktober 2026 Im Hinblick auf bundesweite Parlamentswahlen (Bundestagswahlen, Europawahlen) bestehen keine gesetzlichen Verpflichtungen. Im Übrigen wird auf den Erstellungsprozess zur technischen Richtlinie des BSI verwiesen. Die technische Richtlinie richtet sich an die Entwickler und Hersteller einer Wahlunterstützungssoftware. Es werden Anforderungen an die Software zur sicheren Ergebnisermittlung und Datenübermittlung bei bundesweiten Parlamentswahlen formuliert (www.bsi.bund.de/DE/S ervice-Navi/Presse/Alle-Meldungen-News/Meldungen/2026/TR-03192- Kommentierung_260826.html). (www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Pre sse/Alle-Meldungen-News/Meldungen/2026/TR-03192-Kommentierun g_260826.html). 29. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele Asylbewerber oder Schutzsuchende seit dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und der Einigung zwischen Deutschland und Griechenland sowie Deutschland und Italien über die vollständige Implementierung des Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 34 in Bundestagsdrucksache 21/3438) gemäß der Dublin-Verordnung aus Deutschland nach Italien bzw. Griechenland rücküberstellt wurden (bitte nach Monaten und einzelnen Ländern aufschlüsseln), und wenn ja, warum wurden diese dann nicht auf meine Schriftliche Frage 26 in Drucksache 21/8047 mitgeteilt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. Oktober 2026 Nach Anwendbarkeit des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) am 12. Juni 2026 fanden im Rahmen einer bilateralen Vereinbarung mit Italien zwei Überstellungen im Rahmen des AMM- Verfahrens (ehemals Dublin-Verfahren) nach Italien statt; diese erfolgten im September 2026. Seit dem 12. Juni 2026 fanden zwei Überstellungen im Rahmen des AMM-Verfahrens nach Griechenland statt. Beide Überstellungen erfolgten im August 2026. Die Überstellungen waren zum Zeitpunkt der Erstellung der Beantwortung der Schriftlichen Frage 26 in Bundestagsdrucksache 21/8047 noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 30. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchen konkreten Schritten plant die Bundesregierung eine Fortführung des 2024 gestarteten Dialogforums „Allianz für Kommunen“ unter Federführung des Bundesministeriums des Innern, und wie begegnet sie mir zugetragenen Berichten, wonach die Fortsetzung der Allianz derzeit ruht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Oktober 2026 Ziel der 2024 gegründeten Allianz für Kommunen war, die kommunalen Perspektiven und Erwartungen stärker in die Bundespolitik zu tragen, insbesondere im Hinblick auf eine kommunalfreundliche Gesetzgebung. Dieses Ziel wird im Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände intensiv bearbeitet. 31. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Werden die nach der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 21/7311 in Kapitel 0601 Titel 684 14 für das NSU-Dokumentationszentrum veranschlagten, im Jahr 2027 voraussichtlich bis zu 7.261.000 Euro umfassenden Ausgabereste aus dem Bundeshaushalt 2026 anteilig auch für die Förderung des bestehenden NSU- Dokumentationszentrums „Offener Prozess“ in Chemnitz verwendet, oder sind diese Mittel ausschließlich für den Aufbau des NSU-Dokumentationszentrums am Standort Nürnberg vorgesehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Oktober 2026 Die Ausgabereste in Kapitel 0601 Titel 684 14, Erl. 4 sind maßgeblich für den Aufbau des NSU-Dokumentationszentrums am Standort Nürnberg vorgesehen. Inwieweit davon auch Zuwendungsprojekte durchgeführt werden, ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in den Folgejahren. Das Projekt „Perspektivwechsel – NSU- Komplex und Betroffenenperspektiven in der Fort- und Ausbildung der Polizei“ der Offener Prozess gGmbH wird im Haushaltsjahr 2027 in Höhe von 250.000 Euro gefördert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 32. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie viele Ukrainer sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 nach Deutschland eingereist, und wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der für Ukrainer relevante Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes die Möglichkeit einer Ausreise für bis zu sechs Monate oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist bietet, ohne dass sich dies auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts auswirkt – selbst wenn diese Ausreisen in die Ukraine stattfinden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. Oktober 2026 Ausweislich des Ausländerzentralregisters waren zum Stichtag 30. September 2026 231.956 ukrainische Staatsangehörige erfasst, die im Zeitraum 1. Januar 2025 bis 30. September 2026 erstmals nach Deutschland eingereist sind. Davon waren zum genannten Stichtag noch 200.560 Personen in Deutschland aufhältig. Die Beendigung des Aufenthaltstitels für aus der Ukraine geflohene Personen, die in Deutschland vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) genießen, unterliegt den allgemeinen geltenden Regeln des AufenthG zur Beendigung des Aufenthalts. Hiernach erlischt die Aufenthaltserlaubnis nach § 51 Absatz 1 Nummer 7 AufenthG, wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist. Bei einer Ausreise, die einen Zeitraum kürzer als sechs Monate betrifft, ist allerdings grundsätzlich davon auszugehen, dass der Reisegrund vorübergehender Natur ist. Dies schließt auch Reisen in die Ukraine ein, z. B. zum Besuch von Angehörigen. Insoweit unterscheidet das Gesetz ganz bewusst Heimatreisen für vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG genießende Ukrainer von Heimatreisen von international Schutzberechtigten, für die strengere Regeln gelten. Bei Wiedereinreise nach sechs Monaten ist ein erneuter Antrag auf vorübergehenden Schutz zu stellen, der auf Grundlage der jeweils geltenden Einschränkungen (seit 5. August 2026 Restriktionen mit Blick auf Personen mit militärischen Verpflichtungen) zu bewerten ist. Es sei denn, es wurde seitens der Ausländerbehörde als Einzelfallentscheidung aufgrund individueller Gründe vorab eine längere Frist zur Wiedereinreise gewährt. 33. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Wie viele Abschiebungen rechtskräftig verurteilter Straftäter mit irakischer Staatsangehörigkeit wurden in den Jahren 2020 bis einschließlich 2025 jeweils angeordnet, und wie viele dieser Personen wurden tatsächlich erfolgreich in ihr Herkunftsland abgeschoben und von den dortigen Behörden übernommen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 34. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Wie viele Abschiebungen rechtskräftig verurteilter Straftäter mit syrischer Staatsangehörigkeit wurden in den Jahren 2020 bis einschließlich 2025 jeweils angeordnet, und wie viele dieser Personen wurden tatsächlich erfolgreich in ihr Herkunftsland abgeschoben und von den dortigen Behörden übernommen? 35. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Wie viele Abschiebungen rechtskräftig verurteilter Straftäter mit libanesischer Staatsangehörigkeit wurden in den Jahren 2020 bis einschließlich 2025 jeweils angeordnet, und wie viele dieser Personen wurden tatsächlich erfolgreich in ihr Herkunftsland abgeschoben und von den dortigen Behörden übernommen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. Oktober 2026 Die Fragen 33 bis 35 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Der Vollzug des Aufenthaltsgesetzes obliegt grundsätzlich den Ländern. 36. Abgeordneter Bastian Treuheit (AfD) Mit welchem durchschnittlichen prozentualen Eigenanteil müssen sich die Kommunen an den Gesamtkosten der im Rahmen des Pakts für den Bevölkerungsschutz geförderten Sirenen beteiligen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Oktober 2026 Die Sirenenförderprogramme des Bundes fördern den Ausbau des kommunal verwalteten Sirenennetzes durch Festpreisförderungen in drei Kategorien. Dabei sind aktuell die folgenden maximalen Fördersummen für Bundesmittel pro Sirenenstandort vorgeschrieben: Errichtung auf Gebäudedach 10.850 € Errichtung auf freistehendem Mast 17.350 € Ertüchtigung zur Ansteuerung durch TETRA-BOS1)  1.000 € 1) Digitales Funknetz der „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ (BOS) nach „Terrestial Trunked Radio“ (TETRA) Standard. Dieses wird zur Ansteuerung der Sirenen aus dem Modularen Warnsystem benötigt. Zusätzlich steht es den Ländern im Rahmen ihrer landeseigenen Förderprogramme frei, geringere Maximalfördersummen pro Standort zu bestimmen oder ein Projekt zusätzlich zu den Fördermitteln des Bundes mit Landesmitteln zu fördern. Die prozentuale finanzielle Beteiligung der Kommunen an den geförderten Sirenenprojekten kann sich daher von Projekt zu Projekt und von Land zu Land unterscheiden. Die Projekte werden auf der kommunalen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ebene umgesetzt und auf der Landesebene verwaltet. Der Bund verfügt nicht über die nötigen Informationen, um den durchschnittlichen prozentualen Eigenanteil der Kommunen angeben zu können. 37. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Aus welchen Gründen wurde das Thema „Open Government“ aus dem Webauftritt des Bundesministeriums des Innern (https://web.archive.org/ web/20250118094757/https://www.bmi.bund.de/ DE/themen/moderne-verwaltung/open-governme nt/open-government-node.html) in der Amtszeit von Bundesminister Alexander Dobrindt entfernt, und stellt es nach Auffassung der Bundesregierung ein zu lösendes Problem dar, dass die Archivierung früherer amtlicher Webauftritte nicht gesetzlich geregelt ist, und wenn ja, wie plant die Bundesregierung das Problem zu lösen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Oktober 2026 Das Thema „Open Government“ ist, wie unter dem oben genannten Link einsehbar, als Querschnittsthema auf verschiedene Fachbereiche aufgeteilt. Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 ist ein Teil auf das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) übergegangen. Die Themen „Informationsfreiheitsgesetz“ und „Modellkommune Open Government“ verbleiben im Bundesministerium des Innern. Diese organisatorischen Änderungen sind beim Außenauftritt nachvollzogen worden, es bestand daher kein Anlass für eine Archivierung. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 38. