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Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband

lobbyregister / register_entry 03.03.2022 · Original ↗

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Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO) Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 1,7 Millionen Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern. Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder Stellungnahmen u.ä. wird unmittelbar der Kontakt mit Politiker*innen, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht. Auch der Austausch mit relevanten Ministerien wird gesucht, um diese von unseren Positionen zu überzeugen. Der Schwerpunkt der Interessenvertretung liegt darauf, für die Lebenssituation Alleinerziehender zu sensibilisieren, diese als gleichberechtigte Familienform anzuerkennen und hierfür die notwendigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Lebensrealität von Familien hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Immer mehr Eltern erziehen ihre Kinder alleine, ohne dass sich diese gesellschaftlichen Veränderungen ausreichend in einer gerechteren Familienpolitik widerspiegeln. Alleinerziehende sind strukturell benachteiligt und trotz hoher Erwerbstätigkeit überdurchschnittlich von Armut bedroht. Politik für Alleinerziehende geht durch viele Politikfelder: Alleinerziehende wollen eine Arbeit, von der sie leben können, eine gute Kinderbetreuung, die zu ihren Arbeitszeiten passt, ein Steuersystem, das sie nicht länger wie Singles behandelt und familienpolitische Leistungen, bei denen sie nicht länger durchs Raster fallen. Der VAMV setzt sich für ein gutes Leben aller Eltern und ihrer Kinder ein, unabhängig von der Familienform. Das Familienrecht bildet den rechtlichen Rahmen für getrennte Eltern. Der VAMV tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein sowie für eine konsequente Umsetzung der Istanbulkonvention. Interessenbereiche: Kinder- und Jugendpolitik; Wohnen; Zivilrecht; Geschlechterpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Arbeitsmarkt; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Rechtspolitik; Vorschulische Bildung; Gesundheitsförderung; Rente/Alterssicherung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Schulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Familienpolitik; Grundsicherung Regelungsvorhaben: - Familienbesteuerung und -förderung verbessern: Der VAMV fordert eine Reform der Familien-Förderung und -Besteuerung. Bisher beeinflussen die Familienform und das Einkommen der Eltern, inwieweit Kinder gefördert werden. Familien mit hohen Einkommen profitieren stärker von den Kinderfreibeträge als Familien mit geringen Einkommen. Mehr Kindergeld führt bei Alleinerziehenden zu keinem Plus, wenn sie z.B. Unterhaltsvorschuss erhalten. Das Ehegattenspliting fördert nicht Familien, sondern eine asymmetrische Arbeitsteilung. Der VAMV fordert eine Systemwechsel hin zu einer direkten Förderung von Kindern durch eine Kindergrundschicherung und zu einer Individualbesteuerung für alle. Der VAMV setzt sich für eine Steuergutschrift für Alleinerziehende ein, da sie auch für Alleinerziehende mit geringen/mittleren Einkommen eine spürbare Wirkung hat. - Kinderarmut bekämpfen: Der VAMV setzt sich dafür ein, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Die Familienförderung muss dafür Familien in ihrer Vielfalt erreichen und unterstützen. Sozialleistungen für Kinder sind an deren tatsächliche Bedarfe anzupassen. Um das Existenzminimum von Kindern zur decken, müssen müssen auch Umgangsmehrbedarfe Berücksichtigung finden und soziokulturelle Teilhabe umfasst sein. Auch eine gute soziale Infrastruktur trägt dazu bei, ungleiche Voraussetzungen auszugleichen. Der VAMV setzt sich dafür ein, eine Kindergrundsicherung Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Familien mit geringen oder mittleren Einkommen sollen eine höhere Untersützung des Staates bekommen als Familien mit hohen Einkommen. - Reform des Kindesunterhaltsrechts: Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt. - Gewaltschutz an der Schnittstelle zum Sorge- und Umgangsrecht verbessern: Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, müssen gravierende Schutzlücken im Familienrecht geschlossen werden, der Gewaltschutz muss an der Schnittstelle zum Umgangs- und Sorgerecht Vorrang haben. In Fällen häuslicher Gewalt ist bei einer Umgangsentscheidung durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen wie die zu erwartenden Auswirkungen des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Im Familienrecht ist eine zweite Regelvermutung zum Kindeswohl zu etablieren: Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Auch Maßstäbe zu Beschränkung oder Ausschluss des Umgangs sollten gesetzlich verankert werden, um gewaltbetroffene Elternteile und Kinder zu schützen. Das gemeinsame Sorgerecht kommt bei häuslicher Gewalt nicht in Betracht. - Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren verbessern: Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Das widerspricht dem Gewaltschutz. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein: Bei Verdacht auf Gewalt sind Anordnungen einer gemeinsamer Beratung sowie das Zielen auf Einvernehmen nicht angebracht; ebensowenig ein beschleunigtes Verfahren oder eine gemeinsame Anhörung der Eltern. Eine gesetzliche Fortbildungspflicht, insb. für Familienrichter*innen, soll sicherstellen, dass Dynamiken häuslicher Gewalt erkannt werden können. - Reform des Sozialsstaats: Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorgelegt. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zw.Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret sind allerdings Fallstricke im Detail zu umgehen. Einige Empfehlungen betreffen direkt Alleinerziehende: Harmonisierung des Begriffs Alleinerziehend und der Altersgrenzen für Minderjährige Sozial- und Unterhaltsrecht, der Vorschlag den Unterhaltsvorschuss bei SGB II-Bezug zu streichen. Der VAMV mahnt: Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift zu kurz. - Unterhaltsvorschuss verbessern, nicht streichen: Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Unterhaltsvorschuss (UV) durch eine Erhöhung zu verbessern: Das Kindergeld soll analog zum Kindesunterhalt hälftig auf den UV angerechnet werden. Bislang erfolgt die Anrechnung des Kindergeldes vollständig, so dass der UV systematisch zu niedrig ist. Der VAMV setzt sich dafür, dass diese zentrale Verbesserung für Alleinerziehende umgesetzt wird. Dafür ist eine Priorisierung im Haushalt notwendig. Der VAMV lehnt eine Aushöhlung des Unterhaltsvorschusses ab, wie sie in der Sozialstaatskommission diskutiert wird. Er bewertet Vorschläge kritisch, auf Kosten von Kindern ausgerechnet beim UV Sparpolitik zu betreiben: Massive Verschlechterungen beim UV – etwa durch ein Zurücknehmen der wichtigen Reform von 2017 – lehnt der VAMV entschieden ab. - Reform des Bürgergeldes: Die Verschärfungen im SGB II hat der VAMV kritisch bewertet, da die besondere Lebenssituation von Alleinerziehenden aus dem Blick geraten ist. Ihre typische Mehrbelastung im Alltag ist häufig mit eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten verbunden. Sanktionen zu verschärfen, gefährdet die ganze Familie und löst keine strukturellen Barrieren. Auch eine Erwerbsaufnahme ab dem 14. Lebensmonat eines Kindes gesetzlich als zumutbar festzulegen, erhöht deshalb vor allem den Druck auf Alleinerziehende. Der VAMV befürwortet, die temporäre Bedarfsgemeinschaft durch einen pauschalierten Umgangsmehrbedarf zu ersetzen, damit ein umgangsberechtigter Elternteil ein Kind versorgen kann, während der hauptbetreuende Elternteil den vollen Regelbedarf fürs Kind zur Verfügung hat. - 10. Familienbericht zu Alleinerziehenden bewertet: Der VAMV hat sich kritisch konstruktiv mit den politischen Empfehlungen des 10. Familienberichts zu Allein- und Getrennterziehenden auseinandergesetzt. Er begrüßt die Forderung der Kommission im Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht Rahmenbedingungen für die ökonomische Eigenständigkeit von Müttern zu setzen, damit diese im Lebensverlauf nicht systematisch Armutsrisiken ausgesetzt sind. Mit Blick auf Begriffe und Leitbilder plädiert der VAMV entschieden dafür „alleinerziehend“ im Recht, in amtlicher Statistik und Sprachgebrauch zu erhalten: wird die typische Mehrbelastung durch Begriffe wie „getrennt erziehend“ verwässert ist fraglich, wie die Mehrbelastung angemessen im Sozial- und Steuerrecht kompensiert wird. - Pandemie-Maßnahmen: Auswirkungen auf Alleinerziehende verbessern: Die Coronapandemie hat Alleinerziehende hart getroffen: Lockdowns, Kontaktverbote, Schul- und Kitaschließungen haben die alltäglichen Herausforderungen und Existenzsorgen von Alleinerziehenden weiter potenziert. Gleichzeitig sind die Belange von Einelternfamilien bei der Ausgestaltung von Infektionsschutzmaßnahmen und Coronahilfen vielfach durchs Raster gefallen. Eine der Lehren aus der Coronapandemie ist, dass Pandemiemaßnahmen die vulnerable Gruppe der Alleinerziehenden und ihrer Kinder nicht ausreichend unterstützt haben und dadurch soziale Ungleichheiten verstärkt haben. Mit Blick auf mögliche künftige Pandemien sollte die Regierung vorbeugend Konzepte entwickeln, um negative Folgen von Pandemiemaßnahmen für besonders vulnerable Familien zu begrenzen. - Haushaltsnahe Dienstleistungen fördern: Der Koalitionsvertrag sieht ein jährliches Familienbudget für haushaltsnahe Dienstleistungen für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen vor. Insbesondere Alleinerziehende könnten angesichts ihrer Mehrbelastung im Alltag und ihrer häufig begrenzten finanziellen Ressourcen hiervon wirklich profitieren. Deshalb sollten auch explizit Alleinerziehende Zielgruppe eines Familienbudgets für Alltagshelfer sein. Da Alleinerziehende im Schnitt über ein geringeres Haushaltseinkommen verfügen als Paarfamilien, ist für sie ein niedrigschwelliger finanzieller Zugang grundlegend wichtig. Der VAMV fordert eine staatliche Unterstützung durch ein Gutscheinsystem bzw. Zuschüsse, damit die notwendige Entlastung nicht am Geld scheitert. Er hat bei einem Parlamentarischen Frühstück einen Input gegeben.

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