Hochschulkanzler*innen e. V.
Text
Hochschulkanzler*innen e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Der Hochschulkanzler*innen e. V. (und seine Vertreter*innen) vertritt die Interessen der Hochschulkanzlerinnen und -kanzler von Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften auf Bundesebene. Die Tätigkeit umfasst die fachliche, rechtliche und politische Begleitung hochschulrelevanter Themen sowie die Stellungnahme zu hochschulrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren.
Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen
Regelungsvorhaben:
- Sozialversicherungspflicht für Lehrbeauftragte (Konsequenz aus Herrnbergurteil): Feststellung eines sozialrechtlichen Status für Lehrbeauftragte, der es den Hochschulen, insbesondere den HAWs/FH ermöglicht, diesen für die Hochschulart unerlässlichen Lehrendentypus weiterhin in ausreichender Anzahl zu beschäftigen bzw. die Lehrtätigkeit für die Lehrbeauftragten weiterhin attraktiv und sinnvoll anzubieten.
- Bürokratieabbau an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen: Hinwirken auf konkrete Erleichterung im Rahmen des vielfach genannten Bürokratieabbaus für Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
- Anpassung WissZeitVG an Realität der Hochschulen: Sensibilisierung für Situation der Hochschulen (Verschiebung von Dauerfinanzierung hin zu (Drittmittel-)projektbasierter Finanzierung und damit wenig(er) Möglichkeiten, feste Planstellen zu schaffen.
Die Diskrepanz zwischen der gewünschten Planungs- und Stellensicherheit für wissenschaftliches Personal und den Möglichkeiten der Hochschulen dauerhafte Stellen zu schaffen, soll verringert werden.
Relationen
Keine Relationen.