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Arbeitskreis Geschlechtsbasierte Rechte der Frau

lobbyregister / register_entry 28.05.2023 · Original ↗

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Arbeitskreis Geschlechtsbasierte Rechte der Frau Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä. AK-GRF ist eine Bürgerinnen-Initiative und engagiert sich für geschlechtsspezifische Rechte von Frauen und Mädchen um die Gleichberechtigung von Frauen und Männer in Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt voran zu bringen. Schwerpunkte liegen auf: - Austausch mit Frauenorganisationen politischer Parteien - Austausch mit Politikerinnen und Politikern des Bundes- und Landtags - Demonstrationen für geschlechtsbasierte Rechte von Frauen - Eingabe bei der UNHCR zur Lage der Menschenrechte in Deutschland - Briefaktion an die deutschen Abgeordneten des EU Parlamentes durchgeführt Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen von denen Frauen nachteilig betroffen sein könnten. Derzeit stehen geplante Vorhaben der Ampelkoalition laut Koalitionsvertrag im Fokus: - Selbstbestimmungs-Gesetz - sog. reproduktive Selbstbestimmung (Dreierpack: Leihmutterschaft, Eizellspende, Abtreibung) - Änderungen Abstammungsrecht sowie familienrechtliche Themen - Änderung GG Art 3 Erweiterung um Identitätsbegriffe Bewusstseinsbildung, Informationsaustausch, Unterstützung von Gesetzgebungsverfahren, Fachexpertise zu Geschlecht, Frauenrechten, Lesbenrechte, Bildungsarbeit. Interessenbereiche: Geschlechterpolitik; Datenschutz und Informationssicherheit; Krankenversicherung; Menschenrechte; Grundsicherung; Schulische Bildung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Kriminalitätsbekämpfung; Kinder- und Jugendpolitik; Breitensport; Diversitätspolitik; Vorschulische Bildung; Massenmedien; Profisport; Sonstige Interessenbereiche; Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Politisches Leben, Parteien; Opferschutz; Gesundheitsförderung; Meinungs- und Pressefreiheit; Religion/Weltanschauung; Rente/Alterssicherung; Familienpolitik Regelungsvorhaben: - Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG): Wahrung der geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und Mädchen, Erhalt von Lesbenräumen und Frauenräumen. Dieses Gesetz erlaubt es Männern, sich durch bloße Eintragung im Melderegister zur Frau zu erklären. Wenn zwischen Männern und Frauen nicht mehr unterschieden werden kann, kann es auch keine Beseitigung von Benachteiligungen von Frauen geben. Dieses Gesetz verunmöglicht Artikel 3 GG.

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