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Bundesverband Psychosozialer Zentren. Versorgung nach Folter, Krieg und Flucht e. V.

lobbyregister / register_entry 02.03.2022 · Original ↗

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Bundesverband Psychosozialer Zentren. Versorgung nach Folter, Krieg und Flucht e. V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Bundesverband Psychosozialer Zentren. Versorgung nach Folter, Krieg und Flucht e. V. ist der Dachverband der Psychosozialen Zentren, Initiativen und Einrichtungen, die sich die psychosoziale und therapeutische Versorgung von Geflüchteten in Deutschland zur Aufgabe gemacht haben. Ziel der Interessenvertretung ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten psychosozialen und therapeutischen Versorgung für Überlebende von Folter, Krieg und Flucht sowie der gleichberechtigte Zugang Geflüchteter zu Versorgungsstrukturen. Dazu bündelt der Bundesverband die fachliche Expertise ihrer Mitgliedszentren, wirkt in Gesetzgebungs- und Strategieprozessen mit, erstellt Analysen und Stellungnahmen, führt Gespräche mit politischen Entscheidungsträger*innen und Behörden, bringt Positionen in Fachgremien, Beiräte und Netzwerke ein und informiert Öffentlichkeit und Politik über Bedarfe und Herausforderungen in der Versorgung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Asyl und Flüchtlingsschutz; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Gesundheitsversorgung; Menschenrechte; Integration; Rechte von Menschen mit Behinderung; Diversitätspolitik; Kinder- und Jugendpolitik Regelungsvorhaben: - Änderungen im GEAS-Anpassungsgesetz zur systematischen Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe und psychosozialer Versorgung: Ziel ist, im Rahmen der nationalen Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verbindliche Vorgaben zur systematischen, flächendeckenden Identifizierung und Versorgung besonders schutzbedürftiger Asylsuchender zu verankern. Dazu gehören klare Regelungen zu Mindeststandards bei Unterbringung, Gewaltschutz, gesundheitlicher Versorgung und Verfahrensgarantien, wie sie aus der EU-Aufnahmerichtlinie hervorgehen. Die BAfF setzt sich dafür ein, dass diese Standards in deutsches Recht übertragen und umgesetzt werden. - Änderung des Asylgesetzes zur Anerkennung psychotherapeutischer Stellungnahmen im Asylverfahren: Ziel ist, die gesetzlichen Regelungen im Asylgesetz so zu ändern, dass psychotherapeutische Atteste und Stellungnahmen wieder als qualifizierte Beweismittel im Asylverfahren anerkannt werden. Seit den Änderungen von 2016 und 2019 ist dies weitgehend ausgeschlossen, was die Berücksichtigung psychischer Erkrankungen bei der Entscheidung über Schutzstatus und Abschiebungsschutz erheblich einschränkt. - Sicherstellung der Bundesfinanzierung psychosozialer Versorgung geflüchteter Überlebender von Folter, Krieg und Verfolgung im Haushaltsgesetz: Ziel ist, im Bundeshaushalt 2027 ausreichend und verlässlich Mittel für die Arbeit der Psychosozialen Zentren zu verankern. Der Bundesverband Psychosozialer Zentren setzt sich dafür ein, dass der Bund seine finanzielle Verantwortung für die Versorgung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter anerkennt und fortführt, um Versorgungsabbrüche und Angebotsabbau zu verhindern. - Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Erweiterung der Gesundheitsansprüche von Asylsuchenden: Ziel ist, den Leistungsumfang des Asylbewerberleistungsgesetzes so zu erweitern, dass Asylsuchende vom ersten Tag an Zugang zu regulären, bedarfsgerechten Gesundheits- und psychosozialen Leistungen erhalten. Damit sollen Versorgungslücken geschlossen, diskriminierende Sonderregelungen abgeschafft und der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt werden.

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