EWE GASSPEICHER GmbH
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EWE GASSPEICHER GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Zum Zweck der Interessenvertretung vermittelt EWE GASPEICHER als einer der größten deutschen Gasspeicherbetreiber den Beitrag der Gas- und Wasserstoffspeicher zu den energiepolitischen Zielen. Hierfür werden Gespräche mit verschiedenen Institutionen der Bundesregierung, wie einzelnen Ministerien oder auch nachgelagerten Geschäftsbereichsbehörden geführt. Ferner kommen Positionspapiere zu einzelnen Gesetzgebungsinitiativen zum Einsatz und es werden Veranstaltungsformate zur Kontaktaufnahme mit relevanten Akteuren des Adressatenkreises gem. Lobbyregistergesetz durchgeführt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Gestaltung des bestehenden Marktrahmens für Erdgasspeicher, sowie die Entwicklung eines Marktes für Wasserstoffspeicher.
Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; Verkehrspolitik; Industriepolitik; Fossile Energien
Regelungsvorhaben:
- Minderung von Baukostenzuschüssen an Netzbetreiber: Es besteht eine rechtsunsichere Lage hinsichtlich der Erhebung von sog. Baukostenzuschüssen durch Stromnetzbetreiber bspw. gegenüber den Errichtern von Elektrolyseuren. Diese Baukostenzuschüsse sollten abgeschafft, mindestens an systemdienlichen Standorten der Elektrolyse aber erheblich gemindert werden.
- Wasserstoff Kernnetz: Für das EWE-Geschäftsfeld Wasserstoff ist die zügige Etablierung substanzieller H2-Transportkapazitäten in Form von Pipelines essenziell. Insofern hat sich EWE für dia Aufnahme von Leitungsprojekten im Kernnetz ausgesprochen sowie Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung der Regulatorik unterbreitet.
- Regulierung der Wasserstoffinfrastruktur, hier Richtlinie (EU) 2024/1788, Artikel 9: Ausgestaltung der Zertifizierung erneuerbarer Gase und kohlenstoffarmer Brennstoffe, insbesondere Wasserstoff, um die Marktgängigkeit sowie -akzeptanz zu fördern.
- Schaffung eines verlässlichen Rahmens für den Neubau von Wasserstoffspeichern und die sukzessive Umwidmung sowie den Umbau bestehender Erdgasspeicher: Für die Einführung eines Fördermechanismus (z.B. Differenzkontrakte), um einen sicheren und planbaren Finanzierungs- und Investitionsrahmen zu schaffen, der den Bau neuer und die Umstellung bestehender Speicher anreizt. Für einen integrierten Planungsprozess, der sicherstellt, dass ausreichend H2-Speicherkapazitäten unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit und im Einklang mit dem Wasserstoffmarkthochlauf entwickelt werden. Für die Einführung eines Amortisationskontos, um die regulatorischen Referenzerlöse und damit vor allem die Kosten für die Speicherentwicklung möglichst verursachungsgerecht verteilen zu können. Für netzentgeltliche Entlastung von Wasserstoffspeichern und pragmatische Vorgaben zur Gasbeschaffenheit von Wasserstoff unter Einbeziehung von Speichern.
- Regulatorische Anpassungen für systemdienliche Elektrolyse: Die aktuelle Ausgestaltung der Strombezugskriterien für RFNBO verhindert eine systemdienliche Integration von Elektrolyseuren. Insbesondere das Zusätzlichkeitskriterium und die stündliche Korrelation sind dabei problematisch.
Darüber hinaus sollte im Sinne einer systemdienlichen Integration von Elektrolyseuren in das Stromsystem die Befreiung oder mindestens Reduktion der Netzentgelte für großskalige Elektrolyseure (ab 110 kV) an netzentlastenden Standorten (nach § 13k EnWG) eingeführt werden.
Umsetzung der angekündigten Ausschreibungen systemdienlicher Elektrolyse im WindSeeG durch das BMWE zur Stärkung der Kopplung von Offshore-Wind und der Wasserstoffproduktion.
- Anerkennung und Förderung von CO2-armem Wasserstoff: Durch EU-Regelrahmen soll Wasserstoff von Atomstrom über PPAs als „kohlestoffarm“ anerkannt werden. Gleichzeitig muss Strom aus erneuerbaren Energien über PPAs gleichberechtigt berücksichtigt werden.
Im Zuge der Emissionsminderung sollten die Förderinstrumente IPCEI und KUEBLL ebenfalls die Produktion und den Einsatz von strombasiertem kohlenstoffarmem Wasserstoff erlauben.
- Anpassung des EEG und Verlängerung der Strompreiskompensation: Anpassung des EEG ab 2026, sodass PPA-Modelle gestärkt werden, ein Übergangsrahmen geschaffen wird und die Festlegung, dass EEG-geförderter Strom unter bestimmten Bedingungen zur Erzeugung von grünem Wasserstoff nicht pauschal ausgeschlossen wird.
Um Investitions- und Planungssicherheit zu gewährleisten ist eine Verlängerung der Strompreiskompensation über 2030 hinaus sinnvoll. Diese sollte vorerst auf europäischer Ebene eingesetzt und anschließend auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Des Weiteren sollte die Bundesregierung die Verpflichtung für gekoppelte Herkunftsnachweise streichen, um Prozesse durch bürokratischen Aufwand nicht zu verkomplizieren und folglich die Kosten zu erhöhen.
- Strategische Reserve und Anpassung der Füllstandsvorgaben für Erdgasspeicher: EWE GASSPEICHER setzt sich für eine Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens für Erdgasspeicher ein. Ziel ist die langfristige Gewährleistung von Versorgungssicherheit bei gleichzeitig effizienter und marktgerechter Ausgestaltung der Speicherbewirtschaftung. EWE GASSPEICHER befürwortet daher die Einführung einer strategischen Gasreserve als gezieltes, staatlich gesteuertes Versorgungssicherheitsinstrument. Dieses kann die bisher primär auf verpflichtenden Füllstandsvorgaben basierende Regulierung perspektivisch ersetzen. Zudem setzt sich EWE GASSPEICHER für eine Anpassung der bestehenden Füllstandsvorgaben ein, um diese stärker an tatsächlichen Versorgungsrisiken, saisonalen Bedarfen sowie Marktmechanismen auszurichten.
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