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Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V.

lobbyregister / register_entry 09.03.2022 · Original ↗

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Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Das BfT vertritt die führenden Hersteller von Tierarzneimitteln in Deutschland. Zu den Aktivitäten gehören die Vertretung der Mitgliederinteressen gegenüber Gesetzgebern, Regierungsbehörden und Berufsverbänden und die Unterstützung hoher Standards der Tiergesundheit sowie in der gesamten Lebensmittelproduktion, Im speziellen nimmt der Verband an Konsultationen zur Gesetzgebungsverfahren des Tierarznemittelrechts teil, um die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln zu erhalten, adminstrative Lasten zu mindern und ein innovationsfreundliches Klima fur die Entwicklung von Tierarzneimitteln zu gewährleisten. Interessenbereiche: Kleine und mittlere Unternehmen; Lebensmittelsicherheit; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; EU-Gesetzgebung; Tierschutz; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Arzneimittel; Wettbewerbsrecht; Verbraucherschutz; Industriepolitik Regelungsvorhaben: - Betroffenheit Tierarzneimittel abklaeren im Legislativvorschlag zur Revision des EU-Arzneimittelrechts der Europäischen Kommission: Stellungnahme gegenüber dem BMG mit Prüfung inwieweit Regelungen zu Tierarzneimitteln mit Blick auf die Agenturverordnung korrekt tranferiert wurde. Ausserdem Bekundung des Interesses an den Massnahmen zur Stimulierung der Forschung zu Antibioitka (Voucher-System) hinsichtlich einer Anwendung im Sektor Tierarzneimittel. - Tierarzneimittelgesetz: Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenerfassung: Stellungnahme an BMEL hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenerfassung nach Art. 57 VO (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel mit dem Anliegen, dass die Grundlagen zu Meldewegen u. -systemen mit Inkrafttreten funktionsfähig etabliert sein werden, insbesondere da die Pflicht zur Meldung für Hunde und Katze deutlich früher als nach EU-Recht erfolgen soll. Gleichzeitg sollte, bei Funktionsfähigkeit der EU-Tierarzneimitteldatenbank, daran gedacht werden, Doppelmeldungen nationale und europäisch abzuschaffen. Zur weiteren Entlastung sollte außerdem Gebrauch gemacht werden von Möglichkeiten der Digitalisierung. Zumindest sollte die Option geschaffen werden, zeitnah die Verwendung einer elektronischen Packungsbeilage einzuführen. - ReformTierschutzgesetzes Registrierung Hunden und Katzen zur Eindämmung des illegalen Handels sowie Verfahrensverbesserungen Tierversuche: Stellungnahme an das BMEL hinsichtlich des Tierschutzgesetzes mit der die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen als wichtige Maßnahme zur Eindämmung des illegalen Handels unterstützt wird. Verfahrensverbesserungen bei den Genehmigungsverfahren zu Tierversuchen müssen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf angegangen werden. Änderungen des § 17 erweitern den Tatbestand des Tötens ohne vernünftigen Grund, ohne die bestehende Rechtsunsicherheit in diesem Bereich auszuräumen. Hier muss für alle Beteiligte eine klare Rechtssicherheit erreicht werden. - Tierärztliche Hausapothekenverordnung: Erleichterungen bei den umfangreichen Regelungen zu den tierärztlichen Nachweisverpflichtungen: Stellungnahme an BMEL zur Anpassung der TÄHAV an bestehendes europäisches Recht hinischtlich einiger Klarstellungen des Gewollten. Ausserdem Untertützung des des Anliegens, Erleichterungen bei den umfangreichen Regelungen zu den tierärztlichen Nachweisverpflichtungen zu ermöglichen. Hinsichtlich der vom BMEL beabsichtigten Fortschreibung der Regelungen der TÄHAV zu Umwidmungsverboten und der Neuaufnahme des Umwidmungsverbots für colistinhaltige Tierarzneimittel wurde aus Gründen des Tierschutzes darum gebeten, die Regelungen zu überprüfen. - Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes: Gesetzentwurf betrifft folgende relevante Themen: 1. Übernahme der Begriffsbestimmungen des EU-Tiergesundheitsrechts in das Tiergesundheitsgesetz 2. Schaffung einer Verordnugsermächtigung für Erlass einer Verordnung EU rechtlich angepassten