Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.
Text
Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Verein erfüllt seinen Vereinszweck insbesondere durch
- Mitarbeit an Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und internationaler Ebene, die den Einsatz von Wärmepumpenanlagen betreffen, insbesondere in Form von Eingaben, Stellungnahmen und Vorschlägen gegenüber staatlichen und überstaatlichen Stellen und Einrichtungen sowie gegenüber den politischen Parteien.
- Mitarbeit in Gremien und Arbeitskreisen zur Erstellung von Gesetzesvorlagen, Normungs- und Güterichtlinien sowie Produktkennzeichnungen - national und international.
- Beratung von politischen Vertretern in Legislative und Exekutive auf regionaler, nationalerund internationaler Ebene, mit dem Ziel, den Einsatz der Wärmepumpe zu fördern. Dazu erfolgt eine enge Zusammenarbeit nationaler und internationalen Institutionen und Verbände.
- Information der Öffentlichkeit über die Möglichkeiten und Vorteile des Wärmepumpeneinsatzes, insbesondere die Nutzung oberflächennaher geologischer Schichten für die Gewinnung und Speicherung von Wärme und Kälte.
- Erarbeitung und Mitarbeit an der Ausarbeitung und Verbreitung von neutralen, technisch-wirtschaftlichen Informations- und Beratungsunterlagen, technischen Beschreibungen und Planungsrichtlinien.
- Unterstützung von Institutionen, welche die Lehrlingsausbildung, Meisterausbildung und Ausbildung von Energieberatern durchführen (z.B. Handwerkskammern).
Interessenbereiche: Handwerk; Erneuerbare Energien; EU-Gesetzgebung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Energienetze; Allgemeine Energiepolitik; Wohnen; Klimaschutz; Industriepolitik
Regelungsvorhaben:
- Beibehaltung ambitionierter Vorgaben für neue Heizungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG): Wärmepumpe als Erfüllungsoption für die Vorgaben des GEG an Heizungen etablieren. Heizungsregelungen im Gebäudeenergiegesetz können zwar reformiert, aber nicht abgeschafft werden.
- Senkung der Stromsteuer durch Änderung des Stromsteuergesetzes: Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum
- Absenkung der Umsatzsteuer auf Strom für Wärmepumpen (Umsatzsteuergesetz): Absenkung der Umsatzsteuer auf Strom für Wärmepumpen
- Bundesförderung Effiziente Gebäude (Bürokratieabbau, attraktive Fördersätze für Wärmepumpen): Bürokratieabbau, attraktive Fördersätze für Wärmepumpe, regelmäßiges Reporting, Transparenz, Wertschöpfungbonus praxistauglich und europaweit einheitlich einführen, technische Kriterien zur Netzdienlichkeit von Anlagen praxistauglich und mit ausreichenden Übergangsfristen definieren, Präzisierung der Anforderungen über FAQs
- Stromnetzentgeltverordnung (Netzentgelte stabilisieren): Vermeidung des weiteren Anstiegs von Stromkosten durch Stabilisierung der Netzentgelte.
- Energiewirtschaftsgesetz (Netzentgelte stabilisieren, Netzanschlüsse und Disgitalisierung beschleunigen): Vermeidung des weiteren Anstiegs von Stromkosten durch Stabilisierung der Netzentgelte.
- Bundeshaushaltsgesetz (stabile Förderbedingungen): Stabile Förderkonditionen für Wärmepumpen im Haushaltsgesetz 2025 sicherstellen.
- Bürokratieentlastungsgesetz (Bergrecht, Anpassung §127 BBergG zur Definition des Begriffs Erdwärme im Sinne des Gesetzes): Um der Vermeidung von Bohrungen über 99m entgegenzuwirken, empfehlen wir eine Anpassung
des §127 BbergG.
- Entwurf eines Gesetzes zur Beschl. von Genehmigungsverfahren für Geothermie [...] überragendes öffentliches Interesse sicherstellen: Der Bundesverband Wärmepumpe begrüßt ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung, bürokratischen Aufwand bei der Erschließung von Geothermie und weiterer Wärmequellen sowie bei der Errichtung von Wärmepumpen und Wärmespeichern abzubauen. Der Gesetzentwurf sieht dazu unter anderem vor, diese Anlagen unter ein überragendes öffentliches Interesse zu stellen. Dies ist sehr unterstützenswert, denn erneuerbare Wärme und Kälte stellen einen Schlüssel dar, um die Abhängigkeit von Haushalten, Gewerbe und Industrie in Deutschland von Energieimporten zu reduzieren und die Klimaziele im Gebäude- und Industriebereich zu erreichen.
- Smart Meter Rollout beschleunigen: Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen: Ziel sollte es sein, den Smart Meter Rollout zu beschleunigen.
- Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (CO2-Bepreisung, Einführung ETSII, Einnahmeverwendung): CO2-Bepreisung konsequent fortführen, Preisbildung im Jahr 2026 überdenken, Einführung ETSII kommunizieren, soziale Ausgleicsmaßnahmen vorbereiten, Einnahmeverwendung frühzeitig klären
- BEHG Verordnung (verlässlichen Preispfad sicherstellen): Umsetzung der CO2-Bepreisung im Jahr 2026 und Überführung in den europäischen Emissionshandel in 2027 durch einen verlässlichen Preispfad sicherstellen
- Beschleunigung des Ausbaus von Wärmepumpen, Aqua- und Geothermie: Erneuerbare Wärme und Kälte stellen einen Schlüssel dar, um die Abhängigkeit von Haushalten, Gewerbe und Industrie in Deutschland von Energieimporten zu reduzieren und die Klimaziele im Gebäude- und Industriebereich zu erreichen.
