BKJPP Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland eV
Text
BKJPP Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland eV
Tätigkeit: Berufsverband
Die Grundlagen der Berufsausübung der Ärzte für KJPP zu erforschen und ihre praktische Durchführung zu fördern.
Grundlagen für die bestmögliche KJPP-Versorgung der Bevölkerung zu erarbeiten.
Die Weiterbildung der Ärzte für KJPP mitzugestalten, deren Fortbildung zu fördern und gemeinsam mit der DGKJP Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen.
Die Zusammenarbeit der Ärzte für KJPP zu fördern
Die internationale Kooperation auf dem Gebiet der praktischen Ausübung der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu pflegen und zu fördern.
Die Belange der Ärzte für KJPP bei den Ärztekammern, den kassenärztlichen Vereinigungen, sonstigen ärztlichen und nichtärztlichen Organisationen und Institutionen im In- und Ausland, der Öffentlichkeit, den Behörden, der Presse, dem Rundfunk und Fernsehen wahrzunehmen.
Interessenbereiche: Pflege; Krankenversicherung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Gesundheitsversorgung; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Sonstige Interessenbereiche
Regelungsvorhaben:
- Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG): Die bisherigen "Verschiebebahnhöfe" für KJ mit verschiedenen Beeinträchtigungen aufgrund zweier getrennter Leistungskataloge sind unhaltbar. Daher wird der GE begrüßt. Die Verschiebung von psychotherapeutischen Leistungen im Sinne der Richtlinien-Psychotherapie im SGB V hin zu SGB VIII finanzierten Psychotherapien wird kritisch gesehen. Eine Trennung von Stellungnahmeerbringer und Leistungserbringer wird als essentiell betrachtet. Bei §38 c (3) wird empfohlen, "im Einzelfall" zu ersetzen durch "bei Notwendigkeit" o.ä.
Auslandsmaßnahmen werden als "ultima ratio" angesehen, wobei geprüft werden sollte, ob währenddessen die Rechte der Patient:innen gewahrt bleiben. Hinsichtlich der Verfahrenslots:innen wird die Entfristung des § 10b SGB VIII-RefE begrüßt.
- Notwendige Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie: Kinder- und Jugendpsychiatrische und -psychotherapeutische Versorgung sowie Prävention muss oberste Priorität bekommen. Das schließt den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, den ÖGD, aber auch den Bereich Bildung ein. In Anbetracht von Fachkräftemangel wie finanziellen Ressourcen geht es nicht um ein einfaches "Mehr" in der Versorgung, sondern um verbesserte Kooperation zwischen den Systemen und Sektoren, damit ein "Besser" in der Zukunft entsteht. Das Forderungspapier enthält die dafür notwendigen Ansatzpunkte.
- Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters: Anlässlich der aktuellen Thesen von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters spricht sich der BKJPP klar für eine Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters von 14 Jahren aus.
- ePA für Kinder- und Jugendliche: Regelungsvorhaben: ePA für Kinder und Jugendliche
Seit 15.1.25 wird für jede Person, die gestzlich krankenversichert ist, eine Eletronische Patientenakte angelegt. Die Person kann diese Akte führen und gestalten, oder dies durch eine Vertretung efolgen lassen. Die Zuständigkeiten müssen für Kinder und Jugendliche klar geregelt werden unter Wahrung des Datenschutzes und des Kinderschutzes.
Relationen
Keine Relationen.