Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF)
Text
Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die DGUF fördert seit mehr als 50 Jahren die Anliegen der Ur- und Frühgeschichte und angrenzender Wissenschaften. Sie trägt zur Verbreitung gesicherter und fundierter Erkenntnisse über die Archäologie und zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen von moderner Archäologie in Forschung und Lehre sowie in Bodendenkmalschutz und -pflege bei. Die DGUF ist der mitgliederstärkste bundesweit tätige Fachverband für die mitteleuropäische Archäologie. Sie wirkt an Gesetzesvorhaben betr. Archäologie und Kulturgutschutz mit. Im Vorfeld von Wahlen hat sie wiederholt zu ihren speziellen Interessensfeldern Wahlprüfsteine an polit. Parteien gesandt und deren Antwort zu Handen der Wähler veröffentlich.
Interessenbereiche: Arbeitsmarkt; EU-Gesetzgebung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Kultur; Berufliche Bildung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Hochschulbildung
Regelungsvorhaben:
- Kulturgutschutzgesetz: keine Ausnahmeregelung für antike Münzen; Sorgfaltspflichten ohne Wertuntergrenze (§ 42.3).: Empfehlungen zur Verbesserungen des Kulturgutschutzgesetzes, insbes. Empfehlung, antike Münzen nicht aus dem Kulturgutschutzgesetz samt der Dokumentationspflichten beim Handel auszunehmen.
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