polradar

Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) e. V.

lobbyregister / register_entry 21.03.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) e. V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Die Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e. V. (DGKL) ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Laboratoriumsmedizin in Deutschland. Als Mitglied der European Federation of Clinical Chemistry and Laboratory Medicine (EFLM) und der International Federation of Clinical Chemistry and Laboratory Medicine (IFCC) vertritt sie Deutschland in der Laboratoriumsmedizin in Europa und weltweit. Die DGKL setzt sich als gemeinnützige medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft nachdrücklich für die wissenschaftlich fundierte und fachlich begründete Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in der Laboratoriumsmedizin ein. Unter anderem durch Anschreiben, Positionspapiere/White Papers, Stellungnahmen oder den unmittelbaren Austausch, bspw. im Rahmen von „Get-Togethern“, sowie durch allgemeine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit positioniert sich die DGKL in der Politik. Interessenbereiche: Hochschulbildung; Gesundheitsversorgung; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Wissenschaft, Forschung und Technologie Regelungsvorhaben: - Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG): Die DGKL betreibt Interessenvertretung zum ApoVWG mit dem Ziel, die im Entwurf vorgesehene Ausweitung labordiagnostischer Untersuchungen/Testtätigkeiten in Apotheken sowie die damit verbundenen Änderungen u. a. im Infektionsschutzgesetz zu verhindern bzw. so zu ändern, dass der Arztvorbehalt und die ärztliche Indikationsstellung gewahrt bleiben, verbindliche Qualitätsanforderungen (insb. Rili‑BÄK) sichergestellt und Meldepflichten nach IfSG rechtssicher und eindeutig geregelt werden. - Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (KritisV): Ziel der Einflussnahme ist die Präzisierung der Regelungen durch (1) eine bundesweit einheitliche Definition von „Auftrag“, (2) klare Zurechnungs-/Additionsregeln bei Laborverbünden und Mehrstandorten inkl. zentraler IT/Logistik/Befundung, (3) Klarstellung für Unterauftragnehmer-/Einsendelabore sowie (4) ggf. ergänzende Kriterien/Instrumente zur Abbildung notfallrelevanter Strukturen.

Relationen

Keine Relationen.