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Deutscher Kinderhospizverein e. V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Deutscher Kinderhospizverein e. V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Es wird Kontakt zu diversen Bundesministerien aufgenommen, insbesondere zum BMBFSFJ sowie dem BMG. Die Themen der Kinder- und Jugendhospizarbeit sollen in den Fokus gerückt werden. Der Deutsche Kinderhospizverein e.V. stellt politische Forderungen mittels einer Handreichung, welche an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags versendet wurde (außer der Fraktion der AfD). Der DKHV e. V. nimmt das Recht auf Stellungnahme zu diversen Gesetzesvorhaben wahr. Es besteht ebenso ein Kontakt zum Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Familienpolitik; Sonstige Interessenbereiche; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Gesundheitsversorgung; Pflege Regelungsvorhaben: - Verbesserte Finanzierung der Kinder- und Jugendhospizarbeit: Konkretisierende Aussagen zur Finanzierung der Mitaufnahme von Eltern und Geschwistern lebensverkürzend erkrankter junger Menschen in stationären Kinder- und Jugendhospizen, insbesondere für die Berechnung von Sachkosten. Unterstützung der Sicherstellung einer verbesserten, angemessenen Förderung ambulanter Kinder- und Jugendhospizarbeit. Verbesserte Förderung der regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerke sowie eigenständige pädiatrische Netzwerke. Förderung von bundesweiten Maßnahmen der Jugendbildung im Kontext von Angeboten der Kinder- und Jugendhospizarbeit. - Die verlässliche sowie fachgerechte pflegerischen Versorgung junger Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung.: Ziele des Regelungsvorhabens sind gesetzliche Regelungen zur verlässlichen sowie fachgerechten pflegerischen Versorgung junger Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung in den unterschiedlichen Versorgungssettings sowie die Möglichkeit der flexiblen Nutzung von vorhandenen Budgets für Familien. Im Bereich der Pflege ist insbesondere die der außerklinischen Intensivpflege zu adressieren, so dass gewährleistet ist, dass entsprechende Regelungen getroffen werden, die den besonderen Belangen von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen. - Ausreichend adäquate Wohnformen für junge Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung: Einsatz für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen zum Thema Wohnformen für Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen der Nationalen Strategie für die Umsetzung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland.

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