VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
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VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK) vertritt die Interessen seiner Mitglieder als branchenübergreifender Wirtschaftsverband. Mit Mitgliedsunternehmen aus unterschiedlichsten energieintensiven Branchen wie Aluminium, Chemie, Glas, Papier, Stahl und Zement ist der VIK die Stimme der deutschen Industrie. Der Verband steht für einen starken Industriestandort Deutschland und repräsentiert die industriellen und gewerblichen Energienutzer in Deutschland.
Die Ziele der Interessenvertretung umfassen u. a. die Sicherstellung der Preisstabilität der Energiepreise, die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, den Abbau von Bürokratie und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Transformation des Industriestandorts Deutschland.
Um diese Ziele zu erreichen, setzt der VIK auf verschiedene Methoden und Ansätze. Eine zentrale Rolle spielt die Gremienarbeit und die daraus resultierenden Positionspapiere und Stellungnahmen, die regelmäßig erarbeitet werden. Diese Dokumente dienen dazu, die Anliegen der Mitglieder gegenüber politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Sie enthalten detaillierte Analysen, beschreiben aktuelle Problemstellungen und bieten konkrete Vorschläge für gesetzliche und regulatorische Maßnahmen.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Interessenvertretung ist die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Der VIK nutzt Pressemitteilungen, Interviews und Fachartikel in relevanten Medien, um seine Positionen und Forderungen bekannt zu machen. Ergänzend dazu wird über Social-Media-Plattformen wie LinkedIn aktiv Öffentlichkeitsarbeit betrieben, um kontinuierlich über aktuelle Entwicklungen und Positionen zu informieren.
Der VIK organisiert zudem regelmäßig Veranstaltungen, um den Austausch zwischen seinen Mitgliedern, politischen Entscheidungsträgern und anderen relevanten Akteuren zu fördern. Diese Veranstaltungen umfassen Fachkonferenzen, Workshops, Podiumsdiskussionen, Webinare und Netzwerktreffen, die sowohl online als auch in Präsenz stattfinden. Sie ermöglichen, über aktuelle Herausforderungen und Lösungen zu diskutieren und gemeinsame Positionen zu erarbeiten.
Die Kommunikation mit den Mitgliedern und Stakeholdern wird durch den regelmäßigen Versand von Newslettern und gezielten Briefen unterstützt. Diese dienen dazu, über wichtige Entwicklungen und Aktivitäten des Verbands zu informieren und spezifische Anliegen direkt an politische Entscheidungsträger zu richten.
Ein wesentlicher Bestandteil der Interessenvertretung ist auch der persönliche Austausch mit politischen Entscheidungsträgern und anderen relevanten Akteuren. Durch regelmäßige Treffen und Gespräche wird ein direkter Dialog gefördert, der es ermöglicht, die Anliegen des Verbands unmittelbar und effektiv zu kommunizieren.
Der VIK kooperiert zudem eng mit verschiedenen Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Diese Zusammenarbeit erstreckt sich auf die gemeinsame Erarbeitung von Strategien, die Durchführung von Projekten und die Abstimmung von Positionen. Ziel ist es, Synergien zu nutzen und gemeinsame Ziele zu verfolgen.
Die Aktivitäten des VIK richten sich primär an die Bundesregierung, z. B. das Bundeskanzleramt sowie relevante Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Durch die gezielte Ansprache dieser Institutionen setzt sich der VIK für die Schaffung und Verbesserung der notwendigen Rahmenbedingungen ein.
Durch diese vielfältigen Maßnahmen stellt der VIK sicher, dass die Interessen seiner Mitglieder auf allen relevanten Ebenen gehört und berücksichtigt werden. Die kontinuierliche und professionelle Interessenvertretung trägt dazu bei, die Herausforderungen der energieintensiven Industrie zu bewältigen und die Zukunftsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland zu sichern.
Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung; Klimaschutz; Außenwirtschaft; Fossile Energien; Parlamentarisches Verfahren; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Artenschutz/Biodiversität; Allgemeine Energiepolitik; Immissionsschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Energie"; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Erneuerbare Energien; Atomenergie; Wettbewerbsrecht; Energienetze; EU-Binnenmarkt
Regelungsvorhaben:
- Änderung im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes: Begrüßung des Entwurfs zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes zur Förderung von CCS und CCU, Unterstützung der Ratifizierung des London-Protokolls und des Aufbaus einer CO2-Infrastruktur, Forderung nach schnellerer Planung der CO2-Transportinfrastruktur, Berücksichtigung multimodaler Transporte, Integration in die Netzplanung, wirtschaftlichen Netzentgelten und Ausnahmen für Leitungen auf Werksgeländen.
