Lebensmittelverband Deutschland
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Lebensmittelverband Deutschland
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. (bis Juli 2019 Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) ist Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft und wichtiger Gesprächspartner von Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Verbraucherorganisationen und Medien im Politikfeld Lebensmittel und Verbraucherschutz. Er repräsentiert die gesamte Lebensmittelkette, beginnend mit der Landwirtschaft, über die Industrie, das Handwerk bis hin zum Handel sowie die Großverbraucher, alle Zulieferbereiche einschließlich des Futtermittelsektors und die Tabakbranche.
In dieser Funktion koordiniert er insbesondere den Meinungsbildungsprozess seiner Mitglieder zu aktuellen Rechtssetzungsvorhaben auf europäischer und nationaler Ebene und bündelt die Interessenvertretung der Lebensmittelwirtschaft gegenüber EU-Institutionen, Bundes- und Landesbehörden und Politik durch Stellungnahmen, Positionspapiere, Veranstaltungen und Gespräche. Darüber hinaus informiert und berät er seine Mitglieder über die Auslegung und Anwendung lebensmittelrechtlicher Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene in Gesprächen und Veranstaltungen und klärt offene Rechtsfragen mit den zuständigen Behörden.
Insgesamt führt er einen stetigen, konstruktiven Austausch mit der Politik zu einer Vielzahl von Themen, die die Lebensmittelwirtschaft bewegen, wie z. B. der Ernährungspolitik, der Ernährungsbildung, der Lebensmittelsicherheit, der Lebensmittelüberwachung, der Lebensmittelkennzeichnung, der Verbraucherinformation, der Wertschätzung von Lebensmitteln, der Lebensmittelverschwendung, der Nachhaltigkeit sowie dem Krisenmanagement.
Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung; EU-Binnenmarkt; Öffentliches Recht; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Land- und Forstwirtschaft; Tierschutz; Fischerei/Aquakultur; Lebens- und Genussmittelindustrie; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Artenschutz/Biodiversität
Regelungsvorhaben:
- Änderung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Bürokratieabbau): Der Lebensmittelverband kritisiert, dass die mit dem Änderungsentwurf verbundenen zusätzlichen bürokratischen Regelungen für Wirtschaft und Verwaltung dem politischen Ziel der Bundesregierung einer umfassenden Bürokratieentlastung widerspricht. Im Hinblick auf die geplante Videoaufzeichnung in Schlachthöfen wird Nachbearbeitungsbedarf in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung gesehen. Im Hinblick auf das Töten näher bezeichneter Tiere wird eine praxistaugliche Anpassung und Korrektur des Referentenentwurfs für die Umsetzung in Lebensmittelgeschäften und Gastronomie gefordert.
- Ablehnung des Vorschlags der COM: Anforderungen an Eigenkontrollen zu Probenahme/Analytik v. Myko-/Pflanzentoxinen: Der Lebensmittelverband führt gegenüber dem BMEL seine Bedenken gegen den Kommissionsvorschlag aus und spricht sich dafür aus, dass die Kommission von dem gesamten Vorhaben abstand nimmt.
- Änderung des Verordnungsentwurfs: Verbot der Verwendung von Bisphenol A in LM-Kontaktmaterialien: In der Stellungnahme des Lebensmittelverbandes werden Fragen zum Kommissionsentwurf aufgeworfen, Probleme angesprochen und auf Inkonsistenzen hingewiesen. Ziel sind Klarstellungen bzw. Änderungen im Kommissionsentwurf im Sinne der Lebensmittelwirtschaft.
- Abänderung der EU-Maßnahmen zu MOAH in Lebensmittelzusatzstoffen: Der Lebensmittelverband kritisiert das Working Document der Kommission als unverhältnismäßig, nicht risikoorientiert und vor dem Hintergrund der aktuellen EFSA-Stellungnahme von September 2023 als nichts wissenschaftsbasiert und bittet das BMEL seine Ausführungen bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene zu berücksichtigen.