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Welche konkreten diplomatischen und politischen Schritte unternimmt die Bundesregierung aktuell, insbesondere im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Ministerkomitee des Europarates, um auf die Umsetzung der verbindlichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall des inhaftierten Politikers Selahattin Demirtaş (insbesondere das Urteil der Großen Kammer vom 22. Dezember 2020 sowie das Urteil vom 8. Juli 2025), und dessen Freilassung hinzuwirken, und welche Konsequenzen zieht sie aus der anhaltenden Weigerung der Türkei, diesen rechtskräftigen Beschlüssen nachzukommen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 22. Oktober 2026 Die Bundesregierung beobachtet die andauernde Nicht-Umsetzung von EGMR-Urteilen seitens der Türkei im Fall von Selahattin Demirtaş mit Sorge und setzt sich im Komitee der Ministerbeauftragten des Europarates für die Umsetzung der genannten EGMR-Urteile und die Freilassung von Selahattin Demirtaş ein. Die Bundesregierung thematisiert gegenüber der Türkei regelmäßig bilateral, im EU-Kreis sowie in internationalen Foren, dass sie sich völkerrechtlich zur Einhaltung rechtstaatlicher Prinzipien und menschenrechtlicher Standards verpflichtet hat und als Mitglied des Europarats an der Einhaltung dieser Prinzipien und Standards gemessen wird. Als Konsequenz aus den demokratischen, menschenrechtlichen und rechtstaatlichen Defiziten liegt der EU-Beitrittsprozess mit der Türkei seit dem Jahr 2018 auf Eis. 39. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Gesundheitszustand und die Gefährdungslage, insbesondere Misshandlungs- und aktuelle Erpressungsvorwürfe des in der tschechischen Justizvollzugsanstalt Horní Slavkov inhaftierten deutschen Staatsangehörigen S. H., und welche diplomatischen oder konsularischen Maßnahmen (etwa zur medizinischen Haftunterbrechung oder Verlegung des Inhaftierten) werden aktuell unternommen, nachdem das zuständige Konsulat der Familie laut deren Angaben am 24. September 2026 mitteilte, dass das Überstellungsverfahren nach Deutschland derzeit ruhe? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 19. Oktober 2026 Die Botschaft Prag betreut S. H. konsularisch. Wenn Auslandsvertretungen Hinweise auf eine Gefährdungslage erhalten, ergreifen sie die dort geeignet erscheinenden Maßnahmen. Das kann unter anderem Anrufe bei der inhaftierten Person, bei der Gefängnisverwaltung oder auch Haftbesuche beinhalten. Wenn sich eine Gefährdungslage bestätigt, setzen sich die Auslandsvertretungen dafür ein, die Gefährdungslage zu beseitigen. Inhaftierte Personen haben in der Tschechischen Republik die Möglichkeit, Beschwerden gegenüber der Gefängnisleitung und gerichtlich einzureichen, selbstständig oder durch einen mandatierten Rechtsbeistand. Sie können auch die Haftfähigkeit überprüfen lassen. Die Haftanstalt Horni Slavkov verfügt über eine Gesundheitsversorgung, die den Inhaftierten auf Antrag offensteht. Zu Überstellungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union kann das Auswärtige Amt allgemein mitteilen, dass es sich dabei um justizielle Verfahren handelt, an denen die Bundesregierung nicht beteiligt ist. Überstellungsverfahren können aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen ruhen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte von S. H. ist die Weitergabe weiterer Informationen zum Fall nicht möglich. 40. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum hat die Bundesregierung nicht zugleich eine deutsche Nominierung auf eine Richter*innenstelle beim Internationalen Strafgerichtshof und eine Bewerbung für einen Sitz im UN- Sicherheitsrat vorangetrieben, sondern sich auf letztere konzentriert und dadurch die Möglichkeit einer deutschen Bewerbung für die Wahl im Dezember in Den Haag verstreichen lassen (www.lto.de/rech t/meinung/m/internationaler-strafgerichtshof-kein e-deutschen-richter-wahl-kandidaten-bundesregie rung, www.pgaction.org/news/news/activity-calen dars/events/25th-session-the-assembly-states-parti es.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 19. Oktober 2026 Deutschland ist ein starker Unterstützer der internationalen Strafgerichtsbarkeit im Allgemeinen und des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) im Besonderen. Dies gilt unabhängig von eventuellen Kandidaturen für Ämter des IStGHs, über die die Bundesregierung jeweils im Einzelfall entscheidet. 41. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Hat sich die Bundesregierung im Fall der Journalistin Serena Bilanceri, die seit vielen Jahren aus Israel und den Palästinensischen Gebieten berichtet und seit Juni 2026 offizielle Korrespondentin der taz ist (vgl. https://taz.de/In-eigener-Sache/!62 20895/), gegenüber der israelischen Regierung für die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte, zu denen die Meinungs- und Pressefreiheit zählen, und die Ermöglichung ihrer Wiedereinreise und die uneingeschränkte Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit in Israel eingesetzt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 21. Oktober 2026 Die Bundesregierung setzt sich durchgehend und weltweit für die Meinungs- und Pressefreiheit ein. Sie sieht die Einschränkung der Arbeit von Journalisten sehr kritisch, da dadurch eine pluralistische Berichtserstattung und Meinungsbildung erschwert wird. Die Bundesregierung hat sich daher umgehend nach Bekanntwerden des Vorfalls auf mehreren Ebenen und hochrangig für Serena Bilanceri eingesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 42. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann hat die Bundesregierung die Stadt Aachen erstmals über die geplante Erweiterung der Dr. ‑Leo-Löwenstein-Kaserne im Stadtteil Beverau informiert, und wann haben gegebenenfalls weitere Unterrichtungen stattgefunden (www.aac hener-zeitung.de/lokales/region-aachen/aachen/au sbau-der-streitkraefte-bundeswehr-plant- offenbargrosskaserne-auf-der-beverau/159307627.html?ut m_medium=referral&utm_campaign=share)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 19. Oktober 2026 Am 4. August 2026 fand erstmals eine Besprechung zwischen dem Kompetenzzentrum Baumanagement des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleitungen der Bundeswehr Düsseldorf (BAIUBDw KompZ BauMgmt D) und der Baureferentin der Stadt Aachen statt. Anschließend führte BAIUBDw KompZ BauMgmt D am 23. September 2026 zur sachlichen Einordnung der geplanten Flächenbeschaffungen sowie zur Erörterung von Fragen und Bedenken ein weiteres Gespräch mit dem Oberbürgermeister der Stadt Aachen. An beiden Gesprächen haben auch Verantwortliche der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben teilgenommen. Am 9. Oktober 2026 fand ein weiterer fernmündlicher Austausch zwischen dem BAIUBDw KompZ BauMgmt D und dem Oberbürgermeister der Stadt Aachen statt. Das Gesprächsformat soll in der bestehenden Form fortgesetzt werden. 43. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Operation EUNAVFOR MED IRINI seit Beginn am 31. März 2020 bis zum Zeitpunkt dieser Schriftlichen Frage in jedem Jahr pro Quartal aus Seenot gerettet (bitte getrennt nach Quartalen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 23. Oktober 2026 Seit Beginn der Operation EUNAVFOR MED IRINI am 31. März 2020 wurden mit Stand 22. Oktober 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung 1.619 Personen von Einheiten der Operation aus Seenot gerettet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Es wird keine Statistik zur Erfassung der aus Seenot geretteten Personen nach Quartalen geführt, wodurch die Gesamtanzahl nicht aufgeschlüsselt werden kann. 44. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Wie hoch ist die Zahl der Kriegsdienstverweigerer seit Einführung des neuen Wehrdienstgesetzes am 1. Januar 2026 in der Oberpfalz, aufgeschlüsselt nach Kreisen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 23. Oktober 2026 Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt. 45. Abgeordneter Sven Wendorf (AfD) Wie viele ehemalige Journalisten des öffentlichrechtlichen Rundfunks sind bezugnehmend auf einen Artikel in der „Welt“ vom 11. Oktober 2026, in dem zwei ehemalige ARD-Journalisten als Mitarbeiter des Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) erwähnt werden, seit 2020 im BMVg (inklusive nachgeordneter Bundesämter) beschäftigt worden (inklusive gegenwärtig beschäftigter Mitarbeiter; www.welt.de/politik/deuts chland/plus6ac88737c9122e6e3c97b796/verteidig ungsministerium-selbstbedienung-hinter-der-fassa de-des-bendlerblocks.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 20. Oktober 2026 Es wird keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt. Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende Recherchen durch die Bundesregierung sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar. In der Kürze der Bearbeitungszeit der Schriftlichen Frage ist es nicht möglich, die für die Beantwortung der Frage notwendige händische Auswertung der Personalakten vorzunehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 46. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass Staatsrechtler und Datenschutzexperten kritisieren, dass die meisten Fragen der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzgebungsverfahren des Gebäudemodernisierungsgesetzes auf Bundestagsdrucksache 21/7982 nicht hinreichend beantwortet wurden und somit verfassungsrechtliche Vorgaben und Transparenzvorschriften nicht gewahrt würden (https://correctiv.org/aktuelles/20 26/09/24/lobbyismus-staatsrechtler-kritisieren-feh lende-transparenz-im-wirtschaftsministerium/), und sind die im Lobbyregister gespeicherten Schreiben des DIE GAS- UND WASSERSTOFF- WIRTSCHAFT e. V. (Dokument SG2606080045), des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (Dokument SG2509030001) und des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (Dokument SG2602170010 und Dokument SG2603230027) im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingegangen (bitte unter Angabe des Datums, Aktenzeichens im Bundesministerium und der Organisationseinheit, die sie bearbeitet hat, angeben), und wenn ja, auf welche Weise wurde für die Antworten zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage im Hause recherchiert, und wenn nein, hat die Bundesregierung bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage das Lobbyregister ausgewertet? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. Oktober 2026 Die Bundesregierung beantwortet Parlamentarische Anfragen im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das Schreiben des Verbandes DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e. V. vom 28. Mai 2026 zu einer Veröffentlichung der Deutschen Energie-Agentur (dena) war nicht Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Zu den genannten Papieren von DVGW und BDEW ist festzuhalten, dass derartige Stellungnahmen nicht als Schriftstücke aufgeführt werden. Der Verband DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e. V., DVGW und BDEW haben in der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf jeweils Stellungnahmen abgegeben. Diese Stellungnahmen hat das BMWE veröffentlicht (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Julia Verlinden und weiterer Abgeordneter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz“ auf Bundestagsdrucksache 21/7982). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 47. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welche Gutachten bezieht sich die Aussage der Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, dass verfügbare Potenziale „grüner“ Gase nach Einschätzung des Bundesministeriums und laut entsprechender Gutachten ausreichen würden (www.spiegel.de/wirtschaft/se rvice/katherina-reiche-plant-gruengasquote-nur-fu er-private-haushalte-a-e0311f8e-b04f-4b6f-88 edc2e3a6df9f5c,) und hat die Bundesregierung Fragen zu Kosten, Bedarfen, Flächen- und Importbedarfen sowie Klimawirkung abschließend geklärt (wenn ja, bitte tabellarisch die Prognosen bzw. Ergebnisse auflisten), und wenn nein, wie kommt die Aussage, die Grüngasquote würde bis 2030 zusätzlich 2 Millionen Tonnen Kohlendioxid einsparen, zustande (https://table.media/assets/berlin/ eckpunkte_grungasquote.pdf)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. Oktober 2026 Zahlreiche wissenschaftliche Studien kommen zu dem Schluss, dass ausreichende Biomethan-Potenziale zur Erfüllung der Grüngasquote bestehen. Nach einer Literaturübersicht der Beratungsunternehmen EPICO und Frontier Economics (abrufbar unter: https://epico.org/uploads/files/ Realitaetscheck-Gruengasquote-und-Biotreppe.pdf) liegt das Potenzial zur Produktion von Biomethan allein in Deutschland im Jahr 2045 im Mittel der Studienergebnisse bei mehr als 150 Terawattstunden. Hinzu kommen Potenziale für Biomethanimporte sowie weitere zugelassene Energieträger zur Erfüllung der Grüngas-/Grünheizölquote. Laufende Analysen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bestätigen diese Einschätzung. Zu der Entwicklung der Kosten und Mengen kann es über diesen langen Zeithorizont keine abschließende Klärung geben. Die künftige Entwicklung der Nachfrage, der Verfügbarkeit und der Preise biogener Brennstoffe hängt einerseits von der Entwicklung des Heizungsmarkts ab, andererseits auch von dem Angebot durch heimische Produktion und Importe. Es ist daher wichtig, die Marktentwicklung weiter zu beobachten und auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren zu können. Die Aussagen zur Emissionswirkung ergeben sich durch den zusätzlichen Einsatz von Biomethan und Bioöl im Rahmen einer Grüngas-/ Grünheizölquote, die nach dem vorgeschlagenen Verlauf bei 1 Prozent im Jahr 2028 startet und im Jahr 2030 5 Prozent beträgt. Abzüglich der bereits heute genutzten Biomethan- und Grünheizölmengen wird dadurch im Jahr 2030 eine CO2-Einsparung von mindestens zwei Millionen Tonnen CO2 erzielt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 48. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) In Anbetracht der Tatsache, dass die Ölreserve durch Pflichtbeiträge der Mineralölwirtschaft finanziert wird, die Nationale Reserve im Gesundheitsschutz ebenso wie die Bundesreserve Getreide als auch die Zivile Notfallreserve verbrauchsfertiger Lebensmittel allesamt aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, warum plant die Bundesregierung laut des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Gesetz zur Einführung einer Gasreserve zur Krisenvorsorge nun in diesem Fall eine durch eine Umlage von allen Verbraucherinnen und Verbraucher finanzierte Gasreserve, und warum setzt die Bundesregierung bei der Gasreserve nicht auch auf eine Haushalts- oder Branchenfinanzierung, ähnlich der genannten Beispiele der Krisenbevorratung? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. Oktober 2026 Die Einrichtung der Gasreserve soll der langfristigen Sicherstellung der Gasversorgung im Krisenfall dienen. Im Rahmen der Konzeption wurden verschiedene Finanzierungsmodelle geprüft. Aufgrund der spezifischen Anforderungen und des Volumens der Gasreserve ist eine Finanzierung über eine Umlage eine sachgemäße Option. Eine abschließende Entscheidung des Bundeskabinetts steht dazu noch aus. 49. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Wie häufig fanden in den Jahren 2025 und 2026 Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern des Unternehmens Tesla, von Tesla beauftragten Agenturen, Beratungsunternehmen und Kanzleien sowie dem Tesla-CEO Elon Musk statt, und welche Themen wurden bei diesen Treffen besprochen (bitte aufgeschlüsselt nach Datum des Treffens, teilnehmenden Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, teilnehmenden Akteuren von Tesla sowie Themen der Treffen)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. Oktober 2026 Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Soweit der Bundeskanzler von dem Regierungssprecher begleitet wurde, sind solche Terminbegleitungen nicht gesondert aufgeführt. Das Bundeskanzleramt hat am 9. Oktober 2025 zum deutschen Autogipfel in Berlin geladen. Es waren unter anderem Vertreter der Tesla Germany GmbH eingeladen. An der Veranstaltung haben Bundeskanzler Friedrich Merz, der damalige Bundesminister Thorsten Frei, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Staatsministerin Elisabeth Kaiser, Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, die damalige Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, Bundesumweltminister Carsten Schneider sowie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister Christian Hirte teilgenommen. Am 9. September 2026 gab es zudem einen Austausch von Bundesverkehrsminister Steffen Bilger und Staatssekretär Stefan Schnorr mit Elon Musk zum Fahrassistenzsystem von Tesla. 50. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist zwischenzeitlich die Klage von Rosneft Russland hinsichtlich der Treuhand über die Rosneft Deutschland GmbH ruhend gestellt, und wenn nein, wo befindet sich das Verfahren bzw. plant die Bundesregierung eine Ruhestellung? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. Oktober 2026 Die Prozessbeteiligten und deren Prozessvertreter haben sich kürzlich über eine Ruhendstellung des Verfahrens geeinigt. Demzufolge werden die Klagevertreter zeitnah einen Antrag auf Ruhendstellung des Verfahrens stellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 51. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Wie viele Investitionsprüfverfahren nach den §§ 55 bis 59 der Außenwirtschaftsverordnung, die Unternehmen der Hafen-, Schienen- oder Hinterlandlogistik in Deutschland betreffen, waren am 1. Oktober 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen, und bei wie vielen dieser Verfahren hatte der unmittelbare Erwerber seinen Sitz in der Volksrepublik China bzw. wurde er unmittelbar oder mittelbar von einem Unternehmen mit Sitz in der Volksrepublik China oder von einer staatlichen Stelle der Volksrepublik China kontrolliert (vgl. www.handelsblatt.com/po litik/deutschland/logistik-bund-stoppt-chinesisch e-uebernahme-am-hamburger-hafen/10026019 9.html und www.verkehrsrundschau.de/nachricht en/transport-logistik/bund-untersagt-zippel-mehrh eitsverkauf-an-cosco-3914224, jeweils abgerufen am 15. Oktober 2026)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 19. Oktober 2026 Es gab zum Stichtag 1. Oktober 2026 drei laufende Investitionsprüfverfahren aus dem Bereich Hafen-, Schienen- oder Hinterlandlogistik. Bei zwei Verfahren handelt es sich um Erwerber, die in der Volksrepublik China ihren Sitz haben. 52. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Auswirkungen hat die nach meiner Kenntnis erfolgte Zusammenlegung der bisher zwei Tourismusreferate im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf die personelle Ausstattung des Tourismusreferats (bitte anhand von Vollzeitäquivalenten sowie der Anzahl der Beschäftigten vor und nach der Zusammenlegung angeben), und welche Gründe waren für die Zusammenlegung ausschlaggebend? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Oktober 2026 Durch die Zusammenlegung der beiden früher getrennten Tourismusreferate VIIA5 und VIIA6 zu einem Tourismusreferat VIIA5 (neu) sollen durch eine Bündelung von Kompetenzen Synergieeffekte genutzt, Abstimmungserfordernisse reduziert und die Effizienz gesteigert werden. Die Zusammenlegung dient auch der Realisierung eines Beitrags zur notwendigen Personaleinsparung. Vor der Zusammenlegung war das Referat VIIA5 mit 7,6 Vollzeitäquivalenten und das Referat VIIA6 mit 6 Vollzeitäquivalenten ausgestattet. Das Referat VIIA5 (neu) ist nach der Zusammenlegung mit 12,1 Vollzeitäquivalenten ausgestattet. Die Reduzierung ergibt sich insbesondere durch eine Einsparung auf Ebene der Referatsleitung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 53. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Erneuerbare-Energien-Anlagen werden nach Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden zwei Jahren das Ende der 20- jährigen EEG-Förderung (EEG: Erneuerbare- Energien-Gesetz) erreichen und hat die Bundesregierung bereits Berechnungen darüber angestellt, wie sich das EEG-Konto im Rahmen des Bundeshaushaltes in den kommenden zwei Jahren auf Grundlage der zu Ende gehenden Förderzeiträume verändern wird, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist man hier gekommen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. Oktober 2026 Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderte Anlagen erhalten grundsätzlich eine Förderung über 20 Jahre. Es ist daher anzunehmen, dass Anlagen mit einer Inbetriebnahme im Jahr 2006 bzw. 2007 in den Jahren 2027 bzw. 2028 nicht mehr nach dem EEG gefördert werden. Auf Basis von Daten aus der EEG-Jahresabrechnung 2024 haben die Kohorten der Jahre 2006 bzw. 2007 eine Leistung von insgesamt knapp 4,0 Gigawatt bzw. 3,7 Gigawatt (www.netztransparenz.de/de-de/Erneuer bare-Energien-und-Umlagen/EEG/EEG-Abrechnungen/EEG-Jahresabre chnungen). Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fristgerecht Ende September nach § 4 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) den EEG-Finanzierungsbedarf für das Jahr 2027 mitgeteilt. Die ÜNB veröffentlichen ihn nach § 51 EnFG spätestens am 25. Oktober auf ihrer gemeinsamen Website (www.netztra nsparenz.de). 54. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann hat die Bundesregierung im Kontext des EEG 2014, EEG 2017, EEG 2021 und EEG 2023 (EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz) sowohl informelle, wie auch formelle Gespräche zur beihilferechtlichen Genehmigung mit der Europäischen Kommission aufgenommen, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Aussage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Regierungspressekonferenz am 12. Oktober 2026, dass das beihilferechtliche Verfahren zum EEG 2027 wirklich erst dann begonnen werden könne, wenn das Gesetz in finaler Abstimmung ist (siehe www. bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungsp ressekonferenz-vom-12-oktober-2026-2456646)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. Oktober 2026 Die Bundesregierung nimmt im Kontext geplanter Beihilfe-Maßnahmen grundsätzlich frühzeitig informelle Vorabkontakte zur Europäischen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kommission auf, um die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Maßnahme sicherzustellen. Auch im Kontext des EEG 2027 ist die Bundesregierung so verfahren und befindet sich mit der Europäischen Kommission bereits in konstruktiven Gesprächen. Die förmliche Notifizierung (Anmeldung) einer geplanten Beihilfemaßnahme bei der Europäischen Kommission erfolgt hingegen grundsätzlich erst dann, wenn der Inhalt einer Beihilfemaßnahme feststeht. In diesem Sinne ist die oben genannte Aussage des BMWE auf der Regierungspressekonferenz am 12. Oktober 2026 zu verstehen. Entsprechend wurden die folgenden Gesetze zu den folgenden Zeitpunkten bei der Europäischen Kommission förmlich notifiziert (dies ist auch dem Text der jeweiligen Beihilfe-Genehmigungen zu entnehmen): EEG 2014 17. April 2014 EEG 2017 1. Juli 2016 EEG 2021 13. Oktober 2020 EEG 2023 2. Dezember 2022 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 55. Abgeordneter Sergej Minich (AfD) Wie begründet die Bundesregierung, dass die fortlaufenden Zuschüsse an das Cusanuswerk, das Evangelische Studienwerk Villigst und die Hans- Böckler-Stiftung aus Kapitel 3002 Titel 681 10 im Einzelplan 30 nicht als institutionelle Förderung gelten, obwohl sie zugleich erklärt, kirchliche beziehungsweise gewerkschaftsnahe Einrichtungen würden nicht institutionell gefördert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7202 und Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7174), und nach welchen Kriterien grenzt sie diese fortlaufende Förderform von einer institutionellen Förderung ab? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 21. Oktober 2026 Bei der Förderung der Begabtenförderungswerke aus Kapitel 3002 Titel 681 10 im Einzelplan 30 handelt es sich nicht um eine institutionelle Förderung, sondern um wiederkehrende Zuwendungen, die im Rahmen der Projektförderung an rechtlich selbständige Begabtenförderungswerke gewährt werden. Förderzweck ist es, auf Basis der Bestimmungen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Stipendien für besonders begabte und engagierte Studierende und Promovierende zu vergeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 56. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sieht die Bundesregierung Reformbedarf hinsichtlich der Nichtanerkennung von Eheschließungen, die seit September 2024 in der Ukraine mittels der App „Diia“ als rein digitale Eheschließungen durchgeführt werden, in Deutschland, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche konkreten Änderungen plant die Bundesregierung und wann? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 20. Oktober 2026 Ob Ehen, die über die staatliche ukrainische App „Diia“ geschlossen werden, in der Bundesrepublik Deutschland wirksam sind, muss im Einzelfall geprüft werden und hängt unter anderem davon ab, wo sich die Eheschließenden zum Zeitpunkt der Eheschließung aufhalten. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Rechtsprechung aufmerksam und prüft kontinuierlich gesetzgeberischen Handlungsbedarf. 57. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Wann wird die Bundesregierung dem im „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ in Artikel 6 festgelegten Erfordernis Genüge tun, die Wirksamkeit der Regelungen der Artikel 1 und 3 dieses Gesetzes innerhalb von fünf Jahren nach deren Inkrafttreten zu evaluieren und dem Deutschen Bundestag hierüber einen Bericht vorzulegen, und was sind die Ursachen des bislang fast halbjährigen Verzugs (https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2021/bgbl 1_2021_24.pdf, S. 1084)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 23. Oktober 2026 Die Bundesregierung nimmt den Auftrag des Deutschen Bundestages aus Artikel 6 des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung sehr ernst, hat neben schriftlichen Befragungen eine Reihe von Fachgesprächen geführt und arbeitet an dem Evaluierungsbericht. Der Umgang mit operativen Eingriffen der in § 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Art wird in den betroffenen Fachkreisen und zivilgesellschaftlichen Organisationen weiterhin sehr unterschiedlich gesehen. Die Neuregelung hat zudem erst mit deutlicher Verzögerung in der Praxis Wirkungen gezeigt, denen die Bundesregierung nachgehen wollte. Derzeit werden die Ergebnisse der Evaluierung innerhalb der Bundesregierung bewertet. Es ist beabsichtigt, den Bericht zeitnah dem Deutschen Bundestag vorzulegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 58. Abgeordneter Bodo Ramelow (Die Linke) Wie viele Planstellen sind nach dem derzeitigen Stellenplan im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht besetzt (bitte je nach Kapitel darstellen), und wie viele werden bis Ende des Jahres 2026 noch besetzt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 23. Oktober 2026 Die aktuelle Planstellenbesetzung und die Besetzung von Planstellen bis Ende des Jahres im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und im Geschäftsbereich – je nach Kapitel dargestellt – kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Es ist zu berücksichtigen, dass aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen, zurückkehrenden Personen etcetera in der Regel ein Bewirtschaftungspuffer von circa 5 Prozent der Planstellenkontingente vorzuhalten ist, der faktisch nicht für Personalbesetzungen zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Planstellen für geplante Verbeamtungen und Versetzungen sowie für Streichungen im Rahmen der Einsparvorgaben vorzuhalten sind. Einzelplan 07 Kapitel Behörde/ Gericht Derzeit unbesetzt Ende des Jahres unbesetzt 0712 BMJV      62     481) 0713 BGH      26,9     18,2 0714 GBA      24,1     17,12) 0715 BVerwG      15      63) 0716 BFH      18      7 0717 BPatG      29,7     26,6 0718 BfJ      40,2     34,7 0719 DPMA     144,62     95,02 1) Circa 40 Planstellen sind als Bewirtschaftungspuffer vorzuhalten. 2) Bereits jetzt ist absehbar, dass im Haushaltsjahr 2027 nach den derzeitigen Personalplanungen sechs Stellen und im Haushaltsjahr 2028 fünf Stellen der Besoldungsgruppe R 2 (Übernahme in den Bundesdienst) besetzt werden. 3) Bei zwei weiteren Planstellen erfolgt die Besetzung zum 1. Januar 2027 beziehungsweise 1. März 2027. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 59. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für den vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung dargestellten Befund, dass Frauen beim Übergang zur Erstelternschaft ihre Pendeldistanz im Durchschnitt um 32,7 Prozent reduzieren, während sie bei Männern lediglich um 2,6 Prozent zurückgeht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 23. Oktober 2026 Die Bundesregierung nimmt die vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vorgelegten Daten zum veränderten Pendelverhalten beim Übergang zur Erstelternschaft zur Kenntnis. Die Unterschiede in der Entwicklung der Pendeldistanzen von Müttern und Vätern spiegeln die vielschichtigen Herausforderungen wider, mit denen Familien bei der Organisation von familiären Aufgaben und Erwerbsarbeit konfrontiert sind. Die Notwendigkeit, Erwerbsarbeit und die Logistik der Kinderbetreuung zeitlich und räumlich miteinander in Einklang zu bringen, führt in der Praxis häufig dazu, dass vermehrt wohnortnahe Beschäftigungsverhältnisse gesucht werden. Um Familien bei diesen Übergängen bestmöglich zu unterstützen und die Wahlfreiheit sowie die wirtschaftliche Eigenständigkeit beider Elternteile zu stärken, setzt die Bundesregierung auf den bedarfsgerechten und kontinuierlichen quantitativen sowie qualitativen Ausbau einer verlässlichen und flächendeckenden Kinderbetreuungsinfrastruktur. Flankiert wird dies durch das Bestreben, durch gezielte familienpolitische Rahmenbedingungen und steuer- sowie arbeitsmarktrechtliche Instrumente die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu erleichtern und strukturelle Hemmnisse abzubauen. 60. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie, um möglichen Nachteilen im Erwerbsverlauf und bei der Entlohnung von Frauen entgegenzuwirken, die sich aus einer geringeren räumlichen Mobilität von Müttern nach der Geburt eines Kindes ergeben können? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 23. Oktober 2026 Ein wesentliches Ziel der Familienpolitik der Bundesregierung ist eine gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung, gezielten finanziellen Hilfen (Elterngeld, Elternzeit) und weiteren gesetzlichen Regelungen setzt sie sich dafür ein, insbesondere Müttern nach der Geburt eines Kindes den Wiedereinstieg in den Beruf und einen langfristig erfolgreichen Erwerbsverlauf zu ermöglichen. Mit dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ setzt sich die Bundesregierung zudem für eine familienfreundliche Arbeitswelt ein. Dazu gehört eine flexible Organisation von Arbeitszeit und Arbeitsort (mobile Arbeit, Homeoffice), die auch Müttern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert. Wirtschaftliche Eigenständigkeit ist das Fundament individueller Freiheit und Selbstbestimmung. Ziel der Bundesregierung ist es, dass alle Menschen ihren Lebensweg jederzeit finanziell selbstbestimmt gestalten können – unabhängig von persönlichen Umbrüchen wie Trennung, Krankheit oder der Geburt eines Kindes. Mit dem Online-Angebot ‚Lebenskarte‘ (lebenskarte.info) und dem in diesem Angebot enthaltenen ‚Lohn-O-Mat‘ gibt die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürgern Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Instrumente an die Hand, um die finanziellen Folgen von Lebensentscheidungen erstmals einfach, transparent und individuell berechenbar zu machen. Dieses Angebot kann und soll auch von Müttern nach der Geburt eines Kindes genutzt werden, die sich über Möglichkeiten der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt informieren möchten. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung durch die Förderung der Entgelttransparenz für die Verringerung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern ein. 61. Abgeordneter René Springer (AfD) In welchem finanziellen und zahlenmäßigen Umfang wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und wird aktuell Unterhaltsvorschuss an alleinerziehende ukrainische Schutzberechtigte in Deutschland gezahlt, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung hinsichtlich des rechtlichen und tatsächlichen Rückgriffs auf den unterhaltspflichtigen Elternteil in der Ukraine? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 19. Oktober 2026 Zur Fragestellung liegen der Bundesregierung keine Daten vor. In der Unterhaltsvorschussgesetz-Geschäftsstatistik werden keine nationalitätsoder schutzstatusbezogenen Daten erhoben. Der Rückgriff gegen ukrainische Unterhaltspflichtige in der Ukraine wird durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine erschwert. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 62. Abgeordnete Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Unterschiede ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung aus den Zielsetzungen der seit 2020 existierenden Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, der die „volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“ zugrunde liegt, und der zuvor bestehenden Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) für die Beurteilung der Angemessenheit von Wünschen im Hinblick auf die Leistungen und die Zumutbarkeit von Abweichungen davor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Übertragbarkeit von Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu entsprechenden Fragen, die sich auf vor dem 1. Januar 2020 liegende Fälle beziehen, auf die seit dem 1. Januar 2020 geltende Rechtslage? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 22. Oktober 2026 Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde die Eingliederungshilfe von einem sozialrechtlich geprägten Fürsorgerecht zu einem personenzentrierten Leistungs- und Teilhaberecht weiterentwickelt. Infolgedessen ist die Prüfung der Angemessenheit von Wünschen zur Gestaltung der Leistung sowie der Zumutbarkeit einer hiervon abweichenden Leistung stärker an der Selbstbestimmung und den konkreten Teilhabemöglichkeiten der leistungsberechtigten Person auszurichten. Die gesetzlichen Prüfungskriterien und die Prüfungsreihenfolge ergeben sich insbesondere aus § 104 Absätze 1 bis 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die Frage nach der Übertragbarkeit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die zu dem vor Inkrafttreten des BTHG geltenden Recht ergangen ist, auf die derzeitige Rechtslage lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich ist, ob und gegebenenfalls wie weit die Erwägungen des BSG mit der Zielsetzung des SGB IX vereinbar sind und im Rahmen der Subsumtion unter die gesetzlichen Kriterien des geltenden Rechts im SGB IX berücksichtigt werden können. 63. Abgeordnete Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hält die Bundesregierung den im Beschluss zu TOP 3.1 der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni 2026 enthaltenen Punkt, gesetzliche Grenzen für die Refinanzierung tariflich vereinbarter Lohnsteigerungen bei Erbringern von Leistungen der Eingliederungshilfe oder Leistungen zur Teilhabe im Allgemeinen mit der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie vereinbar, und welche Rolle spielt die Tatsache, dass sich die meisten entsprechenden Leistungserbringer ausschließlich durch mit Trägern von Leistungen zur Teilhabe vereinbarten Vergütungen finanzieren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 23. Oktober 2026 Die Bundesregierung wird bei der Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz im Rahmen eines geplanten Gesetzgebungsverfahrens Fragen der Tarifautonomie und möglicher Eingriffe prüfen und bei der Ausgestaltung der Norm die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 64. Abgeordneter René Springer (AfD) Inwiefern sieht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass temporäre Auslandsaufenthalte in die Ukraine für bis zu sechs Monate nicht zum Erlöschen des Schutztitels nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes führen – Anpassungsbedarf bei der Vermögens- und Einkommensprüfung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, wenn während dieser Zeit (etwa bei Reisen zum Jahreswechsel) behördlicherseits nicht nachvollzogen werden kann, ob im Heimatland ungemeldetes Einkommen (wie z. B. Rentenzahlungen auf ukrainische Konten) bezogen wird, und inwieweit sieht die Bundesregierung in diesem Kontext einen Bedarf, die Überprüfung der Ortsanwesenheit bzw. Ortsabwesenheit anzupassen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 19. Oktober 2026 Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erlischt, wenn die Ausreise nicht nur vorübergehender Natur ist. Das Aufenthaltsrecht erlischt grundsätzlich bei Aufenthalten außerhalb von Deutschland von mehr als sechs Monaten, vgl. § 51 Absatz 1 Nummer 7 AufenthG. Der Zugang zu Grundsicherungsleistungen hängt zwar unter anderem auch vom aufenthaltsrechtlichen Status ab. Neben diesem sind jedoch weiter Anspruchsvoraussetzungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu erfüllen. Hierzu gehört das Vorliegen von Hilfebedürftigkeit. Hilfebedürftig sind Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern können. Die leistungsberechtigten Personen sind im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten verpflichtet, alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, einschließlich Änderungen in den Verhältnissen im In- und Ausland. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Einkommenszuflüssen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen für einen Anspruch auf Grundsicherungsgeld zudem erreichbar sein. Dazu ist in § 7b Absatz 3 SGB II geregelt, dass ein Auslandsaufenthalt bei vorheriger Zustimmung des Jobcenters zulässig ist, wenn die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit durch die Abwesenheit nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die Abwesenheit ist auf in der Regel drei Wochen je Kalenderjahr begrenzt. Die Bundesregierung sieht hier keinen Anpassungsbedarf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 65. Abgeordnete Sarah Vollath (Die Linke) Hat sich Bundesregierung mit Frage befasst, welche Auswirkungen die Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission, insbesondere die Anhebung des Mindestalters für die Inanspruchnahme der Rente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre und deren Kopplung an die Regelaltersgrenze, vor dem Hintergrund der maximalen Gewährungsdauer von fünf Jahren, auf die Gewährungspraxis von Anpassungsgeldleistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hätte, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission nicht zu Versorgungslücken bei Beschäftigten führt, die infolge der in § 57 des Gesetzes zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohlausstiegsgesetz) genannten Anlässe ihren Arbeitsplatz verlieren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 23. Oktober 2026 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet derzeit eine gesetzgeberische Umsetzung der Kommissionsempfehlungen. Der konkreten Ausgestaltung der Regelungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden. 66. Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) Wie viele Menschen mit Behinderungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 und, soweit bereits vorliegend, im Jahr 2025 im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt, und wie hoch war in diesen Jahren jeweils ihr durchschnittliches monatliches Arbeitsentgelt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 19. Oktober 2026 Ausweislich der Statistik zur Rentenversicherung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten, die das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) auf Grundlage der Aufwendungserstattungsverordnung (§ 4 Absatz 1 AufwErstVO) führt, waren 281.107 Menschen mit Behinderungen im Jahr 2024 im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt. Das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt, einschließlich des Arbeitsförderungsgeldes in Höhe von 52 Euro, lag bei 233 Euro. Für das Jahr 2025 liegen noch keine Zahlen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 67. