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VNG AG

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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VNG AG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen VNG ist ein europaweit aktiver Unternehmensverbund mit einem breiten, zukunftsfähigen Leistungsportfolio in Gas und Infrastruktur sowie einer über 60-jährigen Erfahrung im Energiemarkt. Der Konzern mit Hauptsitz in Leipzig konzentriert sich auf die vier Geschäftsbereiche Handel & Vertrieb, Transport, Speicher und Biogas. Ausgehend von dieser Kernkompetenz in Gas richtet VNG den Fokus auf den Aufbau einer nachhaltigen Wertschöpfung mit grünen Gasen - insbesondere in Ostdeutschland. Zur Begleitung der Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Gastransformation auf dem Weg zur Klimaneutralität setzen wir auf den Dialog mit der Gesellschaft. Dazu gehört auch der Austausch mit der Exekutive sowie Legislative, der Wissenschaft, anderen Interessenvertretungen und politiknahen Institutionen. Unser Fokus liegt dabei auf der Verbandsarbeit, der Entwicklung von unternehmensspezifischen Stellungnahmen, der Beteiligung an Studienprojekten, dem direkten Austausch sowie eigenen Veranstaltungsformaten. VNG verfolgt in diesem Rahmen das Ziel, einen konstruktiven Dialog über marktrelevante Themen zu führen und praxisnahe Impulse für die Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens zu geben. Interessenbereiche: Fossile Energien; EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Energie"; Internationale Beziehungen; Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; Energienetze; Klimaschutz Regelungsvorhaben: - Praxistaugliche nationale Umsetzung der EU-Methanverordnung: Die EU Methanverordnung soll Methanemissionen durch Vorgaben zur Messung Überwachung und Reduktion von Lecks in der Öl und Gasindustrie sowie durch Vorschriften für den Import fossiler Brennstoffe senken. Ziel ist eine praxistaugliche nationale Umsetzung bei gleichzeitiger Wahrung der Diversifizierung der Gasquellen. Gefordert werden angepasste Timelines für realistische Umsetzung Ausnahmen zur Versorgungssicherheit Rechtssicherheit durch beschleunigte Implementierung sowie ein Sanktionsregime das Importeure nicht mit bestandsgefährdenden Strafen bedroht und gezeigte Umsetzungsanstrengungen berücksichtigt. - Anpassung der Strombezugskriterien im Delegierten Rechtsakt RFNBO: Die Strombezugskriterien im Rahmen des Delegierten Rechtsaktes zur Definition von Renewable Fuels of Non Biological Origin DA RFNBO hemmen in ihrer jetzigen Form den Zubau von Elektrolysekapazität. Ziel der Interessensvertretung ist es Vorschläge für eine pragmatische Anpassung dieser Kriterien zu unterbreiten. Dazu gehören insbesondere die dauerhafte Beibehaltung der monatlichen statt einer stundenscharfen Korrelation die Verschiebung der Einführung des Zusätzlichkeitskriteriums auf frühestens 2035 sowie die Möglichkeit eine stundenscharfe CO2 Bilanzierung als alternative Erfüllungsoption zuzulassen. - Anpassung des Entwurfs zur Nationalen Umsetzung des EU-Gas-/Wasserstoff-Binnenmarktpakets: Der nationale Entwurf zur Umsetzung des EU-Gas/Wasserstoff-Binnenmarktpakets sieht keine ausreichende Anschluss- und Nutzungsperspektive für Biomethananlagen vor und hat damit Auswirkungen auf Investitionssicherheit und Ausbaupotenziale. Insbesondere fehlt eine verlässliche Regelung zur Kostenteilung sowie ein Schutz vor unverhältnismäßiger Anschlusstrennung. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine praxistaugliche Anschlussregelung nach Auslaufen der Gasnetzzugangsverordnung sicherzustellen, wirtschaftliche Risiken zu begrenzen und eine planbare, langfristige Integration von Biomethan in das Gasnetz zu ermöglichen. - Impulse für den Aktionsplan Carbon Management und kapitalfähige Rahmenbedingungen für CO2-Infrastruktur: Es werden Impulse für die Ausgestaltung des Aktionsplans Carbon Management gesetzt, insbesondere mit Blick auf geeignete Finanzierungsinstrumente für CO2-Infrastruktur. Der aktuelle politische Rahmen bietet keine kapitalmarktfähige Finanzierung und Risikoabsicherung für den Aufbau einer CO2-Transportinfrastruktur. Dadurch sind Investitionssicherheit und zeitkritischer Markthochlauf gefährdet. Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung wirtschaftlich-tragfähiger Rahmenbedingungen, einschließlich Capex-Förderung, staatlicher Absicherung von Mengen- und Erlösrisiken, Entlastung von First Movern, Ermöglichung von Clustern und des multi-modalen Transports sowie die Förderung grenzüberschreitenden europäischen CO2-Infrastruktur. - AUSGESTALTUNG DER GRÜNGASQUOTE: Im Rahmen der Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde auch die Einführung einer Grüngasquote angekündigt. Die Interessenvertretung verfolgt das Ziel, Impulse für eine praxistaugliche Ausgestaltung zu setzen. Dazu zählen insbesondere die Nutzung bestehender Systeme zur Vermeidung zusätzlicher Bürokratie, die Darlegung von Mengenpotenzialen von Biomethan, die Zulässigkeit von Importen unter Einhaltung etablierter Nachweissysteme sowie die Ermöglichung einer bilanziellen Erfüllung unter Einbeziehung sämtlicher Biomethan Sorten. - Weiterentwicklung des Marktdesign für Gasspeicher in Deutschland: Vor dem Hintergrund der aktuellen Marktlage bei der Befüllung der Gasspeicher sowie des Auslaufens der nationalen Füllstandsvorgaben im März 2027 wird über ein neues