Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen (BASJ)
Text
Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen (BASJ)
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
Zur Vertretung der Interessen erarbeiten wir Stellungnahmen insbesondere zu Aspekten (gleichgeschlechtlicher) Partnerschaften und Regenbogenfamilien, Verfolgung und Diskriminierung von LGBTQI*-Menschen oder auch hinsichtlich rechtlicher Aspekte bei HIV und leiten sie den in § 1 Absatz 1 und 2 LobbyRG genannten Kreise zu und beteiligen uns an Anhörungen oder ähnlichen Maßnahmen dieser Kreise.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Extremismusbekämpfung; Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Religion/Weltanschauung; Integration; Geschlechterpolitik; Strafrecht; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Asyl und Flüchtlingsschutz; Seniorenpolitik; Diversitätspolitik; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Opferschutz; Migration; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Meinungs- und Pressefreiheit; Öffentliches Recht; Massenmedien; Familienpolitik; Zivilrecht; Rechte von Menschen mit Behinderung; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Selbstbestimmungsgesetz: Ziel dieses Gesetzgebungsvorhabens ist es, die Regelungen zur Änderung des Ge-
schlechtseintrags und der Vornamen bei Auseinanderfallen des Geschlechtsein-
trags und der Geschlechtsidentität zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren und
eine selbstbestimmte Änderung zur Wahrung und zum Schutz der verfassungs-
rechtlich geschützten Geschlechtsidentität zu regeln. Auch um Ziel 10 „Ungleich-
heiten in und zwischen Ländern verringern“ der UN-Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung umzusetzen und das Versprechen einzulösen, niemanden zurückzu-
lassen, ist die Rechtslage anzupassen. Zur sachgerechten Umsetzung dieser Ziele sollen Änderungen des Entwurfs erreicht werden, die hier die Selbstbestimmung stärken und deren Verwirklichung erleichtern und ungerechtfertigte Hürden beseitigen.
- Ergänzung von Art. 3 GG: Art. 3 GG sollte um das Merkmal der "sexuellen Identität" ergänzt werden.
- Reform des Abstammungsrechts: Gemäß den vom BMJ veröffentlichten Eckpunkten soll das Abstammungsrecht in zeitgemäßer Weise fortgeschrieben und die Defizite des geltenden Rechts behoben werden, ohne dass dabei bewährte Grundsätze aufgegeben würden.
Dabei sollten zwei Eltern für alle Kinder sowie die präkonzeptionelle Übernahme von Verantwortung ermöglicht sowie die Rückwirkung für bereits geborene Kinder vorgesehen werden. Die geplante Abkehr vom Vorrang des Kindeswohl sollte unterlassen werden.
- Reform des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvBehSchG): Die Lücken des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvBehSchG) sollen beseitigt werden. Insbesondere sollen Konversionsbehandlungen auch bei über 18-jährigen verboten und die Ausnahme für Fürsorge- und Erziehungsberechtigte beseitigt werden.
- Ergänzung der Berufungszulassungsgründe in § 78 Abs. 3 AsylG: Die Berufungszulassungsgründe in § 78 Abs. 3 AsylG sollten um den Punkt "Abweichung von einem Urteil des EuGH oder des EGMR" ergänzt werden.
- Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG): Die Mängel des bestehenden AGG sollen abgestellt werden; insbesondere soll das AGG auf staatliches Handeln anwendbar sein, das Kirchenprivileg in § 9 gestrichen und effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden, unter anderem durch Verlängerung die Frist zur Geltendmachung und erweiterte Beweislasterleichterungen.
Relationen
Keine Relationen.