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Bioland e.V.

lobbyregister / register_entry 31.03.2022 · Original ↗

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Bioland e.V. Tätigkeit: Berufsverband Der Bioland e.V. ist ein Verband von Erzeugern, Verarbeitern, und Händlern und Gastronomen ökologischer Lebensmittel in Deutschland und Südtirol. Bioland fördert die Entwicklung des ökologischen Landbaus und der Lebensmittelwirtschaft und vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder in Politik und Gesellschaft. Ziel sind gute rechtliche Rahmen- und Förderbedingungen für den Ökolandbau und dessen Berücksichtigung in verknüpften politischen und gesellschaftlichen Bereichen und Programmen. Zum Zwecke der Interessensvertretung werden Positionen und Vorschläge erarbeitet, verfasst und über Stellungnahmen, Anschreiben, Briefaktionen, Gespräche, fachliche Austausche und Veranstaltungen in politische Prozesse eingebracht. Über die Vernetzung seiner Mitglieder mit politischen Entscheidungsträgern wird der direkte Dialog über Herausforderungen und Verbesserungspotentiale im Ökolandbau gefördert. Dabei richten wir uns an Mitglieder des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung sowie an Mitarbeitende in den zuständigen Ministerien. Interessenbereiche: Artenschutz/Biodiversität; Tierschutz; Klimaschutz; Lebensmittelsicherheit; Verbraucherschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; Wettbewerbsrecht; EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Land- und Forstwirtschaft Regelungsvorhaben: - Anerkennung der Umweltleistungen von Öko-Betrieben im Rahmen der GAP: Anerkennung der Leistungen von gesamtumgestellten Bio-Betrieben bei bestimmten GLÖZ-Standards im Rahmen der sog. Konditionalität für den Erhalt von Agrarfördergeldern: Umsetzung des Ansatzes “green by concept” über GLÖZ 7 hinaus insbesondere bei GLÖZ 4, 5, 6 und 8 auf EU- und Bundesebene - Verschärfung der Auflagen zur Pestizidreduktion: Konkretisierung des Zukunftsprogrammes Pflanzenschutz und Anpassung verknüpfter rechtlicher Regelungen hin zu einer Verschärfung der Auflagen zur Pestizidreduktion, Verbesserung der Stellung des Ökolandbaus in der GAP als zentralem Instrument der Pestizidreduktion, Einführung einer Pestizidabgabe, Verbot von Glyphosat - Berücksichtigung der Bio- und Verbands-Standards bei der nationalen Umsetzung der EmpCo-RL: Ermöglichung der Werbung mit allgemeinen Umweltaussagen für Bio-zertifizierte Produkte sowie in Zusammenhang mit den Markenzeichen der Bio-Verbände; Bestimmung einer Aufbrauchfrist zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung - Verbesserung des Tierschutzes unter Berücksichtigung der Besonderheiten ökologischer Tierhaltung: Ziel ist die Verbesserung des Tierschutzes im Tierschutzgesetz und verknüpften rechtlichen Regelungen unter Berücksichtigungen der besonderen Bedarfe ökologischer Tierhaltung wie beispielsweise der Weidetierhaltung - Verbesserung und Weiterentwicklung der Agrarförderung, insb. ÖkoRegelungen und Kombinierbarkeit: Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Fördervoraussetzungen, wie u.A. die Herstellung voller Kombinierbarkeiten der Öko-Regelungen und GAK-Maßnahmen mit Ökolandbau (z.B. ÖR1), die attraktive Ausgestaltung der Prämienhöhen, sowie die Einführung praxistauglicher neuer ÖkoRegelungen wie zur Sommerweidehaltung. Weitere Ziele sind z.B. die Einführung einer Stichtagsregelung. - Ausgestaltung der Agrarförderung ab 2028: Beeinflussung der nationalen Position zur Ausgestaltung der EU-Agrarförderung ab 2028 im Rahmen des neuen MFR hin zu mehr Honorierung von Gemeinwohlleistungen anstatt pauschalen Flächenprämien durch Zweckbindung für Agrar- und Umweltaktionen und niedrigere Kofinanzierungsanteile der Mitgliedstaaaten für AUKA - Berücksichtigung von Verbraucherschutz und Ökolandbau bei der Deregulierung der neuen Gentechnik: Ziel ist die Übernahme unserer zentralen Forderungen in die nationale Position zur Deregulierung der NGT auf EU-Ebene: Sicherung der Wahlfreiheit durch konsequente Kennzeichnung; Gewährleistung von Risikoprüfung und Zulassungsverfahren, Rückverfolgbarkeit und Haftung; Verhinderung von Patenten auf Pflanzen, Tiere und deren genetische Eigenschaften. - Weiterentwicklung des Düngerechts und der Stoffstrombilanzverordnung unter Berücksichtigung der Leistungen des Ökolandbaus: Um einerseits das Kreislaufprinzip zu stärken und andererseits den bürokratischen Aufwand mit dem Ziel, dem Verursacherprinzip gerecht zu werden, muss der Geltungsbereich der Stoffstrombilanz Verordnung angepasst und hinsichtlich unterschiedlicher Betriebstypen differenziert werden. Es macht einen Unterschied, ob ein Betrieb einen möglichst geschlossenen Nähr-stoff-Kreislauf anstrebt, oder sehr input-intensiv (im Sinne von externen/ betriebsfremden Nähr-stoffen) wirtschaftet. Diesem Umstand muss von Vornherein Rechnung getragen werden, z.B. durch ein vereinfachtes Prüfverfahren, um den Aufwand einer Stoffstrombilanzierung gering zu halten. - Beibehaltung und Weiterentwicklung der Tierhaltungskennzeichnung und Reduzierung der Bürokratielast für Bio-Betriebe: Ziel ist die Beibehaltung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung mit eigener Bio-Stufe und die Ausweitung auf die gesamte Wertschöpfungskette sowie weitere Tierarten, auch als Grundlage für staatliche Förderprogramme ; Vereinfachungen für Bio-Betriebe insb. durch Verzicht auf die Doppelregistrierung und die Ermöglichung von Downgrading - Berücksichtigung der Bedürfnisse von Bio-Betrieben bei der Anpassung der EU-Öko-VO: Ziel ist die Übernahme zentraler Forderungen zur praxistauglichen Anpassung der EU-Öko-VO in die nationale Position zu deren Überarbeitung, insbesondere in Bezug auf die Tierhaltung (z.B. Auslaufüberdachung, Junggeflügelauslauf, Weide) - Vermeidung von Fehlentwicklungen in den Bereichen Biogas und Agri-PV bei der Novellierung des EEG: Erhalt des gesonderten Ausschreibungssegments für besondere Solaranlagen zum Schutz vor ungleichem Wettbewerb für Agri-PV, Erhalt der erhöhten Vergütung für kleine Agri-PV-Anlagen außerhalb der Ausschreibungen, Gezielte Unterstützung für regionalen Bio-Biogasanlagen durch: Berücksichtigung landwirtschaftlicher Mehrwerte und systemdienlicher Vorteile im Rahmen der qualitativen Kriterien (§ 88d n.F.), Einführung einer Vergütungsklasse für 'Ökologisch Wertvolle Substrate' (ÖWS) wie Kleegrasgemenge, Blühstreifen und Zwischenfrüchte, Gleichstellung von ÖWS mit Wirtschaftsdüngern durch Verankerung innerhalb der Sondervergütungsklasse für Gülle und Mist, Planungssicherheit für kleine Altanlagen (bis 150 kWel): Geltung der Anschlussregelung bei Einsatz von mindestens 80 Masse-% ÖWS

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