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Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)

lobbyregister / register_entry 02.03.2022 · Original ↗

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Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Die DGKJ fördert die wissenschaftlichen und fachlichen Belange der Kinder- und Jugendmedizin, für die bestmögliche ambulante und stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen, für eine qualitativ hohe Weiterbildung und für die Verbesserung der Arzneimittelsicherheit. Die DGKJ engagiert sich auf politischer Ebene für gute Rahmenbedingungen für die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland und wird hierzu auch selbst initiativ. Dieser Teil der Tätigkeit ist für die finanziellen Aufwendungen für die politische Interessenvertretung hinterlegt. Daneben übernimmt die DGKJ als wissenschaftliche Fachgesellschaft auch die Rolle als Expertin zur Einschätzung und Bewertung von Referentenentwürfen/Gesetzentwürfen aus kinder- und jugendmedizinischer Sicht und nimmt in dieser Eigenschaft auch an Anhörungen/Fachgesprächen etc. teil. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Pflege; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gesundheitsversorgung; Kinder- und Jugendpolitik; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Lebensmittelsicherheit Regelungsvorhaben: - Einführung eines Gesetzes zur Beschränkung von Werbung für ungesunde Lebensmittel, die sich an Kinder richtet (KLWG): Das Gesetz zur Beschränkung von Werbung für Lebensmittel mit einer 'ungesunden Zusammensetzung', die sich an Kinder richtet (KLWG), ist wichtig für eine gesundheitsfördernde Ernährung bei Kindern und soll aus Sicht der DGKJ möglichst bald eingeführt werden. Dies wäre ein wichtiger Beitrag für eine gesundheitsfördernde Lebensweise, die Auswirkungen hat auf das gesamte Leben. - Neuregelung der Ärztlichen Approbationsordnung: Die verpflichtende Einbindung der Kinder- und Jugendmedizin in der ärztlichen Ausbildung soll beibehalten und gestärkt werden. Das Ziel ist eine gute medizinische Versorgung von Kindern auch in Zukunft. - Krankenhausreform - Finanzierung und Qualität der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen absichern: Eine sichere und langfristig tragfähige Finanzierung der Kliniken und Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin durch entsprechende Berücksichtigung der besonderen Belange und Aspekte in der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die Definition der Leistungsgruppen hat auch in Zukunft Auswirkungen auf die Sicherstellung der spezialfachärztlichen pädiatrischen Versorgung. Bisher ist die spezialfachärztlichen Versorgung in den Gesetzesentwürfen unzureichend dargestellt oder nicht abgebildet. - Sicherung der Versorgung mit Medizinprodukten für Kinder: Die neue europäische Medizinprodukteverordnung bedroht die Verfügbarkeit von für Kinder notwendigen Medizinprodukten (z. B. Herzkatheter). Diese bewährten Produkte müssen aus den verschärften Regeln herausgenommen werden. - Verbesserung in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Seltenen Erkrankungen: Zentren für Seltene Erkrankungen und der Zugang der pädiatrischen Patientinnen und Patienten zu diesen sowie zu ambulanten Strukturen müssen langfristig gesichert werden. - Reform der Notfallversorgung: Eine Neuordnung der Notfallversorgungsstrukturen einschließlich einer angemessenen Zugangssteuerung der Hilfesuchenden mit entsprechender Finanzierung der Strukturen und unter Berücksichtigung personeller Möglichkeiten wird begrüßt. Die Realisierung von integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) ist nicht flächendeckend 1:1 analog zu integrierten Notfallzentren (INZ) möglich. Eine telemedizinische Anbindung ist daher unverzichtbar. - Änderungen im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz zugunsten der medizinischen Versorgung für Kinder und Jugendliche: Die Verbesserung der Gesundheitsförderung durch eine bessere Zusammenarbeit und Vernetzung auf kommunaler Ebene zwischen KiTas / Schulen / Sportvereinen / etc. und den Angeboten der ambulant tätigen Ärztinnen/Ärzte ist wichtig. Entsprechende gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen, die sich positiv auf ein gesundes Aufwachsen von Kindern auswirken würden, müssen geschaffen werden. Gelungene gesundheitsorientierte Verhältnispräventions-Maßnahmen führen zu einer geringeren Notwendigkeit der Inanspruchnahme von späteren Gesundheitsdienstleistungen und entlasten das System. Die im Entwurf genannte Stärkung von Verhaltensprävention ist richtig und wichtig, allerdings weniger effektiv. - Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit: keine Notwendigkeit zur Schaffung des Bundesinstitutes für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM - Änderungen im Medizinforschungsgesetz mit Anpassungen zur medizinischen Versorgung für Kinder und Jugendliche: Die besonderen Belange der vulnerablen Patientengruppe der Kinder und Jugendlichen müssen bei der klinischen Forschung und der Durchführung von klinischen Studien durch die Einbindung entsprechender pädiatrischer Expertise stets berücksichtigt werden. - Einbindung pädiatrischer Spezialkompetenz in der IT-Interoperabilität im Gesundheitswesen: Bei der Regelung des 2021 verabschiedeten Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) im Rahmen des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetzes (DVPMG), welches über ein spezielles Kompetenzzentrum die Zusammenarbeit und Interaktion informationstechnischer Systeme verbessern will, soll auch pädiatrische Spezialkompetenz eingebunden werden. - Änderung des Transplantationsgesetzes: Der Kreis der Organspenderinnen oder -spender und der Kreis der Organempfän-gerinnen oder -empfänger wird mit der geplanten Änderung erweitert und die Grundlagen für den Aufbau eines Programms für die Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland unter Einbeziehung der nicht gerichteten anonymen Nierenspende werden geregelt. - Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Postrechts: Mit der Änderung der Paragrafen 18 und 19 wird die Laufzeit eines Briefes um mindestens ein bis zwei Tage heraufgesetzt. Die Zustellungszeiten für reguläre Briefe werden verlängert. Die DGKJ fordert eine praktikable Sonderregelung für die Transportlogistik medizinisch wichtiger Postsendungen wie der Screening-Karten, die im Rahmen der Durchführung des Neugeborenen-Screenings zeitnah zugestellt werden müssen. - Stärkung der Herzgesundheit bei Kindern und Jugendlichen: Die DGKJ plädiert dafür, die Empfehlungen der Leitlinienkommission einzubeziehen und Bildung und Prävention durch gesunde Ernährung und Bewegung verstärken. Neben verhaltenspräventiven Maßnahmen geht es aus unserer Sicht darum, auch eine herhältnispräventive Strategie umzusetzen (u.a. Verbot von an Kinder gerichteter Werbung für ungesunde Lebensmittel, definierte Begrenzungen des Gehaltes von Zucker, gesättigtem Fett und Salz in einzelnen Produktgruppen und ein erhöhter Mehrwertsteuersatz auf stark zuckerhaltige Getränke). - Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes vor Suchtmitteln: Kinder und Jugendliche müssen besser vor dem Konsum von Suchtmitteln geschützt werden. Präventive Maßnahmen und Regulierungen müssen ergriffen werden, um negativen gesundheitlichen Auswirkungen vorzubeugen. Fachwissenschaftliche Studienergebnisse zu den Folgen von Konsum durch Minderjährige sollten in allen betreffenden Policies einbezogen werden. - Sicherer Zugang zu Arzneimitteln für Kinder und Jugendliche: Gezieltere Steuerung der Arzneimittel-Versorgung und Förderung von Forschung für Kinderarzneimittel. Bekämpfung von Lieferengpässen und und Absicherung des in der Kinder- und Jugendmedizin nötigen off-label-Einsatzes von Medikamenten durch die Kostenträger. Verbesserte Strukturen zur sicheren Abgabe von Medikation und Dosierung. - GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Die Sparmaßnahmen und Ausgabenbremse dürfen die Versorgung von Kindern und Jugendlichen auf keinen Fall beeinträchtigen.

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