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Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm)

lobbyregister / register_entry 04.03.2022 · Original ↗

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Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) ist der größte Selbsthilfe- und Fachverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland. Er vertritt die Interessen von körper- und mehrfach behinderten Menschen sowie ihrer Angehörigen gegenüber dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung, Bundesministerien und weiteren Institutionen auf Bundesebene. Ziel der Interessenvertretung ist die Verbesserung der rechtlichen, gesellschaftlichen und tatsächlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie die Stärkung der Unterstützung ihrer Familien. Hierzu bringt der bvkm die Erfahrungen seiner rund 270 Mitgliedsorganisationen und der von ihnen vertretenen ca. 27.000 Menschen mit Behinderung und ihren Familien in politische Entscheidungsprozesse ein. Die Interessenvertretung erfolgt insbesondere durch Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsvorhaben, Gespräche mit politischen Entscheidungsträger:innen, die Mitarbeit in Gremien und Fachdialogen sowie durch die Erarbeitung fachlicher Positionen und Empfehlungen. Schwerpunkte sind insbesondere die Eingliederungshilfe, Pflege, Gesundheit, Kinder- und Jugendhilfe, Sozialrecht sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der bvkm setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein, in der körper- und mehrfachbehinderte Menschen selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Interessenbereiche: Rechte von Menschen mit Behinderung Regelungsvorhaben: - Sicherstellung der Versorgung von Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege: Der bvkm und 19 weitere Verbände fordern eine Neufassung des § 37c SGB V, um sicherzustellen, dass der Personenkreis, der bislang Anspruch auf spezielle Krankenbeobachtung hatte, nunmehr Leistungen der außerklinischen Intensivpflege erhält. - Gesundheit von pflegenden Mütter verbessern: Der bvkm fordert die Einführung eines Zusatzurlaubs und die vorzeitige Bewilligung von stationären Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige sowie die unbegrenzte Weiterzahlung des Pflegegeldes bei Krankenhausaufenthalten. - Recht auf Arbeit für alle Menschen mit Behinderung zu gewährleisten: Der bvkm fordert, das Recht auf Arbeit für alle Menschen mit Behinderung zu gewährleisten und deshalb das in § 219 Abs. 2 SGB IX geregelte Zugangskriterium abzuschaffen. - Barrierefreie und inklusive Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung sicherstellen: Schließung der Versorgungslücke für Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege, Schaffung von speziellen wohnortnahen Angeboten der Kurzzeitpflege für Kinder, Jugendliche und junge erwachsene Menschen mit Behinderung, Abbau von Hürden beim Anspruch auf Inkontinenzhilfen, Einführung eines Zusatzurlaubs für berufstätige Pflegepersonen, die schwer pflegebedürftige Menschen pflegen, entsprechend dem Vorbild des in § 208 Absatz 1 SGB IX geregelten Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen u.v.m. - Weiterentwicklung des Vertragsrechts im SGB VIII: Einbeziehung aller Leistungen der Eingliederungshilfe an junge Menschen, insbesondere der ambulanten Leistungen in § 78a SGB VIII und damit die Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfe zum Vereinbarungsabschluss im Bereich der ambulanten Leistungen und den Erhalt der Schiedsstellenfähigkeit, Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfe zur Bezahlung von tarifvertraglich vereinbarten Vergütungen und entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen sowie die Weiterentwicklung des Vertragsrechts sowie die Regelung einer einheitlichen Gerichtsbarkeit für alle Leistungen im SGB VIII in der Sozialgerichtsbarkeit. - Klagemöglichkeiten für Verbände im AGG erweitern: Erweiterung der Klagemöglichkeiten nach § 23 AGG, indem zusätzlich ein Verbandsklagerecht vorgesehen wird, damit nicht nur Betroffene selbst, sondern auch Verbände Missstände öffentlich machen und Abhilfe gerichtlich einfordern können. - Bürokratie bei der Grundsicherung abbauen: Bei der Grundsicherung nach dem SGB XII: längere Bewilligungszeiträume ermöglichen und den Aufwand für Nachweispflichten verringern; gesetzlich klarstellen, dass in Fällen, in denen die dauerhafte volle Erwerbsminderung wahrscheinlich ist, keine Weiterleitung des Antrags an das Jobcenter erfolgen darf. - Private Unternehmen zu Barrierefreiheit verpflichten: Der bvkm setzt sich dafür ein, dass private Unternehmen umfänglich zu Barrierefreiheit verpflichtet werden. Auch sollten Betroffene Schadensersatz gegenüber privaten Unternehmen geltend machen können, wenn diese gegen bestehende gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit verstoßen. - Bürokratische Hürden bei der Kommunikation in Gerichtsverfahren abbauen: Der bvkm fordert, die Ermächtigungsnorm des § 186 Abs. 3 GVG UN-BRK-konform dahingehend auszulegen, dass sie als sprachbehinderte Personen auch Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung erfasst. In der Folge könnten auch in der diese Norm konkretisierenden GKHV Kommunikationshilfen für diesen Personenkreis, wie bspw. Kommunikation in Einfacher oder Leichter Sprache, vorgesehen werden. - Festbetrags-Regelungen für Hilfsmittel nachbessern: Der bvkm fordert, die Festbetrags-Regelung für Hilfsmittel nachzubessern, Zuzahlungen in der bisherigen Höhe beizubehalten, die Versorgung mit Inkontinenzhilfen sicherzustellen, § 33 Abs. 5c SGB V nachzuschärfen, um Menschen mit Behinderung schneller mit Hilfsmitteln zu versorgen und die Versorgungslücke für Menschen mit einem hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege zu schließen. - Anspruch auf individuelle Bildungsassistenz sichern: Der bvkm setzt sich dafür ein, den Anspruch auf individuelle Bildungsassistenz zu sichern und verbindliche Qualitätsstandards für die Bedarfsermittlung und Leistungsgestaltung sicherzustellen. - Kürzungen bei der Teilhabe verhindern: Der bvkm setzt sich dafür ein, dass die Leistungen zur Teilhabe an Bildung nicht beschnitten werden und dass das sog. „Poolen“ von Leistungen im Bereich der sozialen Teilhabe nicht zum Regelfall werden darf. - Keine Kürzung von Entlastungs- und Rentenleistungen in der Pflege: Der bvkm setzt sich für die vollständige Überführung des bisherigen Gemeinsamen Jahresbetrages in die Sachleistungs- und Entlastungsbudgets, die vollständige Überführung des derzeit zur Verfügung stehenden Betrages für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von monatlich 42 Euro in die Sachleistungs- und Entlastungsbudgets sowie Verbesserungen in der Pflegeinfrastruktur, insbesondere den Ausbau von Angeboten der Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Kinder und Menschen mit Behinderung mit hohen Unterstützungsbedarfen ein.

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