VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.
Text
VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Verband Deutscher Privatschulverbände e. V. (VDP) übt als Dachverband Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag, seinen Ausschüssen sowie gegenüber Bundesministerien aus. Zweck der Interessenvertretung ist es, die politischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für freie Träger im Bereich der schulischen, beruflichen und akademischen Bildung sowie der Aus- und Weiterbildung zu verbessern.
Die Interessenvertretung erfolgt insbesondere durch die Erstellung und Übermittlung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die Durchführung von Fach- und Hintergrundgesprächen mit Abgeordneten und Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung sowie durch die Einbringung von Positionspapieren in laufende politische Entscheidungs- und Gesetzgebungsverfahren.
Thematische Schwerpunkte der Interessenvertretung sind unter anderem Regelungen zur Berufsbildung, zu Gesundheits- und Pflegeberufen, zur Arbeitsmarkt- und Weiterbildungspolitik sowie zur Schul- und Bildungspolitik. Der Verband setzt sich dabei insbesondere für eine Gleichbehandlung freier Bildungsträger, eine auskömmliche Finanzierung, praxistaugliche Ausbildungs- und Qualifikationsregelungen sowie für die Sicherung von Qualität und Fachkräftegewinnung im Bildungswesen ein.
Als 1901 gegründeter Verband bindet er seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.
Interessenbereiche: Berufliche Bildung; Gesundheitsförderung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Pflege; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Kleine und mittlere Unternehmen; Integration; Hochschulbildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Kinder- und Jugendpolitik; Parlamentarisches Verfahren; Arbeitsmarkt; Migration; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsversorgung; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Digitalisierung
Regelungsvorhaben:
- Reform Physiotherapeutengesetz - Interessenvertretung: Interessenvertretung des VDP e.V. im Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Physiotherapeutengesetzes gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit sowie dem zuständigen Bundestagsausschuss, mit dem Ziel, Teilakademisierung, Ausbildungsvergütung und Schulgeldfreiheit unter Berücksichtigung freier Bildungsträger verbindlich zu regeln.
- Modernisierung des SGB III - Förderung freier Bildungsträger: Interessenvertretung des VDP e.V. im parlamentarischen Verfahren zur Modernisierung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, mit dem Ziel, die Anerkennung, Förderung und Planungssicherheit arbeitsmarktpolitischer Bildungsangebote freier Träger zu stärken.
- Bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung - Refinanzierung freier Schulen: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung mit dem Ziel, eine praxistaugliche, finanzierbare Ausbildung einschließlich der Refinanzierung schulischer Zusatzangebote sicherzustellen.
- Jahressteuergesetz 2024, Sicherung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2024 mit dem Ziel, die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungs- und Fortbildungsleistungen freier Bildungsträger gemäß § 4 Nr. 21 UStG diskriminierungsfrei und ohne Gewinnerzielungsprüfung zu erhalten.
- Stärkung der Pflegeschulen in freier Trägerschaft bei der Einführung der neuen Pflegefachassistenzausbildung: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zum Pflegekompetenzgesetz mit dem Ziel, freie Pflegeschulen angemessen einzubeziehen, die Vertretung der Pflegeberufe zu stärken und praxistaugliche Regelungen für Modellvorhaben nach § 14 PflBG zu schaffen.
- Referentenentwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber dem Bundesministerium des Innern im Verordnungsverfahren zur Änderung der Integrationskursverordnung mit dem Ziel, wirtschaftlich tragfähige und praxisgerechte Rahmenbedingungen für Integrationskursträger sicherzustellen.
- Bundes-Tariftreuegesetz - Vermeidung übermäßiger Bürokratie für Bildungsträger: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zum Bundes-Tariftreuegesetz mit dem Ziel, Rechtsunsicherheiten, Bürokratiebelastungen und unangemessene Tarifbindung für freie, gemeinnützige Bildungsträger zu vermeiden.
- Bundestagswahl 2025 - Bildungspolitische Forderungen des VDP5: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber politischen Entscheidungsträgern im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 mit dem Ziel, bildungs-, arbeitsmarkt-, integrations- und gesundheitspolitische Prioritäten in Koalitions- und Gesetzgebungsprozesse einzubringen.
- Koalitionsvertrag 2025 - Bildung, Forschung und Innovation: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber den Verhandlungspartnern des Koalitionsvertrags 2025 mit dem Ziel, Investitionen in Bildung auszubauen, Bundesbildungsprogramme zukunftsfähig zu gestalten und freie Träger gleichberechtigt zu beteiligen.
- Koalitionsvertrag 2025 - Sprache und Integration: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber den Verhandlungspartnern des Koalitionsvertrags 2025 mit dem Ziel, verlässliche rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für Sprach- und Integrationsförderung im Koalitionsvertrag zu verankern.
- Koalitionsvertrag 2025 - Weiterbildung und Qualifizierung: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber den Verhandlungspartnern des Koalitionsvertrags 2025 mit dem Ziel, nachhaltige Strukturen und eine verlässliche Finanzierung für Weiterbildung und Qualifizierung festzuschreiben.
