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Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.

lobbyregister / register_entry 17.03.2022 · Original ↗

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Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. Tätigkeit: Berufsverband Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für die Alten- und Behindertenhilfe in Deutschland so zu gestalten, dass eine qualitativ hochwertige, menschenwürdige und zukunftsfähige Versorgung gewährleistet bleibt. Die Interessenvertretung erfolgt durch direkte Gespräche mit politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern, insbesondere der Arbeitsebene in Ministerien sowie Mitgliedern des Deutschen Bundestages, durch die Übermittlung von Positionspapieren, Stellungnahmen und Gutachten sowie durch die Teilnahme an öffentlichen Anhörungen und Konsultationsverfahren. Darüber hinaus organisiert der VDAB Fachveranstaltungen, Podien und Austauschformate, zu denen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft eingeladen werden. Ziel dieser Aktivitäten ist es, über aktuelle Herausforderungen und Potenziale der Alten- und Behindertenhilfe zu informieren, Reformbedarfe aufzuzeigen und konstruktive Vorschläge für gesetzliche Regelungen einzubringen. Im Mittelpunkt der Interessenvertretung steht die Weiterentwicklung des Sozialstaats im Bereich der Pflege und Eingliederungshilfe – digital, flexibel, zukunftssicher und menschenwürdig. Interessenbereiche: Versicherungswesen; Rente/Alterssicherung; Verbraucherschutz; Sonstige Interessenbereiche; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Pflege; Kleine und mittlere Unternehmen; Unfallversicherung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Pflegeversicherung; Arzneimittel; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Krankenversicherung; Wettbewerbsrecht; Handel und Dienstleistungen; Gesundheitsförderung; Arbeitsmarkt; Gesundheitsversorgung Regelungsvorhaben: - Existenzsicherung der Pflegeunternehmen: Die Bundesregierung muss jetzt schnell die Existenz der Pflegeunternehmen sichern, indem sie dafür sorgt, dass alle Kostenträger die vorgeschriebenen Zahlungsfristen einhalten, alle Personal- und Sachkosten, die für die Pflege aufgewendet wurden, refinanziert werden, Anträge auf Vergütungsanpassungen nach sechs Wochen als genehmigt gelten, sofern die Kostenträger bis dahin untätig geblieben sind, der gesetzliche Anspruch auf „Wagnis und Gewinn“ am Umsatz sofort verbindlich gemacht wird.

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