KÜBLER GmbH Energiesparende Hallenheizungen
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KÜBLER GmbH Energiesparende Hallenheizungen
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Zum Zweck der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten in GEG und BEG geführt, die für die wirtschaftlich und funktional sinnvolle Dekarbonisierung des kleinen, aber relevanten Gebäudesegments Hallen (Nichtwohngebäude in Nichtgeschossbauweise) und damit für die Energiewende, den Wirtschaftsstandort Deutschland, die Sicherung von Arbeitsplätzen und den Erhalt des sozialen Friedens in unserem Land von großer Bedeutung sind.
Dabei geht es unter anderem um die gleichberechtigte Würdigung von speziellen, für die Energiewende in Nichtgeschossbauten entwickelten, hocheffizienten und regenerativ betreibbaren Technologien und von Wärmepumpen mit Stärken speziell im Geschossbau sowohl in GEG und BEG. Weiterhin geht es um eine schnelle Anpassung der GEG Neubauregelung, die auf die veraltete Norm DIN 18599 (2011) referenziert, technische Innovationen nicht abbilden kann und so hohe Einsparpotenziale sowie sinnvolle, wirtschaftlich wirksame Investitionen in die Dekarbonisierung verhindert.
Zweck der Interessenvertretung ist es, Wissenstransfer über die heiztechnischen Anforderungen von gewerblich, industriell und kommunal genutzten Hallengebäuden und ihre Technologien zu betreiben, Experten-Know-how in wichtige wirtschafts- und gesellschaftspolitische Entscheidungen einzubringen, die Sicht der Praxis zu vermitteln und wichtige Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Handwerk; Arbeitsmarkt; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Klimaschutz; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Energie"; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
Regelungsvorhaben:
- Korrektur des GEG und Aktualisierung der DIN EN V 18599 für die spezifischen heiztechnischen Erfordernisse von Hallen: Das (GEG) muss überarbeitet werden. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:
(1) Das GEG muss technische Neuentwicklungen abbilden können
(2) Daher muss die veraltete V 18599 für Hallen gestrichen, schnellstens aktualisiert bzw. durch ein Beiblatt ergänzt werden (Neubauregelung)
(3) Maßstab muss CO2 Reduktion sein
(4) Anpassung der Gebäudespezifikation: Geschoss- und Hallenbauten müssen aufgrund unterschiedlicher heiztechnischer Anforderungen differenziert werden. D. h. neben „Wohngebäuden“ und „Nichtwohngebäuden“ muss eine dritte Kategorie für Gebäude mit mehr als 4 m Höhe ergänzt werden: z. B. „Nichtwohngebäude in Nichtgeschossbauweise, i.e. Hallen“. Alternativ kann die Kategorisierung auch umbenannt werden in: „Gebäude in Geschossbauweise“ und „Gebäude in Nichtgeschossbauweise“.
- Innovative Technologie in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) muss überarbeitet werden. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:
(1) Technologieoffene Förderpolitik: die Höhe der Förderung muss sich an der Höhe der CO2-Einsparungen orientieren
(2) Das BEG muss neben Heiztechnologien für den Geschossbau auch innovative Hallenheiztechnologien für die Energiewende berücksichtigen, wenn diese hocheffizient und regenerativ betreibbar sind.
(3) Modernste Infrarot-Hallenheizungen müssen gleichberechtigt werden: energieflexible IR-Technologien (z.B. Fair.AIdH-Technologie) sind mit der Wärmepumpe gleich zu setzen
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