Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V.
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Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR) ist ein gemeinnütziger Verein, der vor allem durch die bundesdeutschen Rehabilitationskliniken für Kinder und Jugendliche getragen wird. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und des Gesundheitswesens im Bereich der Rehabilitation für Kinder und Jugendliche. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Information von Fachleuten, Politik, Leistungsträgern, Verbänden und der Öffentlichkeit zum Thema Kinder- und Jugendrehabilitation im Rahmen von Veranstaltungen, Schulungen, Lehrgängen und Kongressen. Weiterhin beteiligt sich das BKJR an Besprechungen, Konferenzen und Anhörungen zur inhaltlichen und fachlichen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendrehabilitation. Durch die Veranstaltung von Fachkongressen und Symposien trägt das BKJR weiterhin zur Fortbildung der Fachkräfte im Bereich der Rehabilitation für Kinder und Jugendliche bei. Das Bündnis bzw. seine vertretungsberechtigten Personen, nehmen an Gremien und Terminen mit Ministerien und öffentlichen Anhörungen oder Verbändeanhörungen in Ministerien teil und beteiligen sich an Stellungnahmeverfahren. Grundlagen der Arbeit des Verbands sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Leistungsträgerschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Um die Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendlichenrehabilitation zu verbessern, unterhalten wir einen „interfraktionellen Dialog“. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale von Rehabilitationsleistungen bzw. -Kliniken und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen 1. zur Einführung des Hauptbeleger-Prinzips bei GKV und DRV, um Melde-, Nachweis- und Abrechnungsverfahren zu vereinheitlichen, Doppelstrukturen abzubauen und Reha-hemmende Bürokratie abzubauen. 2. Gesetzliche Klarstellung zur gleichrangigen Zuständigkeit von GKV und DRV bezüglich der Begleitpersonen von Kindern und Jugendlichen, um die derzeitige Ungleichbehandlung bei Kindergeld und Verdienstausfall zu beenden und zugangserschwerende Fehlsteuerungen zu vermeiden. 3. Weiterentwicklung bzw. Neugestaltung der Einrichtungsspezifischen Komponente im DRV-Vergütungssystem, sodass die klinikspezifischen Besonderheiten der Kinder- und Jugendrehabilitation umfassend und sachgerecht abgebildet und in der Konsequenz vergütet werden. Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Rechte von Menschen mit Behinderung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gesundheitsförderung; Familienpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Pflegeversicherung; Unfallversicherung; Krankenversicherung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"
Regelungsvorhaben:
- Einführung des Hauptbeleger-Prinzips bei GKV und DRV: Einführung des Hauptbeleger-Prinzips bei GKV und DRV, um Melde-, Nachweis- und Abrechnungsverfahren zu vereinheitlichen, Doppelstrukturen abzubauen und Reha-hemmende Bürokratie abzubauen.
- Gesetzliche Klarstellung zur gleichrangigen Zuständigkeit von GKV und DRV bezüglich der Begleitpersonen in der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation: Gesetzliche Klarstellung zur gleichrangigen Zuständigkeit von GKV und DRV bezüglich der Begleitpersonen von Kindern und Jugendlichen, um die derzeitige Ungleichbehandlung bei Kindergeld und Verdienstausfall zu beenden und zugangserschwerende Fehlsteuerungen zu vermeiden.
- Weiterentwicklung bzw. Neugestaltung der Einrichtungsspezifischen Komponente (ESK) im DRV-Vergütungssystem: Weiterentwicklung bzw. Neugestaltung der Einrichtungsspezifischen Komponente (ESK) im DRV-Vergütungssystem, sodass die klinikspezifischen Besonderheiten der Kinder- und Jugendrehabilitation umfassend und sachgerecht abgebildet und in der Konsequenz vergütet werden.
Relationen
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