- Koalitionsvertrag 2025 - Reform der Gesundheitsfachberufe: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber den Verhandlungspartnern des Koalitionsvertrags 2025 mit dem Ziel, attraktive, praxisnahe und finanzierbare Ausbildungsstrukturen für Gesundheitsfachberufe unter Erhalt der Eigenständigkeit freier Bildungsträger zu sichern.
- LuKIFG - Gleichberechtigter Förderzugang für freie Bildungsträger: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zum Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz mit dem Ziel, freie Bildungseinrichtungen gleichberechtigt und diskriminierungsfrei an Förderprogrammen zu beteiligen.
- Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung: Der VDP begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung das Qualifizierungsangebot für eine weitere Zielgruppe vorantreibt. Das Ziel der Stellungnahme ist eine zu- kunftsfähige, finanzierbare und praxisnahe Qualifikation zur Pflegefachassistenz zu etablieren: Dafür braucht es Refinanzierung von Schulsozialarbeit an Pflegeschulen in freier Trägerschaft.
- Tariftreuegesetz - Schutz gemeinnütziger Bildungsträger: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zum Tariftreuegesetz mit dem Ziel, Ausnahmen für gemeinnützige Bildungsträger, eine Begrenzung des Anwendungsbereichs und die Wahrung der Tarifautonomie zu erreichen.
- Leistungsrechtsanpassungsgesetz - Sicherung von Integration und Qualifizierung: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz mit dem Ziel, den Zugang zu Sprachkursen, Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete dauerhaft sicherzustellen.
- Ganztägige Jugendarbeit in den Schulferien - Gleichberechtigte Einbindung freier Schulen: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zur Ergänzung von § 24 Abs. 4 SGB VIII mit dem Ziel, freie Schulen gleichberechtigt einzubeziehen und eine trägerneutrale Finanzierung sicherzustellen.
- PflFAssAPrV - Praxistaugliche Ausgestaltung für freie Schulen: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit im Verordnungsverfahren zur PflFAssAPrV mit dem Ziel, praxistaugliche Ausbildungs-, Prüfungs- und Anrechnungsregelungen für freie Pflegeschulen zu erreichen.
- ApoVWG - Weiterqualifizierung von Pharmazeutisch-Technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA): Interessenvertretung des Verbandes Deutscher Privatschulverbände e. V. (VDP) gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit und den zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages im Gesetzgebungsverfahren zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) mit dem Ziel, die Weiterqualifizierung von Pharmazeutisch-Technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA) praxisnah, qualitativ hochwertig und unter Einbindung bestehender PTA-Schulen in freier Trägerschaft auszugestalten sowie geeignete Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung zu ermöglichen.
- VDP fordert Nachbesserungen im Bereich der beruflichen Aufstiegsfortbildung bzgl. des Zugangs zur Förderung und des Abbaus struktureller Defizite.: Der VDP fordert, den Eigenanteil an Maßnahmenkosten zu senken, die Unterhaltsförderung und den Kinderbetreuungszuschlag anzuheben und die Förderfähigkeit über die gesamte Maßnahmedauer (§ 2 Abs. 4 AFBG) sicherzustellen. Des Weiteren fordert der VDP, die Förderung auf gleicher DQR-Stufe zu ermöglichen, die Kofinanzierung konsequent weiter zu denken und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen.
- VDP fordert Anpassungen in SGB III, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu erhöhen und die Potenziale der beruflichen Bildung stärker zu nutzen.: § 37 SGB III, § 45a SGB III, § 408 SGB III: Einbeziehung der Bildungsträger. §§ 37a und 37b SGB III: Kooperationsplan als zentrales Instrument der individuellen Integrationsplanung ausgestalten. Verpflichtungen nach § 37b SGB III nur ausnahmsweise. § 81 Abs. 2 SGB III: Ergänzung Validierungsverfahren. § 81 Abs. 3 SGB III: Anerkennung Erwerb eines Schul- oder Berufsabschlusses als eigenständiges bildungs- und gesellschaftspolitisches Ziel; Zugang für Erwachsene ohne anerkannten Berufsabschluss zu einer geförderten Nachqualifizierung oder Umschulung. 323 SGB III: Beibehaltung Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Weiterbildung während Kurzarbeit; Bei Abschaffung gleichwertige finanzielle Förderanreize.
- Änderung der Integrationskursverordnung: Kurskapazitäten und Übergangsregelungen schaffen - Integrationskurse finanziell absichern: Änderung des § 5 Absatz 4 Satz 2 Integrationskursverordnung: Schaffung von Kurskapazitäten, um Wartezeiten zu verkürzen; Gestaltung einer geeigneten Übergangsregelung; Integrationskurse finanziell absichern und Mittel für Integrationskurse im Bundeshaushalt 2027 auf mindestens 900 Mio. Euro anheben.
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