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Berliner Krankenhausgesellschaft

lobbyregister / register_entry 06.05.2022 · Original ↗

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Berliner Krankenhausgesellschaft Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Die Berliner Krankenhausgesellschaft e.V. (BKG) ist die Vereinigung der Träger von Krankenhäusern sowie ihrer Spitzenverbände im Land Berlin. Der BKG obliegt die Förderung des Krankenhauswesens sowie ergänzender Versorgungsangebote im Land Berlin. Zum Zwecke dieser Interessenvertretung behandelt sie insbesondere a) grundsätzliche Fragen des Krankenhauswesens sowie ergänzender Versorgungsangebote, soweit sie die gemeinsamen Belange der Mitglieder berühren; b) Beratung der öffentlichen Stellen, im Besonderen die zuständigen Senatsverwaltungen von Berlin, bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen und Verordnungen, sowie Erarbeitung von Stellungnahmen gegenüber diesen Stellen und für die Deutsche Krankenhausgesellschaft; c) Pflege und Erfahrungsaustausch der Mitglieder d) Führung und Abschluss der Verhandlungen über kostendeckende Entgelte für stationäre und ambulante Behandlung und sonstige Leistungen für die Krankenhausträger im Auftrag der Mitglieder; e) Förderung der Fortbildung von Mitarbeitenden der Mitglieder. Interessenbereiche: Krankenversicherung; Pflege; Gesundheitsversorgung; Gesundheitsförderung Regelungsvorhaben: - Änderung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes zur Schaffung von Planungssicherheit und Entbürokratisierung: Die im KHVVG vorgesehene Vorhaltefinanzierung unverzüglich aussetzen und auf Basis von Auswirkungsanalysen neu bewerten. Ab sofort keine weiteren Ressourcen mehr in die neue Finanzierungssystematik investieren. Die aktuelle Vorhaltefinanzierung erreicht keines ihrer Ziele, sondern löst im Gegenteil einen wesentlichen Komplexitäts- und Bürokratisierungsschub aus. Als Übergangslösung bis zu einer Reform der Krankenhausfinanzierung die bestehenden Instrumente für eine „echte“ fallzahlunabhängige Strukturkostenfinanzierung nutzen und ausbauen. Dies sind insbesondere der Notfallstufenzuschlag, der Sicherstellungszuschlag, der Zentrumszuschlag und die Methodik der Mehr- und Mindererlösausgleiche. - Ablehnung von Änderungsanträgen zum KHAG zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Grundlagen von Krankenhausversorgung: Eine nachhaltige Reform des Pflegebudgets ist nur auf Grundlage eines neu entwickelten und sorgfältig durchdachten Gesamtsystems sinnvoll. Einzelne isolierte Eingriffe schaffen neue Abgrenzungsprobleme, ohne bestehende zu lösen. Die Bezugnahme auf die PpUG ist abzulehnen, da sie ungeeignet als Qualitätskriterium für LG ist. Die PpUG gilt weiterhin und wird sanktioniert. Die Regelung im KHAG führt nur zu neuer Bürokratie, da der Medizinische Dienst nun zusätzlich die testierten PpUG-Jahresmeldungen zu prüfen hat. Es muss bei der Streichung im Gesetzentwurf bleiben. - Ablehnung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes: Der Entwurf des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedeutet für die Krankenhäuser in Berlin und bundesweit weitreichende Einschnitte. Erlöse sollen durch erhebliche Preisabsenkungen reduziert werden, ohne dass kostentreibende Struktur- und Bürokratievorgaben abgebaut werden. Zudem werden gesetzlich vorgeschriebene Vorhaltekosten nicht mehr refinanziert. Allein für die Berliner Krankenhäuser summieren sich die erwarteten Erlöseinbußen im kommenden Jahr auf 500 Millionen Euro. - Nachbesserung des GKV-BStabG vor Beschlussfassung im deutschen Bundestag: Die Berliner MdB wurden per Mail aufgefordert, sich vor der Verabschiedung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes für Nachbesserungen einzusetzen. Hintergrund sind drohende finanzielle Belastungen der Berliner Krankenhäuser von rund 450 Mio. Euro im Jahr 2027, zusätzliche Bürokratie und ein steigendes Insolvenzrisiko. Dies gefährdet Arbeitsplätze, die Versorgungsqualität und die Umsetzung der Krankenhausreform. Gefordert wurden die vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund, Bürokratieabbau, die Refinanzierung von Tarifsteigerungen, eine kostendeckende Vergütung, die Sicherung des Pflegebudgets sowie der Verzicht auf höhere Prüfquoten.

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