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LOHMANN & Co. AKTIENGESELLSCHAFT

lobbyregister / register_entry 26.08.2022 · Original ↗

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LOHMANN & Co. AKTIENGESELLSCHAFT Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Sach-verhalten und Herausforderungen aus der Betrachtung eines lebensmittelproduzierenden Unternehmens geführt. Es geht dabei mit Schwerpunkt auf Agrar- und Ernährungswirtschaft um die Gestaltung angemessener politisch-rechtlicher Rahmenbedingungen am Standort Deutschland und auf EU-Ebene. Vielfältige Themen der Politikarbeit sind hierbei für unser Unternehmen relevant. Das betrifft u.a. die Arbeitsmarktpolitik in Bezug auf Fachkräfte und Mindestlohn, die Ausgestaltung des Lebensmittel-, Tier- und Umweltschutzrechts wie auch die politische Umsetzung von Ernährungs- und Nachhaltigkeitsstrategien. Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien werden zur Besichtigung von Praxisbetrieben eingeladen. Es gilt die praxisorientierte Sichtweise als Grundlage einer wissensbasierten Politik zu vermitteln. In diesem Sinne werden ggf. auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben eingebracht. Die Lohmann & Co. AG nimmt hier die Interessenvertretung auch für seine Tochtergesellschaften wahr aufgrund des gegebenen Gleichlaufs der Interessen. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Umwelt"; EU-Binnenmarkt; Land- und Forstwirtschaft; Klimaschutz; Verbraucherschutz; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Industriepolitik; Tierschutz; Lebens- und Genussmittelindustrie; EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz Regelungsvorhaben: - Tierschutzrechtliche Vorschriften nicht national sondern auf EU-Ebene regeln: Die Bundesregierung soll motiviert werden, die Schaffung eines EU-weit einheitlichen Rechtsrahmens u.a. zur Haltung von Puten und Mastelterntieren anstelle nationaler Regelungen zu priorisieren. - Änderung bau-/immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen für extensive Geflügelhaltung: Ziel ist, dass die mit der ursprünglichen Baugenehmigung festgestellte Privilegierung im Außenbereich auch bei einer wesentlichen Änderung der Anlage fortbesteht, ohne dass es einer erneuten Überprüfung im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens bedarf (Baugenehmigung zugunsten eines gewerblichen Vorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) Ziel ist, dass der nachträgliche Ein-/Anbau eines Kaltscharrraumes im Zusammenhang mit der Erlangung der Voraussetzungen zum Tierwohl 3 und höher unabhängig von der Frage bewertet wird, ob die Änderung „wesentlich" ist oder nicht, um im Wege einer Anzeige nach § 15 BImSchG genehmigt zu werden (Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zugunsten eines gewerblichen Vorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) - EU-Tierschutz-Transportverordnung sachgerecht gestalten: Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, sich auf EU-Ebene für eine sachgerechte und praxistaugliche Änderung der EU-Tierschutz-Transportverordnung einzusetzen und hier die Chance nutzen, dass sich künftig ergänzende und konkretisierende Vorgaben auf nationaler Ebene über die Tierschutz-Transportverordnung erübrigen. - Einführung einer Herkunftskennzeichnung beim Außer-Haus-Verzehr: Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, eine Herkunftskennzeichnung von (Geflügel-)Fleisch beim Außer-Haus-Verzehr einzuführen analog u.a. Schweden bzw. sich für eine EU-weite Regelung zur Herkunftskennzeichnung von (Geflügel-)Fleisch beim Außer-Haus-Verzehr einzusetzen. - Ablehnung EU-Bezeichnungsschutz Fleisch: Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, sich gegen einen EU-Bezeichnungsschutz für Fleisch auf EU-Ebene auszusprechen und zudem ermuntert werden, auch gegenüber anderen Mitgliedstaaten auf eine Ablehnung dieses Bezeichnungsverbots für pflanzenbasierte Fleischalternativen hinzuwirken.

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