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BDH Bundesverband Rehabilitation e. V.

lobbyregister / register_entry 22.02.2022 · Original ↗

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BDH Bundesverband Rehabilitation e. V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Grundlagen der Arbeit des Verbands im Verbund mit den BDH-Kliniken sind die Vernetzung und der Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern und mit externen Akteurinnen und Akteuren aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft. Um die Rahmenbedingungen für die Neurorehabilitation, die sozialrechtliche Beratung, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und die Selbsthilfe zu verbessern, unterhalten wir einen ständigen Dialog auf regionaler, überregionaler und bundesweiter Ebene. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale der Neurorehabilitation, lebenslange Nachsorge von Menschen mit neurologischen Erkrankungen, ihrer beruflichen und sozialen Integration und Teilhabe und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen in der Gesundheitsversorgung, in der Sozialgesetzgebung und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen, wie wissenschaftliche Symposien und Parlamentarische Abende organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt. Interessenbereiche: Unfallversicherung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Grundsicherung; Krankenversicherung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Rente/Alterssicherung; Pflegeversicherung Regelungsvorhaben: - Erhaltung der bestehenden neurologischen Rehaangebote/Rehaphasen an Fachkliniken: Losgelöstes Bestehen der neurologischen Rehabilitationsphase B von angeschlossenen Krankenhausintensivstationen, Sicherung/Erhalt der bestehenden Rehaangebote/-phasen an Fachkliniken zur Verhinderung/Verringerung von dauerhafter Behinderung und Pflegebedürftigkeit - Verringerung individueller Teilhabebeschränkungen - personenbezogene Erfassung der Teilhabebeeinträchtigung: Teil A der Anlage zu § 2 der VersMedV beschäftigt sich mit den Grundsätzen der Begutachtung zur Feststellung des GdB und Zusammensetzung des GdB bei mehreren Einschränkungen. Verhinderung einer Verschlechterung der Bewertung von Funktionseinschränkungen bei Menschen mit Behinderung Behinderungen im Zuge der Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben für die Bewertung im Schwerbehindertenrecht. Ziel ist eine Bewertung, die dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und der sozialen Teilhabebedingungen entspricht. - Barrierefreiheit im privaten und öffentlichen Bereich - Rechtliche Absicherung des Benachteiligungsverbots: Zentrale Fragen der wirksamen Umsetzung eines Benachteiligungsverbots im privaten Bereich - vor allem Regelungen in § 7 Abs.3. Nr. 3 (rechtliche Ausgestaltung des Benachteiligungsverbots von Unternehmen und der Dokumentations- und Berichtspflichten), Zuständigkeiten, Monitoring, Zumutbarkeitskriterien, Haushaltsmittel für den Öffentlichen Bereich

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