Rede von Christine Lambrecht (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 91. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.
Text
Rede von Christine Lambrecht (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen) – Fragestunde
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege, es ist tatsächlich so: Wenn Personen, die in Drittstaaten wohnen – und die Schweiz wird ja als solcher behandelt –, Waren dorthin ausführen, dann kann die Umsatzsteuer erstattet werden. Die Ausfuhr der Ware wird auf dem sogenannten AKZ bescheinigt. Das ist ein hoher Aufwand. Im Grenzverkehr zur Schweiz wird die Möglichkeit, sich die Umsatzsteuer zurückerstatten zu lassen, teilweise auch für sehr geringe Beträge in Anspruch genommen.
Aufgrund der europäischen Regeln ist es möglich, bis zu einer Grenze von 175 Euro nichts zu erstatten. Das wird in den europäischen Staaten unterschiedlich gehandhabt. Wir könnten also sagen, dass es bis zu diesem Betrag keine Rückerstattung gibt. Ab 175 Euro muss erstattet werden. Darüber sind wir momentan in der Diskussion.
Ja, die Erstellung dieser AKZ bedeutet einen hohen Aufwand, und es stellt sich die Frage, ob das sinnvoll ist. Ich glaube allerdings, dass hier eine Gesamtabwägung stattfinden muss. Die Frage ist ja: Was passiert, wenn die Umsatzsteuer nicht mehr erstattet wird? Wird das unter Umständen auch wirtschaftliche Konsequenzen für die Unternehmen in Grenznähe haben, die zum Teil mit der Erstattungsmöglichkeit rechnen?
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