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viel Geld gibt die Bundesregierung jährlich für Software-Lizenzen jeweils aus europäischer und nicht-europäischer Herkunft in den Kalenderjahren 2024, 2025 und 2026 aus (bitte tabellarisch auflisten), und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um den Anteil von Ausgaben für Software-Lizenzen aus europäischer Herkunft gegenüber nicht-europäischer Herkunft zu erhöhen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 21. Oktober 2026 Die Bundesregierung hat die nachfolgenden Ausgaben für Software- Lizenzen geleistet: 2024 (in TEuro) 2025 (in TEuro) 2026 (in TEuro) Europäische Herkunft (EU) nichteuropäische Herkunft Europäische Herkunft (EU) nichteuropäische Herkunft Europäische Herkunft (EU) nichteuropäische Herkunft 27.932 40.022 23.100 31.160 14.488 21.576 Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) informiert, dass die erbetenen Daten hinsichtlich der Lizenzen im BMVg nicht vorgehalten werden und deshalb nicht zur Verfügung gestellt werden können. Die dort bestehenden Datenbanken zu den Verträgen beinhalten lediglich den Auftragnehmer zu den Lizenzbeschaffungen. Dies sei regelmäßig nicht der Produkthersteller, sondern ein Lizenzhändler. Auch durch die vielfältigen Verflechtungen von Firmenkonstrukten und die zum Teil weltweite Verteilung von nationalen Dependancen sei eine Zuordnung zu europäischen Produktherstellern aus den Datenbeständen nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand auswertbar. Die Frage nach den durch die Bundesregierung geplanten Schritten zur Erhöhung des Anteils von Ausgaben für Software-Lizenzen aus europäischer Herkunft gegenüber nicht-europäischer Herkunft wird wie folgt beantwortet: Ziel der Bundesregierung ist die Stärkung der digitalen Souveränität und die Reduzierung einseitiger Abhängigkeiten. Da die Herkunft eines Anbieters vergaberechtlich kein zulässiges Unterscheidungskriterium ist (§ 97 Absatz 2 GWB, WTO-Beschaffungsübereinkommen), erfolgt die Steuerung über sachliche Anforderungen. Souveränitätsaspekte wie Interoperabilität und Wechselfähigkeit werden in geeigneten Fällen von Beginn an Bestandteil des Einkaufsprozesses. Verstärkt zum Einsatz kommen soll Venture Clienting. Indem Innovative Lösungen von Startups pilotiert und erfolgreiche Ansätze in die Nutzung gebracht werden, werden neue Marktchancen für Start-ups geschaffen, die Anbietervielfalt erhöht und dadurch Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern reduziert. Die Wettbewerbsfähigkeit der digitalen Wirtschaft wird dadurch gestärkt. Eine Venture Clienting Unit soll in der geplanten IT- Einkaufsorganisation des Bundes integriert werden. Die IT-Einkauforganisation des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundes zielt auch auf eine Professionalisierung des Vendor- und Supplier-Managements beim IT-Einkauf ab, wodurch langfristige Anbieterabhängigkeiten sowie Kosten eines späteren Wechsels reduziert werden sollen. Maßgebliche Elemente sind auch der Deutschland-Stack, der Ausbau von Open-Source-Lösungen wie openDesk sowie der Vorrang von Open Source bei neuen Beschaffungen des Bundes, soweit eine tragfähige Lösung besteht. Das BMDS fördert das heimische Ökosystem mit dem Agentic AI Hub, der jetzt in die zweite Förderrunde geht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 68. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wurden Zahlungen, Zuwendungen, Fördermittel oder sonstige finanzielle Leistungen unmittelbar oder mittelbar aus dem Bundeshaushalt an das Flugtaxi-Start-up Lilium erbracht, und falls ja, in welcher Höhe jeweils (bitte die 14 höchsten finanziellen Leistungen einzeln unter Angabe des jeweiligen Zwecks aufführen) (www.sueddeutsch e.de/wirtschaft/lilium-flugtaxis-staatshilfe-absag e-zukunft-lux.LfXFW8DBiTNWJND5dxkbif)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 22. Oktober 2026 In den vergangenen 10 Jahren sind in den Bundesministerien sechs finanzielle Förderungen gewährt worden. Darunter fallen zwei auf das Bundesministerium für Verkehr und vier auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Details der jeweiligen Förderungen können Sie der als Anlage übersandten Kurzübersicht entnehmen. 69. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie stellten sich in den letzten drei Jahren und im bisherigen Verlauf des laufenden Jahres die Einbruchs- und Ausbruchspünktlichkeit im Bahnknoten (Hauptbahnhof) Ulm jeweils dar, und welche Maßnahmen plant die Deutsche Bahn AG, um der hohen Auslastung des Bahnknotens durch die Schaffung von Kapazitäten (Zulaufgleise, Entflechtung von Fahrwegen, zusätzlicher Bahnsteig, Digitalisierung etc.) im Sinne der Pünktlichkeit der Züge entgegenzuwirken? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 21. Oktober 2026 Die Deutsche Bahn AG hat die folgenden Angaben zur Einbruchs- und Ausbruchspünktlichkeit im Bahnknoten Ulm übermittelt: Jahr Einbruchspünktlichkeit Ausbruchspünktlichkeit 2023 81,3 % 86,6 % 2024 82,2 % 88,3 % 2025 78,4 % 85,7 %  20261) 73,7 % 82,3 % 1) 2026: Betrachtungszeitraum 1. Januar bis 30. September 2026. Zur Verbesserung der Betriebsqualität und zur langfristigen Stabilisierung der Pünktlichkeit werden im Raum Ulm verschiedene Infrastrukturmaßnahmen verfolgt. Hierzu zählen insbesondere die Optimierung und Digitalisierung betrieblicher Prozesse, die Verbesserung der Steuerungs- und Leittechnik sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit bestehender Anlagen. So ist die Modernisierung des Stellwerks Ulm Hbf auf ESTW-Technik vorgesehen und darauf aufbauend die Optimierung des Spurplanes des Personenbahnhofs Ulm. Darüber hinaus werden fortlaufend Möglichkeiten geprüft, durch infrastrukturelle Erweiterungen und die Weiterentwicklung von Fahrwegen zusätzliche Kapazitäten zu schaffen und betriebliche Engpässe zu reduzieren. Dabei erfolgt die Planung und Umsetzung im Rahmen langfristiger Infrastrukturprogramme und unter Berücksichtigung verkehrlicher Anforderungen sowie der verfügbaren Finanzierungsmittel. 70. Abgeordneter Stefan Henze (AfD) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Zinssatz bei einer Kreditaufnahme des Bundes in Höhe von 1 Mrd. Euro, und mit welchem Zinssatz sowie welchen jährlichen Zinskosten rechnet die Bundesregierung bei einer Kreditaufnahme in gleicher Höhe durch die Autobahn GmbH des Bundes vor dem Hintergrund der geplanten gesetzlichen Ermächtigung, wonach die Autobahn GmbH künftig eigenständig Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen können soll (bitte jeweils den Zinssatz in Prozent und die jährlichen Zinskosten in Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 21. Oktober 2026 Bei einer Kreditaufnahme des Bundes mit zehnjähriger Laufzeit ergibt sich auf Grundlage der Rendite zehnjähriger Bundesanleihen von rund 3,45 Prozent (Stand: 14. Oktober 2026; Quelle: Deutsche Finanzagentur, Bundesbank-Referenzpreise, Bundesanleihe 2026/2036, ISIN DE000BU2Z072) für einen Kreditbetrag von 1 Milliarde Euro eine rechnerische jährliche Zinsbelastung von rund 34,5 Mio. Euro. Die Finanzierungskonditionen der Autobahn GmbH des Bundes hängen von den je- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. weiligen Kapitalmarktbedingungen und der Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit ab. Ein möglicher Zinsaufschlag gegenüber Bundesanleihen und die daraus resultierenden jährlichen Zinskosten lassen sich derzeit noch nicht abschließend beziffern. 71. Abgeordneter Stefan Henze (AfD) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/8593 dokumentierten Abweichungen von jeweils rund 99 Prozent zwischen den prognostizierten und den im Jahr 2025 tatsächlich gefahrenen Güterzügen auf den Neubaustrecken Erfurt– Halle/Leipzig, Ebensfeld–Erfurt sowie Wendlingen–Ulm für die Erstellung und Überprüfung künftiger Güterverkehrsprognosen bei Schienenneubauprojekten, oder werden die bisherigen Prognosemethoden auch künftig bei der Planung und Wirtschaftlichkeitsbewertung von Schienenneubaustrecken angewendet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 22. Oktober 2026 Die Prognose- und Bewertungsmethodik der Bundesverkehrswegeplanung hat Bestand und wird auch künftig bei der Planung und Wirtschaftlichkeitsbewertung von Bedarfsplanvorhaben der Bundesschienenwege angewendet. Das Bundesministerium für Verkehr beabsichtigt überdies die Methodik der Erfolgskontrolle von Bedarfsplanvorhaben der Bundesschienenwege um den Bereich der ex-post Bewertung zu erweitern. Dafür wird aktuell ein Grundsatzgutachten vergeben. Ziel ist es u. a. an ausgewählten realisierten Vorhaben die tatsächliche mit der ursprünglich prognostizierten Verkehrsentwicklung abzugleichen, um so ggf. Rückschlüsse auf die ex-ante Bewertung ziehen zu können. Mit Ergebnissen ist frühstens Ende 2027 zu rechnen. 72. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bei der künftigen Vergabe von Konzessionen für Autobahnraststätten, einen kostenfreien Toilettenzugang für Berufskraftfahrer zur Bedingung zu machen, speziell da § 15 Absatz 2 des Bundesfernstraßengesetzes es ausdrücklich erlaubt, die Übertragung des Betriebs von Autobahnnebenbetrieben von Auflagen und Bedingungen abhängig zu machen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 20. Oktober 2026 Die Vergabe von Konzessionen für Nebenbetriebe nach § 15 Absatz 2 des Bundesfernstraßengesetzes liegt in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes. Dabei ist auch zu beachten, dass der Betrieb der Nebenbetriebe durch Konzessionsnehmer eigenwirtschaftlich erfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Werden bestimmte Nutzergruppen bei den Toilettenentgelten ausgenommen, müssen die Kosten regelmäßig anderweitig gedeckt werden. Die Entscheidung über entsprechende Vergünstigungen liegt daher grundsätzlich in der unternehmerischen Entscheidung des jeweiligen Konzessionsnehmers. 73. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welcher konkrete Zeitplan ist zur Freigabe der aktuellen, durch Brückenschäden an Teilbauwerken verursachten Vollsperrung der B 9 zwischen dem Autobahnkreuz Speyer (A 61) im Norden und dem Richtungsanschluss der B 39 bei Römerberg angesetzt (bitte alle geplanten Teilstreckenfreigaben bis hin zur vollständigen Freigabe auflisten), und wie viele baugleiche, bzw. bauähnliche Brücken gibt es in Rheinland-Pfalz? