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8KU GmbH

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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8KU GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Unternehmenszweck der 8KU GmbH ist laut Gesellschaftsvertrag u.a. die Vertretung gemeinsamer politischer Interessen der Gesellschafter (Stadtwerke München GmbH, N-Ergie Aktiengesellschaft, MVV Energie AG, ENTEGA AG, Mainova AG, RheinEnergie AG, enercity AG, Stadtwerke Leipzig GmbH) gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung durch Erstellung von energiepolitischen Positionspapieren zu konkreten Regelungsvorhaben wie auch die Durchführung von Diskussionsveranstaltungen, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie VertreterInnen der Ministerien eingeladen werden. Ziel der Interessenvertretung ist die Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Entwicklung klimafreundlicher Strom- und Wärmeerzeugung für die Kommunen und die Region, der modernen Ausgestaltung der Daseinsvorsorge und der Stärkung der Verbindung von Klimaschutz mit regionaler Wertschöpfung durch nachhaltige, innovative Energieerzeugung. Interessenbereiche: Energienetze; Sonstiges im Bereich "Energie"; Klimaschutz; Allgemeine Energiepolitik; Fossile Energien; Erneuerbare Energien Regelungsvorhaben: - Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes: Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG. - Konkretisierung und Überarbeitung der Kraftwerksstrategie: Aufstockung der vorgesehenen Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten über 10 GW hinaus. Konkretisierung der Kriterien des geplanten Kapazitätsmechanismus, der Bedingungen der Integration der 10 GW-Anlagen und der beihilferechtlichen Genehmigungsmöglichkeiten. Die systemdienliche Verortung in der Kraftwerksstrategie soll auch die regional und lokal wachsenden Besicherungsbedarfe des Wärmesektors berücksichtigen. Es wird die Berücksichtigung von KWK-Anlagen gefordert. - Umsetzung der Ergebnisse des Fernwärmegipfels 2023: Umsetzung der Ergebnisse des Fernwärmegipfels durch Anpassung von WLV/BGB, AVBFW-V, BEW, BEG, KWPG etc. Keine zusätzliche Regulierung der Fernwärme über den aktuellen regulatorischen Rahmen hinaus (GWB). - Weiterentwicklung des Energiemarktdesigns: Weiterentwicklung des Marktdesigns im Sinne eines integrierten Ansatzes zur Beschleunigung der Energiewende. - Optimierung der Einspeisung von EE in das Netz: Bessere Nutzbarkeit bestehender und neu zu errichtender Stromnetze für Erneuerbare Energien durch Anpassung der Regelungen insbesondere in § 8 EEG. - Besserer Zugang von Bestandsgebäuden zu Fernwärmeangeboten: Der Zugang von Bestandsgebäuden zu auch klimaneutraler Fernwärme ist durch § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) erschwert. Ziel ist ein besserer Zugang von Bestandsgebäuden an die Fernwärme wie auch auf dem Fernwärmegipfel 2023 formuliert. - Fokussierung der Wärmewende auf die kosteneffiziente Transformation der Infrastrukturen: Fokussieren der Novelle Sinne einer kosteneffizienten und kundenfreundlichen Wärmewende und Effizienz bei Umbau der Infrastrukturen.

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