Verband für Physiotherapie - Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.
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Verband für Physiotherapie - Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Verband für Physiotherapie - Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V. vertritt die beruflichen, wirtschaftlichen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber politischen Entscheidungsträgern, Kostenträgern und der Öffentlichkeit. Dabei setzt der Verband auf eine systematische, regelmäßige und nachhaltige Interessenvertretung, die sowohl politische Lobbyarbeit als auch die Förderung des Berufsstandes umfasst. Der VPT unterstützt seine Mitglieder durch fachliche Beratung, berufliche Fort- und Weiterbildung sowie organisatorische und wirtschaftliche Hilfestellungen. Darüber hinaus engagiert sich der Verband in der Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung, um die Bedeutung der Physiotherapie im Gesundheitswesen sichtbar zu machen und den Austausch mit Wissenschaft, Politik und anderen Verbänden zu fördern.
Interessenbereiche: Sonstige Interessenbereiche; Berufliche Bildung; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Modernisierung der Physiotherapieausbildung und Berufsordnung zur Sicherung von Qualität, Durchlässigkeit und Akademisierung: Vertretung der Interessen von Physiotherapeut:innen, Auszubildenden und Ausbildungs- sowie Hochschulinstitutionen bei der Reform des Physiotherapieberufereformgesetzes (PhyThBRefG). Ziel ist die Modernisierung der Ausbildungs- und Berufsordnung, Förderung akademischer Qualifikationen, Schaffung durchlässiger Ausbildungswege, Sicherstellung fairer Ausbildungsvergütung, Erhalt der ambulanten Versorgung sowie praxisnahe Umsetzung der Reform, um die berufliche Weiterentwicklung und die Versorgung von Patient:innen durch qualifizierte Fachkräfte langfristig zu gewährleisten.
- Weiterentwicklung der digitalen Versorgung und Anpassung der Telematikinfrastruktur für Heilmittelerbringer: Das Regelungsvorhaben umfasst notwendige Anpassungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie in den maßgeblichen Rechtsverordnungen, um die Digitalisierung im Bereich der Heilmittelerbringung verbindlich weiterzuentwickeln. Es beinhaltet insbesondere die Einführung und verpflichtende Nutzung der elektronischen Heilmittelverordnung, die technische und finanzielle Ausgestaltung einer stabilen und praxistauglichen Telematikinfrastruktur für Physiotherapiepraxen, sowie die Festlegung von Nutzungsrechten der physiotherapeutischen Leistungserbringer in Bezug auf die elektronische Patientenakte, einschließlich Lese- und Schreibrechten. Darüber hinaus sollen gesetzliche Maßnahmen zum Bürokratieabbau umgesetzt werden.
Relationen
Keine Relationen.