Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V.
Text
Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Laut § 2 der Satzung ist der Zweck des Vereins die Förderung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit auf den Gebieten der effizienten, klimaverträglichen und ressourcenschonenden Energiebereitstellung und -verwendung in den Themenschwerpunkten
- Rationelle Energienutzung (REN)
- Regenerative Energiequellen (REG)
- Kraft-Wärme/Kälte- Kopplung (KWK/KKK)
Diese Ziele sollen in enger Kooperation mit dem Bund und den Bundesländern, den europäischen Institutionen, mit Wirtschaft und Wissenschaft verwirklicht werden. Insbesondere wird der Verein die Zusammenarbeit der Energie- und Klimaschutzagenturen fördern und ihre Interessen vertreten.
Interessenbereiche: Berufliche Bildung; Energienetze; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Bauwesen und Bauwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Stadtentwicklung; Erneuerbare Energien; Schulische Bildung; Kleine und mittlere Unternehmen; Wohnen; Parlamentarisches Verfahren; Allgemeine Energiepolitik; Handel und Dienstleistungen; Verkehrspolitik; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Energie"
Regelungsvorhaben:
- Aufnahme von Klimaschutzmaßnahmen in das Sondervermögen Infrastruktur: Einrichtung eines Sondervermögens zur Modernisierung der Infrastruktur
- Keine Finanzierung der Gasspeicherumlage durch den Klima- und Transformations-Fonds: Die im Haushaltsbegleitgesetz vorgesehene Änderung soll die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Kosten für die Sicherstellung der Gas-Versorgungssicherheit auch aus dem KTF finanziert werden können.
- Novellierung des GEG: Das GEG ist ein zentrales (Steuerungs-)Element für die Energiewende im Gebäudesektor, da es für den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen die wesentlichen Rahmenbedingungen setzt. Bei der Novellierung des GEG muss es daher darum gehen, auf Kontinuität zu setzen, um den Gebäudeeigentümer:innen Investitions- und Planungssicherheit zu geben. Die Novelle sollte dabei auf den zentralen Pfeilern des GEG aufbauen, inklusive der individuellen Vorgaben für Heizungssysteme wie etwa dem 65-Prozent-Ziel. Gleichzeitig sollte die Energieeffizienz stärker berücksichtigt, die Kommunale Wärmeplanung und Quartiersentwicklung gestärkt sowie die Information, Kommunikation und individuelle Gebäudeenergieberatung als zentrale Bausteine der Wärmewende verfestigt werden.
- Gebäudemodernisierungsgesetz: Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt Teile des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und zielt auf eine Regelung für Gebäude in Deutschland ab, insbesondere im Bereich der Gebäudeautomation und des Energiemanagements, die auch weiterhin fossile Energieträger zulässt.
- Novellierung des EEG 2027: Das EEG ist das zentrale Instrument, um eine treibhausgasneutrale Stromversorgung auf Basis eines wachsenden Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen. Bis 2030 soll der Anteil Erneuerbarer am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent steigen. Der EE-Ausbau wird mit den Änderungen des vorgelegten Entwurfs erheblich ausgebremst. Der Gesetzentwurf sollte daher dringend so nachgebessert werden, dass Marktintegration und Kosteneffizienz nicht zulasten von Ausbau, Verlässlichkeit, Investitionssicherheit und Systemdienlichkeit gehen.
Relationen
Keine Relationen.