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PFAD Bundesverband e.V.

lobbyregister / register_entry 15.08.2022 · Original ↗

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PFAD Bundesverband e.V. Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO) Der PFAD Bundesverband vertritt die Interessen, Wünsche und Probleme von Pflege- und Adoptivkindern und ihren Familien überregional. Durch Stellungnahmen zu aktuellen Themen tragen wir zur fachlichen und politischen Diskussion bei und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. PFAD vertritt die Interessen von Pflege- und Adoptivkindern und deren Eltern: in Gesetzgebungsverfahren im Rahmen einer konstruktiven Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen auf dem Gebiet der Verbesserung und Absicherung der rechtlichen Positionen von Pflegefamilien bei der sozialen Absicherung von Pflegepersonen Wir suchen die Auseinandersetzung über qualifizierte Standards in den Bereichen Adoption und familiäre Hilfen zur Erziehung auf ministerieller und parlamentarischer Ebene sowie in Form intensiver Öffentlichkeits- und Beratungsarbeit. Wir setzen uns ein für eine fachlich kompetente Begleitung von Pflege- und Adoptivfamilien durch die Jugendhilfe, den Ausbau und die kontinuierliche Unterstützung durch Pflegeelternschulungen und Adoptivelternseminare sowie Vorbereitungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in allen Bundesländern. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Recht"; Rente/Alterssicherung; Politisches Leben, Parteien; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Familienpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" Regelungsvorhaben: - Elterngeld für Pflegeeltern: Anspruch auf Elterngeld für Pflegeeltern schaffen - Ausgestaltung einer inklusiven Jugendhilfe: Ausgestaltung der Jugendhilfe, die Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen inkludiert. Das betrifft auch den Leistungsanspruch junger Volljährige mit Behinderung auf Leistungen nach § 41 SGB VIII Verhinderung von Verschiebebahnhöfen - Verbesserung der Rahmenbedingungen für Pflegefamilien: Leistungen nach § 39 SGB VIII den gesellschaftlichen Bedingungen anpassen, insbesondere Absatz 4

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