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SOS-Kinderdorf e.V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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SOS-Kinderdorf e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation SOS-Kinderdorf e. V. übt Interessenvertretung aus, um die Rechte und Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien in Politik und Gesellschaft zu stärken. Ziel ist es, auf eine kinder- und familienfreundliche Gesetzgebung sowie auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hinzuwirken. Zum Zweck der Interessenvertretung nimmt SOS-Kinderdorf regelmäßig an politischen Fachgesprächen, parlamentarischen Veranstaltungen und öffentlichen Anhörungen teil. Der Verein erstellt Positionspapiere und Stellungnahmen zu relevanten Gesetzgebungsverfahren, veröffentlicht diese und übermittelt sie an politische Entscheidungsträgerinnen und -träger. Darüber hinaus organisiert SOS-Kinderdorf Fach- und Informationsveranstaltungen, bei denen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über aktuelle kinder- und familienpolitische Themen diskutieren. In Netzwerken und Allianzen der Kinder- und Jugendhilfe bringt SOS-Kinderdorf seine Expertise ein und formuliert gemeinsame politische Forderungen. Mit seiner Advocacy-Arbeit verfolgt der Verein das Ziel, strukturelle Verbesserungen für sozial benachteiligte Kinder, Jugendliche und Familien zu erreichen, und setzt sich für chancengerechte Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten ein. Interessenbereiche: Rechte von Menschen mit Behinderung; Diversitätspolitik; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Schulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Familienpolitik; Integration; Berufliche Bildung; Kinder- und Jugendpolitik Regelungsvorhaben: - Inklusives SGB VIII: Wir möchten eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe sicherstellen, die es ermöglicht, die Kinderrechte für alle Kinder gut umzusetzen. - Einführung einer Kindergrundsicherung: Wir möchten sicherstellen, dass eine Kindergrundsicherung eingeführt wird, die substanziell Kinderarmut verringert oder im besten Fall verhindert. - Selbstbestimmtes Recht auf Therapie für U15-Jährige: Wir möchten sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche unabhängig ihres Alters auch ohne die Zustimmung ihrer Eltern Psychotherapie in Anspruch nehmen können. Derzeit ist dies erst ab 15 Jahren möglich. - Qualitätskriterien für Kitas: Wir möchten sicherstellen, dass im Kontext der Qualitätssicherung von Kitas die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung von Kindern priorisiert wird, konkrete und messbare Ziele für die einzelnen Handlungsfelder des Gesetzes festgelegt werden und Kita-Sozialarbeit stärker gefördert wird. - Ausdrückliche Aufnahme der Kinderrechte, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention stehen, in das deutsche Grundgesetz: Ziel ist die Verankerung der Kinderrechte, wie sie im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989 (UN-Kinderrechtskonvention, UN-KRK) enthalten sind, im deutschen Grundgesetz. Kinderrechte sollen gestärkt werden und insbesondere bei staatlichem Handeln öfter berücksichtigt werden. - Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder das Recht in allen sie betreffenden Angelegenheiten entsprechend ihren Fähigkeiten beteiligt zu werden. Dieses Recht so umgesetzt werden. Auf Basis der vorhandenen Jugendstrategie der Bundesregierung soll ein Kabinettsbeschluss zur Etablierung von Strukturen und Verfahren zur Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung in den sie betreffenden Gesetzgebungsverfahren und Maßnahmen erwirkt werden. - Achtung der UN-Kinderrechtskonvention bei Umsetzung der GEAS der EU: Bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist auf die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention zu achten. Konkret bedeutet dies beispielsweise die besondere Berücksichtigung der Interessen und des Wohls einen Kindes in Aufnahme-, Asyl- sowie Ausweisungsverfahren. Von Beginn an soll eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen ermöglicht werden. - Verankerung sozialpolitischer Themen im Koalitionsvertrag: SOS-Kinderdorf verfolgt das Ziel, im Rahmen der Bundestagswahl 2025 gesetzgeberische Änderungen in den Bereichen Kinderrechte, Jugendhilfe und mentale Gesundheit junger Menschen zu bewirken. Konkret setzt sich SOS-Kinderdorf für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, die Einführung eines/einer Kinderbeauftragten im Kanzleramt sowie für einen erleichterten Zugang junger Menschen zu psychotherapeutischer Versorgung ein – auch ohne elterliche Zustimmung bei entsprechender Einsichtsfähigkeit. Zudem sollen gesetzliche Rahmenbedingungen zur besseren Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen werden, etwa durch verbindliche Qualitätsstandards, Finanzierung von Inklusion und Klimaschutzmaßnahmen sowie die rechtliche Absicherung präventiver Angebote und queerer Jugendhilfe.

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