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 23. Oktober 2026 Die laufenden Arbeiten zur Herstellung an der B 9-Brücke bei Speyer schreiten zügig voran und wurden für das westliche Teilbauwerk (B 9 in südlicher Fahrtrichtung) bereits fertiggestellt. Die B 9 ist bereits seit dem 19. Oktober wieder in Fahrtrichtung Germersheim befahrbar. Seit diesem Zeitpunkt ist auch eine Abfahrt vom Autobahnkreuz Speyer auf die B 9 in südlicher Fahrtrichtung wieder möglich. Auch die laufenden Arbeiten am östlichen Teilbauwerk (B 9 in nördlicher Fahrtrichtung) gehen gut voran, sodass die B 9 auch in Fahrtrichtung Ludwigshafen voraussichtlich Ende der 43. Kalenderwoche wieder befahrbar sein wird. In Rheinland-Pfalz gibt es eine Vielzahl von Brückenbauwerken, deren Überbauten als dreifeldrige Hohlkörperplatten aus Spannbeton ausgebildet wurden. Eine zahlenmäßig belastbare Auswertung des Bestandes, inwieweit andere Brücken nach identischen Konstruktionsplänen und Ausführungsdetails errichtet wurden oder in ihren wesentlichen Merkmalen und Konstruktionsprinzipien große Übereinstimmung aufweisen, ist im Rahmen der Fristsetzung der Schriftlichen Frage nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 74. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie begründet die Bundesregierung, dass der geplante Aus- und Umbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord (Projektname im Bundesverkehrswegeplan 2030: A1-G50-NW) mit dem Ziel, den Verkehrsfluss zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, seit der Beschlussfassung durch das Bundeskabinett am 3. August 2016 sowie im Deutschen Bundestag am 2. Dezember 2016 unverändert weiterverfolgt wird, obwohl sich sowohl die Prioritäten zum Erhalt der Verkehrsinfrastruktur in den vergangenen 10 Jahren – beispielsweise die Priorisierungen von Neubau und Kapazitätserweiterungen sich veränderten in Richtung zu Substanzerhalt und Sanierung des bisherigen Bestandes, Generalsanierung des Schienennetzes, ansteigende Nutzung des Schienenverkehrs statt Straßennetzes aufgrund der Möglichkeit der Nutzung des kostengünstigen Deutschlandtickets – verändert haben als auch die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 18. September 2025 zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 500 Mrd. Euro verändert haben, und welche Alternativen zum kapazitätserweiternden Ausbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord wurden geprüft (bitte mit entsprechenden Ergebnissen aus führen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 23. Oktober 2026 Das Netz der Bundesfernstraßen wird nach den Festsetzungen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgebaut, der auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) ist. Mit der Aufnahme in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen und der Verabschiedung der Gesetzesänderung zum Fernstraßenausbaugesetz hat der Deutsche Bundestag die Notwendigkeit und die Dringlichkeit der darin enthaltenen Vorhaben anerkannt. In dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die Maßnahme „A 1/ A 43, AK Wuppertal-Nord“ in der Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ (VB-E) enthalten. Damit besteht ein gesetzlicher Auftrag den Aus-/Umbau zu planen und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel zu realisieren. Alternative Planungsvarianten waren im Rahmen der BVWP-Aufstellung nicht vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 75. Abgeordneter Dario Seifert (AfD) Aus welchem Haushaltstitel beabsichtigt die Bundesregierung, die nach Angaben der DB InfraGO AG zunächst benötigten rund 7 Mio. Euro für die Wiederaufnahme der Planungen zum Ausbau der Vorpommern-Magistrale Berlin–Angermünde– Pasewalk–Stralsund–Sassnitz bereitzustellen (bitte den Zeitpunkt der Bereitstellung angeben), und wann soll die hierfür notwendige Finanzierungsvereinbarung mit der DB InfraGO AG abgeschlossen werden (vgl. Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, 13. September 2026: „Vorpommern-Magistrale – Blank und Crumbach fordern verlässliche Finanzierung durch den Bund“; Deutscher Bundestag, hib 259/2025 vom 26. Juni 2025: „Finanzmittel für Ausbau der Vorpommern- Magistrale“; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/508)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 21. Oktober 2026 Die angestrebte Planungsaufnahme für die Strecke Berlin– Angermünde–Pasewalk–Stralsund–Saßnitz ist eine Maßnahme, die aus dem Bedarfsplantitel Schienen (Kapitel 1202, Titel 891 01) zu finanzieren ist. Nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 2027 und der mittelfristigen Finanzplanung wird das das Bundesministerium für Verkehr unter Zugrundelegung der verfügbaren Mittel über die Planungsaufnahme entscheiden. 76. Abgeordneter Bastian Treuheit (AfD) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Nachtflugmöglichkeiten an deutschen Verkehrsflughäfen für die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland, den Tourismus, den Messe- und Geschäftsreiseverkehr sowie die internationale Erreichbarkeit von Wirtschaftsregionen bei, und steht sie hierzu im Rahmen der Luftfahrtstrategie 2026 mit den Ländern, insbesondere dem Freistaat Bayern, im Austausch? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 16. Oktober 2026 Die Bundesregierung hat in ihrer Luftfahrtstrategie 2026 hervorgehoben, dass sie Nachtflugmöglichkeiten an deutschen Verkehrsflughäfen eine wichtige Bedeutung für die Funktionsfähigkeit von Wirtschaft und Logistik beimisst. Nachtflugmöglichkeiten tragen insbesondere dazu bei, zeitkritische Lieferketten aufrechtzuerhalten und eine zuverlässige Versorgung von Unternehmen und Verbrauchern sicherstellen. In Deutschland legen die Landesluftfahrtbehörden in Bundesauftragsverwaltung (§ 31 Absatz 2 Nummer 4 des Luftverkehrsgesetzes) die Betriebszeiten von Flugplätzen und damit auch die Nachtflugregelungen als Bestandteil der Flugplatzgenehmigung fest. Grundlage ist der jeweilige Planfeststel- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. lungsbeschluss. Im Rahmen der Luftfahrtstrategie ist diesbezüglich kein weiterer Austausch mit den Ländern vorgesehen. 77. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung die Deutsche Bahn AG dazu aufzufordern, die zugesagte und finanziell über eine Förderung abgesicherte vollständige Barrierefreiheit des Bahnhofs Bad Honnef- Rhöndorf (siehe https://honnef-heute.de/bahnhof-rhoen dorf-wird-modernisiert-philipp-herzog-kein-rhoen dorf-21/) schnellstmöglich herzustellen, und wenn ja wie, und befürwortet die Bundesregierung in diesem konkreten Fall eine Ausnahme von der angestrebten Baufreiheit von fünf bzw. zehn Jahren nach einer Korridorsanierung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 22. Oktober 2026 Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird der Bahnhof Rhöndorf während der aktuell laufenden Korridorsanierung zwischen Troisdorf und Wiesbaden umfassend modernisiert. Dazu zählen bis Dezember 2026 die Modernisierung beider Bahnsteige sowie der Bau einer neuen Rampe zum Bahnsteig an Gleis 1. Zudem sollen die Reisendeninformation, die Bahnsteigausstattung, die Beleuchtung sowie die Wegeleitung am Bahnhof erneuert werden. Darüber hinaus hatte die DB InfraGO AG geplant, den Mittelbahnsteig an den Gleisen 2/3 durch zwei neue Aufzüge stufenfrei aus der neuen Personenunterführung heraus zu erschließen. Als Folgemaßnahme werden u. a. auch Arbeiten im Bereich der Oberleitung erforderlich. Im Zuge der Planungen wurde festgestellt, dass der Umbaubereich hierfür weitaus größer ist als bislang angenommen. Unter Berücksichtigung des Gesamtbauablaufplans für die Korridorsanierung stehen nach Aussagen der DB InfraGO zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht genügend Kapazitäten zur Verfügung, um diese zusätzlichen Arbeiten umsetzen zu können. Die pünktliche und sichere Inbetriebnahme der Strecke zwischen Troisdorf und Wiesbaden im Dezember 2026 habe für die DB InfraGO AG nach eigener Auskunft Priorität. Um dieses Ziel zu garantieren, könne der barrierefreie Umbau der Verkehrsstation Rhöndorf inklusive der neuen Personenunterführung allerdings nicht wie ursprünglich vorgesehen durchgeführt werden. Somit Könne auch der Bau der beiden Aufzüge und der neuen Personenunterführung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Sobald ein verbindlicher Bauzeitraum feststeht, wird die DB InfraGO AG die Öffentlichkeit umgehend informieren. Ob die spätere Umsetzung in den Zeitraum der Baufreiheit fällt, lässt sich derzeit noch nicht qualifiziert beantworten. Die weiteren geplanten Maßnahmen werden selbstverständlich umgesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 78. Abgeordneter Micha Fehre (AfD) Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Übernahme in deutsches Recht eine Auffassung dazu gebildet, ob es sich bei einem außer Betrieb gesetzten, 15 Jahre alten Personenkraftwagen im Eigentum einer Privatperson, der auf deren eigenem Grundstück abgestellt ist, nicht wieder in Betrieb genommen werden soll und aus dem der Eigentümer nach und nach funktionsfähige Bauteile ausbaut, um sie in ein anderes eigenes Fahrzeug einzubauen, ab dem 1. September 2028 um ein Altfahrzeug im Sinne von Anhang I Teil A Buchstabe a der EU-Altfahrzeugverordnung (Verordnung (EU) 2026/1738, ABl. L vom 24. Juli 2026) handelt, das der Eigentümer nach Artikel 24 Absatz 1 dieser Verordnung unverzüglich an eine zugelassene Behandlungsanlage oder an eine Sammelstelle übergeben muss, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt sie hier, und falls sie nicht zu dieser Auffassung kommt, aus welchem konkreten Tatbestandsmerkmal der Verordnung ergibt sich, dass ein solches Fahrzeug nicht als „zur Wiederverwendung seiner Teile demontiert“ gilt (bitte unter Angabe der Fundstelle ausführen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 19. Oktober 2026 Nach der aktuell gültigen Rechtslage (§ 4 der Altfahrzeugverordnung) dürfen grundsätzlich Privatpersonen keine Altfahrzeuge sammeln und behandeln, was ebenfalls das sogenannte „Ausschlachten“ von Altfahrzeugen für Ersatzteile umfasst. Auch nach der neuen EU- Altfahrzeugverordnung wird dies nicht zulässig sein. 79. Abgeordneter Micha Fehre (AfD) Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Übernahme in deutsches Recht eine Auffassung zu der Frage gebildet, ab welchem Umfang ausgebauter Bauteile ein Fahrzeug als „zur Wiederverwendung seiner Teile demontiert“ im Sinne von Anhang I Teil A Buchstabe a der Verordnung (EU) 2026/1738 gilt, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt sie dabei, und wie grenzt die Bundesregierung diesen Fall ggf. von der