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Verband öffentlicher Versicherer e.V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Verband öffentlicher Versicherer e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Verband öffentlicher Versicherer ist die gemeinsame Dachorganisation aller öffentlichen Versicherungsunternehmen Deutschlands. Er repräsentiert alle öffentlichen Erstversicherungsgruppen, die gemeinsam die zweitstärkste Kraft in der deutschen Versicherungsbranche sind. Der Verband hat seinen Sitz in Berlin, Düsseldorf und Brüssel. Er ist die zentrale Kommunikationsplattform für die Interessen, das Wissen und die Erfahrungen seiner Mitglieder. Ein wesentliches Ziel ist, Synergien für die Einsparung von Ressourcen zu nutzen und die Prozesse und Ergebnisse aktiv zu verbessern. Der Verband versteht sich dabei vor allem als Dienstleister und Interessenvertreter seiner Mitglieder. Als Berufsverband unterstützt der Verband öffentlicher Versicherer die einzelnen Unternehmen mit Dienstleistungen wie Marktbeobachtung und statistische Grundlagenarbeit. Eine zentrale Aufgabe des Verbands ist, eine Plattform für die überregionale Zusammenarbeit zu bieten und den strukturierten Gedanken- und Erfahrungsaustausch innerhalb der Gruppe zu fördern. Als Interessenvertreter bringt der Verband den Sachverstand und die Positionen der öffentlichen Versicherer auf politischer Ebene ein, sowohl in Berlin, als auch in Brüssel. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden auf Basis von mit den Verbandsgremien abgestimmten Stellungnahmen Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu den für unsere Mitglieder relevanten Themenfeldern geführt. Daneben führt der Verband verschiedene politische Veranstaltungen (etwa parlamentarischer Abend) durch. Interessenbereiche: Krankenversicherung; Klimaschutz; Bank- und Finanzwesen; Verbraucherschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Rente/Alterssicherung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Unfallversicherung; Versicherungswesen; Sonstiges im Bereich "Recht"; Pflegeversicherung Regelungsvorhaben: - Erhöhung der Verbreitung der Elementarschadenversicherung: Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Elementarrisiken befasst sich im Auftrag des Bundes und der Länder mit versicherungsrechtlichen Fragestellungen zur Erhöhung der Verbreitung der Elementarschadenversicherung einschließlich einer etwaigen Versicherungspflicht. Der VöV spricht sich gegen eine Versicherungspflicht aus und fordert vielmehr einen Dreiklang aus alternativen Maßnahmen zur Steigerung der Versicherungsdichte, Intensivierung der kollektiven Präventionsmaßnahmen und Schaffung eines staatlichen Stop-Loss-Mechanismus für Kumulgroßschadenfälle. - EU-Kleinanlegerstrategie (RIS - Retail Investment Strategy): 2022 hat die EU-Kommission ein Regulierungsvorschlag zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Förderung der Investitionen im Altersvorsorgebereich vorgelegt. Der VöV setzt sich für eine Balance zwischen Verbraucherschutz und Regulierung des bewährten provisionsbasierten Vertriebs, insbesondere der gebundenen Vermittler, ein. - Weiterentwicklung der geförderten Altersvorsorge: Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu geordnet und um renditeorientiertere Produktoptionen ergänzt. Der VöV setzt sich bei der Umsetzung insbesondere für flexible Garantien, den Schutz bestehender Verträge, die lebenslange Rente als wesentliches Element der Altersvorsorge sowie eine praxistaugliche und wettbewerbsneutrale Ausgestaltung der neuen Standardprodukte ein. - Prüfung von IFRS-Einzelabschlüssen: Das DRSC hat 2023 eine Evaluation der IFRS-Anwendung in Deutschland gestartet und prüft in diesem Zusammenhang insbesondere die Zulassung von IFRS-Einzelabschlüssen mit HGB-befreiender Wirkung. Der VöV setzt sich für eine adäquate Berücksichtigung der Belange rein national tätiger und nach HGB bilanzierender Versicherungen ein. - Änderung der Gefahrstoffverordnung: Das mit der geplanten Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verfolgte Ziel eines verbesserten Schutzes gegen Asbest bei Arbeiten an Gebäuden und technischen Anlagen wird von den öffentlichen Versicherern unterstützt. Allerdings sehen wir bei der praxisgerechten und zielführenden Umsetzung der geplanten Verordnungsänderung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, noch Verbesserungsbedarf. Wir fordern eine mindestens dreijährige Übergangsfrist für alle neuen asbestbezogenen Vorschriften analog zu der bereits vorgesehenen Übergangsfrist für die Sach- und Fachkunde. Diese Zeit muss von den entsprechenden Institutionen insbesondere von Seiten der gesetzlichen Unfallversicherung genutzt werden, um die (Neu)Anerkennung von emissionsarmen Verfahren durchzuführen. - Reform der betrieblichen Altersvorsorge: Die betriebliche Altersversorgung soll insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit mittleren und niedrigeren Einkommen stärker verbreitet werden. Der VöV setzt sich hierfür für eine rechtssichere und bürokratiearme Weiterentwicklung der Entgeltumwandlung sowie für eine bessere Übertragbarkeit der Anwartschaften bei Arbeitgeberwechseln ein.

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