Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V.
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Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Förderung und Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Rechte von Kindern und Jugendlichen
Die Arbeit des Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. basiert auf der Vernetzung, dem Erfahrungsaustausch und der Zusammenarbeit zwischen unseren Mitgliedern sowie externen Akteurinnen und Akteuren aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zu verbessern.
Um dieses Ziel zu erreichen, führen wir einen interfraktionellen Dialog, der den Austausch zwischen verschiedenen politischen Fraktionen fördert. Durch die Erstellung von Positionspapieren informieren wir über die Herausforderungen und Potenziale im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit und unterbreiten Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung von präventiven Maßnahmen und gesundheitsfördernden Programmen.
Darüber hinaus vernetzen wir unsere Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu stärken und die Interessen der Kinder- und Jugendgesundheit in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen. Wir veröffentlichen wir Stellungnahmen und Gutachten, die wir direkt an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermitteln, um auf dringende Anliegen aufmerksam zu machen und Veränderungen anzustoßen.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Vorschulische Bildung; Gesundheitsförderung; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Schulische Bildung; Pflege; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Kinder- und Jugendpolitik; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Kinderrechte ins Grundgesetzt: Aufnahme der Rechte von Kindern und Jugendlichen ins Grundgesetzt lt. UN-Kinderrechtskonvention.
- Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Bezug auf die Kinderheilkunde: Es wurden Passagen und Änderungen in der Bundesratsvorlage aufgenommen, die im Referententwurf vom 08.11.2023 nicht existierten bzw. anders lauteten, die aber die Bedingungen zum Schlechteren bzw. gar nicht ausführbar abändern.
- Verbesserungen der Bedürfnisse für Kinder durch die PpUGV: Vermeidbare Doppel-Dokumentationsplichten in Perinatalzentren aufgrund von
Überschneidungen
- Verbesserung der gesundheits- und entwicklungsförderlichen Rahmenbedingungen in der institutionellen Frühen Betreuung: Bestmögliche Förderung der gesundheitheitlichen und entwicklungsförderlichen Rahmenbedingungen in der institutionellen Frühen Betreuung
- Kostendeckende Finanzierung der sozialmedizinischen Nachsorge nach § 43 Abs. 2 SGB V: Kostendeckende Finanzierung der sozialmedizinischen Nachsorge nach § 43 Abs. 2 SGB V im Rahmen der Kassenverhandlungen mit Leistungserbringern
- Anpassungen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Bezug auf sektorenübergreifende Versorgung von Kindern: Bedarfe von Kindern im Krankenhaus, in der Kinderkrankenpflege und bei sektorenübergreifender Versorgung in der Neuregelung durch das KHVVG umsetzen
- PPR 2.0 / SGB V / Krankenhausentgeltgesetz /Krankenhausfinanzierungsgesetz: Berücksichtigung der Bedarfe von Kindern im Krankenhaus und der Kinderkrankenpflege, Wissenschaftsfundierung und Praktikabilität bei Neuregelungen im SGB V, im Krankenhausentgeltgesetz und im Krankenhausfinanzierungsgesetz durch das KHPflEG und weitere
- Umsetzung und Einhaltung des Pflegeberufegesetzes: Stärkung der Ausbildung gemäß Vereinbarung KAP – Konzertierte Aktion Pflege/ Ziele und Maßnahmen
- Stärkung intersektionaler Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, einschließlich derer mit Behinderungen: Einbringen von Fachwissen zur Lage von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Forderungen nach Nennung von Aufarbeitung von geschehener Gewalt speziell für diese Gruppe, Kooperation mit vorhandenen medizinischen Kinderschutzstrukturen, Nennung des Zusammenhangs mit anderen Gewaltformen, Benennung von Fachärzt*innen für Kinderchirurgie in die Gruppe der „Experten im Kinderschutz“ in "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen".
- Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Kindern Jugendlichen in mehreren Bereichen: Kinder sind unsere Zukunft, sie leben aber auch in der Gegenwart und die bestimmt ihre
Zukunft. Was wir heute an der Gestaltung guter Start- und Lebensbedingungen
unserer nachfolgenden Generationen versäumen, wird in der Zukunft gravierende Folgen
haben. Politik muss das trotz der nicht unmittelbaren spürbaren ökonomischen Effekte von Entscheidungen pro Klima prioritär berücksichtigen. Das Weiterdenken über eine Legislaturperiode hinaus ist unerlässlich, um den Herausforderungen der Zukunft erfolgreich begegnen zu können. Das
sind wir unseren Kindern schuldig. Die Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit ist – insbesondere mit Blick auf Bildung, Klima und Umwelt sowie berufliche Perspektiven und Wachstum - multiprofessionell und gehört in die Hände von spezialisierten Fachkräften.
- Gesundheitliche Bewertung von Nikotinbeuteln (Nikotinpouches): Gegen die Zulassung von Nikotinbeuteln (Nikotinpouches) in Deutschland.
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