Bundesverband NeuroRehabilitation e.V.
Text
Bundesverband NeuroRehabilitation e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Satzungsgemäßer Einsatz für die Qualität in der neurorehabilitativen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland in Form von Informationsveranstaltungen, Positionspapieren, nach Aufforderung Mitwirken im Ausschuss für Gesundheit, direkten Anschreiben an das BMG etc.
§2 der Satzung:
Der BNR ist der Dachverband aller im Bereich der NeuroRehabilitation tätigen Träger von Einrichtungen, Fachgesellschaften, Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen. Der Bundesverband koordiniert und nimmt insbesondere die nach § 26 Abs. 6 SGB IX festgelegten Beteiligungsrechte wahr. Insoweit ist er auch Ansprechpartner für die Bundesregierung in fachspezifischen Fragestellungen der NeuroRehabilitation. Die Einbeziehung der Kostenträger mit dem Ziel, möglichst einvernehmlich den Gesamtbelangen der NeuroRehabilitation zu dienen, z.B. durch vorherige Abstimmung der Beteiligungsrechte nach § 26 Abs. 6 SGB IX, ist durch die Regelungen in dieser Satzung grundsätzlich sichergestellt.
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Gesundheitsförderung; Pflege; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
Regelungsvorhaben:
- Änderung einer Leistungsgruppe im KHVVG: Die Leistungsgruppe 55 soll abgeändert werden.
Relationen
Keine Relationen.