ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V.
Text
ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
ISUV setzt sich für die Interessen von Menschen ein, die sich in Trennung und Scheidung befinden. Der Verband wirkt hin auf ein gerechteres Familienrecht, auf die Verankerung der Trennungsfamilie in Rechtsprechung und Gesetzgebung. Die Trennungsfamilie ist das Leitbild der Verbandsarbeit. Das bedeutet, Menschen dazu zu befähigen, getrennt aber gemeinsam zu erziehen. Dazu gehören entsprechende Hilfen wie Coaching/Trennungsbegleitung, Mediation, Cooperative Praxis, Erziehungshilfen, psychologische Unterstützung usw. Eltern müssen zum Wohl der Kinder Eltern bleiben können, auch wenn sie als Paar getrennt sind. Dazu gehört auch die entsprechende Rechtsprechung und ein gerechteres Unterhaltsrecht nach dem Motto gemeinsam betreuen und gemeinsam bezahlen, aber auch ein gerechteres Steuerrecht. ISUV wirkt auf die Rechtsgebiete Unterhaltsrecht, Umgangsrecht, Kindschaftsrecht, Abstammungs- und Namensrecht und Steuerrecht ein, um Verbesserungen im Sinne seiner Mitglieder zu erreichen.
Interessenbereiche: Familienpolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Rechtspolitik
Regelungsvorhaben:
- Reform des Familienrechts gemäß den Eckpunkten des BMJ, außerdem Stellungnahmen zu Kindergrundsicherung und Selbstbestimmungsgesetz: Unsere Stellungnahmen beziehen sich auf die Eckpunktepapiere des BMJ zur Modernisierung des Unterhaltsrechts, für eine Reform des Kindschaftsrechts und für eine Reform des Abstammungsrechts. Die Modernisierung des Unterhaltsrechts bezieht sich auf das "Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I 2007, 3189)", § 1606 Absatz 3 BGB, § 1570 BGB, § 1615l BGB, § 1629 BGB, § 1603 BGB. Die Reform des Kindschafts- und des Abstammungsrechts bezieht sich auf die entsprechenden Regelungen im BGB.
Weitere Stellungnahmen beziehen sich auf die Einführung der Kindergrundsicherung und auf das Gesetz über die Selbstbestimmung.
Relationen
Keine Relationen.