- Ergänzungen zu den Eckpunkten der Bundesregierung für eine Carbon Management Strategie: Begrüßung der Eckpunkte der Bundesregierung für eine Carbon Management Strategie als wichtigen Schritt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Industrie, Forderung nach einem raschen Aufbau der CO2-Transportinfrastruktur und Förderung von CCU/S-Projekten, Schaffung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.
- Ergänzungen zur Einführung eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff: Zuweisung eines überragenden öffentlichen Interesses an Wasserstoffvorhaben, Ausweitung von Erleichterungen auf Elektrolyseure und Speicheranlagen, Förderung von Technologieoffenheit, Schaffung klarer Planungssicherheit für die Industrie, Berücksichtigung der Defossilisierung der Grundstoffindustrie.
- Fachliche Ergänzungen zur Mitteilung der EU-Kommission EU Klimaziele 2040: Für energieintensive Unternehmen ist es wichtig, dass sie Zugang zu erschwinglichen Preisen für kohlenstoffarme Energie haben. Ein weiterer Anstieg der Energiepreise für industrielle Verbraucher sollte vermieden werden. Ein technologieneutraler Ansatz wird ein breiteres Spektrum an Lösungen fördern, so dass die Klimaziele auf kostengünstige und effiziente Weise erreicht werden können. Um erfolgreich zu sein, sollten CCUS-Technologien im Rahmen des EU-EHS anerkannt werden. Auch für den Schutz von CBAM-Exporten sollte eine geeignete Lösung gefunden werden.
- Rückmeldung zu operativ bedingten Umsetzungsproblemen seitens der Industrie bei der CBAM-Berichterstattung in der Testphase: 1. Die Registrierung und der Zugang zum CBAM-Portal sollte technisch verbessert und vereinfacht werden.
2. Vereinfachungen hinsichtlich der zu anwendenden Angaben - Verwendung der Standartwerten weit über die Testphase hinaus.
3. Die Daten über CBAM-relevante Importe, die von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten an das CBAM-Portal gemeldet werden, müssen den Anmeldern zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
4. Erhöhung des Schwellenwerts der De-Minimis-Regelung
5. Verhinderung der Doppelbesteuerung aufgrund der Wiedereinfuhren nach der Veredelung in Drittländern, insbesondere im Rahmen der passiven Veredelung.
6. Beseitigung der Unklarheiten beim Umgang mit Händlern von CBAM-Produkten, die in Drittländern ansässig sind.
- Fragenkatalog und praktische Hinweise zur F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 an UBA: Zuletzt wurde ein Fragenkatalog an das UBA versandt, in dem der VIK Fragen zu praktischen Implikationen der Verordnung anbringen konnten. Das Ziel dieser Fragen war hauptsächlich, eine reibungslose Integration der F-Gase-Verordnung in die betriebliche Praxis zu ermöglichen. Für den Vollzug der Verordnung (EU) 2024/573, der Durchführungsverordnungen sowie der dazugehörigen nationalen Verordnungen sind die Bundesländer zuständig, hier wurde seitens des VIK angeregt, einheitliche und Bundesländerübergreifende Regelungen zu finden um einem regulatorischen Flickenteppich vorzubeugen.
- Einführung von Vorgaben zur Erstellung von Plänen zur Entwicklung von Wasserstoffverteilernetzen bzw. zur Stilllegung der Gasverteilernetze: Erarbeitung eines neuen Regulierungsrahmens für die Gas- und Wasserstoffversorgung durch BMWK und Bundesnetzagentur, Vorlage des Grünpapiers zur Transformation der Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze zur Konsultation, Sicherstellung einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung während der Übergangsphase durch planerische, rechtliche und finanzielle Vorkehrungen, langfristige Nutzung von Erdgas als unverzichtbarer Rohstoff in der chemischen Industrie, Berücksichtigung flexibler und effizienter CO2-Transportinfrastrukturen sowie wirtschaftlicher Netzentgelte.
- Besonderheiten bei Industrie- und Arealnetzen und dem daraus resultierenden, dringenden Anpassungsbedarf des MsbG im Kontext des Smart Meter Rollouts: Der Rollout von intelligenten Messsystemen (iMS) ist nur dann (volks-)wirtschaftlich zu rechtfertigen, wenn ein (zusätzlicher) Systemnutzen durch (zusätzliche) Netzdienlichkeit bewirkt wird.
