eins energie in sachsen GmbH & Co.KG
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eins energie in sachsen GmbH & Co.KG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
eins energie in sachsen GmbH & Co. KG (eins) versorgt Kunden in Deutschland mit Strom und Gas. Am Hauptstandort Chemnitz führt eins darüber hinaus die Versorgung mit Wasser, Fernwärme sowie Kälte durch und betreibt die zentrale Abwasserentsorgung sowie die Stadtbeleuchtung für die Stadt Chemnitz. Im Heizkraftwerk Chemnitz wird, zusammen mit der Fernwärme, Elektrizität erzeugt und vermarktet. An weiteren Standorten in Sachsen werden Kunden mit Nah- und Fernwärme versorgt. Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Erzeugung erneuerbarer Energien. Weiterhin wurden in den letzten Jahren in Chemnitz sowie im Umland tausende Wohn- und Geschäftseinheiten mit einem Highspeed Internetanschluss erschlossen und diesem neuen Kundenklientel Telekommunikationsprodukte von eins angeboten.
Die im Eigentum der eins stehenden Gasnetze in vielen Städten und Gemeinden der Landkreise Mittelsachsen, Zwickau, dem Vogtland- und Erzgebirgskreis sowie die Gas-, Strom-, Trinkwasser-, Fernwärme- und Fernkältenetze in der Stadt Chemnitz sind an das 100%ige Tochterunternehmen inetz GmbH (inetz) verpachtet und werden von diesem betrieben.
eins steht für eine sichere und nachhaltige Energieversorgung und setzt sich für das Gelingen der Energiewende ein. Vor diesem Hintergrund werden zum Zwecke der Interessenvertretung auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder auch deren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern zu aktuellen, geplanten oder angestrebten Regelungsvorhaben geführt, die die oben genannten Geschäftsfelder berühren und die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit von großer Bedeutung sind.
Interessenbereiche: Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Allgemeine Energiepolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Klimaschutz; Immissionsschutz; Energienetze; Kommunikations- und Informationstechnik; Sonstiges im Bereich "Energie"
Regelungsvorhaben:
- Zukunftssichere Kraftwerksstrategie und stabiles Strommarktdesign / Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes: Einrichtung eines wettbewerblichen (dezentralen) Kapazitätsmarktes in der Stromversorgung. Kurzfristige Verlängerung der Förderung nach KWKG bis mind. 2035 bei praxistauglicher Ausgestaltung der Förderbedingungen. Novelle des KWKG zur Anreizung des Einsatzes klimaschonender Brennstoffe und einer systemkompatiblen Fahrweise für KWK-Anlagen. Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit durch Schaffung von Investitionsanreizen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten.
- Ausgewogene Berücksichtigung von Verbraucherschutz und Klimaschutzzielen bei der Novelle der AVB FernwärmeV: Die Bundesregierung strebt mit einer "Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung" eine Novelle der AVB FernwärmeV an. Nachdem im Sommer 2024 ein erster Referentenentwurf vorgelegt worden war, folgte Ende November 2024 ein überarbeiteter Referentenentwurf. Dieser überarbeitete Entwurf ist in seiner jetzigen Form unausgewogen und fokussiert einseitig auf vermeintliche Verbraucherrechte, während Investitionsanreize für den Ausbau klimaneutraler Wärmenetze ignoriert werden. Die Einflussnahme hat das Ziel, dass der aktuelle Entwurf zurückgestellt wird und die Überarbeitung in der kommenden Legislaturperiode mit Bedacht angegangen werden soll.
- Technologieoffene Gestaltung des Rechtsrahmens für den Gebäudewärmesektor: WPGÄndG: Die vom Bundeskabinett beschlossene Fassung des Entwurfs für ein WPGÄndG enthält Formulierungen, die geeignet sind, die Hürden für erneuerbare Gase und insbesondere Wasserstoff, die mit der Änderung des GEG begrüßenswerterweise abgeschafft werden sollen, quasi durch die Hintertür wiederzuerrichten, und die so das Ziel der Regierungskoalition, im Wärmesektor wieder Technologieoffenheit herzustellen, konterkarieren würden. Diese Problematik ergibt sich aus einem Zusammenspiel der Vorgaben im WPGÄndG zur sogenannten kleinen Wärmeplanung mit Regelungen der derzeit ebenfalls im parlamentarischen Verfahren befindlichen Umsetzung des EU-Gas-und- Wasserstoffbinnenmarkt-Pakets in deutsches Recht.
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