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Snap Camera GmbH

lobbyregister / register_entry 07.03.2022 · Original ↗

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Snap Camera GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Snap ist ein Technologieunternehmen. Wir glauben, dass die Kamera die größte Chance bietet, die Art und Weise zu verbessern, wie Menschen leben und kommunizieren. Wir helfen den Menschen dabei, sich persönlich weiterzuentwickeln, indem wir ihnen die Möglichkeit geben, sich auszudrücken, den Augenblick zu genießen, etwas über die Welt zu lernen und gemeinsam Spaß zu haben. Für den deutschen Markt ist seit Oktober 2021 eine Person als Head of DACH Public Policy für die Interessenvertretung der Snap Camera GmbH im Sinne des Lobbyregistergesetzes verantwortlich. Ziel der Interessenvertretung des Unternehmens in Deutschland ist es, einen offenen Dialog mit Akteuren des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung sowie politiknahen Organisationen zu aktuellen und zukünftigen digitalpolitischen Themen zu führen. Typische Aktivitäten sind bilaterale Hintergrundgespräche, die Organisation und Teilnahme an Roundtable-Gesprächen und öffentlichen Veranstaltungsformaten sowie die Teilnahme an Arbeitsgruppensitzungen. Interessenbereiche: Datenschutz und Informationssicherheit; Kommunikations- und Informationstechnik; Urheberrecht; Werbung; Digitalisierung; E-Commerce; Wettbewerbsrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Verbraucherschutz; Internetpolitik Regelungsvorhaben: - Umsetzung der Europäischen KI-Verordnung (AI Act) in nationales Recht: Die Snap Camera GmbH begrüßt, dass mit der europäischen KI-Verordnung (AI Act) harmonisierte Regeln für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Nutzung von Systemen mit künstlicher Intelligenz (KI) in der EU geschaffen wurden. Ziel der Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes ist es, sich für eine Umsetzung der Verordnung einzusetzen, die den risikobasierten Ansatz der Verordnung wahrt und damit eine vertrauenswürdige Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen ermöglicht. Die Umsetzung sollte innovationsfreundlich, übersichtlich und praxistauglich ausgestaltet werden, die Chancen des Einsatzes von KI in den Vordergrund stellen und etwaige Doppelregulierungen mit bestehenden nationalen Sektor-Regulierungen ausschließen. - EU CSAM-Verordnung: Als Unternehmen, für das der Schutz unserer Nutzerinnen und Nutzer im Mittelpunkt steht, begrüßt die Snap Camera GmbH die Initiative der Europäischen Kommission, einen harmonisierten Rechtsrahmen zur Verhinderung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet zu schaffen. Ziel der Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes ist es, einen praktikablen Rechtsrahmen zu erreichen, der Datenschutz und Jugendschutz gleichermaßen im Blick hat. - EU-weite Altersverifikation im Rahmen des EU Digital Services Acts (DSA): Die Snap Camera GmbH begrüßt die Arbeit der Europäischen Kommission, im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) einheitliche Maßnahmen zur Altersverifikation zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung von Online-Diensten zu etablieren. Ziel der Interessensvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes ist es, einen praktikablen EU-weiten Rechtsrahmen zu erreichen, der den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Fokus stellt und gleichzeitig durch harmonisierte Maßnahmen Fragmentierung vermeidet und dadurch resultierende rechtliche Unsicherheiten verhindert.

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