In den räumlich begrenzten Industrie- und Arealnetzen sind die wichtigen Funktionalitäten wie die Verfügbarkeit von 1/4h-Messwerten und die Transparenz und Nutzung dieser Daten für die relevanten Marktteilnehmer wie Netzbetreiber, Lieferanten und Kunden bereits vorhanden, sodass ein Pflicht-Rollout von iMS keinen zusätzlichen Nutzen in diesen Netzen mehr bringt, jedoch teilweise ein Downgrade der Funktionalitäten in diesen Netzen bewirken kann.
- Änderung des Gesetzes zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz - WindSeeG): Kooperationen mit Unternehmen zur industriellen Eigenerzeugung (z.B. Joint Ventures von Industrieabnehmern und Projektentwicklern bzw. Windparkbetreibern.), Verbindliche anteilige Stromabnahme durch industrielle Abnehmer (höherer Anteil = höhere Punktzahl)., Verbindliche langfristige Stromabnahme industrieller Abnehmer (längerer Zeitraum = höhere Punktzahl)., Versorgungsanteil lokaler Geschäftsfelder zur Dekarbonisierung (z.B. gem. Definition im „Net Zero Industry Act“ der EU)., CSRD-Kriterien (z.B. Net-Zero-Commitment, Tarifbindung, Ausbildungsquoten, EU-Beschäftigte, F+E-Ausgaben EU)., Systemdienlichkeit durch Ausregelung mit steuerbaren Anlagen / Angebot an Flexibilitäten (z.B. Batterien)., Reduktion des Gewichtungsanteils finanzieller Komponenten (z.B. auf 20%).
- Ergänzungen am Gesetzesentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zu effektiverem Bürokratieabbau: 1. Die aktuelle Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden.
2. Der Zahlungsverkehr mit dem Hauptzollamt (HZA) sollte transparenter gestaltet werden.
3. Im Vorauszahlungsbescheid berücksichtigte eigenen Entlastungsansprüche sollten bei Berechnung der Jahressteuerschuld mindernd berücksichtigt werden.
4. Die neue Monitoringspflicht sollte nur gelten, wenn der Schwerpunkt im Abschnitt E des WZ2003 liegt. Monitoring sonst mindestens auf Abgabe von Strom und Erdgas an Dritte begrenzen.
5. Die neuen Vorgaben zur buchmäßigen Erfassung von strom- und energiesteuerlichen Geschäftsvorgängen bei stromsteuerlichen Versorgern und Lieferern von Energieerzeugnissen sind überzogen.
6. Eine umfassende Verbrauchsermittlung über das 15-Minuten-Intervall ist nicht möglich.
- Einführung der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen sowie Wärmespeichern: Begrüßung des Gesetzentwurfs zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern, Anerkennung der Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele und Förderung der Energiewende, Optimierungspotenzial bei der Integration assoziierter Genehmigungsverfahren, Berücksichtigung der notwendigen Infrastruktur, Priorisierung von Netzanschlüssen für Wärmepumpen, Förderung einer effizienteren Bearbeitung von Förderanträgen.
- Nationale Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III): RFNBO-Quote für die Industrie: Anerkennung der strengen Kriterien für die Erzeugung und den Import von grünem Wasserstoff, Forderung nach Anpassungen zur Vermeidung von unternehmensbezogenen RFNBO-Zielen, Verbesserung der Ausnahmeregelungen für Nebenprodukte von Wasserstoff, Vorschlag eines vereinfachten Monitoring-Systems zur Reduzierung der Bürokratie, Notwendigkeit der Überarbeitung der EU-Regulierungen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu sichern und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu unterstützen.
- Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG): Mit dem KWSG beabsichtigt die Bundesregierung den Bau von gesicherter und steuerbarer Stromerzeugungsleistung in Kombination mit einem Kapazitätsmechanismus anzureizen. Der VIK begrüßt diesen Schritt, da sich gezeigt hat, dass marktgetrieben kein ausreichender Zubau von neuen Kraftwerken erfolgt. Da die gesicherte Leistung in Deutschland stetig abnimmt und sich vermehrt Knappheitspreise am Strommarkt zeigen (siehe 6.-7. November 2024), spricht sich der VIK dafür aus, dass das KWSG noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verabschiedet wird. Der VIK erneuert ebenfalls seine Position, dass keine weitere gesicherte Leistung endgültig stillgelegt werden sollte, bis nicht adäquater Ersatz ans Netz gegangen ist.
- TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024: Das europäische Emissionshandelssystem ist ein zentrales Instrument der europäischen und nationalen Klimaschutzpolitik, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/13585) der Bundesregierung eines „Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003 / 87 / EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)“.
