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BIVA-Pflegeschutzbund - Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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BIVA-Pflegeschutzbund - Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der BIVA-Pflegeschutzbund beteiligt sich an Gesetzgebungsverfahren mittels Stellungnahmen, informiert mit Positionspapieren über seine Arbeit und nimmt direkt Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie des/der Pflegebeauftragten, auf. Der Verein vertritt schwerpunktmäßig die Verbraucherinteressen in pflege- und heimrechtlichen Angelegenheiten. Die Anliegen der (Pflege-)Betroffenen haben in den Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zurzeit keine ausreichende und angemessene Präsenz. Schwerpunktmässig übt der BIVA-Pflegeschutzbund die Interessenvertretung aus, um den (noch) fehlenden Verbraucherschutz der Pflegebetroffenen und ihrer An- bzw. Zugehörigen im Pflegerecht und Heimrecht zu etablieren. Denn das Pflegesystem muss neben den Interessen der Kosten- und Leistungsträger auch die Perspektive des Verbrauchers berücksichtigen. Um ein Bewusstsein für den erforderlichen Verbraucherschutz in der Pflege zu schaffen, werden vom Verein Fachveranstaltungen organisiert, zu denen auch Mitglieder des Deutschen Bundestags eingeladen werden. Interessenbereiche: Strafrecht; Gesundheitsversorgung; Verbraucherschutz; Öffentliches Recht; Seniorenpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Pflege; Wohnen; Zivilrecht Regelungsvorhaben: - Verbraucherschutz-Verbesserungen in Pflegeverträgen: Stellungnahme des BIVA-Pflegeschutzbundes zu einem Diskussionspapier des BMFSFJ zwecks Novellierung und Anpassung des WBVG. Ziel ist der Einbezug ambulanter Pflegeverträge in das Gesetz sowie die Verbesserung der Regelungen zu Gunsten der Verbraucher. Weiterhin sollen bestehende Regelungen weitere Ausführungen zur Anwendung erfahren, da die Normeninhalte unspezifische bzw. ungenaue Regelungen enthalten, die zu Ungunsten der Verbraucher ausgelegt werden können..

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