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Sächsischer Flüchtlingsrat e. V.

lobbyregister / register_entry 22.08.2024 · Original ↗

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Sächsischer Flüchtlingsrat e. V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Sächsische Flüchtlingsrat e. V. (SFR e. V.) setzt sich für die Interessen und Rechte von geflüchteten Menschen in Sachsen ein und hat Austausch mit Mitgliedern des Bundestages, um politische Entscheidungsträger*innen auf die Bedürfnisse und Herausforderungen von Asylsuchenden aufmerksam zu machen. Er berät geflüchtete Menschen vor, während und nach ihrem Asylverfahren zu Themen wie Asyl- und Aufenthaltsrecht, Leistungskürzungen und Bleiberechtsperspektiven. Darüber hinaus bietet der SFR e. V. Information und Beratung zur Arbeitsmarktintegration. Im Rahmen seiner Lobbyarbeit dokumentiert und kritisiert der Verein menschenrechtliche Missstände im Bereich Asyl und Migration in Sachsen und setzt sich auf politischer Ebene für die Verbesserung der rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen ein. Interessenbereiche: Arbeitsmarkt; Migration; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Asyl und Flüchtlingsschutz; Integration Regelungsvorhaben: - Zugang zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht für Schutzsuchende verbessern, die keinen Schutzstatus erlangen konnten oder diesen verloren haben: Verbesserung und Verstetigung der Aufenthaltsperspektive von Schutzsuchenden ohne unbefristetes Aufenthaltsrecht (Spurwechsel, Bleiberecht, Einbürgerung) - Zugang zu den regulären sozialen Sicherungssystemen und zur Gesundheitsversorgung für alle Schutzsuchenden unabhängig vom Status gewährleisten: Abschaffung bzw. Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes; Abschaffung der Bezahlkarte; Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für alle Schutzsuchenden unabhängig vom Status - Zugänge zu Integration, Arbeit und Ausbildung für Schutzsuchende ohne geklärten Aufenthaltsstatus verbessern: Alle asyl- und aufenthaltsrechtlichen Beschäftigungsverbote streichen; Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen (DeuFöV) für alle Schutzsuchenden unabhängig vom Status ermöglichen - Menschenwürdige und solidarische Aufnahmebedingungen für alle Schutzsuchenden fördern: Bedarfsgerechte und vulnerabilitätssensible Erstaufnahmeeinrichtungen; keine Bewegungseinschränkungen; möglichst geringe Residenzpflichten und zügige Zuweisung; dezentrale kommunale Unterbringung als Regelfall; Abschaffung aller Formen der Abschiebehaft; Grund- und Menschenrechtsverletzungen in der Abschiebepraxis beenden - Asyl- und aufenthaltsrechtliche Wohnverpflichtungen abbauen: Aufhebung aller asyl- und aufenthaltsrechtlichen Residenzpflichten sowie Wohnsitzregelungen und -auflagen - Rechtssicheren Zugang zum humanitären Schutz für alle Schutzsuchenden sicherstellen: Möglichst wenig restriktive Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS); keine Sekundärmigrationszentren - Unabhängige Beratungsstrukturen für Schutzsuchende nachhaltig stärken und verstetigen: Langfristige finanzielle Absicherung und Aufstockung unabhängiger Beratungsangebote im Rahmen des EU-Finanzrahmens 2028–2034 (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), Europäischer Sozialfonds (ESF)); Bundesasylverfahrensberatung (AVB); Migrationsberatung (MBE)

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