Die europäische Rechtsgrundlage für den Emissionshandel bilde die Richtlinie 2003 / 87 / EG (EU-Emissionshandelsrichtlinie). Die Umsetzung des europäischen Regelungsrahmens in nationales Recht erfolge in Deutschland seit 2011 durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Der VIK hat an der öffentlichen Konsultation zum Referentenentwurf teilgenommen.
- Clean Industrial Deal Paket: Angesichts hoher Energiekosten und eines scharfen globalen Wettbewerbs muss die europäische Wirtschaft dringend unterstützt werden. Der Deal für eine saubere Industrie umreißt konkrete Maßnahmen, mit denen der CO2-Ausstieg zum Wachstumsmotor für die europäische Wirtschaft werden soll. Dazu sollen unter anderem die Energiepreise gesenkt, hochwertige Jobs geschaffen und Unternehmen optimale Bedingungen geboten werden.
- Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF): Der VIK Ausschuss Klima hat eine Rückmeldung zur EU-Konsultation „Entwurf eines neues Beihilferahmens zur Unterstützung des Clean Industrial Deals“ vorbereitet und abgestimmt.
Aus Sicht der VIK-Mitglieder sollte der CISAF-Rahmen ausreichend flexibel sein, um die Wettbewerbsfähigkeit industrieller Energieverbraucher zu sichern und ein rasches Handeln sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten zu ermöglichen – nicht nur im Falle einer neuen Energiekrise. Die Einführung des CISAF sollte so gestaltet werden, dass sie mehr Mittel für grüne Projekte freisetzt, indem sie die Verfahren für staatliche Beihilfen vereinfacht und den Bedarf an komplexen Einzelfallprüfungen beseitigt.
- Nachweis der ökologischen Gegenleistungen: Erfahrungen aus der Praxis: Die Einführung der Gegenleistungsregelungen ist mit zahlreichen Unklarheiten und Ineffizienzen bei der Implementierung verbunden: Erstens, die betroffenen Unternehmen sind bei den Investitionsentscheidungen durch ein Gegenleistungsprinzip beschränkt, weil die Gegenleistungen an erster Stelle Investitionen in Energieeffizienz vorschreiben. Zweitens, eine Implementierung der Gegenleistungen ist an bestimmte Jahre geknüpft. Das führt dazu, dass Investitionen verschoben werden, um für die Folgejahre noch Potenzial zu haben. Drittens ist unklar, wie diese Gegenleistungen künftig gemeinsam wirken und sich kumulieren, und ob durch die Kombination der Instrumente zur Steigerung der Energieeffizienz (EMAS, ISO-Standards) tatsächlich positive Effekte entstehen.
- EuGH-Urteil zum Umgang mit Kundenanlagen: Beibehaltung oder praxistaugliche und EU-rechtskonforme Anpassung der Regelung zu allgemeinen und betrieblichen Kundenanlagen. Dadurch Abwendung von administrativen und bürokratischen Mehraufwendungen, Senkung bzw. Vermeidung von zusätzlichen Kosten durch physische Umbaumaßnahmen, Personalkostensenkung. Erhalt der Attraktivität des Wirtschaftsstandort Deutschland.
- VIK-Position zu den Koalitionsverhandlungen 2025: Dieses Papier dient als Überblick der neun derzeit wichtigsten Hebel. Aber allen anderen Faktoren voran, braucht Deutschland wettbewerbsfähige Energiekosten. Sie ermöglichen die Ansiedlung von neuen Industrien, wie die für KI erforderlichen Rechenzentren. Sie sind Voraussetzung für die jetzt anstehenden Investitionen in Direktelektrifizierung und erneuerbare Gase, ohne die Deutschland nicht klimaneutral werden kann.
Aber sie erfordern schnelle und mutige Entscheidungen der politischen Rahmen-setzung.
Das Ziel dieser Legislaturperiode muss sein, eine Re-Industrialisierung, statt einer De-Industrialisierung zu ermöglichen und gemeinsam mit der Industrie das Ziel der Klimaneutralität hier in Deutschland weiter zu verfolgen.
- VIK-Stellungnahme zu Abschaffung der Gasspeicherumlage: Abschaffung Gasspeicherumlage
- Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern: Der VIK wurde vom BMWE um eine Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung gebeten. Diese haben wir am 18.07.2025 über das online Portal des BMWE beantwortet.
Der vorliegende Referentenentwurf baut auf dem Entwurf eines Beschleunigungsgesetzes für Geothermie (GeoWG) auf, der nicht mehr abschließend beraten wurde. In dem neuen Gesetzentwurf wurden zudem Anregungen des Bundesrats sowie aus dem Bundestag aufgenommen und zusätzliches Beschleunigungspotential gehoben. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch in Abstimmung befindlich.
- Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich: Eine nachhaltige und planbare Verankerung einer der Kundenanlagenregelung äquivalenten Regulierungserleichterung für industrielle Netzbetreiber.
Ergänzung einer de-minimis Regelung von der Absicherungspflicht für Stromlieferanten.
Einstufung eines überragenden öffentlichen Interesses für Energiespeicher.
Industrienetzbetreiber sollten von der verpflichtenden Einführung einer gemeinsamen Internetplattform für die Abwicklung des Netzzugangs ausgenommen werden.
Einführung einer Verlängerung der Möglichkeit zur Erbringung industrieller Flexibilität.
Regulatorische Einbindung von Wasserstoff in das EnWG erfordert phasenweise und investitionsfördernde Umsetzung.
Gesetzliche Verankerung der Abschaffung der Gasspeicherumlage.
- Mögliche Lösungsvorschläge für eine nachhaltige Kundenanlagenregelung: Diskussionspapier zu möglichen Lösungsvorschlägen für eine nachhaltige Kundenanlagenregelung.
Der VIK setzt sich für eine praxistaugliche und planbare Verankerung einer Regelung für
bisherige Kundenanlagen und industrielle Standortversorgungen in den einschlägigen EURichtlinien,
in der Bundesgesetzgebung sowie von Festlegungen der BNetzA ein. Der Verband
mahnt aufgrund des gegebenen Zeitdrucks eine zeitnahe Regelung an, um drohenden
Schaden abzuwenden und gewachsene Standortkonzepte zu schützen.
- Verbändeappell Kundenanlage: Die Bundesregierung sollte rasch einen Runden Tisch zur Kundenanlage einrichten, um gemeinsam
Lösungsmöglichkeiten auch mit Blick auf die europäische Ebene zu besprechen. Die
unterzeichnenden Organisaonen bieten dafür ihre Unterstützung an.
Die Bundesnetzagentur sollte für den derzeigen Schwebezustand klarstellen, dass Neuanschlüssen
von Kundenanlagen nichts im Wege steht, sofern sie den aktuell geltenden Regelungen
des EnWG Genüge tun.
Die Bundesregierung sollte so schnell wie möglich eine Lösung finden, die die etablierte Praxis
rechtlich absichert, ohne dabei die Möglichkeiten der Anschlussnutzer innerhalb der Kundenanlage
auf freie Lieferantenwahl einzuschränken. Dabei sollte die aktuelle Rechtslage
nicht ohne Folgenabschätzungen geändert werden.
- Abschaffung Gasspeicherumlage: Kurzzusammenfassung der VIK-Stellungnahme zu Abschaffung der
Gasspeicherumlage:
Die geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage ist ein richtiger und
notwendiger Schritt zur Entlastung der Industrie
Um jedoch eine kurzfristig spürbare Entlastung der Industrie zu erreichen,
muss die Maßnahme früher greifen und dauerhaft rechtlich abgesichert
werden.
Kundenanlagen sind die bei weitem am häufigsten anzutreffende
Energieinfrastruktur und Teil eines hoch-integrierten Produktionsverbundes
an Industrie- und Gewerbestandorten.
- Referentenentwurf StromVKG vom 27.04.2026: Zubau gesicherter Leistung zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit mit Strom im Falle einer verminderten Einspeisung der Erneuerbaren Energien (Stichwort Dunkelflaute)
- Verbändeanhörung zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG): Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das alte Gebäudeenergiegesetz ab. Es schafft die starre 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch ab und setzt stattdessen auf Technologieoffenheit. Eigentümer haben bei der Wahl der Heiztechnik freie Hand und können sich unter bestimmten Bedingungen auch weiterhin für Gas- oder Ölheizungen entscheiden.
- Verbändeanhörung: Gesetz zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes: Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist ein Bundesgesetz, das Städte und Gemeinden verpflichtet, verbindliche Pläne für eine klimaneutrale Wärmeversorgung auszuarbeiten. Es dient als Wegweiser für Hausbesitzer und soll die klimafreundliche Umstellung von Heizungen sowie den Ausbau von Wärmenetzen planen.
- Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie: Das "Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie" ist die 2026 beschlossene Novelle des deutschen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG). Sie vereinfacht Pflichten für Unternehmen und öffentliche Stellen, um EU-Vorgaben schneller umzusetzen, behält jedoch die zentralen Einsparziele für 2030 bei.
- Netzanschlusspaket: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
- EEG-Novelle: Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzver-träglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
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