- Beteiligung an Nationaler Stakeholderkonsultation: Neuregelung verschiedener Mykotoxine auf EU-Ebene: Austausch zur Empfehlung der Kommission zum Vorhandensein von Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratoxin A, T2 und HT2 Toxinen und Fumonisinen in Futtermitteln.
- Abänderung des Änderungsvorschlags zur EU-Verordnung (EU) 2021/1165: Austausch zu den Änderungsvorschlägen zu den in der ökologischen Produktion zugelassenen Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen (insbesondere Beibehaltung von Gellan aus konventioneller Herkunft).
- Ablehnung eines möglichen Verbots der Bekämpfung von Schadnagern mit Antikoagulanzien: Verhinderung des möglichen Verbots der Bekämpfung und der befallsunabhängigen Dauerbeköderung von Schadnagern mit Antikoagulanzien zur dauerhaften Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit in Betrieben.
- Ablehnung einer Einstufung von Ethanol als Biozidwirkstoff und als Chemikalie: Vermeidung einer Einstufung von Ethanol als Biozidwirkstoff
- Änderung der Höchstgehalte für Summe aus freiem 3-MCPD/3-MCPD-Fettsäureestern/Glycidyl-Fettsäureestern: Auf EU-Ebene findet eine Stakeholder-Konsultation der EU Kommission zur Einführung von Höchstgehalten für die Summe aus freiem 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureestern sowie Glycidyl-Fettsäureestern in anderer Babynahrung als Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen und „young child formula“ statt. Der Lebensmittelverband hält eine Änderung der Höchstgehaltsvorschläge für Kekse, die für Kleinkinder bestimmt sind, für erforderlich.
- Korrektur der Verordnung (EU) 2024/1038 und (EU) 2024/1022 (deutsche Sprachfassung): Bitte um Korrektur der Übersetzung des Begriffs "breakfast cereals" in den deutschen Sprachfassungen.
- Abänderung der geplanten Änderungen von Rückstandshöchstgehalten für Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln: In einem gemeinsamen Verbändeschreiben der Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft wird das BMEL um Unterstützung gebeten, um bei den auf EU-Ebene geplanten Vorhaben zur Änderung von Rückstandshöchstgehalten in Leben- und Futtermitteln eine Lösung im Sinne einer angemessenen Verfahrensbeteiligung der Wirtschaft zu erzielen, die für alle Wirtschaftsbeteiligten tragbar und praktikabel ist.
- Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 in Bezug auf Listeria monocytogenes: Bitte um Berücksichtigung des vorgelegten Vorschlags eines alternativen Lebensmittelsicherheitskonzeptansatzes durch die Lebensmittelwirtschaft.
- Ablehnung des Vorhabens eines Kinderlebensmittelwerbegesetzes (KLWG): Strikte Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen und rundfunkrechtlichen Vorgaben bei der Ausgestaltung des Vorhabens sowie der inhaltlichen Aussagen im Koalitionsvertrag.
- Ablehnung bzw. Abänderung der Vorschläge für EU-Maßnahmen zur Regulierung von MOAH in Lebensmitteln: Aus Sicht der Wirtschaft erfordern weder die aktuelle Befundlage noch die derzeitige wissenschaftliche Beurteilung von MOSH und MOAH durch die EFSA zeitnah dringende und einschneidende Regulierungsmaßnahmen, um die Verbrauchergesundheit in erforderlicher Weise zu schützen. Die dem Regelungsvorhaben entgegenstehenden Argumente der Wirtschaft werden näher erläutert.
- Abänderung des Entwurfs der 18. Änderung zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 (Bürokratieabbau / Folgenabschätzung): In einem gemeinsamen Verbändeschreiben sprechen sich die beteiligten Verbände für eine Reduzierung der durch die geplanten Regelungen bewirkten Anforderungen und Bürokratielasten sowie die Durchführung einer Folgenabschätzung aus.