Marktdesign für Gasspeicher in Deutschland diskutiert. Ziel der Interessenvertretung ist es, Impulse zur dauerhaften Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei gleichzeitiger Wahrung der marktwirtschaftlichen Funktionsfähigkeit zu geben. Im Fokus stehen eine praxistaugliche, auf reale physische Mangellagen begrenzte strategische Gasreserve mit klaren Ausschreibungs- und Auslösekriterien sowie die Weiterentwicklung marktorientierter Instrumente wie Long Term Options (LTOs) und Strategic Storage Based Options (SSBOs). - Hebelung von Biomethanmengen und Nutzung von Kostensenkungspotenzialen im Kontext des Gebäudemodernisierungsgesetzes und der Grüngasquote: Insbesondere im Kontext des Gebäudemodernisierungsgesetzes und der geplanten Grüngasquote rückt die Verfügbarkeit von Biomethanmengen stärker in den Fokus. Ziel der Interessenvertretung ist es, bestehende und künftig realisierbare Potenziale darzustellen sowie Impulse für ein regulatorisches Umfeld zu geben, das die Hebelung zusätzlicher Mengen ermöglicht. Zugleich sollen bestehende Kostensenkungspotenziale aufgezeigt werden, insbesondere im Hinblick auf komplexe und bürokratische Nachweispflichten entlang der Wertschöpfungskette. - Schaffung der Rahmenbedingungen für Wasserstoff-Importe: Es werden Impulse zur Schaffung geeigneter regulatorischer Rahmenbedingungen für den Import von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten gesetzt. Zentrale Herausforderung sind derzeit nicht ausreichend adressierte Markt- und Investitionsrisiken, insbesondere im Hinblick auf Infrastrukturverfügbarkeit, regulatorische Unsicherheiten sowie fehlende Zahlungsbereitschaft auf der Nachfrageseite. Ziel der Interessenvertretung ist die Etablierung verlässlicher und kapitalmarktfähiger Rahmenbedingungen. Dazu zählen staatliche Absicherungsinstrumente für Infrastruktur- und Abnahmerisiken, Regelungen zum Bestandsschutz bei Änderungen von Zertifizierungsvorgaben sowie geeignete Fördermechanismen zur Unterstützung des Markthochlaufs. - Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen für den Ausbau des Wasserstoffkernnetzes: Es werden Impulse für die Ausgestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen des Wasserstoff-Kernnetzes gesetzt, insbesondere mit Blick auf Finanzierungsbedingungen, Netzentwicklungsplanung und Anreizregulierung. Die aktuellen Regelungen bieten aus Investoren- und Gesellschaftsicht kein ausreichend investitionsfreundliches Risiko-Rendite-Profil und erschweren dadurch den bedarfsgerechten Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur. Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung wirtschaftlich tragfähiger und investitionsfördernder Rahmenbedingungen, einschließlich einer risikogerechten Kapitalverzinsung, einer angemessenen Absicherung von Investitionsrisiken sowie einer marktgerechten und flexiblen Planung des Wasserstoffnetzausbaus zur Unterstützung des Wasserstoffhochlaufs. - Anpassung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: Die BauGB-Novelle verfolgt das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Ziel der Interessensvertretung ist es, weitere Impulse zu geben, um den Hochlauf von Wasserstoff und Biogas planungsrechtlich zu erleichtern. Gefordert werden die Wiederaufnahme der Privilegierung untertägiger Wasserstoffspeicher im Außenbereich, die Ausweitung der bauplanungsrechtlichen Privilegierung auf Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff sowie eine Klarstellung ihrer Zulässigkeit in Gewerbe- und Industriegebieten. Zudem spricht sich VNG für die Entfristung der Sonderregelungen für Biogasanlagen und Biomethan sowie für eine Überprüfung bestehender Kapazitätsbegrenzungen aus - Kapitalmarktfähigere Verzinsungssätze für Gasnetzbetreiber im Rahmen der "WACC-Festlegung": Die Bundesnetzagentur hat einen Festlegungsentwurf zur Bestimmung des Kapitalverzinsungssatzes (WACC) für Gasnetzbetreiber in der fünften Regulierungsperiode vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, auf eine angemessene, kapitalmarktfähige und risikoadäquate Verzinsung des eingesetzten Kapitals hinzuwirken. Der im Entwurf vorgesehene WACC von 3,76 % berücksichtigt die aktuellen Kapitalmarktbedingungen, Refinanzierungskosten und Investitionsrisiken nicht ausreichend. Gefordert werden deshalb eine methodische Überarbeitung der Zinsfestlegung sowie regulatorische Rahmenbedingungen, die Investitionen in Gasnetzinfrastrukturen gewährleisten, die Versorgungssicherheit stärken und die Transformation des Energiesystems unterstützen. - Sachgerechte Berücksichtigung von Elektrolyseuren im AgNes-Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur: Die Bundesnetzagentur hat den finalen Festlegungsentwurf zur Neuausrichtung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgelegt. Der Prozess ist für den Wasserstoffhochlauf zentral, da er die künftigen Netzentgelte für Stromverbraucher und damit auch für Elektrolyseure bestimmt. Ziel der Interessenvertretung sind verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen. Im Fokus stehen ein wirksamer Bestandsschutz für bestehende Projekte, planbare und wettbewerbsfähige Netzentgelte über 2029 hinaus sowie die Anerkennung von Elektrolyseuren als systemdienliche Anlagen. Dies soll Investitionen absichern, die Integration erneuerbarer Energien fördern und den Markthochlauf von Wasserstoff beschleunigen.

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