Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V.
Text
Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Allgemeine und gesundheitspolitische Interessenvertretung der Krankenhäuser gegenüber Landes- und Bundespolitik, Behörden und der Selbstverwaltungspartner im Gesundheitswesen. Wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und ihrer Arbeitsplätze. Sicherstellung der Versorgung. Es erfolgt insbesondere eine Mitwirkung bei der Erarbeitung von Stellungnahmen zu Landes- und Bundesgesetzgebungsverfahren
Ausführung von gesetzlich übertragenen und satzungskonformen Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung (insbesondere Verhandlungen von zwei- und dreiseitigen Verträgen auf der Landesebene)
Durchführung von Informationsveranstaltungen für unsere Mitglieder
Austausch, insbesondere mit den Thüringer Landtagsabgeordneten (insbesondere mit den gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der jeweiligen Landtagsfraktionen), dem Ministerpräsidenten sowie der Thüringer Gesundheitsministerin und ihren leitenden Mitarbeitern zu gesundheitspolitischen Fragen, insbesondere zu wesentlichen ordnungspolitischen Fragen des Krankenhausrechts, der Krankenhausplanung und der Krankenhausfinanzierung.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 29.04.2026): Ablehnung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes
Der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes bedeutet für die Thüringer Krankenhäuser als auch für die Krankenhäuser bundesweit existenzielle Einschnitte. Erlöse sollen durch erhebliche Preisabsenkungen reduziert werden, ohne dass kostentreibende Struktur- und Bürokratievorgaben abgebaut werden. Zudem werden gesetzlich vorgeschriebene Vorhaltekosten nicht mehr refinanziert. Für die Thüringer Krankenhäuser summieren sich die erwarteten Erlöseinbußen im Jahr 2027 auf ca. 212 Millionen Euro.
Relationen
Keine Relationen.