Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe in der Tierernährung e.V. (AWT)
Text
Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe in der Tierernährung e.V. (AWT)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Die Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe in der Tierernährung e.V. (AWT) ist als Industrieverband der Zusammenschluss der führenden Hersteller, Verarbeiter und Inverkehrbringer von Futtermittelzusatzstoffen, Vormischungen und funktionellen Futtermitteln in Deutschland.
Die AWT e.V. vertritt ihre Mitgliederinteressen gegenüber Gesetzgebern, Behörden, Fachorganisationen, Wirtschaftskreisen und in der Öffentlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene. Sie arbeitet bei der Harmonisierung und Verbesserung der Zulassungs- und Anwendungsbedingungen für Wirkstoffe in der Tierernährung mit und trägt dazu dabei, dass die europäisch gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten harmonisiert umgesetzt bzw. implementiert werden. Die AWT e.V. unterrichtet und berät Ihre Mitgliedsunternehmen in allen fachspezifischen Angelegenheiten. Darunter zählen aktuelle Gesetzesverfahren (nationale und europäische), Änderungen in der Gesetzgebung, Export/ Import Angelegenheiten, Fragen zum Qualitätsmanagement und Krisenmanagement und wissenschaftliche Themen. Die AWT führt Mitgliederversammlungen sowie öffentliche Veranstaltungen durch.
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Tierschutz; Wettbewerbsrecht; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Immissionsschutz; EU-Gesetzgebung; Artenschutz/Biodiversität; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Land- und Forstwirtschaft; Kleine und mittlere Unternehmen; Fischerei/Aquakultur; EU-Binnenmarkt; Klimaschutz; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Verbraucherschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
Regelungsvorhaben:
- Die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung.: Die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung begann mit einer Eignungsbewertung, die bereits 2020 abgeschlossen wurde. Nach langer Verzögerung wurden die Ergebnisse dieses Verfahrens erst am 28. Februar 2024 als Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Bewertung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung veröffentlicht. In dem Bericht wird erneut bestätigt, dass Maßnahmen zur Modernisierung einiger veralteter Bestimmungen der Rechtsvorschriften erforderlich sind, um Bürokratie und Innovationsbeschränkungen zu beseitigen.
Die AWT setzte sich dafür ein, dass die Verordnung baldmöglichst in die Revision kommt.
Relationen
Keine Relationen.