LandesFrauenRat Schleswig-Holstein
Text
LandesFrauenRat Schleswig-Holstein
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Unsere Ziele und Aufgaben sind nach wie vor aktuell: die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter (Art. 3 des Grundgesetzes) in allen Bereichen voranzutreiben. Aufgabe des LandesFrauenRats ist es hierbei, Frauenreferentinnen in den Ministerien zu beraten und die Frauenvereine und Frauengruppen zu vernetzen. Im LandesFrauenRat sind 50 Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände zusammengeschlossen. So sind rund eine Million Mädchen und Frauen in unserem Dachverband organisiert.
Unsere Stärke liegt in der Verschiedenheit unserer Mitglieder. Sie vertreten Frauen und Mädchen in unterschiedlichen Lebenssituationen. Wir organisieren Meinungsaustausch, arbeiten gemeinsam an Positionen und vertreten diese gegenüber der Landespolitik, der Bundesebene, Behörden oder anderen Institutionen. Durch eine aktive Lobbyarbeit und enge Einbindung der Parlamentarierinnen setzen wir uns für eine konkrete Verbesserung der Bedingungen von Mädchen und Frauen in der Wirtschaft, in der Politik, auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft ein.
Interessenbereiche: Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Diversitätspolitik
Regelungsvorhaben:
- Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, Neuregelung des §218 StGB: Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Streichung oder Neuregelung des §218 StGB
- Geschlechtergerechte Ausgestaltung des "Jobturbos": Geschlechtergerechte Ausgestaltung einer möglichen Fortsetzung des "Job-Turbo" oder anderer arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen für geflüchtete Personen und Erfahrungsbericht mit dem dem "Job-Turbo" aus der Praxis
- Änderung des Gewalthilfegesetz: Änderung des Gewalthilfegesetzes: Wegfall der Einschränkung in Bezug auf Transfrauen und Aufenthaltsrecht
Relationen
Keine Relationen.