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Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands

lobbyregister / register_entry 30.05.2022 · Original ↗

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Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä. Die Vereinigung versteht sich zum einen als Interessenvertretung der Kanzler*innen auf Bundesebene und zum anderen als Plattform für den kollegialen Austausch. Einhergehend mit der Komplexität des Amtes der Universitätskanzler*innen ist der kollegiale Austausch auf der Ebene der Kanzler*innen von großer Bedeutung. Aus diesem Grund haben sich verschiedene Arbeitskreise etabliert, die ebenso Grundsatzthemen der Hochschuladministration wie aktuelle politische Problemstellungen bearbeiten. Neben der Förderung des Austauschs und der Erarbeitung gemeinsamer Stellungnahmen ist die Interessenvertretung eine weitere Säule der Vereinigung der Kanzler*innen. Dazu pflegen der Bundessprecher und seine Stellvertreter*innen den Austausch mit den relveanten Bundesministerien sowie mit nationalen Wissenschaftsorganisationen. Die Vereinigung befindet sich seit 30.09.2025 in der Auflösung, da der Verein der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands e.V. gegründet wurde. Interessenbereiche: Öffentliches Recht; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Hochschulbildung; Wissenschaft, Forschung und Technologie Regelungsvorhaben: - Erläuterung der Bedarfe der Deutschen Universitäten betreffend der Novellierung des WissZeitVG: Die Universitäten Deutschlands verfügen über Bedarfe und Bedürfnisse hinsichtlich der Anwendung des WissZeitVG in der Praxis. Diese Bedarfe und Bedürfnisse der Universitäten, im Kontext der Novellierung des WissZeitVG, werden und sollen weiterhin gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung geäußert werden.

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