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Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken - Die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1545)

dip / drucksache 14.11.2025 · WP 21 · 21/2819 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken - Die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1545) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2819 21. Wahlperiode 14.11.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer, Timon Dzienus, Leon Eckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1545 – Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken – Die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren A. Problem Die antragstellende Fraktion möchte festgestellt sehen, dass das Bundesteilhabegesetz einen Paradigmenwechsel in der deutschen Inklusionspolitik habe einleiten sollen und die menschenrechtlich gebotenen Vorgaben der UN- Behindertenrechtskonvention habe umsetzen sollen. Das Bundesteilhabegesetz habe zwar weitreichende Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen gebracht, aktuell drohten jedoch folgenschwere Rückschritte, unter anderem durch Kosteneinsparungen zu Lasten von Leistungsberechtigten. Unter dem Vorwand der „Entbürokratisierung“ drohe eine Aushöhlung der UN-Behindertenrechtskonvention und ein Rollback in die 1990er Jahre. Die Bundesregierung solle daher aufgefordert werden, a) das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen konsequent zu schützen und auszubauen und ein echtes Teilhaberecht zu schaffen und zu sichern, insbesondere soll sie • die individuelle Bedarfsermittlung und personenzentrierte Leistungen (im Sinne der §§ 117 ff. SGB IX) erhalten, • behördliche Belegungsrechte ausschließen, die dem Selbstbestimmungsrecht entgegenstehen, • Bedarfsermittlungsinstrumente einsetzen, welche die Individualität, Personenzentrierung und Angebotsvielfalt sichern, • die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Leistungsformen und -anbietern sichern, • Leistungsberechtigte vor Verschlechterungen bestehender Leistungen schützen, • Widerspruchs- und Klagerechte bei Eingriffen in das Wunsch- und Wahlrecht stärken, • die bestehenden Unterschiede in der Leistungsgewährung zwischen den Bundesländern und Kommunen abbauen, um gleichwertige Lebensverhältnisse sicherzustellen; b) sicherzustellen, dass Finanzierungsfragen nicht gegen Teilhaberechte ausgespielt werden durch eine Reform der Finanzierungssystematik, die • die bisherige Bundesbeteiligung an den Kosten der Kommunen und Länder substanziell erhöht und dynamisiert, um dem Grundsatz der Veranlassungskonnexität gerechter zu werden, • strukturelle Entlastungen der kommunalen Sozialaufgaben als Teil einer Gesamtentlastung vorantreibt, • dabei keine Rückkehr zu institutionellen Strukturen oder leistungsrechtlichen Einschränkungen zulässt, • die pauschale Deckelung der Unterkunftskosten für Menschen in „besonderen Wohnformen“ bei aktuell 125 % aufhebt; c) echte Effizienzsteigerungen zu realisieren und dazu • die Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen endgültig aufzuheben, um „Leistungen aus einer Hand“ zu ermöglichen und Mehrfachstrukturen zu vermeiden, • die Heranziehung von Einkommen und Vermögen vollständig zu streichen, die derzeit ohnehin nur noch bei 2 % der Bezieher*innen relevant ist, und dadurch Bürokratie massiv zu reduzieren, • darauf hinzuwirken, dass die von vielen zu Recht kritisierten hohen bürokratischen Anforderungen des SGB IX, wie z. B. bei der individuellen Bedarfsplanung vereinfacht werden, • die künftige gezielte Förderung des Um- statt Neubaus von Großeinrichtungen, um Doppelinvestitionen zu vermeiden und zugleich sicherzustellen, dass Unterstützungsangebote dezentral und wohnortnah weiterentwickelt werden, • ambulante Unterstützungssettings (z. B. Nachtwachen in mehreren WGs) gegenüber teuren stationären Leistungen finanziell und strukturell zu stärken. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/1545 abzulehnen. Berlin, den 12. November 2025 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales Bernd Rützel Amtierender Vorsitzender Anne Zerr Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Anne Zerr I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/1545 in seiner 31. Sitzung am 9. Oktober 2025 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und an den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Gesundheit und den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen. II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/1545 in seiner 14. Sitzung am 12. November 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung empfohlen. Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/1545 in seiner 23. Sitzung am 12. November 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss für Gesundheit hat den Antrag auf Drucksache 21/1545 in seiner 18. Sitzung am 12. November 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Antrag auf Drucksache 21/1545 in seiner 11. Sitzung am 12. November 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/1545 in seiner 13. Sitzung am 12. November 2025 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Ablehnung empfohlen. Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, schon im Gesetzgebungsprozess zum Bundesteilhabegesetz sei der Fokus auf die Themen von Menschen mit Behinderungen gelegt worden. Die Probleme lägen jedoch in der Umsetzung. Zu den Herausforderungen zählten insbesondere die Sachkostensteigerungen, starke Fallzahlen bei der Assistenz, aber auch die hohen Verwaltungs- und Bürokratiekosten. Der Sozialstaat bleibe erhalten. Jeder, der Leistungen brauche, bekomme sie. Die im Antrag vorgesehenen Maßnahmen verursachten höhere Kostenbelastungen, ohne eine Gegenfinanzierung aufzuzeigen. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, dass im Rahmen einer Evaluation des Bundesteilhabegesetzes auch die Ausgabenseite überprüft werde. Die Fraktion der AfD meinte, dass der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gut gemeint, aber schlecht gemacht sei und bemängelte, dass weder die Bundesregierung noch die antragstellende Fraktion substanzielle Vorschläge vorgelegt hätten. Der Antrag sei sowohl in seiner Zielsetzung als auch bei den Forderungen nebulös und in Teilen widersprüchlich. Die Kommunen gäben Geld für Unterbringung, insbesondere von Flüchtlingen, aus und nähmen aufgrund der Abwanderung von Unternehmen und der Energiekrise niedrigere Gewerbesteuern ein. Unter diesen finanziellen Bedingungen sei das Bundesteilhabegesetz nicht vollumfänglich umsetzbar. Die Fraktion der SPD hob die bisherigen Erfolge des Bundesteilhabegesetzes hervor, mit welchem ein konkretes Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen geschaffen worden sei. Die Durchsetzbarkeit der Leistungen müsse weiter gestärkt werden. Die Personenzentrierung und die individuellen Bedürfnisse müssten im Mittelpunkt bleiben. Es müsse auch über die Einkommens- und Vermögensgrenzen diskutiert werden. Über eine Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes, insbesondere über seine Umsetzung und Auslegung in der Praxis, und über den Abbau von Bürokratie müsse ebenfalls weiter diskutiert werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies auf die Komplexität des Bundesteilhabegesetzes hin, die vor allem auf den Paradigmenwechsel in Richtung einer Personenzentrierung zurückzuführen sei. Das Bundesteilhabegesetz müsse daher auf der Grundlage von Evaluationen weiterentwickelt werden. Der Weiterentwicklungsbedarf bestehe auch vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung innerhalb der Eingliederungshilfe. Der Antrag trage sowohl dem personenzentrierten Ansatz als auch der nötigen Effizienzsteigerung Rechnung und sende ein Signal zur weiteren Stärkung der Personenzentrierung. Die Fraktion Die Linke betonte, ein Sparen an der Inklusion entspreche einem Sparen an der Demokratie. Der Antrag setze ein wichtiges Zeichen, weshalb die Fraktion Die Linke zustimmen werde. Das Bundesteilhabegesetz habe bereits an vielen Stellen Verbesserungen gebracht. Es gebe jedoch große regionale Unterschiede bei der Umsetzung. Echte Effizienzsteigerungen würden nicht durch den Abbau von Rechten, sondern durch strukturelle Reformen wie Leistungen aus einer Hand, Stärkung von ambulanten Unterstützungssettings und Umstatt Neubau von Großeinrichtungen erreicht. Berlin, den 12. November 2025 Anne Zerr Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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