polradar

Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau Baden-Württemberg (AÖL) e.V.

lobbyregister / register_entry 15.09.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau Baden-Württemberg (AÖL) e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Die AÖL ist die gemeinsame Vertretung der Öko-Verbände in Baden-Württemberg (Bioland, Demeter, Ecoland, Ecovin und Naturland). In dieser Funktion möchte sie aktiv die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg mitgestalten. Hierzu nimmt die AÖL eine Position zwischen Politik, Markt und Verbraucher ein, um die Belange des ökologischen Landbaus durch ein aktives Tun zu befördern. In wenigen Fällen wendet sich die AÖL auch an Bundeseinrichtungen oder Parlamentarier mit Ihren Anliegen. Interessenbereiche: Berufliche Bildung; Klimaschutz; Land- und Forstwirtschaft; Immissionsschutz; Artenschutz/Biodiversität; Fischerei/Aquakultur; Lebensmittelsicherheit; Handwerk; EU-Gesetzgebung; Politisches Leben, Parteien; Tierschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; Handel und Dienstleistungen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verbraucherschutz; Lebens- und Genussmittelindustrie; Wissenschaft, Forschung und Technologie Regelungsvorhaben: - Optimierung des Tierschutzes nach Berücksichtigung von Besonderheiten ökologischer Tierhaltung: Optimierung von Tierschutzaspekten im Tierschutzgesetz und verknüpften rechtlichen Regelungen nach Berücksichtigung besonderer Bedarfe ökologischer Tierhaltung (z. B. Weidehaltung) - Berücksichtigung von Ökolandbau und Verbraucherschutz bei Deregulierungsvorhaben der neuen Gentechnik: Verankerung zentraler Forderungen in der nationalen Position zur Deregulierung der neuen Gentechnik (NGT) auf EU-Ebene: Sicherung der Wahlfreiheit durch konsequente und verpflichtende Kennzeichnung; Gewährleistung von Risikoprüfung und Zulassungsverfahren, Rückverfolgbarkeit und Haftung; Verhinderung von Patenten auf Pflanzen, Tiere und deren genetische Eigenschaften. - Optimierung und Weiterentwicklung von Öko-Regelungen und deren Kombinierbarkeit: Anpassung der Fördervoraussetzungen und Prämienhöhen bei den Öko-Regelungen, z. B. zur besseren Berücksichtigung einzelner Kulturen, zur Herstellung einer Kombinierbarkeit mit dem Ökolandbau sowie die Einführung praxistauglicher neuer Öko-Regelungen wie zur Sommerweidehaltung - Ausgestaltung der Agrarförderung ab 2028: Verankerung von verstärkter Honorierung von Gemeinwohlleistungen anstelle pauschaler Flächenprämien in der nationalen Position zur Ausgestaltung der EU-Agrarförderung ab 2028 im Rahmen des neuen MFR

Relationen

Keine Relationen.