Der Anwendungsbereich der Anlagen oberflächennaher und tiefer Geothermie sowie Wärmepumpenanlagen sollte so breit wie möglich definiert werden.
Wärmepumpen und ihre Quellenanlagen gehören ins überragende öffentliche Interes-se.
Projektmanager sinnvoll – aber kein Ersatz für Behördenkapazitäten.
Ausnahmen aus dem Standortauswahlgesetz auf Erdwärmesonden bis 200m ausweiten.
Beschleunigungsgebiete für Geothermie dringend erforderlich.
Einheitliche und angepasste Abstandsregeln für Luft-Wasser-Wärmepumpen nötig.
- Wärmeplanungsgesetz: verlässiche Transfomationspläne für Gas und Fernwärme sicherstellen.: Wärmeplanung und GEG voneinander trennnen. Berichtspflichten einführen. Transfomationspläne für Gas und Fernwärme präzisieren.
- Zuschuss zu Netzentgelten sichern: Das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, Netzentgelte und weitere Umlagen zu senken,
ist also zu begrüßen. Diese Maßnahme hat nicht nur energiepolitische Bedeutung,
sondern ist auch sozialpolitisch begründet. Sie sollten die Belastungen durch den
steigenden CO2-Preis abfedern.
Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass angekündigte Entlastungen sich auch bei
Verbraucherinnen und Verbrauchern bemerkbar machen.
Letztverbraucher würden dort nur indirekt und regional sehr unterschiedlich von der
Entlastung der Übertragungsnetzentgelte profitieren. Auch wenn der verfolgte Ansatz
prozessual wenig aufwendig und vergleichsweise einfach und kurzfristig umsetzbar ist
bedarf es grundsätzlich einer langfristigen politischen Lösungen zur Finanzierung des
Netzausbaus.
- Ambitionierten Klimaschutzplan gem. §9 KSG zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor sicherstellen: Der Gebäudesektor ist für die Erreichung der Klimaziele bis 2030 und 2040 entscheidend
Zugleich bietet er erhebliche wirtschaftliche Potenziale. Das angekündigte
Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) kann – richtig ausgestaltet – zur zentralen
Maßnahme des Klimaschutzprogramms im Gebäudebereich werden, indem es private
Investitionen auslöst, Planungssicherheit schafft und soziale Akzeptanz sichert.
- Keine neuen Umlagen auf den Strompreis einführen: Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Versorgungssicherheit im Stromsystem in ei-nem zunehmend erneuerbaren Energiesystem zu gewährleisten. Dieses Ziel wird vom Bundesver-band Wärmepumpe ausdrücklich unterstützt.
Die konkrete Ausgestaltung des vorgesehenen Kapazitätsmechanismus wirft jedoch erhebliche energiepreispolitische Fragen auf. Insbesondere die perspektivisch vorgesehene Finanzierung über eine Umlage birgt die Gefahr zusätzlicher Belastungen des Strompreises. Dies steht im Widerspruch zu den zentralen energiepolitischen Zielsetzungen, Strom als Leitenergie der Dekarbonisierung zu stärken und die Elektrifizierung des Wärmesektors voranzutreiben.
- Wärmeplanung: Aussagekraft erhöhen: Der BWP schlägt daher vor, in der vereinfachten Wärmeplanung grundsätzlich auf die Ausweisung von Prüfgebieten zu verzichten. Zumindest sollten Prüfgebiete nur unter klar definierten Voraus-setzungen und zeitlich befristet ausgewiesen werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass In-vestitionen in erneuerbare dezentrale Wärmeversorgungssysteme während der Prüfphase dauer-haft Bestandsschutz genießen.
- EPBD umsetzen: wirksame Rahmenbedingungen für Wärmepumpen sicherstellen: Umsetzung europäischer Vorgaben für den Gebäudebereich, insb. EPBD und RED in ambitionierter Weise unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen von Wärmepumpen.
- GModG: rechtlich belastbare und planungssichere Grundlage für Branche schaffen: Erforderlich ist eine rechtliche Klarstellung, dass seit 2024 installierte Gas- und Ölheizungen die seit diesem Zeitpunkt geltende Biotreppe weiterhin zu erfüllen haben. Alle Heizungen müssen ab 1.1.2045 klimaneutral betrieben werden. Die Regelungen zu Hybridheizungen müssen sicherstellen, dass der erneuerbare Beitrag zur Wärmebereitstellung mindestens dem der Biotreppe entspricht. Der BWP fordert eine verpflichtende Beratung zu rechtlichen Pflichten, Nachweisen und technischen Voraussetzungen vor der Investitionsentscheidung. (neuer § 43 Abs. 5 GModG-E)
Die seit 2024 bestehende Betriebsprüfung ausschließlich für Wärmepumpen schafft erheblichen bürokratischen Aufwand.
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