- Kommentierung der Absenkung Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid in Lebensmitteln - Erhalt als Wirkstoff und angemessene Übergangsfristen: Absenkung Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid in Lebensmitteln für eine Vielzahl von Kulturen - Der Lebensmittelverband führt aus, dass der Wirkstoff Acetamiprid bei bestimmten Kulturen in Deutschland weiterhin benötigt wird. Für haltbar gemachte, verarbeitete und zusammengesetzte Produkte werden angemessene Übergangsfristen für erforderlich gehalten.
- Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie / Einführung eines Korrekturfaktors: Einführung eines Korrekturfaktors, der sicherstellen soll, dass die verbindlichen Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle relativ zur produzierten Menge an Lebensmitteln berechnet werden, anstatt in absoluten Zahlen festgelegt zu sein.
- Ablehnung der ausgeweiteten Höchstgehalte für PAK in bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs: Es wird die Ausweitung der Höchstgehalte auf Waren mit Rauchgeschmack, der von geräucherten Zutaten, geräucherten Gewürzen usw. stammt, kritisiert.
- Ablehnung bzw. Abänderung des Entwurfs einer Richtlinie über Umweltaussagen: Es wird die mit dem Entwurf verbundene überbordende Bürokratie - insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen - kritisiert. Die unterzeichnenden Verbände warnen ausdrücklich vor der Einführung eines Vorabprüfungsverfahrens für Umweltaussagen. Es wird die Aussetzung des Trilogs gefordert.
- Weiterentwicklung der deutschen Akkreditierungsstelle zur Steigerung der Effizienz und Effektivität.: 15 Jahre nach der Gründung zeigt sich das nationale Akkreditierungssystem, insbesondere die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), als limitierender Faktor für die Konformitätsbewertungsbranche und ihre Kunden aus Industrie, Markt und Staat mit gravierenden Auswirkungen. Um die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Standorts Deutschland zu gewährleisten, ein europäisches Level-Playing-Field im Qualitäts- und Sicherheitsmarkt zu fördern sowie Bürokratie und Belastungen abzubauen, besteht die Notwendigkeit, die DAkkS zu einer Akkreditierungsagentur mit ausgeprägter Dienstleistungsorientierung für Wirtschaft, Verbraucher und den Staat zu entwickeln.
- Entwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes: Forderung nach Einbeziehung der Wirtschaft im Vorfeld der angedachten Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wegen des hohen Bürokratiepotenzials.
- Entwurf einer Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen: Einräumung einer ausreichenden Übergangs- und Abverkaufsfrist für von der Verordnung betroffene zusammengesetzte Lebensmittel
- Entwurf zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung: Fristverlängerung zur Umsetzung der Anforderungen für Druckfarben gemäß Bedarfsgegenständeverordnung
- Ablehnung der Einbeziehung von Deckeln und Verschlüssen von Getränkebechern in den Anwendungsbereich der Mehrweganforderung.: In Kapitel 8 §§ 49 und 50 werden die bisherigen Vorgaben zur Mehrwegangebotspflicht (derzeit §§
33 und 34 Verpackungsgesetz) überführt, jedoch materiell verschärft. Von besonderer Relevanz ist,
dass nunmehr ausdrücklich „Deckel und Verschlüsse von Getränkebechern“ in den
Anwendungsbereich der Mehrweganforderung einbezogen werden sollen.
Diese Erweiterung der Mehrwegangebotspflicht problematisch und wird abgelehnt.
