Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
Text
Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Die Stiftung GRS Batterien ist ein industriegetragenes Kompetenzzentrum für Herstellerverantwortung und Kreislaufwirtschaft. Die Stiftung setzt sich für die Förderung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft für Batterien und Akkumulatoren auf politischer, gesetzlicher und technisch/industrieller Ebene ein.
Ihrem Stiftungszweck folgend betreibt die Stiftung GRS Batterien ein nicht gewinnorientiertes, diskriminierungsfreies Rücknahmesystem für Gerätealtbatterien auf Grundlage §7 Batteriegesetz.
Die Interessenvertretungstätigkeit erfolgt durch die nachfolgend genannten schriftlichen Stellungnahmen der Stiftung GRS gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu den Referentenentwürfen von 2024 und 2025 für das Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang Kontakt zu Fraktionen bzw. Mitgliedern des Deutschen Bundestages aufgenommen.
Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
Regelungsvorhaben:
- Referentenentwurf des BMUV für ein Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542, Stand 23.05.2025: Die Stiftung GRS Batterien hat am 05.06.2025 eine Stellungnahme zum Entwurf des Batterierecht-Durchführungsgesetzes abgegeben. Ziel ist eine unionsrechtskonforme, praktikable Ausgestaltung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EHV) für Batterien. Sie bezieht sich u. a. auf Verkehrsverbote (§ 4), Herstellerpflichten (§ 7), Zulassung (§ 8), Sicherheitsleistung (§ 9), Wegfall einer Organisation (§ 12), Informationspflichten (§ 25) sowie Behördenzuständigkeiten (§§ 29 ff.). Vorgeschlagen wird zudem die Einrichtung einer Gemeinsamen Herstellerstelle mit klaren Aufgaben, Befugnissen und einer Rechtsgrundlage für ihre Beleihung. Die Stiftung GRS Batterien fordert insgesamt eine stärkere Einbeziehung von Herstellern und Organisationen in die Umsetzung der EHV gemäß Verordnung (EU) 2023/1542.
Relationen
Keine Relationen.