Regelungen zur Seuchenmeldung, 3. Anpassung nationale Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln an EU-Tierarzneimittelverordnung und ihre Überführung aus dem Tiergesundheitsgesetz in das Tierarzneimittelgesetz (mit Ausnahme der Anwendungsreglungen unter dem Tierseuchenrecht) 5. Erlaubnis zur Werbung zu Impfstoffen gegenüber dem professionellen Tierhalter schaffen zur Verbesserung der Krankheitsvorbeugung und Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes. - ChemikalienBiozidrechtsDurchführungsverordnung: Sachkunde Tierarzt/TFA anerkennen: Die Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte (ChemBiozidDV) sieht u.a. vor, dass ab Januar 2025 ein Selbstbedienungsverbot und eine Beratungspflicht für bestimmte Biozid-Produkte gelten wird. Der Veband setzt sich für die Anerkennung der Sachkunde für Tierärzte und Tiermedizinische Fachangestellte an. - Bürokratieabbau stärken und damit Wettbewerbsfähigkeit der Tiergesundheitsbranche sichern: Bürokratieabbau stärken – Wettbewerbsfähigkeit der Tiergesundheitsbranche und die gesundheitliche Versorung der Tiere durch Entlastungsmassnahmen sichern - Anwendung Rodentizide pharmazeutischer Sektor / Befallsunabhängigen Dauerbeköderung: Die Möglichkeit der prophylaktischen Giftköder-Anwendung in definierten Ausnahmefällen, u.a. im Bereich der pharmazeutischen Industrie soll im Verfahren der erneuten Zulassung der Wirkstoffe durch die Europäische Chemikalienagentur ECHA bzw. nationale Produktzulassung wegfallen. Damit würde ein wichtiges Element für eine effektive Schadnagerkontrolle in pharmzeutischen Betrieben entfallen. - Vorschlag der US-Regierung zu Zöllen für Arzneimittel und Betroffenheit Tierarzneimittel: Auswirkungen von möglichen US-Zöllen für Arzneimitel auf den Veterinärsektor vermeiden. - Änderung der Futtermittelverordnung hinsichtlich der Vorgaben zum Energiegehalts von Mischfuttermitteln für Wiederkäuer: Anpassung der Übergangsfrist für die Umstellung auf Vorgaben zur Bewertung und Kennzeichnung der Futtermittel nach dem neuen Verfahren des Energiegehalts von Mischfuttermitteln für Wiederkäuer - Verordnung Änderung Tierärztliche-Hausapothekenverordnung / weiterer Vorschriften wie Tierarzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung: Zu den geplanten Anpassungen der TAMWHV in Folge des Inkrafttretens der neuen Vorgaben zur Guten Herstellungspraxis von Tierarzneimitteln (Durchführungsverordnung (EU) 2025/2091) und zur Guten Herstellungspraxis von in Tierarzneimitteln verwendeten Ausgangsmaterialien (Durchführungsverordnung (EU) 2025/2154) sind Präzisierungen zum Anwendungsbereich der Regelungen erforderlich. - Bürokratiearme und fachgerechte Umsetzung Antibiotikaminimierungskonzept bei Tieren: Evaluierungsbericht und Eckpunktepapier zur Vereinfachung des Antibiotikaminimierungskonzeptes umfassen praxisorientierte Änderungsvorschläge, die dem übergeordneten Ziel der Reduktion der Dokumentations- und Meldepflichten der Tierhaltenden dienen sollen, bei Erhalt der Datenqualität. Der BfT unterstützt den angestrebten Bürokratieabbau ausdrücklich und bringt weitere Vorschläge ein. Diese richten sich auf Sicherstellung der Tiergesundheit durch vorbeugende Maßnahmen sowie Vereinfachung der Berichtspflichten durch weitere Digitalisierungsschritte, etwa die Verwendung von elektronischen Produktinformationen. Nationale Melde- und Berichtspflichten sollten systematisch überprüft werden, ob die Informationen nicht bereits europäisch erhoben werden. - Einführung einer elektronischen Packungsbeilage für Tierarzneimittel: Der BfT spricht sich dafür aus, die Einführung elektronischer Packungsbeilagen für Tierarzneimittel gesetzlich zu ermöglichen. Die EU-Tierarzneimittel-Verordnung sieht bereits vor, dass Mitgliedstaaten Packungsbeilagen für Tierarzneimittel auf Papier, elektronisch oder in beiden Formen zulassen können. Das deutsche Tierarzneimittelgesetz (TAMG) schreibt bislang jedoch weiterhin die Papierform vor. Der BfT spricht sich daher, für eine zügige Öffnung des TAMG aus. Ziel ist eine praxistaugliche, sichere und bürokratiearme Lösung, die digitale Möglichkeiten nutzt und dauerhafte Doppelstrukturen vermeidet.

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