Naturland e.V.
Text
Naturland e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Zweck und Aufgabe von Naturland ist der Schutzunserer Umwelt und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen durch eine ökologische Wirtschaftsweise in allen Bereichen des Landbaus. Naturland fördert die Wissenschaft und die praktische Anwendung ökologischer Verfahren in der Land- und Forstwirtschaft sowie allen Bereichen der Erzeugung von Lebensmitteln und Naturprodukten, entwickelt sie weiter und überwacht ihre praktische Umsetzung. In der Öffentlichkeit vertieft Naturland die Kenntnisse über die Inhalte und Ziele des ökologischen Landbaus und fördert ökologische Ernährungsweisen und umweltgerechtes Verhalten. der Verein tritt rassistischen und Fremdenfeindlichen Bestrebungen und anderen diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen entschieden entgegen. Der Verein tritt Bestrebungen entgegen, die die ökologische Lebensmittelwirtschaft mit extremistischem Gedankengut verbinden.
Interessenbereiche: Schulische Bildung; Land- und Forstwirtschaft; Handwerk; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Tierschutz; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Entwicklungspolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Klimaschutz; Artenschutz/Biodiversität; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"
Regelungsvorhaben:
- Ausgestaltung der Agrarförderung ab 2028: Beeinflussung der nationalen Position zur Ausgestaltung der EU-Agrarförderung ab 2028 im Rahmen des neuen MFR hin zu mehr Honorierung von Gemeinwohlleistungen anstatt pauschalen Flächenprämien durch Zweckbindung für Agrar- und Umweltaktionen und niedrigere Kofinanzierungsanteile der Mitgliedstaaaten für AUKA
- Berücksichtigung von Verbraucherschutz und Ökolandbau bei der Deregulierung der neuen Gentechnik: Sicherung der Wahlfreiheit durch konsequente Kennzeichnung; Gewährleistung von Risikoprüfung und Zulassungsverfahren, Rückverfolgbarkeit und Haftung; Verhinderung von Patenten auf Pflanzen, Tiere und deren genetische Eigenschaften.
- Berücksichtigung der Bio- und Verbands-Standards bei der nationalen Umsetzung der EmpCo-RL: Ermöglichung der Werbung mit allgemeinen Umweltaussagen für Bio-zertifizierte Produkte sowie in Zusammenhang mit den Markenzeichen der Bio-Verbände; Bestimmung einer Aufbrauchfrist zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung
Relationen
Keine Relationen.