- Der Lebensmittelverband bittet das BMLEH, sich für ein Benchmark-Konzept zur Regelung von Furan und Alkylfuranen in Lebensmitteln einzusetzen.: Da die Furan-Gehalte in Lebensmitteln nur bis zu einem gewissen Grad kontrolliert werden können,
zeigt sich – vergleichbar wie bei Acrylamid – erst bei der Untersuchung des Endprodukts, ob der
Höchstgehalt eingehalten werden konnte. Ist dies nicht der Fall, muss die hergestellte Ware vernichtet werden. Um dies zu vermeiden, schlägt die betroffene Wirtschaft ein Benchmark-Konzept
(Signalwert-Konzept) vor, wie dies bereits für Acrylamid eingeführt wurde und sich für den Umgang
mit dieser Prozesskontaminante als praxistauglich erwiesen hat. Dieses Benchmark-Konzept wird
auch vom Lebensmittelverband Deutschland und seinem europäischen Verband FoodDrinkEurope
ausdrücklich empfohlen und unterstützt.
- Überarbeitung der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation (GMO): Bitte um Unterstützung beim Thema des EU-Verbots bestimmter (Fleisch-) Bezeichnungen für vegetarische/vegane Erzeugnisse.
- Änderung des Einwegkunststoff-Fonds-Gesetzes (EWKFondsG): Die unterzeichnenden Verbände fordern eine dauerhafte Aussetzung der Prüfpflicht für Mengenmeldungen, da die derzeitige Regelung hohe Prüfkosten, Kapazitätsengpässe, Wettbewerbsverzerrungen und vermeidbare Bürokratie versucht. Gefordert werden entweder der Verzicht auf die Prüfpflicht oder eine deutliche Anhebung der Prüfschwelle sowie eine Klarstellung des Anwendungsbereichs des Gesetzes.
- Einschätzung der Lebensmittelwirtschaft zum Vorhaben zu Benchmark-Levels und Höchstgehalten für Acrlyamid in Lebensmitteln: Änderung des Arbeitsdokuments zu Benchmark-Levels und Höchstgehalten für Acrlyamid in Lebensmitteln.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Preisangabenrechts: Appell zur Beibehaltung des geltenden Bußgeldrahmens: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Preisangabenrechts: Appell zur Beibehaltung des geltenden Bußgeldrahmens
- Schaffung einer Übergangs- bzw. Abverkaufsfrist für in Verkehr befindliche Ware: Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 in das nationale Lauterkeitsrecht: Schaffung einer Übergangs- bzw. Abverkaufsfrist für in Verkehr befindliche Ware
- Einführung und Änderung von Höchstgehalten für Blei in bestimmten Lebensmitteln: Stakeholder-Konsultation zur Einführung und Änderung von Höchstgehalten für Blei in bestimmten Lebensmitteln: Absehen von der Festlegung von Höchstgehalten für bestimmte Produkte
- Entwurf eines Gesetzes für Bürokratierückbau im Bereich des BMLEH und weiterer Bereiche: Abschaffung von Meldepflichten im LFGB: Entwurf eines Gesetzes für Bürokratierückbau im Bereich des BMLEH und weiterer Bereiche: Abschaffung von Meldepflichten im LFGB
- GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Verhinderung einer Zuckersteuer/Zuckerabgabe: GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Verhinderung einer Zuckersteuer/Zuckerabgabe
- Änderung der LMIV: Keine Notwendigkeit zur Nennung der spezifischen Jodverbindung bei der Kennzeichnung von Jodsalz: Änderung der Lebensmittel-Informationsverordnung: Abschaffung der Notwendigkeit einer Nennung der spezifischen Jodverbindung bei der Kennzeichnung von Jodsalz
- Änderung von Höchstgehalten von Pyrrolizidinalkaloiden: Mit dem Vorschlag der Kommission sollen bestimmte Höchstgehalte von Pyrrolizidinalkaloiden geändert werden. Von der Lebensmittelwirtschaft wird angestrebt, bestimmte Höchstgehalte heraufzusetzen.
- EFSA Scientific Opinion on safety of fennel: Entwurf der EFSA Scientific Opinion on safety of fennel wird in Folge der ersten Konsultation substantiell überarbeitet; eine 2. Stakeholderkonsultation vor finaler Veröffentlichung wird gefordert.
Relationen
Keine Relationen.