Entnahme von Teilen während der Nutzungsphase eines Fahrzeugs ab, deren Wiederverwendung die Mitgliedstaaten nach Artikel 32 Absatz 1 dieser Verordnung fördern sollen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 19. Oktober 2026 Die EU-Altfahrzeugverordnung (ELV) ist unmittelbar anwendbar und begründet ab ihrem Inkrafttreten direkt Rechte und Pflichten. Gemäß ELV dürfen weiterhin nur zugelassene Behandlungsanlagen Altfahrzeuge behandeln. Dies umfasst das Entfernen von Teilen und Bauteilen aus Altfahrzeugen sowie deren Prüfung bzw. Aufbereitung für eine mögliche Wiederverwendung und Wiederaufbereitung. Die Regelungsintention des Artikel 32 ELV zielt darauf ab, die Wiederverwendung und Wiederaufbereitung etc. von Teilen und Bauteilen bei gewerblichen KfZ-Reparaturwerkstätten insgesamt zu stärken. Hierzu sollen die Mitgliedstaaten erforderliche Anreize in ihren Abfallvermeidungsprogrammen setzen. Anhang I der ELV hingegen enthält objektive und rechtsverbindliche Kriterien, anhand derer festgelegt wird, wann ein Fahrzeug als Altfahrzeug anzusehen ist. Ziel der konkretisierenden Regelungen in Anhang 1 ist es, die illegale Verwertung und den illegalen Export von Altfahrzeugen zu unterbinden. Die genannten Fallkonstellationen weisen unterschiedliche Regelungsintentionen auf, sodass sich kein Abgrenzungserfordernis ergibt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 80. Abgeordneter Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass durch den Wegfall der Hybrid-DRGs ab 2028 der finanzielle Anreiz zur ambulanten Leistungserbringung deutlich abgeschwächt wird bzw. die Ambulantisierung einen Rückschritt erfährt, und können die ab 2028 vorgesehenen Kurzzeitfallpauschalen, die die Hybrid-DRGs ersetzen sollen, auch für Krankenhausleistungen ohne jegliche Übernachtung zur Anwendung kommen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 22. Oktober 2026 Die spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRGs) nach § 115f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wurde eingeführt, um Ambulantisierungspotenziale bisher unnötig stationär erbrachter Leistungen zu erschließen und Anreize für eine ambulante Leistungserbringung zu setzen. Für das Jahr 2027 ist vorgesehen, dass Hybrid-DRG-Leistungen, die von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und Krankenhäusern ohne Übernachtung erbracht werden, mit den Preisen der regionalen Euro- Gebührenordnung vergütet werden sowie eine separate Vergütung der Sachkosten für diese Leistungen erfolgt. Damit sollen die mit den Hybrid-DRGs Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. verbundenen Einsparpotenziale gehoben werden. Bei Hybrid-DRG- Leistungen mit mindestens einer Übernachtung bleibt die bisherige Vergütung bestehen. Um die bisher erreichten Ambulantisierungseffekte zu sichern, ist weiterhin keine Mengenbegrenzung der Hybrid-DRG- Leistungen vorgesehen. Auch Leistungen des ambulanten Operierens werden weiterhin außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu vollen Preisen vergütet. Zum 1. Januar 2028 entfällt die spezielle sektorengleiche Vergütung. Ab diesem Zeitpunkt werden, bei geeigneten Fallgruppen, für stationäre Behandlungsfälle mit einer Behandlungsdauer von bis zu drei Kalendertagen und maximal zwei Übernachtungen Kurzzeitfallpauschalen gezahlt. Damit sollen weitere Potenziale zur Verkürzung der Verweildauer und zur Ambulantisierung erschlossen werden. Um zu verhindern, dass Krankenhäuser ambulant zu erbringende Leistungen über Kurzzeitfallpauschalen stationär erbringen, ist normiert, dass die Vertragsparteien auf Bundesebene Vorgaben zur Begrenzung von Fallzahlausweitungen bei diesen Behandlungsfällen sowie Regelungen zu den Folgen einer Überschreitung zu vereinbaren haben. Im Rahmen der jährlichen Weiterentwicklung des Vergütungssystems prüfen die Vertragsparteien zudem, welche mit Kurzzeitfallpauschalen vergüteten Behandlungsfälle ambulant erbracht werden und ob eine Überführung dieser Fälle in den Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe nach § 115b SGB V sachgerecht ist. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 81. Abgeordnete Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kriterien zum Tierschutz enthält die vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vorgelegte Agrarexportstrategie, und schließt die Bundesregierung aus, dass im Rahmen dieser Strategie (z. B. über das Exportförderprogramm oder über Verhandlungen mit Drittstaaten) auch der Export lebender landwirtschaftlicher Tiere in Drittstaaten gefördert oder erleichtert wird? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 20. Oktober 2026 Die Agrarexportstrategie „Moderne Agrarexporte Made in Germany“ beschreibt, welche Maßnahmen das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) umsetzen will, um Agrarexporte nachhaltig zu steigern. Mit der Vorlage der Strategie wurde ein wichtiger Punkt des Koalitionsvertrags erfolgreich umgesetzt. Im Zentrum der Strategie steht dabei die Frage, wie die Instrumente der Exportförderung neu aufgestellt werden können und wie sichergestellt werden kann, dass alle am Export beteiligten Arbeitseinheiten gut zusammen- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. wirken können. Ziel ist, dabei insbesondere kleine und mittlere Unternehmen beim Export zu unterstützen. Exporte lebender landwirtschaftlicher Wiederkäuer in weit entfernte Drittländer werden durch das BMLEH aus Tierschutzgründen nicht unterstützt. So wurden die bilateral abgestimmten Veterinärbescheinigungen für den Export von lebenden Wiederkäuern in die Länder Ägypten, Algerien, Irak, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Tunesien und die Vereinigten Arabischen Emirate im Jahr 2023 aus Tierschutzgründen zurückgezogen. Diese grundsätzliche Position hat sich durch die Vorlage der Strategie nicht geändert. 82. Abgeordnete Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in jeglichen Belangen federführend dafür verantwortlich, zum Schutz von landwirtschaftlichen Tieren bundeseinheitlich verpflichtende Schutzvorkehrungen für Betriebsstörungen wie Stromausfälle oder Brände zu erarbeiten, um u. a. den Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 11. Juni 2021 (www.agrar ministerkonferenz.de/documents/ergebnisprotokol l_2_3.pdf) und die Umsetzung der Forderungen, die sich aus der AMK-ad-hoc-Arbeitsgruppe „Schlussfolgerungen aus und Handlungsbedarf aufgrund von Brandvorfällen in großen Tierhaltungsbetrieben“ ergeben, herbeizuführen, oder gibt es Anforderungen, die ausschließlich auf tierschutzrechtlicher Grundlage möglich und sinnvoll sind und die über das Bauordnungsrecht hinausgehen (bitte alle Anforderungen aufzählen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 20. Oktober 2026 Brände in Tierhaltungen können erhebliches Tierleid verursachen. Die Verantwortung für die Planung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zum weitestgehenden Schutz vor derartigen Vorfällen liegt in erster Linie bei den tierhaltenden Betrieben. Wirksamen Maßnahmen im Bereich der Prävention, des Brandschutzes und der Tierrettung im Brandfall kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Das Tierschutzrecht sieht bereits Mindestanforderungen zu Vorkehrmaßnahmen bei technischen Problemen vor. So müssen Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter technische Anlagen ordnungsgemäß betreiben und Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Tierverlusten im Falle technischer Störungen treffen. Welche Maßnahmen für den jeweiligen Betrieb angemessen sind, ist im konkreten Einzelfall von den Tierhaltenden zu entscheiden. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist nicht in jeglichen Belangen federführend. Der Brandschutz als Teil des Bauordnungsrechts liegt in der Kompetenz der Länder. Diese regeln die brandschutztechnischen Anforderungen auch für Ställe in den Landesbauordnungen. Auch die Bewertung, ob die bestehenden Anforde- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. rungen im Einzelfall vor Ort eingehalten werden, obliegt den zuständigen Behörden der Länder. Von ihnen ist zu prüfen, worin die Ursachen der Brandereignisse im Einzelnen lagen und wie eine wirksame Vorbeugung, Brandbekämpfung und Tierrettung sichergestellt werden können. Ein möglicher Bedarf für eine Überprüfung und Überarbeitung von Bau- und Brandschutzvorgaben ist entsprechend von den zuständigen Ländern zu prüfen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 83. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Warum macht die Bundesregierung die Gewährung von Entwicklungshilfe an Staaten, deren Staatsangehörige illegal nach Deutschland eingereist sind, nicht von deren aktiver Zusammenarbeit bei der Rückführung und Rücknahme ihrer eigenen Staatsangehörigen abhängig? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 22. Oktober 2026 Die Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerländern dient entwicklungspolitischen Zielen, wie vom Deutschen Bundestag in der Vorbemerkung zum Einzelplan 23 des Bundeshaushaltsgesetzes dargelegt. Die Bundesregierung erwartet von allen Herkunftsländern, dass sie ihre ausreisepflichtigen Staatsangehörigen wieder aufnehmen. Die Ressorts der Bundesregierung stehen kontinuierlich im Austausch zu der Frage, wie eine bessere Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer erreicht werden kann und stimmen ihre Maßnahmen ab. Entwicklungspolitik trägt zur Minderung irregulärer Migration bei, indem sie Perspektiven vor Ort stärkt und legale, sichere Wege der Migration unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 84. Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) Welche zehn kreisfreien Städte hatten nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr den größten prozentualen Anstieg bei Erst- und Wiedervermietungen zu verzeichnen, und wie hoch waren die durchschnittlichen Mietentwicklungen im vergangenen Jahr in diesen Städten (bitte auch Bundesschnitt der kreisfreien Städte sowie Bundesschnitt aller Gebietskörperschaften angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 20. Oktober 2026 Vorbemerkung und Hinweis: Die hier vorgelegte Übersicht zu den Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnu

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