Väteraufbruch für Kinder e.V.
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Väteraufbruch für Kinder e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Der 1988 gegründete Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e. V. (VAfK) ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und auf seinem satzungsgemäßen Tätigkeitsgebiet ein Antidiskriminierungsverband.
Die Stärkung und lebendige Gestaltung der Vater-Kind-Beziehung ist das wichtigste Anliegen des Vereins. Die gemeinsame elterliche Verantwortung als systemische Familienbildung ist angestrebtes Ziel.
Der VAfK stellt mit seinen rund 4.000 Mitgliedern und 90 Kreisgruppen die größte bundesweite Interessenvertretung für Väter dar und setzt sich für deren Ziele auch in der politischen Lobbyarbeit ein.
Der Väteraufbruch für Kinder versteht sich als Kommunikationsplattform für den Austausch mit der Fachwelt, der Politik und den Medien.
In diesem Sinne leistet er einen erheblichen Beitrag, um gendergerechte Defizite mit seinen spezifischen Möglichkeiten abzubauen.
Der VAfK unterstützt Väter und Mütter sowie Großeltern darin, auch nach der Trennung der Eltern weiterhin ein gleichberechtigtes Erwerbs- und Familienleben führen zu können mit dem vorrangigen Ziel, den beteiligten Kindern beide Eltern dauerhaft zu erhalten. Das Motto des Vereins lautet: Allen Kindern beide Eltern.
Schwerpunkte der Arbeit des Vereins sind die Bereiche Kontakt zwischen Eltern und Kindern mit einem Schwerpunkt auf der Doppelresidenz (Wechselmodell) sowie dem Schutz von Kindern vor Eltern-Kind-Entfremdung. Wir stellen und gegen einen Geschlechterkampf und für ein konstruktives Miteinander der von Mutter und Vater im Sinne der Kinder.
In unseren regionalen Kreisvereinen leisten wir zumeist ehrenamtliche Selbsthilfe und Beratung für meist von Trennung und Scheidung betroffene Eltern, mit dem Ziel, eine kooperative Elternschaft anzustreben und vor allem eine für die Kinder entlastende Lösung zu finden.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Rechtspolitik; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Gesundheitsförderung; Zivilrecht; Öffentliches Recht; Sonstige Interessenbereiche; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Geschlechterpolitik; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Grundsicherung; Diversitätspolitik; Familienpolitik; Gesundheitsversorgung; Verwaltungstransparenz/Open Government; Strafrecht
Regelungsvorhaben:
- Reform des Unterhaltsrechts: Das Unterhaltsrecht wird gesellschaftlichen Realitäten gemeinsamer Fürsorge auch nach elterlicher Trennung nicht mehr gerecht.
- Reform des Abstammungsrechts: Dem Namen des Rechtsgebietes entsprechend sollte das Abstammungsrecht die Abstammung abbilden. Davon abzugrenzen sind Fragen sozialer und rechtlicher Elternschaft.
- Reform des Kindschaftsrechts: Das Kindschaftsrecht muss entsprechend der veränderten gesellschaftlichen Realität modernisiert werden.
- Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025): Stellungnahme zum KostRÄG 2025 – BT-Drs. 20/14264
Unsere Stellungnahme reagiert auf den Referentenentwurf des „Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025“ (KostRÄG 2025), wie er in der Drucksache 20/14264 vom 17. Dezember 2024 vorliegt. Aktuell werden in diesem Gesetzesentwurf unter anderem eine Anpassung der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie eine Anhebung der Vergütung von Verfahrensbeiständen vorgeschlagen. Unsere Stellungnahme analysiert die Auswirkungen auf Elternteile – insbesondere solche, die nicht verfahrenskostenhilfeberechtigt sind – und bietet konkrete Reformvorschläge, um ihre Belastung zu begrenzen und die Verfahrensgerechtigkeit zu fördern.
- RefE des BMJ: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren...: Der Väteraufbruch für Kinder e.V. wendet sich entschieden gegen jegliche Form von Gewalt, gleich gegen wen.
Der VAfK e.V. warnt, dass der Referentenentwurf zum Schutz gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren in Teilen zu verfahrenstaktischem Missbrauch, falschen Beschuldigungen und einer Benachteiligung engagierter Elternteile führen kann. Wir fordern stattdessen verbindliche Fortbildungspflichten für Familienrichter, mehr Kollegialentscheidungen in sensiblen Verfahren sowie klare, faire Regelungen zum Erhalt des Kontakts zwischen Kindern und beiden Eltern.
- Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft: Wir setzen uns bundesweit für das Recht jedes Kindes ein, beide Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. Dabei engagieren wir uns gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen („Scheinvaterschaften“), die Kinderrechte verletzen und staatliche Leistungen erschleichen.
- Referenten-Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen: Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen – Kinder nicht vergessen!
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. begrüßt den Schutz Minderjähriger durch die Unwirksamkeit im Ausland geschlossener Kinderehen, warnt jedoch vor Unterhaltsansprüchen Erwachsener gegen Minderjährige und vor einer faktischen „Fortführung“ unwirksamer Ehen. Besonders kritisieren wir das Fehlen klarer Regelungen für aus solchen Ehen hervorgegangene Kinder, um deren soziale und rechtliche Bindungen – insbesondere zum Vater – zu sichern.
- Referenten-Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung: Wir begrüßen die überfällige Neuregelung zur Vaterschaftsanfechtung und den vorgelegten Referentenentwurf. Kinder dürfen nicht länger durch formale Hürden oder Falschangaben um ihre leiblichen Väter gebracht werden. In unserer Stellungnahme fordern wir eine konsequente Beschleunigung von Vaterschaftsverfahren, unbegrenzte Chancen für verantwortungsbewusste Väter sowie eine realitätsnahe Berücksichtigung von Unkenntnis und Hinhaltetaktiken. Denn jedes Kind hat das Recht auf Herkunft, Wahrheit und Bindung – und jeder Vater die Pflicht, dafür einzustehen.
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